Systemfehler: Der Ring of Death der Playstation 3?

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Cosii
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Systemfehler: Der Ring of Death der Playstation 3?

Beitrag von Cosii »

In den letzten Monaten gab es immer wieder Meldungen von defekten Playstations, und zwar die der ersten Baureihe! Macht nichts, denkt man sich, schickt man sie halt ein. Das geht im grunde schon, nur hat die PS3 nur eine Garantiezeit von 12 Monaten. Und Sony verlängert nicht die Garantiezeit wie Microsoft auf drei Jahre, nein, Sony schweigt und lässt sich für die Reperatur satte 230 Euro zahlen! Eine bodenlose Frechheit, wie manche zurecht meinen. Was sagt ihr dazu? Ist eure Playstation auch schon mal kapputt gegangen?
OG_Shoot
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Beitrag von OG_Shoot »

hat man nicht in deutschland immer eine garantie von 2 jahren auf alle produkte.

trotzdem wenn es so ist, dann ist das eine bodenlose frechheit.
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Mer0winger
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Beitrag von Mer0winger »

also,

der Händler muss dem Kunden eine Garantie von 2 Jahren geben. Sony gibt wiederrum Gewährleistung dem Händler, das kann auch 1 Jahr sein.

Sollte 2 Jahren nach dem Kauf ein Mangel an der Ware entstehen, so sollte man diese beim Händler reklamieren. Der Händler hat das Recht auf 2 nachbesserungs Versuche bevor die nachranningen Rechte in Kraft treten. Sollte die 2 Nachbesserungen erfolglos verlaufen, kann man eine Minderung, ein Austausch oder den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.

Wie ihr seht hat der Kunde eine Garantie bei seinem Händler! Nicht bei Sony. Deswegen solltet ihr eure defekte PS3 zu eurem Händler bringen. Dann könnt ihr euch sicher sein dass auch keine Kosten anfallen.

Ausnahmen gibt es, so wie bei Microsoft weil die Ausfallraten zu hoch waren, haben dies einfach direkt gemacht. Sie gaben auch eine Garantieverlängerung von einem Jahr nur auf den RROD.

Sony ist nicht verpflichtet so vorzugehen, und ich sehe darin auch keinen wirklichen Sinn wenn die Ausfälle sich in Grenzen halten, dafür ist Der Händler da, sonst könnte mans ja direkt Vertreiben.
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ThePlake0815
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Beitrag von ThePlake0815 »

Ich und 2 Bekannte hier haben alle die 60GB Launchkonsole und hatten *klopft auf Holz* noch kein einziges Problem... und vom RRoD sony's zu sprechen, ist ja wohl voll übertrieben... technische Geräte haben in Deutschland 2 Jahre Garantie, in manch anderen EU Ländern sogar nur 1, dass Microsoft selber noch ein Jahr drauf getan hat, war wohl verständlich bei der hohen Ausfallrate der BreakBox...

Und es gab' nicht immer wieder Meldungen von defekten PS3's, sondern Gerüchte, die neue Firmware würde den Laser überhitzen. Seltsamerweise hat man überall aber nur gelesen, dass diese nichts kaput gemacht hat... einzelne Fehlgeräte gibt es in jeder Branche und diese werden eben auch repariert, dass es sich bei einer Launchkonsole etwas hinzieht, da diese nicht mehr produziert wird, ist auch klar...

Man kann aus einer Mücke auch einen Elefanten machen... :roll:
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Cosii
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Beitrag von Cosii »

Ich hab schon meine Gründe das zu sagen. Wer die play³ liest, der weiß das auch. Dort gingen nämlich schon dutzende Beschwerden in Form von Leserbriefen ein, die sich alle über dasselbe Problem beklagt haben.
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Erynhir
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Beitrag von Erynhir »

Mer0winger hat geschrieben:also,

der Händler muss dem Kunden eine Garantie von 2 Jahren geben. Sony gibt wiederrum Gewährleistung dem Händler, das kann auch 1 Jahr sein.

Sollte 2 Jahren nach dem Kauf ein Mangel an der Ware entstehen, so sollte man diese beim Händler reklamieren. Der Händler hat das Recht auf 2 nachbesserungs Versuche bevor die nachranningen Rechte in Kraft treten. Sollte die 2 Nachbesserungen erfolglos verlaufen, kann man eine Minderung, ein Austausch oder den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.

Wie ihr seht hat der Kunde eine Garantie bei seinem Händler! Nicht bei Sony. Deswegen solltet ihr eure defekte PS3 zu eurem Händler bringen. Dann könnt ihr euch sicher sein dass auch keine Kosten anfallen.

Ausnahmen gibt es, so wie bei Microsoft weil die Ausfallraten zu hoch waren, haben dies einfach direkt gemacht. Sie gaben auch eine Garantieverlängerung von einem Jahr nur auf den RROD.

Sony ist nicht verpflichtet so vorzugehen, und ich sehe darin auch keinen wirklichen Sinn wenn die Ausfälle sich in Grenzen halten, dafür ist Der Händler da, sonst könnte mans ja direkt Vertreiben.
Uh uh uh...das ist so nicht richtig.
Der Kunde hat in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung.
Garantie hat man nie, außer der Händler/Hersteller gewährt diese eben.

Bitte Gewährleistung nicht mit Garantie verwechseln. ;)
Das ist ein himmelsweiter Unterschied.
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ThePlake0815
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Beitrag von ThePlake0815 »

(Gewährleistung) ...bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks.
Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.
ergo: Bei Gewährleistungsanspruch hat der Hersteller/Verkäufer bereits defekte Ware geliefert, bei Garantie war diese bei Lieferung noch intakt. Ausserdem ist der Hersteller/Verkäufer bei Gewährleistungsansprüchen nicht an gesetzliche Pflichten gebunden, bei Garantie sehr wohl...

Und laut Gesetz muss ein Kunde 2 Jahre Garantie in Deutschland bekommen, solange es sich um ein technisches Gerät handelt, genau deswegen sind z.B. die Handyverträge meistens auf 2 Jahre ausgelegt, da so der Provider dir über die Laufzeit der Garantie deines Handy's praktisch den Service mit über den Vertrag abrechnet...

Also vorher informieren, bevor du textest ;-P

Lernt man unter anderem in der Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann...
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Erynhir
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Beitrag von Erynhir »

Wie gut, dass ich eben diese Ausbildung grad mache (3. Lehrjahr).

Und dein Zitat unterstreicht genau das, was ich ja geschrieben hab.
Dein "ergo" wiederum ist falsch.
johndoe137077
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Beitrag von johndoe137077 »

ThePlake0815 hat geschrieben: ...
Und laut Gesetz muss ein Kunde 2 Jahre Garantie in Deutschland bekommen, solange es sich um ein technisches Gerät handelt, genau deswegen sind z.B. die Handyverträge meistens auf 2 Jahre ausgelegt, da so der Provider dir über die Laufzeit der Garantie deines Handy's praktisch den Service mit über den Vertrag abrechnet...

Also vorher informieren, bevor du textest ;-P

Lernt man unter anderem in der Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann...

nix Garantie, sondern Gewährleistung.

lernt man unter anderem in der Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation....

ich zitiere mal wiki:
Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.
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SK3LL
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Beitrag von SK3LL »

The Cosen One hat geschrieben:Ich hab schon meine Gründe das zu sagen. Wer die play³ liest, der weiß das auch. Dort gingen nämlich schon dutzende Beschwerden in Form von Leserbriefen ein, die sich alle über dasselbe Problem beklagt haben.
Es ist nicht Sony's Problem wenn sich die Konsumenten nicht genug informieren und den "korrekten" Weg gehen.
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ThePlake0815
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Beitrag von ThePlake0815 »

@ die 2 oben:

AUCH in eurem Zitat (wie meinem) steht bereits, dass bei Gewährleistung "Der Verkäufer defekt geliefert hat" was so eben nicht zutrifft!!! Ihr kauft ja keine defekte Playstation!!!
johndoe137077
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Beitrag von johndoe137077 »

aber du beziehst dich auf die 2 jahre gewährleistung für elektronische geräte in deutschland und bezeichnest es als garantie, das ist schlichtweg falsch. wenn sie eben nicht vom werk an defekt war, sondern später während des betriebs, dann kommt eben die garantie zum zuge. und die soll ja nun angeblich 12 monate betragen. da ist also nix mit 2 jahren.

oder übersehe ich da irgendwas?
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Cosii
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Ganzer Artikel

Beitrag von Cosii »

Wegen der Verwirrung hier schreib ich mal den ganzen Artikel ab:

Systemfehler - Die Playstation 3 im Ausnahmezustand

Viel Lärm um nichts oder eine globale Katastrophe? Wie schlim stehts wirklich um die Haltbarkeit der Playstation 3?

Wir freuen uns über jeden Leserbrief, besonders wenn wir von den Lesern zerrupft oder beschimpft werden. Derartige Leserbriefe lesen wir nämlich immer dann, wenn wir uns nach Feierabend noch einen hinter die Binde kippen, und dann sorgen erboste Hasstiraden immer für jede Menge Lacher. Dummerweise wurde uns diese Feierabendbeschäftigung in den letzten Wochen gründlich versaut, denn ein Thema beherrscht die Leserbriefe wie kein zweites: defekte Playstation3-Konsolen und der dann folende Ärger mit der Reperatur.

Nehmen wir an, ihr kauft euch ein neues Auto und nach anderthalb Jahren springt der Wagen nicht mehr an. Der Hersteller teilt euch mit, dass es nur eine Möglichkeit gibt: Ihr kauft euch für den halben Preis ein Ersatzfahrzeug! Wie lange wird es wohl dauern bis niemand mehr ein Auto von diesem Hersteller kauft? So sieht die Realität der Playstation 3 leider aus, denn wenn die Konsole abraucht, der hat nur zwei Möglichkeiten: 230 Euro für eine Austauschkonsole berappen oder sich eine komplett neue PS3 zu kaufen (die dritte Möglichkeit, Sony zu verteufeln und nie wieder ein Produkt des Herstelers zu kaufen, besteht natürlich auch).

Das Dilemma ist nicht neu: Die allererste Playstation schlug mit 600 Mark zu Buche und war auch nicht gerade ein Aushängeschild für Zuverlässigkeit. Zahlreiche Revisionen waren nötig, bis man sich guten Gewissens eine Playstation zulegen konnte, von der man eine halbwegs verlässliche Zuverlässigkeit erwarten konnte. Schon damals wurde man als Käufer der Konsole nicht gerade mit offenen Armen empfangen, wenn das gute Stück Hardware den Geist aufgab - und das, obwohl die allererste Baureihe der PlayStation alles andere als fehlerfrei designt wurde.So befand sich das Plastiklaufwerk der Konsole zunächst links hinten und damit in unmittelbarer Nähe zum intern verbauten Netzteil, also der Komponente Teil, die am meisten Wärme produziert. Die Folge war nicht selten ein verformter Schlitten des Lasers und die daraus resultierende Unzuverlässigkeit beim Lesen von Spielen und CDs. Man sollte meinen, dass ein Hersteller aus seinen Fehlern lernt, und im Falle der ersten Playstation besserten die Japaner schließlich nach: Später Baureihen des grauen Spielekastens haten den Laser vorne rechts verbaut. Doch wie sah es bei der Playstation 2 aus? Besser, so viel kann man sagen, doch auch hier können sich Erstkäufer der Konsole nicht gerade als die glücklichsten Kunden betrachen. Wer noch eine PS2 der allerersten Baureihe besitzt, hat an Spielen wie Gran Tourismo 4, GTA San Andreas oder auch dem kürzlich erschienenen Rock Band nicht viel Spaß - die Titel laufen entweder unzuverlässig oder gar nicht.

Alles kein Problem, es gibt ja schließlich Garantiezeiten auf technische Geräte, so auch bei der Playstatation 3. Dummerweise beträgt diese im Fall Sony nur die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Monate. Wer also direkt zum Launch zugegriffen hat, hat nun keinen Anspruch mehr auf eine kostenlose Reperatur. Die Garantie ist abgelaufen und die Gewährleistungspflicht hilft auch nicht weiter, da diese nach einem halben Jahr die Beweislast umdreht: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum muss der Hersteller beweisen, dass der Fehler nicht produktionsseitig zustande kam, danach ist es am Käufer, diesen Beweis zu erbringen. Nur wer soll das bewerkstelligen, schließlich ist die Technik der PS3bei Weitem komplexer als bei einem Toaster.

Sony schweigt sich über genaue Rücklaufzahlen aus und wir können nur mutmaßen. Tatsache ist jedoch, dass uns diesen Monat erschreckend viele Zuschriften von erbosten Lesern erreichen, deren Konsole den Geist aufgegeben hat, und dass ein Jahr Garantie für so ein hochempfindliches Gerät nicht gerade vorbildlich ist. Die Konkurrenz Microsoft gibt ebenfalls nur ein Jahr Garantie, verlängert diese aber auf drei Jahre, sofern es sich um den berüchtigten Ring of Death handelt. Eine weise Entscheidung. Eine Stellungnahme seitens Sony wurde von uns angefragt, blieb jedoch leider aus.
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Cosii
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Beitrag von Cosii »

Jetzt sollt alles klar sein
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ThePlake0815
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Beitrag von ThePlake0815 »

Lone-Gunman hat geschrieben:aber du beziehst dich auf die 2 jahre gewährleistung für elektronische geräte in deutschland und bezeichnest es als garantie, das ist schlichtweg falsch. wenn sie eben nicht vom werk an defekt war, sondern später während des betriebs, dann kommt eben die garantie zum zuge. und die soll ja nun angeblich 12 monate betragen. da ist also nix mit 2 jahren.

oder übersehe ich da irgendwas?
Auch Garantie ist 2 jahre in Deutschland, nicht 12 Monate... das ist es ja, was ich meine...