Wie läuft ne Musterung ab???
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- silverarrow
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Waaaaartet mal nen Moment.... sehtest.. lesen sie die erste reihe.... a c d f g h
gut 2. reihe
a c.. hm... naja f... äähm k... h
3. reihe .ääähm apfelkuchen?.. naja nee und die restlichen 4 reihen? lka.. se ich net... hm oke, ungeeignet.. oder wie??? ich hab ja ne brille, bin reeeeel. stark kurzsichtig.. also nich so extrem aber schon so^^ an der schule an der tafel is schon schwer... aber ich mein... kontaktlinsen, brillen darf man beim bund jetzt nicht haben oder wie meint ihr das?
zum thema Führerschein.. nur wen man da nen sehtest macht.. dann heisst es... darf nur mit brille fahren.. aber man fällt nicht durch
gut 2. reihe
a c.. hm... naja f... äähm k... h
3. reihe .ääähm apfelkuchen?.. naja nee und die restlichen 4 reihen? lka.. se ich net... hm oke, ungeeignet.. oder wie??? ich hab ja ne brille, bin reeeeel. stark kurzsichtig.. also nich so extrem aber schon so^^ an der schule an der tafel is schon schwer... aber ich mein... kontaktlinsen, brillen darf man beim bund jetzt nicht haben oder wie meint ihr das?
zum thema Führerschein.. nur wen man da nen sehtest macht.. dann heisst es... darf nur mit brille fahren.. aber man fällt nicht durch

- VI(RUS)
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Man wird nicht gleich ausgemustert wenn man ne Sehschwäche hat.
Sie beeinflusst einfach nur deine Tauglichkeit, dann reichts halt eben nicht mehr für T1, feddich.
Eine Brille darf man beim Bund tragen. Wenn man eine Sehschwäche hat muss man alle unterlagen vom Augenarzt dazu darlegen und man bekommt sogar eine neue Brille für die Bundeswehr gestellt.
Sie beeinflusst einfach nur deine Tauglichkeit, dann reichts halt eben nicht mehr für T1, feddich.
Eine Brille darf man beim Bund tragen. Wenn man eine Sehschwäche hat muss man alle unterlagen vom Augenarzt dazu darlegen und man bekommt sogar eine neue Brille für die Bundeswehr gestellt.
- Mauricius
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Also, bei mir lief das so ab:
Als ich 18 war, kam der Musterrungsbescheid. Da hab ich mal schnell meinen Wohnsitz auf dem Papier um 600 Kilometer verlegt, sprich, ich bin offiziell zu meinem Vater gezogen, obwohl ich da nie gewohnt hab.
Den Termin hab ich unkommentiert verstreichen lassen.
Als ich dann ein Jahr später etwa einen erneuten Bescheid bei meinem Vater zugestellt bekam, hab ich meinen Wohnsitz zurückverlegt. Termin lautlos verstreichen lassen, und weiter gings.
Nach nem Jahr etwa, kam der nächste Bescheid, also wieder alles von vorne.
Das hab ich ein paar Jahre durchgezogen, und mittlerweile ist der Zug abgefahren.
Als ich 18 war, kam der Musterrungsbescheid. Da hab ich mal schnell meinen Wohnsitz auf dem Papier um 600 Kilometer verlegt, sprich, ich bin offiziell zu meinem Vater gezogen, obwohl ich da nie gewohnt hab.
Den Termin hab ich unkommentiert verstreichen lassen.
Als ich dann ein Jahr später etwa einen erneuten Bescheid bei meinem Vater zugestellt bekam, hab ich meinen Wohnsitz zurückverlegt. Termin lautlos verstreichen lassen, und weiter gings.
Nach nem Jahr etwa, kam der nächste Bescheid, also wieder alles von vorne.
Das hab ich ein paar Jahre durchgezogen, und mittlerweile ist der Zug abgefahren.
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- KingWannabe
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Wikipedia hat geschrieben: Derzeit verwendete Tauglichkeitsgrade
T1 und T2 (wehrdienstfähig)
Bei dem Tauglichkeitsgrad „wehrdienstfähig“ unterscheidet man zwei Verwendungsgrade:
T1 (voll verwendungsfähig)
* keine Gesundheitsstörungen
* keine Verwendungsausschlüsse im Verwendungsausweis (Gesunder und durchschnittlich trainierter Jugendlicher)
* Körpergröße mindestens 1,80 m, maximal 1,95 m
* keine Fehlsichtigkeit (Grenze in der Praxis etwa +/- 1 dpt)
* keine feste vornliegende Zahnspange
T2 (verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten)
* größer als 1,95 oder kleiner als 1,80 m
* leichte Gesundheitsstörungen:
o beginnenden Wirbelsäulen- und Gelenkveränderungen
o Allergien mäßiger Ausprägung (z. B. Heuschnupfen)
o Fehlsichtigkeit bis zu Werten von bis zu +/-8 dpt (sph) und +/-5 (cyl), der addierte Wert von (sph)+(cyl) darf ebenfalls, pro Auge, +/-8 nicht überschreiten
o Problemen mit den Augen, z. B. Rot/Grün-Schwäche
T4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig)
Feststellung einer Gesundheitsstörung, die in ihrer Auswirkung auf den Wehrdienst oder in ihrem Verlauf innerhalb von vier Wochen noch nicht abschließend beurteilbar ist, wobei von einem durch Therapie oder Zeitablauf besserungsfähigen Gesundheitszustand ausgegangen werden kann. z. B.: Kürzlich erlittener Unfall mit Knochenbrüchen, bei dem das Ergebnis nach erfolgter Ausheilung abgewartet werden muss, da beispielsweise Bewegungseinschränkungen verbleiben können oder Wirbelschäden bei nicht ausgewachsenen Männern, wenn eine Beurteilung erst nach dem Wachstumstillstand möglich sein sollte. Auch eine feste, vorneliegende Zahnspange (macht wegen Induktion den Dienst am Radar unmöglich) führt zur Zurückstellung bis zur Entfernung derselben.
T5 (nicht wehrdienstfähig)
Feststellung einer schweren Gesundheitsstörung. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht zu erwarten. z. B.:
* Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus oder Mukoviszidose, nach Schwere der Krankheit wird nicht unterschieden)
* chronische Schäden an inneren Organen (Herzklappenfehler, Nierenschäden…)
* schwere Wirbelsäulenverbiegungen (starke Skoliose oder Kyphose)
* schwerste Gelenkveränderungen mit schweren Bewegungseinschränkungen
* Krebs
* Erblindung auf einem Auge oder starke Sehbehinderung mit höheren Fehlsichtigkeiten als unter „T2“
* Suizidgefährdung
* Fehlen der notwendigen Körperstatur (Größe, Gewicht)
* Wehrpflichtiger ist aus anderen medizinischen Gründen nicht in der Lage in militärischer Gemeinschaft zu leben (Allergien, besonders gegen Nahrungsmittel, die eine Gemeinschaftsverpflegung unmöglich machen u. Ä.)
* Drogenkonsum
* Depressionen, Psychosen (z. B. paranoid, manisch-depressiv)
* Transsexualität (ICD-10 F64.0)
Die Anzahl der Gesundheitsstörungen ist nicht für die Vergabe des Tauglichkeitsgrades ausschlaggebend. Für jede Gesundheitsstörung in jeder Ausprägung ist einzeln ihre Auswirkung auf die Belastungen des Grundwehrdienstes festgelegt worden. Das heißt, auch bei Vorliegen mehrerer Gesundheitsstörungen mit dem gleichen Schweregrad erfolgt keine Summierung, die eine Höherstufung des Tauglichkeitsgrades bedingt. Vielmehr erfolgt die Einstufung nach der schwersten bestehenden Gesundheitsstörung.
T6 (Reservisten mit dem abgeschafften Tauglichkeitsgrad T3)
Der Tauglichkeitsgrad T6 wurde als Lösung für Reservisten des Tauglichkeitsgrads T3 eingeführt, um diesen die Teilnahme an Dienstlichen Veranstaltung (DVaG), Wehrübungen, besonderen Auslandsverwendungen und Hilfeleistungen im Innern zu ermöglichen. Bei einer Einberufung wird die Einstufung durch die Einstellungsuntersuchung überprüft.
Reservistinnen mit Tauglichkeitsgrad T3 wurden generell in T6 übernommen, wenn sie vor dem 1. Oktober 2004 ihren Dienst beendeten. Da Frauen nicht der Wehrpflicht unterliegen, betrifft dies nur ehemalige Berufssoldatinnen.[1]
Abgeschaffte Tauglichkeitsgrade
- =Crusader=
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fuck dann bin ich T2^^KingWannabe hat geschrieben:Wikipedia hat geschrieben: Derzeit verwendete Tauglichkeitsgrade
T1 und T2 (wehrdienstfähig)
Bei dem Tauglichkeitsgrad „wehrdienstfähig“ unterscheidet man zwei Verwendungsgrade:
T1 (voll verwendungsfähig)
* keine Gesundheitsstörungen
* keine Verwendungsausschlüsse im Verwendungsausweis (Gesunder und durchschnittlich trainierter Jugendlicher)
* Körpergröße mindestens 1,80 m, maximal 1,95 m
* keine Fehlsichtigkeit (Grenze in der Praxis etwa +/- 1 dpt)
* keine feste vornliegende Zahnspange
T2 (verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten)
* größer als 1,95 oder kleiner als 1,80 m
* leichte Gesundheitsstörungen:
o beginnenden Wirbelsäulen- und Gelenkveränderungen
o Allergien mäßiger Ausprägung (z. B. Heuschnupfen)
o Fehlsichtigkeit bis zu Werten von bis zu +/-8 dpt (sph) und +/-5 (cyl), der addierte Wert von (sph)+(cyl) darf ebenfalls, pro Auge, +/-8 nicht überschreiten
o Problemen mit den Augen, z. B. Rot/Grün-Schwäche
T4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig)
Feststellung einer Gesundheitsstörung, die in ihrer Auswirkung auf den Wehrdienst oder in ihrem Verlauf innerhalb von vier Wochen noch nicht abschließend beurteilbar ist, wobei von einem durch Therapie oder Zeitablauf besserungsfähigen Gesundheitszustand ausgegangen werden kann. z. B.: Kürzlich erlittener Unfall mit Knochenbrüchen, bei dem das Ergebnis nach erfolgter Ausheilung abgewartet werden muss, da beispielsweise Bewegungseinschränkungen verbleiben können oder Wirbelschäden bei nicht ausgewachsenen Männern, wenn eine Beurteilung erst nach dem Wachstumstillstand möglich sein sollte. Auch eine feste, vorneliegende Zahnspange (macht wegen Induktion den Dienst am Radar unmöglich) führt zur Zurückstellung bis zur Entfernung derselben.
T5 (nicht wehrdienstfähig)
Feststellung einer schweren Gesundheitsstörung. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht zu erwarten. z. B.:
* Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus oder Mukoviszidose, nach Schwere der Krankheit wird nicht unterschieden)
* chronische Schäden an inneren Organen (Herzklappenfehler, Nierenschäden…)
* schwere Wirbelsäulenverbiegungen (starke Skoliose oder Kyphose)
* schwerste Gelenkveränderungen mit schweren Bewegungseinschränkungen
* Krebs
* Erblindung auf einem Auge oder starke Sehbehinderung mit höheren Fehlsichtigkeiten als unter „T2“
* Suizidgefährdung
* Fehlen der notwendigen Körperstatur (Größe, Gewicht)
* Wehrpflichtiger ist aus anderen medizinischen Gründen nicht in der Lage in militärischer Gemeinschaft zu leben (Allergien, besonders gegen Nahrungsmittel, die eine Gemeinschaftsverpflegung unmöglich machen u. Ä.)
* Drogenkonsum
* Depressionen, Psychosen (z. B. paranoid, manisch-depressiv)
* Transsexualität (ICD-10 F64.0)
Die Anzahl der Gesundheitsstörungen ist nicht für die Vergabe des Tauglichkeitsgrades ausschlaggebend. Für jede Gesundheitsstörung in jeder Ausprägung ist einzeln ihre Auswirkung auf die Belastungen des Grundwehrdienstes festgelegt worden. Das heißt, auch bei Vorliegen mehrerer Gesundheitsstörungen mit dem gleichen Schweregrad erfolgt keine Summierung, die eine Höherstufung des Tauglichkeitsgrades bedingt. Vielmehr erfolgt die Einstufung nach der schwersten bestehenden Gesundheitsstörung.
T6 (Reservisten mit dem abgeschafften Tauglichkeitsgrad T3)
Der Tauglichkeitsgrad T6 wurde als Lösung für Reservisten des Tauglichkeitsgrads T3 eingeführt, um diesen die Teilnahme an Dienstlichen Veranstaltung (DVaG), Wehrübungen, besonderen Auslandsverwendungen und Hilfeleistungen im Innern zu ermöglichen. Bei einer Einberufung wird die Einstufung durch die Einstellungsuntersuchung überprüft.
Reservistinnen mit Tauglichkeitsgrad T3 wurden generell in T6 übernommen, wenn sie vor dem 1. Oktober 2004 ihren Dienst beendeten. Da Frauen nicht der Wehrpflicht unterliegen, betrifft dies nur ehemalige Berufssoldatinnen.[1]
Abgeschaffte Tauglichkeitsgrade
- VI(RUS)
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nein ich finds dumm weil das heißt dass ich tauglich bin (also vorerst tauglich mal gucken was noch kommt)VI(RUS) hat geschrieben:Wow, na und.
T1 oder T2, dass macht im Grunde keinen großen unterschied.
Es sei denn du wolltest unbedingt was bestimmtes in der Bundeswehr machen z.B. Wachbataillon, bist aber nur 1,50 groß. Da kannst du körperlich intakter sein als jeder T1er, bist aber dennoch T2.
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@Spartan
War echt eine lustige Zeit beim Bund und nebenbei hab ich zB einen CE-Führerschein geschenkt bekommen.
Wie andere auch schon sagten, man erlebt dort Sachen, die du im Zivilen nie erleben wirst.
Für die Musterung brauchst du dich nicht vorbereiten aber wenn du dich wirklich verpflichten willst, kannst du dich dort gleich von Soldaten beraten lassen, macht auch Sinn, damit du deinen Grundwehrdienst auch dort machst, wo du später eingesetzt werden willst.
War echt eine lustige Zeit beim Bund und nebenbei hab ich zB einen CE-Führerschein geschenkt bekommen.

Wie andere auch schon sagten, man erlebt dort Sachen, die du im Zivilen nie erleben wirst.
Für die Musterung brauchst du dich nicht vorbereiten aber wenn du dich wirklich verpflichten willst, kannst du dich dort gleich von Soldaten beraten lassen, macht auch Sinn, damit du deinen Grundwehrdienst auch dort machst, wo du später eingesetzt werden willst.
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Also, um diese Sachen zu erleben muss man sich doch nur einfach mehr im Zivilen trauen und braucht nicht zwangsläufig zum Bund zu gehen. Ich selbst bin - bis auf weiteres- "befreit". Und das ohnedass ich vor den BGH bzw. das BVG ziehen musste.
Und ich bin auch der Meinung, dass bei einer Musterung eine Vorbereitung nicht nötig oder nur wenig Vorbereitung nötig ist.
Und ich bin auch der Meinung, dass bei einer Musterung eine Vorbereitung nicht nötig oder nur wenig Vorbereitung nötig ist.