Rein rechtlich könnten sie das.
Laut Gesetz dürfen Spiele ohne Plakette nicht verkauft oder beworben werden, wenn Minderjährige dabei sein könnten.
Wenn man einen Bereich macht zu dem Minderjährige keinen Zutritt haben dürften sie dort alles verkaufen was nicht beschlagnahmt ist.
Und Eltern dürfen ihren Kindern geben was sie wollen. Das ist Sache der Eltern.
Ob das alles so Sinnvoll ist steht auf nem anderen Blatt, aber rechtlich würde das klargehen. Ist im Grunde genau wie bei Pornos in der Videothek.
Bei der PS3 und der XBox ist das ne Entscheidung des Herstellers, was aber warscheinlich daran liegt, dass es sich nicht lohnt Spiele ohne Marke zu übersetzen weils halt kaum einer Kauft.
Ist wie mit EA die ganz gerne Spiele kürzen, nich um überhaupt ne Marke zu bekommen, sondern um die "ab16" Plakette zu kriegen.
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- Janz21
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Aber mal zur Arbeitsweise der USK. EIN EINZIGER Mitarbeiter spielt das Spiel "durch" und dann stellt er das mit einer Präsentation seinem Gremium vor, und das entscheidet dann über "kommt raus", "kommt nicht raus" usw. Ist doch iwie bescheuert...
Edit: Es kann eh jeder 13jährige in'n Laden gehen und Irgendwen ansprechen ob er ihm das Spiel mit raus bringt. Ich bin sicher nach 5 Versuchen hätte man das!
Edit: Es kann eh jeder 13jährige in'n Laden gehen und Irgendwen ansprechen ob er ihm das Spiel mit raus bringt. Ich bin sicher nach 5 Versuchen hätte man das!

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Immerhin wird das Spiel gespielt.
Immernoch besser als die Systeme anderer Länger wo einfach total unreflektiert nen Fragebogen ausgefüllt wird.
"Sind Drogen drin? Tja dann ist es ab 18"
"Aber wir zeigen das Drogen schlecht sind"
"Dass kann ja jeder sagen, Drogen => ab18."
Also da ists mir lieber wenn jemand das Spiel spielt und sich nen paar Gedanken dazu macht, ob die Gewalt in der Situation gerechtfertigt ist und worum es überhaupt geht.
Dead-Space und The Darkness sind doch gute Beispiele dafür, dass das System mehr oder minder funktioniert.
Ist doch ne klare Sache: Sinnloses Gemetzel darf nicht zu brutal ausfallen, wenns um das eigene Leben geht kanns auch gerne etwas Blutiger zugehen.
Immernoch besser als die Systeme anderer Länger wo einfach total unreflektiert nen Fragebogen ausgefüllt wird.
"Sind Drogen drin? Tja dann ist es ab 18"
"Aber wir zeigen das Drogen schlecht sind"
"Dass kann ja jeder sagen, Drogen => ab18."
Also da ists mir lieber wenn jemand das Spiel spielt und sich nen paar Gedanken dazu macht, ob die Gewalt in der Situation gerechtfertigt ist und worum es überhaupt geht.
Dead-Space und The Darkness sind doch gute Beispiele dafür, dass das System mehr oder minder funktioniert.
Ist doch ne klare Sache: Sinnloses Gemetzel darf nicht zu brutal ausfallen, wenns um das eigene Leben geht kanns auch gerne etwas Blutiger zugehen.
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natürlich dürfen sie das rechtlich, das wird aber nicht gemacht, weil die kinder so leichter an die spiele rankommen. und eltern dürfen ihren kindern nicht geben, was sie wollen. sie dürfen ihnen spiele ab 18 zugänglich machen aber bei indizierten spielen machen sie sich strafbar.Shedao hat geschrieben:Rein rechtlich könnten sie das.
Laut Gesetz dürfen Spiele ohne Plakette nicht verkauft oder beworben werden, wenn Minderjährige dabei sein könnten.
Wenn man einen Bereich macht zu dem Minderjährige keinen Zutritt haben dürften sie dort alles verkaufen was nicht beschlagnahmt ist.
Und Eltern dürfen ihren Kindern geben was sie wollen. Das ist Sache der Eltern.
Ob das alles so Sinnvoll ist steht auf nem anderen Blatt, aber rechtlich würde das klargehen. Ist im Grunde genau wie bei Pornos in der Videothek.
Bei der PS3 und der XBox ist das ne Entscheidung des Herstellers, was aber warscheinlich daran liegt, dass es sich nicht lohnt Spiele ohne Marke zu übersetzen weils halt kaum einer Kauft.
Ist wie mit EA die ganz gerne Spiele kürzen, nich um überhaupt ne Marke zu bekommen, sondern um die "ab16" Plakette zu kriegen.
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Das stimmt nicht:
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/ ... b=true.pdf
Quelle (Punkt 8 ):Die BPJM hat geschrieben: Dürfen Eltern ihren Kindern indizierte Spiele zugänglich machen?
Eltern genießen nach dem Jugendschutz das sogenannte "Erziehungsprivileg". D.h. Die Strafvorschriften bei Verstoß der jugendschutzrechtlichen Einschränkungen finden keine Anwendung, wenn Eltern oder sonstige Personensorgeberechtigte das Medium einem Kind oder einer Jugendlichen Person anbieten, überlassen oder zugänglich machen[...]
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/ ... b=true.pdf
- casanoffi
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Ich habe schon vor vielen vielen Jahren aufgehört, mich über die Zensur unter dem Deckmantel Jugendschutz aufzuregen.
Jugendschutz kann es meiner Meinung nach nur in Verbindung mit Indizierungen geben.
Meinetwegen sollen Spiele indiziert werden, damit sie für Minderjährige schwerer erhältlich sind.
Mündige Erwachsene können sich ohne Probleme und Aufwand Spiele importieren.
Ein Spiel zensieren und trotzdem in Deutschland anzubieten, verfehlt den Jugendschutz in meinen Augen total.
Einen Uncut-Patch findet man im Netz sofort...
So schießt sich der Staat - wirtschaftlich gesehen - ins eigene Bein.
Jugendschutz kann es meiner Meinung nach nur in Verbindung mit Indizierungen geben.
Meinetwegen sollen Spiele indiziert werden, damit sie für Minderjährige schwerer erhältlich sind.
Mündige Erwachsene können sich ohne Probleme und Aufwand Spiele importieren.
Ein Spiel zensieren und trotzdem in Deutschland anzubieten, verfehlt den Jugendschutz in meinen Augen total.
Einen Uncut-Patch findet man im Netz sofort...
So schießt sich der Staat - wirtschaftlich gesehen - ins eigene Bein.
- 3nd4u
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So habe ich das noch gar nicht betrachtet^^CasanOffi hat geschrieben: Meinetwegen sollen Spiele indiziert werden, damit sie für Minderjährige schwerer erhältlich sind.
Mündige Erwachsene können sich ohne Probleme und Aufwand Spiele importieren.
Ein Spiel zensieren und trotzdem in Deutschland anzubieten, verfehlt den Jugendschutz in meinen Augen total.
Einen Uncut-Patch findet man im Netz sofort...
So schießt sich der Staat - wirtschaftlich gesehen - ins eigene Bein.
Cut in Deutschland = Import; ist klar für uns Volljährigen.
Aber den wirtschaftlichen Aspekt, dass es keinen Nutzen hat, habe ich noch gar nicht betrachtet, habe mich immer nur darüber aufgeregt, dass ich auf umständliche Weise meine Dinge bekomme.
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ok sry hab mich geirrt, das ist wohl vor 2-3 jahren geändert worden.Shedao hat geschrieben:Das stimmt nicht:
Quelle (Punkt 8 ):Die BPJM hat geschrieben: Dürfen Eltern ihren Kindern indizierte Spiele zugänglich machen?
Eltern genießen nach dem Jugendschutz das sogenannte "Erziehungsprivileg". D.h. Die Strafvorschriften bei Verstoß der jugendschutzrechtlichen Einschränkungen finden keine Anwendung, wenn Eltern oder sonstige Personensorgeberechtigte das Medium einem Kind oder einer Jugendlichen Person anbieten, überlassen oder zugänglich machen[...]
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/ ... b=true.pdf
