Captain-tea hat geschrieben:Wenn ich Army of Two bestelle kann mir was passieren den es ist ja in Deutschland indiziert?
wiki hat geschrieben:Für einen deutschen Konsumenten wird die Gesetzeslage auf verschiedene Arten offenbar. So darf er zum einen keine indizierten Medien auf dem Wege des Versands einführen (ein derartiges Versandverbot gilt nur in Deutschland; § 4 Absatz 3 GjSM). Auf der anderen Seite kann der Zoll auch die Einfuhr von Medien verbieten, die zwar nicht indiziert sind, aber die entsprechenden Merkmale aufweisen (Mutmaßung einer Straftat auf Grundlage § 18 GjSM resp. § 184 StGB, in Folge § 12 ZollVG). Zum Dritten muss der Zoll oder jede andere Behörde tätig werden, wenn kinderpornografisches Material vermutet wird. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass nach deutschem Recht auch Literatur unter diese gesetzlichen Bestimmungen fällt. (Klassischer Fall: "Josefine Mutzenbacher".)
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