Aktuelle News zu Indizierungen und Listenstreichungen

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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Saw V bekommt ungeschnitten keine Jugendfreigabe
R-Rated-Fassung ohne Beanstandung seitens der FSK

Aufgrund der intensiven und harten Gewaltszenen hat die Saw-Reihe keinen leichten Stand bei den deutschen Jugendschützern. Waren Teil 1-3 noch ungekürzt in ihren R-Rated-Fassungen im Kino zu begutachten, so musste Teil 4 schon stark zensiert werden, damit er von der FSK eine Einstufung bekommen konnte.

Am 15. Januar 2009 steht nun der deutsche Kinostart des neuesten Eintrags der Reihe an. Und wieder stellt sich die Frage, ob der Film denn nun ungeschnitten nach Deutschland kommt? Diese Frage kann nun beantwortet werden.

Wie die Internetseite Movie-Infos.net, unter Berufung von Kinowelt, nun berichtet, hat die FSK der ungeschnittenen R-Rated-Fassung (ca. 92 Minuten) von Saw V die Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe" gegeben.

Ob der Film die Freigabe auch für die DVD halten kann, wird sich bei der kommenden Prüfung zeigen.
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

da hab ich mal was saftiges für euch :wink:



Resident Evil 5 kommt unzensiert nach Deutschland
USK vergibt keine Jugendfreigabe

Am 13. März 2009 dürfte für viele Resident Evil Fans ein zweites Weihnachten anbrechen. An diesem Tag erscheint nämlich der fünfte Teil der Zombiesaga.

Und da Resident Evil in Deutschland schon immer einen recht schweren Stand hatte, wenn es um USK Freigaben ging, ist die jetzige Nachricht wohl umso erfreulicher.

Capcom gab gerade bekannt, dass Resident Evil 5 von der USK die Einstufung keine Jugendfreigabe bekommen hat. Gleichzeitig wurde seitens des Publishers betont, dass die deutsche Version identisch zur PEGI Version sein soll. Dies würde bedeuten, dass Resident Evil 5 unzensiert in Deutschland auf den Markt kommt.



und natürlich wniger erfreuliches:


Zensurdetails zu Saints Row 2
Actiongame musste viele Federn lassen

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass Saints Row 2 nur in einer zensierten Fassung erscheinen würde.

Mittlerweile gibt es erste Informationen, was denn nun alles in der deutschen Version nicht enthalten sein wird.

Dazu gehören:

# allzu drastische Bluteffekte
# Zombie Minigame
# Bodyguard und Fightclub Nebenmissionen
# Geiselnahme mit anschließender Tötungssequenz

Des Weiteren soll die Deutsche Version im Coop-Modus nicht mit der internationalen Version kompatibel sein. Durch die oben genannten Zensuren fallen natürlich auch einige Gameplay-Elemente und Spielmechaniken weg.

quelle: www.schnittberichte.com
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

Afro Samurai kommt nicht nach Deutschland
Samurai Action ist zu brutal

Für 2009 ist eine Versoftung der Anime Serie Afro Samurai geplant. Der Publisher des Spiels wird Atari sein.

Dieser gab nun auf einer Fimenveranstalung in London bekannt, dass Afro Samurai nicht nach Deutschland kommen werde. Als Grund wurde genannt, dass man den durchaus brutalen Titel nicht für den hiesigen Markt anpassen will. Daher wird auf eine Veröffentlichung in Deutschland verzichtet.

Afro Samurai ist damit bereits einer von mehreren Titeln, die für 2009 angekündigt sind, aber die zweifellos nicht bei uns erscheinen werden.
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Buggsy Siegel
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Beitrag von Buggsy Siegel »

also was da alles indiziert wird! ich bin froh dass ich in der schweiz wohne!
rainstorm1
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Beitrag von rainstorm1 »

15546
Habt Ihr das schon gesehen???
Das ist echt unglaublich!!!
Wirklich der Hammer!!!

Edit by TRichter: Ja, haben wir gesehen. Ganz toll! :lol:
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

B-Listen Indizierung für Left 4 Dead
Horrorgame wird vorläufig indiziert

In Deutschland aufgrund seiner Gewaltdarstellung nur zensiert mit "keine Jugendfreigabe" erschienen, war es nur eine Frage der Zeit bis die Bundesprüfstelle ihre Finger nach der ungekürzten Fassung von Left 4 Dead ausstreckt.

Mit einer Entscheidung vom 01. Dezember 2008 wurde die EU-Version für den PC des Horrorshooters nun vorläufig in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.

Dabei erfolgt die Indizierung auf Listenteil B. Das bedeutet, dass die Bundesprüfstelle der Ansicht ist, dass Left 4 Dead gegen §131 StGB verstößt und somit strafrechtliche Relevanz ausweist.


das is das gröste LOLOLOL was mir darauf einfällt 8O
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

50 Cent: Blood on the Sand wohl nicht in Deutschland
THQ streicht Release

Selbst jene, die mit amerikanischen Rap im Grunde nicht so viel anfangen können, dürften Skandal-Rapper 50 Cent kennen. Curtis James Jackson, so sein bürgerlicher Name, hat mittlerweile auch schon seine Handschrift im Gaming-Sektor hinterlassen. So soll Ende Januar ein weiteres Spiel erscheinen, in welchem es um den Rapper geht.

50 Cent: Blood on the Sand, so der Name, wird jedoch nicht bei uns herauskommen. Dies wurde mittlerweile von Publisher THQ bestätigt. Damit bleibt das Spiel gewissermaßen in der "Familie", da der Vorgänger Bulletproof anno 2005 auch nicht bei uns erschienen ist und mittlerweile auf dem Index steht. Der Grund für die Entscheidung des Publishers scheint dabei einmal mehr die Gewalt im Spiel zu sein und die Tatsache, dass man das Spiel keinesfalls extra für Deutschland anpassen möchte.

Blood in the Sand scheint dabei, ähnlich wie sein Vorgäner, ein relativ austauschbarer 3rd Person Shooter zu werden der keine besonderen Neuerungen mit sich bringt. Erscheinen soll das Spiel Ende Januar 2009 für X-Box 360 und Playstation 3.
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eUndead
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Beitrag von eUndead »

bezgl. Left 4 Dead : das heißt doch das das Game beschlagnahmt ist oder? also das der Besitz verboten ist?

was ich mich persönlich frage ist ob die bei USK/BPjM eigentlich den letzten Schuss noch mitbekommen haben oder zuvor schon am Hirnschlag verendet sind. L4D ist _NIEMALS_ schlimmer als Dead Space oder Gears, wobei ersteres frei erhältlich und zweiteres lediglich auf Liste A ist ....

AAAAAAAHHHHHHHH ich krich irgendwann nochma die Krise in diesem Land ^^
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

EikeCR hat geschrieben:bezgl. Left 4 Dead : das heißt doch das das Game beschlagnahmt ist oder? also das der Besitz verboten ist?

was ich mich persönlich frage ist ob die bei USK/BPjM eigentlich den letzten Schuss noch mitbekommen haben oder zuvor schon am Hirnschlag verendet sind. L4D ist _NIEMALS_ schlimmer als Dead Space oder Gears, wobei ersteres frei erhältlich und zweiteres lediglich auf Liste A ist ....

AAAAAAAHHHHHHHH ich krich irgendwann nochma die Krise in diesem Land ^^
das spiel is im moment nur indiziert(abgabe nur an erwachsene) bei einer beschlagnahmung is der bestiz nicht strafbar. die indizierung verstehe ich auch nicht das spiel is gore mässig noch unter den 2 genannten :wink:
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GoreFutzy
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Beitrag von GoreFutzy »

Verdammt, die USK.
Naja, immerhin bringen die Publisher die Spiele garnicht erst zur Prüfung.
Dann nehmen sie auch keine Rücksicht bei der Entwicklung. :roll:
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

GoreFutzy hat geschrieben:Verdammt, die USK.
Naja, immerhin bringen die Publisher die Spiele garnicht erst zur Prüfung.
Dann nehmen sie auch keine Rücksicht bei der Entwicklung. :roll:
L4D wurde für den deutschen markt angepasst besser gesagt geschnitten^^. die deutsche version hatt ein usk 18 stempel und is übelst zensiert.die internationale version steht jetzt auf dem index :wink:
johndoe533741
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Beitrag von johndoe533741 »

@Puni

Heißt Liste B nicht das Kauf, Verkauf, Besitz etc. jetzt unter "Strafe" steht?

Liste A ist doch die normalen Indizierungen.
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

KaosTheorie hat geschrieben:@Puni

Heißt Liste B nicht das Kauf, Verkauf, Besitz etc. jetzt unter "Strafe" steht?

Liste A ist doch die normalen Indizierungen.
liste B heist jetzt im moment genau so viel wie liste A das es nur auf index steht da es keine beschlagnahme noch nicht gab. :wink:

und nochmal der besitz is nicht strafbar auch wenn es verboten is is der besitz nicht strafbar :wink:
johndoe533741
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Beitrag von johndoe533741 »

@Puni

Achso...

Dachte Liste B wäre diese Strafrechtlich blablabla Liste.^^
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

KaosTheorie hat geschrieben:@Puni

Achso...

Dachte Liste B wäre diese Strafrechtlich blablabla Liste.^^
jo is sie auch aber im moment hatt sie soviel zu sagen wie liste A zu uns.
nur mit den feinen kleinen unterschied das die staatsanwaltschaft ein verbots verfahren einleiten kann und der richter dann ja oder nein sagt zu der beschlagnahme also abwarten :wink: