Killer 7: US-Anwalt schießt sich ein

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johndoe-freename-77830
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Beitrag von johndoe-freename-77830 »

@ dr. sonstwas

in amerika ist alkohol ab 21. und generell gilt man mit 21 (glaub ich) als irgendwie ganz volljaehrig oder irgendsowas.

aber als adult gilt man bereits mit 18, und darf dann legal sex haben und in porno videoteken gehen.
johndoe-freename-83717
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Beitrag von johndoe-freename-83717 »

lächerlich...einfach nur lächerlich. Diese ganze USK (vorallem in d.land) sind kompletter schwachsinn und teilweise sehr willkürlich. Beispielsweise Riddick ist in Deutschland komplett ungeschnitten und an anderem Spielen wird geschnitten und zenisert....meiner Meinung nach komplett unnötig.
kamui_onizuka
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Beitrag von kamui_onizuka »

Auf zur nächsten Runde. Was anderes fällt mir zu diesem immer wiederkehrendem Thema nicht mehr ein.

Wir könnten evtl. Wetten abschliessen welches Spiel als nächstes ins Visier dieses Anwaltes gerät.
johndoe-freename-82921
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Beitrag von johndoe-freename-82921 »

Pokemon - Sklaven anyone?
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Eisregen121
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Beitrag von Eisregen121 »

Bis 21 Jahre ist man Jugendlich, ab 18 ist man volljährig. Das ist ein Unterschied.
Jugendlich ist der zeitraum, in dem der Körper größere Hormonelle entwicklungen durchmacht.
Beispiel: viele kerle sind bis 20 jahren rank und schlank, und auf einmal neigen sie dazu dicker zu werden. Ziemlich spät setzt da noch einmal ein hormon umschwung ein.
eine Straftat nach 21 wird nach dem erwachsenen strafgesetz verhandelt.
Eine straftat zu vor nach dem jugend strafgesetzbuch.
Zumindest ist es im zeitrahmen von 18-21 eine abwägung eines Psychologen, was man anwendet.

Der unterschied bei spielen in deutschland ist der selbe wie in den USA mit USK 18 und keiner Jugendfreigabe.

Beide Spiele sind ab 18, aber der titel der \\\"keine Jugenfreigabe\\\" hat, darf nicht, beworben werden (Sprich, print und TV, aufsteller, oder sonst wo)
Der titel draf nicht im frei zugänglichen regal stehen, zu dem auch personen unter 18 zugang haben.

ein USK 18 Titel darf in der TV werbung ab 20 Uhr gezeigt werden, darf print werbung machen, und darf das spiel offiziell ins regal zu den anderen spielen stellen.


Jetzt sollte man eigentlich denken das dies kein großen unterschied macht, tut es aber leider doch.
Denn wir hier im Forum sind (Ich drücke es mal bissi hart aus) \\\"FREAKS\\\". Sprich, wir wissen welche spiele es gibt, wann sie erscheinen, welche altersfreigabe, lesen uns schon vorher berichte durch, und wir haben in etwa eine ahnung was uns erwartet. Und wir wissen, wie wir an diese Spiele ran kommen.

Aber wir sind immernoch die minderheit.
Die mehrheit geht in einen laden (bestellkatalog wie Quelle, Otto usw...) und bestellt\\kauft da ihre Produkte.
Somit bekommen die viele spiele mit \\\"Keine Jugendfreigabe\\\" garnicht mit, und wissen nicht das es evtl. sehr gut ist, und das es das spiel überhaupt gibt.

Da geht den Puplishern extrem viel geld verloren und das spiel verkauft sich extrem schlecht.

Uns fällt nur das \\\"freak\\\" sein garnicht mehr auf, weil wir im umfellt auch bald nur noch mit gleichgesinnten zu tun haben.
johndoe-freename-55131
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Beitrag von johndoe-freename-55131 »

@ Eisregen

Es mag ja sein das du ein Freak bist und sicher einige andere die sich hier aufhalten auch, was ja auch nicht schlecht ist oder so, aber ich für meinen Teil kann sagen das ich keiner bin.
Ich interessiere mich zwar für Videospiele und lese auch die News und Reviews z.B. hier auf 4players, kenne mich also recht gut aus über Neuerscheinungen und ob sie was taugen, ich bin aber weit davon entfernt mich als Freak zu bezeichnen.
Ein Freak ist für mich jemand, der sehr viel spielt... Und ich spiele nicht jeden Tag, kann mich aber doch trotzdem ab und zu informieren über das Thema Videospiele. Und ein \\\"richtiger\\\" Freak denke ich ist schon ein wenig besessen und kann sich ein Leben ohne nicht mehr vorstellen.


Zum Thema verklagen. Ich denke darüber wurde nun schon oft genug geschrieben und deswegen denke ich mal reichts. Es weiß jeder mittlerweile mit was sich in den USA manche Rechtsanwäte beschäfigen und ob man sich jetzt darüber hier in Deutschlang aufregt oder nicht ändert gar nix.
Von mir aus sollen sie in den USA machen was sie für richtig halten und solange damit da alle zufrieden sind und nichts dagegen tun, ok.
johndoe-freename-82921
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Beitrag von johndoe-freename-82921 »

Gilt dieses Werbeverbot nicht eher für INDIZIERTE Spiele?
Meines Wissen ist eine Fraigabe ab 18 eben jene "Keine Jugendfreigabe". Die Steigerung ist, wenn die BpjM sagt: "Auf den Scheiterh... äääh... Index damit!!!"
Dann heißt es raus aus der Werbung und ab unter die Ladentheke.

Der nächste Schritt ist ein Verbot des Artikels. Afair gilt das zB für Wolfenstein 1. Jedenfall würde man sich durch einen Besitz strafbar machen. (Siehe zB Wiederbetätigungs-Delikte)

Kann aber auch sein dass ich mich als Österreicher, welchen euer Index-FSK18-Problem nur entfernt tangiert, nicht genug auskenne.
(Vorallem seit Firmen wie Rockstar extra dt. Fassungen für Nicht-Deutschland auf den Markt bringen. ;))
johndoe-freename-84776
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Beitrag von johndoe-freename-84776 »

Leute horcht doch mal in euch rein und offenbart euch nicht als ganz so ignorant. Das Problem liegt doch auf der Hand, die Konsequenzen sind nun mal da und die dadurch entstandende Mentalität schwer zu bekämpfen. Seht euch nur mal die Kriminalitätsstatistik in den USA an und dann vergleicht die Art der Morde mit den Möglichkeiten von diversen Computerspielen...
johndoe-freename-82921
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Beitrag von johndoe-freename-82921 »

@Nobodyst
Na klar, die Morde geschehen aufgrund der Spiele.
Nur gut dass es die auch schon während der Gründungszeit gegeben hat...

Anstatt hier mit pauschalisierten Vorwürfen um dich zu werfen, solltest du vielleicht mal selber in dich horchen...
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Eisregen121
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Beitrag von Eisregen121 »

Hmm nein also das mit keiner Jugendfreigabe und werbeverbot weiß ich sichter. Ich denke wir bringen hier gerade Index & indiziert durcheinander.

In indiziertes Spiel, ist ein Spiel das keine Jugendfreigabe hat, ein Index Spiel ist ein Spiel das auf einer gelben liste steht die einmal in monat zu uns in die firma wandert und auf der ein spiel generelles deutschlandverbot hat.
Wobei ich gerade zugeben muss das ich diese liste verdammt lange nimmer zu gesicht bekommen hab, hmmmm mal meinen chefi fragen wo der die immer hin tut.

Also das USK \"keine Jugendfreigabe\" Siegel bedeutet.
\"Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
Das gesamte einseitig gewaltträchtige Spielkonzept sowie die effektvoll programmierte Visualisierung und Soundgestaltung der Folgen von action (menschlich gestaltete Gegner) löst Befürchtungen schädigender Wirkungen sowohl für Kinder als auch für Jugendliche aus.
Voraussetzung für die Kennzeichnung \"keine Jugendfreigabe\" ist, dass § 14 JuSchG Abs. 4 und § 15 JuSchG Abs. 2 und 3 nicht erfüllt sind.
Diese Spiele versenden wir ausschließlich nur gegen Altersnachweis und Postversand eigenhändig.\"

Aber das wir es mal gleich genauer wissen, hab ich ma l eine Email an die USK geschrieben, mit der bitte das sie es erläutern könnten ^^. Sobald ich diese habe sag ich es hier (copy & Past)
johndoe-freename-82921
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Beitrag von johndoe-freename-82921 »

Eisregen121 hat geschrieben: In indiziertes Spiel, ist ein Spiel das keine Jugendfreigabe hat,
Ich glaube DAS ist falsch. Um ein Spiel zu indizieren (auf den Index stellen) muss das Gremium der BpjM es in einer Sitzung indizieren. Das können sie nur wenn jemand einen Antrag stellt. Wird dieser Antrag genehmigt, darf dieses Produkt nicht mehr offen beworben werden. Es darf weiters nciht mehr offen präsentiert werden. Es darf aber noch VERKAUFT werden. Dazu muss ein volljähriger Kunde gezielt nach dem Produkt verlangen.
ein Index Spiel ist ein Spiel das auf einer gelben liste steht die einmal in monat zu uns in die firma wandert und auf der ein spiel generelles deutschlandverbot hat.
Ich glaube DAS verwechselst du mit BESCHLAGNAMTEN Medien. Der Verkauf/Besitz ist VERBOTEN und wird mit Geld/Haftstrafen geahndet. Das trifft vorallem auf Nazi-Material im Sinne der Wiederbetätigung zu.

Aber anscheinend Arbeitest du in der Branche, und ich will dir hier keien Kompetenz absprechen. Ich hab mich auch nach dem neuen JuSch-Gesetz nicht mehr mit der Problematik auseinander gesetzt... mein Wissensstand ist also nciht mehr der aktuellste. ;)
johndoe-freename-82921
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Beitrag von johndoe-freename-82921 »

So.. hab mich doch nochmal schlau gemacht:

Rechtsfolgen der Indizierung bei Trägermedien

Ist ein Trägermedium in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden, unterliegt es bestimmten Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Diese Beschränkungen sind in § 15 JuSchG geregelt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 27 JuSchG).


Beschlagnahmen und Einziehungen


Beschlagnahmen und Einziehungen von Medien gehören nicht zu dem Tätigkeitsbereich der Bundesprüfstelle. Sie sind Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.

Die Staatsanwaltschaften sind die hierfür zuständigen Stellen. Sie müssen bei Gericht einen entsprechenden Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss erwirken.

Die Fallgestaltungen der Beschlagnahmen und Einziehungen sind variationenreich. Zu den häufigsten Fällen zählt die Beschlagnahme/Einziehung von Medien, die den Straftatbestand des § 131 StGB oder einen der §§ 184a und 184b StGB erfüllen:

Die Vorschrift des § 131 StGB betrifft Medien, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt.

§ 184a verbietet pornographische Medien, die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben. § 184b StGB verbietet Medien, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

Medien, die die Straftatbestände des § 131 StGB oder der §§ 184a bzw. 184b StGB erfüllen, gelten nicht nur als jugendgefährdend, sondern sogar als sozialschädlich. Ihre Verbreitung ist deshalb generell untersagt. Folglich werden sie, wenn sie auf dem Markt auftauchen, beschlagnahmt bzw. eingezogen.



Eine Liste mit den indizierten/beschlagnahmten Medien findet ihr unter www.bpjm.com
Die Homepage der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien findet ihr unter http://bundespruefstelle.de .
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Eisregen121
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Beitrag von Eisregen121 »

ne ne ich arbeite nicht in der branche ^^, aber wir bekommen eben als firma dennoch das zeugs immer ins haus, dieser gelbe wisch.

Aber das klärt noch nicht di Hauptfrage, unterschied zwischen USK 18 und Keine Jugendfreigabe.

Was mich bis jetzt bissi verwundert das, dass USK 18 Siegel nicht mal auf der USK seite auftaucht und erklärt wird. Nur das \"Keine Jugendfreigabe\".
Sehr komisch das.
johndoe-freename-82921
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Beitrag von johndoe-freename-82921 »

Ich behaupte einfach mal dass "ab 18" und "keine Jugendfreigabe" die selbe Einstufung ist.
Vielleicht ist das eine ein altes Siegel, und das eine ein Neues. ;)
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Eisregen121
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Beitrag von Eisregen121 »

dachte ich zu erst auch, aber spiele wie DOOM 3, MoH usw.. haben USK 18, siegel drauf, und andere haben eben \"keine Jugendfreigabe\"., na ja, ich hoffe mal das die USK antwortet, dann wissen wir mehr.