zu deiner frage warum keine tests sie testen sie zwar die spiele und der test ist auch da bloss sobald es indiziert wird spiel film usw. entfernen sie den test hier.sie wollen sich damit schützen weil wie du schon sagtest kann es als werbung empfunden werden. jüngster fall is shooterplanet die zumachen musten und umgezogen sind.mehr kann ich dazu auch nicht sagen kenne mich in sachen internet spiele tests usw. nicht aus wie es da rechtlich steht :wink:JackJohnson hat geschrieben:Tach zusammen!
Hab da mal ne Frage:
Warum werden keine (deutschen) Tests zu indizierten in Internet veröffentlicht? Ich weiß, dass es laut Gesetzt als Werbung angesehen werden kann nur den Titel das Spiels zu erwähnen...
Wie gesagt "kann"..!
Hier ein Auszug aus Wikipedia zum Thema IndizierungWo fängt Werbung an und wo hört Werbung auf? Es weißt doch nahezu jeder Besucher diverser Spieleseiten, noch BEVOR der USK-Einstufung, dass dieses Spiel existiert und bald erscheinen wird. Desweiteren kann man einen Test doch auch schlecht als Werbung ansehen, sollte eine eventuell schlechte Bewertung erfolgen. Ein Spiel wird in einem Test ja auch nicht angepriesen wie das neue Waschmittel von Hersteller XYZ, wie z.B. "Das Spiel ist ein megageiler Schnetzelspaß! Morde und Blut in Massen!"Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.
Wenn es sich nur darum geht, keine Bilder, Videos, etc. zu zeigen, kann man diese ja zur Not in einem Test weglassen. Es geht sich ja hauptsächlich um das Gameplay, technische Eigenschaften, ung Story.
Habe grob mal im I-Net geforscht aber nichts genaues zu diesem Thema gefunden, wohl aber dass es auf manchen Seiten Tests zu solchen Spielen gibt...aber leider nicht so professionell bzw. in der Qualität wie man es von 4Players gewohnt ist *schleim*![]()
Kann mir da jemand weiterhelfen, dieses typisch deutsche Thema zu verstehen? Vielleicht sogar jemand der Redaktion?
Danke schonmal im Vorraus!
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Die Frage ist ja, wer entscheidet was Werbung ist?
Was ist Werbung? Ist es schon Werbung wenn ich den Namen erwähne? Oder einfach nur darüber "neutral" berichte?
Ich kann mir schon denken, dass es keine Tests gibt weil eine gewisse Vorsicht zu genießen ist, aber ist diese Vorsicht auch berechtigt?...Das verstehe ich so als würde man im Sommer mit Winterreifen fahren....!?!?! blödes Beispiel...aber sinngemäß.
Ich habe nirgends ein definitives Verbot von Spieletests gefunden, weil es wohl momentan keine genaue Gesetztgebung gibt. Oder doch?
Was ist Werbung? Ist es schon Werbung wenn ich den Namen erwähne? Oder einfach nur darüber "neutral" berichte?
Ich kann mir schon denken, dass es keine Tests gibt weil eine gewisse Vorsicht zu genießen ist, aber ist diese Vorsicht auch berechtigt?...Das verstehe ich so als würde man im Sommer mit Winterreifen fahren....!?!?! blödes Beispiel...aber sinngemäß.
Ich habe nirgends ein definitives Verbot von Spieletests gefunden, weil es wohl momentan keine genaue Gesetztgebung gibt. Oder doch?
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naja entscheiden tut es der staat die oberstejugendbehörde. die fragen solltest du hier lieber einen mod stellen. am besten 4p|Mathias der kann dir da weiterhelfenJackJohnson hat geschrieben:Die Frage ist ja, wer entscheidet was Werbung ist?
Was ist Werbung? Ist es schon Werbung wenn ich den Namen erwähne? Oder einfach nur darüber "neutral" berichte?
Ich kann mir schon denken, dass es keine Tests gibt weil eine gewisse Vorsicht zu genießen ist, aber ist diese Vorsicht auch berechtigt?...Das verstehe ich so als würde man im Sommer mit Winterreifen fahren....!?!?! blödes Beispiel...aber sinngemäß.
Ich habe nirgends ein definitives Verbot von Spieletests gefunden, weil es wohl momentan keine genaue Gesetztgebung gibt. Oder doch?
- JackJohnson
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Schaut sich der Staat die Internetseiten an und prüft ob indizierte Titel in Form eines Berichtes erwähnt werden?
Also mich interessiert dieses Thema sehr.
Ich finde es auch absurd, diese indizierten Spiele (aus Deutschland heraus) im Ausland zu erwerben bzw. ja auch in Deutschland kaufen zu können (Importshops) obwohl diese ja nach deutschem Recht keine Freigabe erhalten haben...
Je mehr ich mich mit diesem Thema befasse, desto verwirrender wird das Ganze...
Also, falls 4p|Mathias oder jemand anderes das hier liest, wäre es sher toll wenn mich da jemand aufklären könnte.
Also mich interessiert dieses Thema sehr.
Ich finde es auch absurd, diese indizierten Spiele (aus Deutschland heraus) im Ausland zu erwerben bzw. ja auch in Deutschland kaufen zu können (Importshops) obwohl diese ja nach deutschem Recht keine Freigabe erhalten haben...

Je mehr ich mich mit diesem Thema befasse, desto verwirrender wird das Ganze...
Also, falls 4p|Mathias oder jemand anderes das hier liest, wäre es sher toll wenn mich da jemand aufklären könnte.
- sYntiq
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Ganz einfach: alles was nicht 100%ig wetfrei ist, kann als Werbung gesehen werden. Je nach verantwortlichem Hohlhirn in unserer Regierung gilt sogar schon die Nennung des Names als Werbung.
Schreibe mal einen absolut wertfreien Test. Also völlig ohne zu erwähnen was an dem Spiel positiv und was negativ ist. Wäre dass dann noch ein Test? Oder eher eine simple Aufzählung von Fakten?

Schreibe mal einen absolut wertfreien Test. Also völlig ohne zu erwähnen was an dem Spiel positiv und was negativ ist. Wäre dass dann noch ein Test? Oder eher eine simple Aufzählung von Fakten?
- JackJohnson
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Danke, aber laut dieser Definition
http://www.wissen.de/wde/generator/wiss ... 72688.html
gilt etwas(Texte, Bilder, etc.) nur als Werbung, sobald es Aufgrund einer Absatzförderndung erstellt wurde.
Das wäre ja in einem Test nicht der Fall.
Der Defnition nach zu Folge, soll eine Werbung auf wahren Angaben beruhen.
Da es aber eine Meinung der Redaktion ist und diese Meinung nicht von jedem geteilt werden muss, ist es anhand der Definition, keine Werbung.
Die Defintion für Pressefreiheit passt hier schon besser.
Siehe Pressefreihheit:
http://www.wissen.de/wde/generator/wiss ... 17350.html
Also, -sorry- verstehe ich leider immer noch nicht warum keine Tests über indizierte Spiele gezeigt werden dürfen...und wenn es nur simpler Text, ohne Bilder und Videos sind (zwecks Jugendschutz).
http://www.wissen.de/wde/generator/wiss ... 72688.html
gilt etwas(Texte, Bilder, etc.) nur als Werbung, sobald es Aufgrund einer Absatzförderndung erstellt wurde.
Das wäre ja in einem Test nicht der Fall.
Der Defnition nach zu Folge, soll eine Werbung auf wahren Angaben beruhen.
Da es aber eine Meinung der Redaktion ist und diese Meinung nicht von jedem geteilt werden muss, ist es anhand der Definition, keine Werbung.
Die Defintion für Pressefreiheit passt hier schon besser.
Siehe Pressefreihheit:
http://www.wissen.de/wde/generator/wiss ... 17350.html
Also, -sorry- verstehe ich leider immer noch nicht warum keine Tests über indizierte Spiele gezeigt werden dürfen...und wenn es nur simpler Text, ohne Bilder und Videos sind (zwecks Jugendschutz).
- Punisher256
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Bayern verlangt Reform des USK-Prüfverfahrens
Kabinett Seehoofer ist sich einig
Am Dienstag hatte die bayerische Regierung eine ihrer Kabinettssitzungen. Und wie man bereits erahnen konnte, wurden dort auch neue Beschlüsse zu Video - und Computerspielen sowie zur Prüfpraxis der USK gefasst.
Christine Haderthauer (CSU), bayerische Sozialministerin:
"Vor sadistischen und gewaltverherrlichenden Spielen müssen wir unsere Jugend noch wirksamer schützen - hier brauchen wir einen Wertekonsens mit der Spielewirtschaft: Solche Spiele gehören geächtet!"
Diese Aussage entspricht dem bisherigen Kanon der CSU. Hinzu kommen aber nun auch Forderungen, die eine Ausweitung der Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Betracht ziehen.
Christine Haderthauer:
"Bisher kann ein Spiel, wenn es einmal eine Altersfreigabe der USK erhalten hat, nicht mehr von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden - diese Sperrwirkung muss aufgehoben werden"
Allerdings bahnt sich bei dieser Forderung womöglich ein juristisches Problem an. Denn die Alterskennzeichnungen eines Mediums sind ein staatlicher Verwaltungsakt, welche vom Bundesland Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Dies würde einen Konflikt bedeuten, da somit eine Bundesbehörde wie die BPjM in der Lage wäre, den Verwaltungsakt einer Landesbehörde auszuhebeln.
Weiterhin verlange Frau Haderthauer, dass für die Prüfungsverfahren der USK auch neue Forschungsergebnisse, allen voran vom kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, mit zu Rate gezogen werden. Besonders der Suchtfaktor soll bei Altersfreigaben stärker berücksichtigt werden, besonders im Hinblick auf Online RPG's, wie World of Warcraft.
Das die Forschungsergebnisse des kriminologischen Insititutes jedoch von unabhängigen Experten immer wieder in Zweifel gezogen werden, wird hierbei ausgeblendet.
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) äußerte sich nun durch ihren Sprecher Olaf Wolters ebenfalls zur Problematik:
"Wir begrüßen grundsätzlich jeden konstruktiven Vorschlag, der das Alterskennzeichnungssystem des Jugendschutzgesetzes verbessern hilft. Allerdings gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden Kriterien unzureichend sind. Die Evaluation des Hans-Bredow-Institutes im Auftrag von Bund und Ländern hat in ihrem Bericht jedenfalls die Alterskennzeichen der USK als nachvollziehbar bezeichnet."
So weist Wolters unter anderem auch darauf hin, dass die USK die Richtlinien ihrer Prüfverfahren nicht selbst festlegt. Dies würde durch die zuständigen Vertreter der Landesjugendbehörden geschehen.
Am 4. und 5. Juni 2009 will die bayerische Regierung bei der Konferenz der Jugend und Familienminister um die eigene Position werben und somit auch andere Bundsländer von ihrer Forderung überzeugen. Allerdings ist fraglich, ob man damit erfolgreich sein wird.
Quelle: www.schnittberichte.com
Kabinett Seehoofer ist sich einig
Am Dienstag hatte die bayerische Regierung eine ihrer Kabinettssitzungen. Und wie man bereits erahnen konnte, wurden dort auch neue Beschlüsse zu Video - und Computerspielen sowie zur Prüfpraxis der USK gefasst.
Christine Haderthauer (CSU), bayerische Sozialministerin:
"Vor sadistischen und gewaltverherrlichenden Spielen müssen wir unsere Jugend noch wirksamer schützen - hier brauchen wir einen Wertekonsens mit der Spielewirtschaft: Solche Spiele gehören geächtet!"
Diese Aussage entspricht dem bisherigen Kanon der CSU. Hinzu kommen aber nun auch Forderungen, die eine Ausweitung der Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Betracht ziehen.
Christine Haderthauer:
"Bisher kann ein Spiel, wenn es einmal eine Altersfreigabe der USK erhalten hat, nicht mehr von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden - diese Sperrwirkung muss aufgehoben werden"
Allerdings bahnt sich bei dieser Forderung womöglich ein juristisches Problem an. Denn die Alterskennzeichnungen eines Mediums sind ein staatlicher Verwaltungsakt, welche vom Bundesland Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Dies würde einen Konflikt bedeuten, da somit eine Bundesbehörde wie die BPjM in der Lage wäre, den Verwaltungsakt einer Landesbehörde auszuhebeln.
Weiterhin verlange Frau Haderthauer, dass für die Prüfungsverfahren der USK auch neue Forschungsergebnisse, allen voran vom kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, mit zu Rate gezogen werden. Besonders der Suchtfaktor soll bei Altersfreigaben stärker berücksichtigt werden, besonders im Hinblick auf Online RPG's, wie World of Warcraft.
Das die Forschungsergebnisse des kriminologischen Insititutes jedoch von unabhängigen Experten immer wieder in Zweifel gezogen werden, wird hierbei ausgeblendet.
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) äußerte sich nun durch ihren Sprecher Olaf Wolters ebenfalls zur Problematik:
"Wir begrüßen grundsätzlich jeden konstruktiven Vorschlag, der das Alterskennzeichnungssystem des Jugendschutzgesetzes verbessern hilft. Allerdings gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden Kriterien unzureichend sind. Die Evaluation des Hans-Bredow-Institutes im Auftrag von Bund und Ländern hat in ihrem Bericht jedenfalls die Alterskennzeichen der USK als nachvollziehbar bezeichnet."
So weist Wolters unter anderem auch darauf hin, dass die USK die Richtlinien ihrer Prüfverfahren nicht selbst festlegt. Dies würde durch die zuständigen Vertreter der Landesjugendbehörden geschehen.
Am 4. und 5. Juni 2009 will die bayerische Regierung bei der Konferenz der Jugend und Familienminister um die eigene Position werben und somit auch andere Bundsländer von ihrer Forderung überzeugen. Allerdings ist fraglich, ob man damit erfolgreich sein wird.
Quelle: www.schnittberichte.com
- MasterM!nd
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hey hey ich komm aus bayern vorsichtig :wink:MasterM!nd hat geschrieben:Die Bayern sind auch Spacken!
news:
The Punisher erscheint als Director's Cut in Deutschland
Der Extended Cut in geänderter Fassung auf deutsch
Der bislang einzig in den USA erschienene "Extended-Cut" von "The Punisher" wird hierzulande am 04.Juni 2009 (zeitgleich zum DVD-Start des zweiten Teils, "Punisher: War Zone") von Sony Pictures Home Entertainment als "Director's Cut" veröffenlicht.
Leider mußte aber für eine "SPIO/JK - keine schwere Jugendgefährdung" diese Fassung etwas entschärft werden. Was im einzelnen fehlen wird, steht noch in den Sternen, wird aber wie gewohnt von uns geprüft werden. Sicher ist aber, das der "Director's Cut" nicht ungeschnitten erscheinen wird.
Dazu ein Auszug aus der Mail von der Sony-Pressestelle:
"...bei Punisher handelt es sich um den 1. Teil, welcher nun als Director´s Cut auf DVD erscheint, allerdings handelt es sich hierbei - aufgrund der Spio-Prüfung - um eine geänderte Fassung. Ansonsten hätten wir den Film niemals veröffentlichen dürfen."
quelle: www.schnittberichte.com
- Hacker88
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Nochmal deutlich: Indizierung bedeutet nicht, das der BESITZ verboten ist... in deutschland sitzende Importshops waeren aber eigl, da hast du recht, nach deutschem recht strafbar, da sie die Spiele VERKAUFEN (und sich damit strafbar machen, da die verbreitung usw. gesetzlich geahndet werden kann). Aber du machst dich in keinster weise strafbar, wenn du z.B. bei gamesonly ein spiel bestellst, welches in Dt. keine Freigabe erhalten hat!JackJohnson hat geschrieben:Schaut sich der Staat die Internetseiten an und prüft ob indizierte Titel in Form eines Berichtes erwähnt werden?
Also mich interessiert dieses Thema sehr.
Ich finde es auch absurd, diese indizierten Spiele (aus Deutschland heraus) im Ausland zu erwerben bzw. ja auch in Deutschland kaufen zu können (Importshops) obwohl diese ja nach deutschem Recht keine Freigabe erhalten haben...![]()
Je mehr ich mich mit diesem Thema befasse, desto verwirrender wird das Ganze...
Also, falls 4p|Mathias oder jemand anderes das hier liest, wäre es sher toll wenn mich da jemand aufklären könnte.
- Zappes
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Indizierung bedeutet auch nicht, dass der Handel verboten ist. Solange sicher gestellt ist, dass Minderjährige keinen Zugriff auf die Ware haben, darf indizierte Ware verkauft werden. Es gibt allerdings ein Werbeverbot für indzierte Medien, was kommerziell gesehen ein ziemliches Todesurteil für die betroffenen Medien ist.thehacker88 hat geschrieben:Nochmal deutlich: Indizierung bedeutet nicht, das der BESITZ verboten ist... in deutschland sitzende Importshops waeren aber eigl, da hast du recht, nach deutschem recht strafbar, da sie die Spiele VERKAUFEN (und sich damit strafbar machen, da die verbreitung usw. gesetzlich geahndet werden kann). Aber du machst dich in keinster weise strafbar, wenn du z.B. bei gamesonly ein spiel bestellst, welches in Dt. keine Freigabe erhalten hat!
Erst, wenn ein Medium beschlagnahmt wird, darf es nicht mehr verkauft werden. Der Besitz ist aber auch in diesem Fall nicht verboten.
- MasterM!nd
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- JackJohnson
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Danke schonmal für die Antworten. Das mit dem Verkauf der indizierten Spiele in Deutschland habe ich schon verstanden. Deswegen habe ich ja geschireben, dass ich es absurd finde...
Meine Frage drehte sich hauptsächlich um das Thema Tests von indiszierten Spielen.
Aber wie ich sehe geht es ja doch...zumindest bei Wolverine.
Meine Frage drehte sich hauptsächlich um das Thema Tests von indiszierten Spielen.
Aber wie ich sehe geht es ja doch...zumindest bei Wolverine.
- KingWannabe
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Der Titel wurde glaube ich nicht von der USK geprüft und ist somit ab 18 freigegeben.JackJohnson hat geschrieben:Danke schonmal für die Antworten. Das mit dem Verkauf der indizierten Spiele in Deutschland habe ich schon verstanden. Deswegen habe ich ja geschireben, dass ich es absurd finde...
Meine Frage drehte sich hauptsächlich um das Thema Tests von indiszierten Spielen.
Aber wie ich sehe geht es ja doch...zumindest bei Wolverine.
Das Spiel wird aber wahrscheinlich noch indiziert und dann muss der Test von 4P runter, da er als Werbung zählt.
Und für indizierte Spiele darf ja bekanntlich nicht geworben werden..
- JackJohnson
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Hallo KingWannabe,
ja aber warum zählt ein Test als Werbung? bzw. überhaupt die Erwähnung des Namens? Siehe, meinen früheren Post:
ja aber warum zählt ein Test als Werbung? bzw. überhaupt die Erwähnung des Namens? Siehe, meinen früheren Post:
JackJohnson hat geschrieben:Danke, aber laut dieser Definition
http://www.wissen.de/wde/generator/wiss ... 72688.html
gilt etwas(Texte, Bilder, etc.) nur als Werbung, sobald es Aufgrund einer Absatzförderndung erstellt wurde.
Das wäre ja in einem Test nicht der Fall.
Der Defnition nach zu Folge, soll eine Werbung auf wahren Angaben beruhen.
Da es aber eine Meinung der Redaktion ist und diese Meinung nicht von jedem geteilt werden muss, ist es anhand der Definition, keine Werbung.
Die Defintion für Pressefreiheit passt hier schon besser.
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http://www.wissen.de/wde/generator/wiss ... 17350.html
Also, -sorry- verstehe ich leider immer noch nicht warum keine Tests über indizierte Spiele gezeigt werden dürfen...und wenn es nur simpler Text, ohne Bilder und Videos sind (zwecks Jugendschutz).