Condemned: Criminal Origins: Kein Verkauf in Deutschland!
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TheExorzist
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SirJay
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Ich blick nur Bahnhof ...???
Warum gibt es ein USK18 Siegel, dass Spiele als \"Nur für Erwachsene\" einstuft, wenn die USK dieses dann einfach \"mal so\" nicht vergibt und somit Spiele wie Condemned vom Markt scheucht???
Muss ich das Spiel jez extra importieren um es zu bekommen? Und warum bevormundet man damit indirekt auch erwachsene Spieler?
Für mich entzieht sich das jeder Logik. O.o??
Warum gibt es ein USK18 Siegel, dass Spiele als \"Nur für Erwachsene\" einstuft, wenn die USK dieses dann einfach \"mal so\" nicht vergibt und somit Spiele wie Condemned vom Markt scheucht???
Muss ich das Spiel jez extra importieren um es zu bekommen? Und warum bevormundet man damit indirekt auch erwachsene Spieler?
Für mich entzieht sich das jeder Logik. O.o??
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johndoe-freename-82921
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johndoe-freename-82921
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@SirJay
Sehe ich überhaupt nicht so.
Man muss sich vor Augen führen, was der Sinn und Zweck dieser Einrichtung ist.
Wie drücke ich es am besten aus... hmm..
Also... in D darfst du Filme/Spiele/usw nur dann verkaufen wenn sie von der FSK geprüft werden.
Bei der Prüfung wird festgelegt für welches Alter das Produkt geeignet ist und ob er strafrechtlich unbedenklich ist. Strafrechtlich in dem Sinne, ob nicht etwaige Gesetze verletzt werden (Bootleg? Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus, uswusf...).
Jetzt kann die FSK zB die Einstufung "ab 18" oder "keine Jugendfreigabe" (beides das gleiche), und das Produkt darf nur an 18jährige verkauft werden; und das Produkt darf auch beworben werden.
Wenn sie das Produkt jetzt nicht prüfen wird es kurze Zeit später von der BpjM indiziert; sprich Werbe- und Ausstellungsverbot.
Sehe ich überhaupt nicht so.
Man muss sich vor Augen führen, was der Sinn und Zweck dieser Einrichtung ist.
Wie drücke ich es am besten aus... hmm..
Also... in D darfst du Filme/Spiele/usw nur dann verkaufen wenn sie von der FSK geprüft werden.
Bei der Prüfung wird festgelegt für welches Alter das Produkt geeignet ist und ob er strafrechtlich unbedenklich ist. Strafrechtlich in dem Sinne, ob nicht etwaige Gesetze verletzt werden (Bootleg? Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus, uswusf...).
Jetzt kann die FSK zB die Einstufung "ab 18" oder "keine Jugendfreigabe" (beides das gleiche), und das Produkt darf nur an 18jährige verkauft werden; und das Produkt darf auch beworben werden.
Wenn sie das Produkt jetzt nicht prüfen wird es kurze Zeit später von der BpjM indiziert; sprich Werbe- und Ausstellungsverbot.
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johndoe-freename-71660
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johndoe-freename-88043
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johndoe-freename-71660
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johndoe-freename-77888
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