Aktuelle News zu Indizierungen und Listenstreichungen
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
- Punisher256
- Beiträge: 5764
- Registriert: 16.11.2006 15:07
- Persönliche Nachricht:
- Punisher256
- Beiträge: 5764
- Registriert: 16.11.2006 15:07
- Persönliche Nachricht:
F.E.A.R. 2 kommt doch nach Australien
Warner boxte sich durch
Vor kurzem berichteten wir, dass F.E.A.R. 2: Project Origin in Australien die Freigabe verpasst hatte und somit zum Release im Februar nicht hätte verkauft werden dürfen.
Nun gibt es eine interessante Wendung. Publisher Warner fechtete die Entscheidung der australischen Behörde an, und reichte das Spiel bei der ACRB ( Australian Classification Review Board ) ein. Diese Behörde ist einer der OFLC übergeordnete Instanz und wird auf Antrag tätig.
Die ACRB bescheinigte dem Spiel nun das wichtige MA 15+ Rating, womit das potentielle Verkaufsverbot nun aufgehoben ist.
Das Spiel musste für die Freigabe nicht zensiert werden.
Warner boxte sich durch
Vor kurzem berichteten wir, dass F.E.A.R. 2: Project Origin in Australien die Freigabe verpasst hatte und somit zum Release im Februar nicht hätte verkauft werden dürfen.
Nun gibt es eine interessante Wendung. Publisher Warner fechtete die Entscheidung der australischen Behörde an, und reichte das Spiel bei der ACRB ( Australian Classification Review Board ) ein. Diese Behörde ist einer der OFLC übergeordnete Instanz und wird auf Antrag tätig.
Die ACRB bescheinigte dem Spiel nun das wichtige MA 15+ Rating, womit das potentielle Verkaufsverbot nun aufgehoben ist.
Das Spiel musste für die Freigabe nicht zensiert werden.
- Punisher256
- Beiträge: 5764
- Registriert: 16.11.2006 15:07
- Persönliche Nachricht:
NecroVision kriegt keine Kennzeichnung durch die USK
Shooter aus Polen bekommt keine Freigabe
Angesiedelt im ersten Weltkrieg soll der eher unbekannte Horrorshooter NecroVision im ersten Quartal 2009 für den PC erscheinen.
Am 17.12.2009 hat die USK das Ergebnis der Prüfung bekannt geben. So erhielt das aus Polen stammende Game keine Kennzeichnung durch die USK.
Ob und in welcher Form NecroVision nun in Deutschland erscheinen wird ist noch nicht klar. Sobald es Informationen vom Publisher 505 Games gibt, werden wir darüber berichten
Shooter aus Polen bekommt keine Freigabe
Angesiedelt im ersten Weltkrieg soll der eher unbekannte Horrorshooter NecroVision im ersten Quartal 2009 für den PC erscheinen.
Am 17.12.2009 hat die USK das Ergebnis der Prüfung bekannt geben. So erhielt das aus Polen stammende Game keine Kennzeichnung durch die USK.
Ob und in welcher Form NecroVision nun in Deutschland erscheinen wird ist noch nicht klar. Sobald es Informationen vom Publisher 505 Games gibt, werden wir darüber berichten
- Punisher256
- Beiträge: 5764
- Registriert: 16.11.2006 15:07
- Persönliche Nachricht:
- Punisher256
- Beiträge: 5764
- Registriert: 16.11.2006 15:07
- Persönliche Nachricht:
Insanitarium ungeschnitten im Verleih
Trotz Schnitt-Informationen von Sony ungekürzt mit SPIO/JK Freigabe
Nachdem uns Sony Home Entertainment Ende November noch bestätigte, dass der Film um 1 Minute geschnitten werden musste, "um die SPIO/JK-Vorgaben zu erfüllen" (wir berichteten), hat jetzt ein Vergleich mit der amerikanischen R-Rated Version gezeigt, dass der Horrorshocker Insanitarium in der SPIO/JK Fassung, die in deutschen Videotheken erhältlich ist, ungekürzt ist.
Auch von anderer Stelle wurde uns bereits bestätigt, dass die deutsche Fassung der britischen Fassung entspricht.
Insanitarium ist seit dem 4.12. im Verleih und wird am 15.1 auch im Handel erhältlich sein. Laut der selben Quelle, ist keine FSK-geprüfte Version geplant.
Trotz Schnitt-Informationen von Sony ungekürzt mit SPIO/JK Freigabe
Nachdem uns Sony Home Entertainment Ende November noch bestätigte, dass der Film um 1 Minute geschnitten werden musste, "um die SPIO/JK-Vorgaben zu erfüllen" (wir berichteten), hat jetzt ein Vergleich mit der amerikanischen R-Rated Version gezeigt, dass der Horrorshocker Insanitarium in der SPIO/JK Fassung, die in deutschen Videotheken erhältlich ist, ungekürzt ist.
Auch von anderer Stelle wurde uns bereits bestätigt, dass die deutsche Fassung der britischen Fassung entspricht.
Insanitarium ist seit dem 4.12. im Verleih und wird am 15.1 auch im Handel erhältlich sein. Laut der selben Quelle, ist keine FSK-geprüfte Version geplant.
- Punisher256
- Beiträge: 5764
- Registriert: 16.11.2006 15:07
- Persönliche Nachricht:
The Texas Chainsaw Massacre - Eine erste Bilanz
Turbine gibt Update zur kommenden Veröffentlichung
Im April 2008 hat das deutsche Label Turbine sich die Rechte an dem Horrorklassiker The Texas Chainsaw Massacre gesichert. Als Ziel hat sich das Label gesetzt, den Film endlich von den deutschen Zensurfesseln zu erlösen, um ihn anschließend in einer würdigen Art und Weise im deutschsprachigen Raum zu veröffentlichen.
Kein leichtes Unterfangen, welches sich Turbine vorgenommen hat, denn nach der Indizierung im Jahr 1982 wurde der Film bekanntlich im Jahr 1985 vom Landgericht München 1 in Bezug auf §131 StGB zum ersten Mal beschlagnahmt. 1993 folgte eine zweite Beschlagnahme vom AG Tiergarten. Beide Beschlagnahmen sind mittlerweile verjährt (10 Jahre), doch herrscht hier eine Ungewissheit bezüglich der eventuell noch vorhandenen strafrechtlichen Relevanz des Films.
In einem jetzt veröffentlichten Podcast mit einem Gespräch zwischen Christian Bartsch von Turbine und Dr. Roland Seim vom Telos Verlag gibt es nun die erste kleine Bilanz zum Stand der Dinge.
Auf dem langen, steinigen Weg zur Rehabilitierung des Texas Chainsaw Massacres hat man bisher drei Gutachten eingeholt, welche dem Titel keine strafrechtliche Relevanz attestieren. Neben den Gutachten von Dr. Roland Seim und Professor Dr. Jarros holte man sich noch ein privatrechtliches Gutachten der Juristenkommission der SPIO. Auf der Sitzung der SPIO/JK vom 18.07.2008 stelle gab man der ungeschnittenen Fassung eine "SPIO/JK - keine schwere Jugendgefährdung", welches dem Film, wie im Satz vorher erwähnt, keine strafrechtliche Bedenklichkeit im Sinne des §131 StGB bescheinigt.
Somit könnte Turbine den Film mit einem SPIO/JK-Gutachten veröffentlichen. Allerdings strebt man eine FSK-Freigabe an und dafür muss der Film vom Index der Bundesprüfstelle gestrichen worden.
Nachdem The Texas Chainsaw Massacre vom 3er-Gremium der Bundesprüfstelle Ende 2007 folgeindiziert wurde, legte Turbine Einspruch ein und wurde in das Verfahren als neuer Rechteinhaber eingesetzt. Dies war möglich, weil es Ende 2007 keinen deutschen Rechteinhaber gab.
Am 07.08.2008 zeigte man den Film vor dem 12er-Gremium der BPjM. Nach der Vorführung konnte aber keine Entscheidung gefällt werden, weil Elke Monssen-Engberding, die Vorsitzende der Bundesprüfstelle, Bedenken bezüglich des §18 Absatz 5 des Jugendschutzgesetzes hat. Dieser Paragraph besagt, dass einmalig beschlagnahmte Filme automatisch als indiziert gelten. Auch wenn die Beschlagnahme mittlerweile verjährt wäre.
Dadurch konnte man keine Entscheidung treffen, wobei man aber unter vorgehaltener Hand hat durchblicken lassen, dass es keinerlei Gründe geben würde, das Kettensägenmassaker weiterhin in der Liste zu führen. Um die Listenstreichung zu erwirken, muss das zuständige Gericht die Beschlagnahme aufheben. Deshalb steht Turbine auch im Dialog mit der Staatsanwaltschaft München, um eine nochmalige Überprüfung unter dem Gesichtspunkt des §131 StGB anzuregen.
Leider trauen sich die Behörden nicht, den ersten Schritt zu machen, um den Film endgültig zu rehabilitieren, um somit ein ungekürztes Release mit FSK-Freigabe auf den Weg zu bringen.
Turbine gibt Update zur kommenden Veröffentlichung
Im April 2008 hat das deutsche Label Turbine sich die Rechte an dem Horrorklassiker The Texas Chainsaw Massacre gesichert. Als Ziel hat sich das Label gesetzt, den Film endlich von den deutschen Zensurfesseln zu erlösen, um ihn anschließend in einer würdigen Art und Weise im deutschsprachigen Raum zu veröffentlichen.
Kein leichtes Unterfangen, welches sich Turbine vorgenommen hat, denn nach der Indizierung im Jahr 1982 wurde der Film bekanntlich im Jahr 1985 vom Landgericht München 1 in Bezug auf §131 StGB zum ersten Mal beschlagnahmt. 1993 folgte eine zweite Beschlagnahme vom AG Tiergarten. Beide Beschlagnahmen sind mittlerweile verjährt (10 Jahre), doch herrscht hier eine Ungewissheit bezüglich der eventuell noch vorhandenen strafrechtlichen Relevanz des Films.
In einem jetzt veröffentlichten Podcast mit einem Gespräch zwischen Christian Bartsch von Turbine und Dr. Roland Seim vom Telos Verlag gibt es nun die erste kleine Bilanz zum Stand der Dinge.
Auf dem langen, steinigen Weg zur Rehabilitierung des Texas Chainsaw Massacres hat man bisher drei Gutachten eingeholt, welche dem Titel keine strafrechtliche Relevanz attestieren. Neben den Gutachten von Dr. Roland Seim und Professor Dr. Jarros holte man sich noch ein privatrechtliches Gutachten der Juristenkommission der SPIO. Auf der Sitzung der SPIO/JK vom 18.07.2008 stelle gab man der ungeschnittenen Fassung eine "SPIO/JK - keine schwere Jugendgefährdung", welches dem Film, wie im Satz vorher erwähnt, keine strafrechtliche Bedenklichkeit im Sinne des §131 StGB bescheinigt.
Somit könnte Turbine den Film mit einem SPIO/JK-Gutachten veröffentlichen. Allerdings strebt man eine FSK-Freigabe an und dafür muss der Film vom Index der Bundesprüfstelle gestrichen worden.
Nachdem The Texas Chainsaw Massacre vom 3er-Gremium der Bundesprüfstelle Ende 2007 folgeindiziert wurde, legte Turbine Einspruch ein und wurde in das Verfahren als neuer Rechteinhaber eingesetzt. Dies war möglich, weil es Ende 2007 keinen deutschen Rechteinhaber gab.
Am 07.08.2008 zeigte man den Film vor dem 12er-Gremium der BPjM. Nach der Vorführung konnte aber keine Entscheidung gefällt werden, weil Elke Monssen-Engberding, die Vorsitzende der Bundesprüfstelle, Bedenken bezüglich des §18 Absatz 5 des Jugendschutzgesetzes hat. Dieser Paragraph besagt, dass einmalig beschlagnahmte Filme automatisch als indiziert gelten. Auch wenn die Beschlagnahme mittlerweile verjährt wäre.
Dadurch konnte man keine Entscheidung treffen, wobei man aber unter vorgehaltener Hand hat durchblicken lassen, dass es keinerlei Gründe geben würde, das Kettensägenmassaker weiterhin in der Liste zu führen. Um die Listenstreichung zu erwirken, muss das zuständige Gericht die Beschlagnahme aufheben. Deshalb steht Turbine auch im Dialog mit der Staatsanwaltschaft München, um eine nochmalige Überprüfung unter dem Gesichtspunkt des §131 StGB anzuregen.
Leider trauen sich die Behörden nicht, den ersten Schritt zu machen, um den Film endgültig zu rehabilitieren, um somit ein ungekürztes Release mit FSK-Freigabe auf den Weg zu bringen.
- Punisher256
- Beiträge: 5764
- Registriert: 16.11.2006 15:07
- Persönliche Nachricht:
Storm Warning ist beschlagnahmt
Die SPIO/JK-Fassung des Slashers verstößt gegen §131
Wie das Branchenmagazin Videowoche mitteilt, wurde der Horrorthriller Storm Warning beschlagnahmt. Das Label Koch Media, das die Rechte an dem Film hält und diesen vertreibt, wurde über den Gerichtsbeschluss informiert.
Interessant sind in diesem Fall zwei Dinge:
1. Die betroffene SPIO/JK-Fassung ist keineswegs so ungeschnitten, wie es der Aufdruck auf dem Cover weismachen will. Obwohl in Australien hergestellt, wurde in den USA neben der Unrated-Fassung auch noch eine entschärfte R-Rated-Version angefertigt. Diese ist Basis der deutschen Veröffentlichung. Im Gegensatz zur Unrated-Version fehlen der Verleihfassung somit immer noch 27 Sekunden expliziten Materials (Schnittbericht). Dass Zensuren aber offenbar kein mildernder Umstand bei Gericht sind, bewies schon die Beschlagnahmung der gekürzten SPIO/JK-Fassung von Hostel 2.
2. Dass der Film aufgrund seiner Gewalt bei der FSK keine Chance hatte, ist verständlich. Koch Media ging daraufhin zur Juristenkomission der SPIO, die dem Film ihr leichtes Siegel "keine schwere Jugendgefährdung" gab. Trotzdem wurde Storm Warning von der BPjM sogar auf Listenteil B indiziert, was letztlich dazu führte, dass sich ein Gericht mit dem Titel beschäftigte und nun zu dem Ergebnis kam, dass er gegen §131 StGB verstößt.
Somit ist dies der erste Titel, der trotz eines leichten SPIO-Siegels bundesweit eingezogen wurde. Die Filme Hostel 2 und Mexican Werewolf in Texas hatten beide im Vorfeld jeweils eine schwere JK bekommen.
Die ebenfalls angefertigte, noch weiter zensierte Kaufhausfassung, von der FSK mit "Keine Jugendfreigabe" abgesegnet, lässt 5 Minuten vermissen (Schnittbericht) und ist von der Beschlagnahmung nicht betroffen. Sie darf weiter im freien Handel ausliegen.
Die Beschlagnahmung der JK-Version gilt ab sofort.
Die SPIO/JK-Fassung des Slashers verstößt gegen §131
Wie das Branchenmagazin Videowoche mitteilt, wurde der Horrorthriller Storm Warning beschlagnahmt. Das Label Koch Media, das die Rechte an dem Film hält und diesen vertreibt, wurde über den Gerichtsbeschluss informiert.
Interessant sind in diesem Fall zwei Dinge:
1. Die betroffene SPIO/JK-Fassung ist keineswegs so ungeschnitten, wie es der Aufdruck auf dem Cover weismachen will. Obwohl in Australien hergestellt, wurde in den USA neben der Unrated-Fassung auch noch eine entschärfte R-Rated-Version angefertigt. Diese ist Basis der deutschen Veröffentlichung. Im Gegensatz zur Unrated-Version fehlen der Verleihfassung somit immer noch 27 Sekunden expliziten Materials (Schnittbericht). Dass Zensuren aber offenbar kein mildernder Umstand bei Gericht sind, bewies schon die Beschlagnahmung der gekürzten SPIO/JK-Fassung von Hostel 2.
2. Dass der Film aufgrund seiner Gewalt bei der FSK keine Chance hatte, ist verständlich. Koch Media ging daraufhin zur Juristenkomission der SPIO, die dem Film ihr leichtes Siegel "keine schwere Jugendgefährdung" gab. Trotzdem wurde Storm Warning von der BPjM sogar auf Listenteil B indiziert, was letztlich dazu führte, dass sich ein Gericht mit dem Titel beschäftigte und nun zu dem Ergebnis kam, dass er gegen §131 StGB verstößt.
Somit ist dies der erste Titel, der trotz eines leichten SPIO-Siegels bundesweit eingezogen wurde. Die Filme Hostel 2 und Mexican Werewolf in Texas hatten beide im Vorfeld jeweils eine schwere JK bekommen.
Die ebenfalls angefertigte, noch weiter zensierte Kaufhausfassung, von der FSK mit "Keine Jugendfreigabe" abgesegnet, lässt 5 Minuten vermissen (Schnittbericht) und ist von der Beschlagnahmung nicht betroffen. Sie darf weiter im freien Handel ausliegen.
Die Beschlagnahmung der JK-Version gilt ab sofort.
- -Matt-
- Beiträge: 10902
- Registriert: 03.01.2006 15:03
- User ist gesperrt.
- Persönliche Nachricht:
Er meinte gar nichts, da er die News nur von Schnittberichte.com kopiert. Der Fehler zeigt das er sich das nicht mal durchliest :wink:guggl hat geschrieben:er meinte 2008Rosette 3000 hat geschrieben:kannst du in die zukunft schauen?Punisher256 hat geschrieben: Am 17.12.2009 hat die USK das Ergebnis der Prüfung bekannt geben.