Spore & die Gebrauchtspieldebatte
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Bonylein
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Das Problem (oder eben nicht das Problem) ist doch, dass der Firma aus einem Weiterverkauf auch keine Extrakosten entstehen. Es ist für sie völlig egal, ob A oder B das Spiel benutzt, solange es nicht beide nutzen. Ob A oder B Kundenservice benötigen oder Online spielen ist wurscht. Ob A jetzt 2 Jahre das Spiel benutzt oder A 1 Jahr und B ein Jahr ist unerheblich. Am 2.-liebsten wäre es ihnen, wenn A das Spiel 1 Jahr nutzt und dann vergammeln lässt. Keine Kosten für Server, Kundenservice usw im 2. Jahr. Am besten ist natürlich die hier vorgeschlagene Lösung. A zahlt Vollpreis, B drückt auch noch was an die Firma ab. Also wems da nicht die Nackenhaare aufstellt...
Dann sollen sie auch FETT auf die PAckung schreiben müssen:
SIE SIND NICHT DER BESITZER DIESER SOFTWARE
JEDER WEITERVERKAUF MUSS KOSTENPFLICHTIG BEANTRAGT WERDEN
Mal gucken, wieviele dann noch kaufen. Erst nachträglich darauf hinweisen geht ja mal garnicht.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Unglaublich. Jeder, der da irgendwas verteidigt, der hat sie nicht mehr alle. Hier passt mal das Wort WAHNSINN.Sabrehawk hat geschrieben:Also ich rekapituliere, es ist den Herren nicht genug das ihr Produkt mit der Seriennummer xyz bereits 1x zum Vollpreis gekauft wurde , nein man möchte natürlich nochmal abkassieren wenn das Spiel einige Monate oder länger im Besitz des Käufers im Regal verstaubt und verkauft werden soll.
Der 1ste hat es bezahlt und nutzt es nicht mehr, der 2te würds zum immer noch zu hohen Neupreis nicht kaufen wollen. Aber da rechnen sich die feinen Herren einen Verlust raus. Langsam hakts echt.
[...]
LECKT MICH AM ARSCH ECHT.
Dann sollen sie auch FETT auf die PAckung schreiben müssen:
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Mal gucken, wieviele dann noch kaufen. Erst nachträglich darauf hinweisen geht ja mal garnicht.
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CreatorOfAttitude
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Hi Leutz,
zum Thema kaufkraft (Für die BWL Profis).
Ich habe gelernt, dass man unter Kaufkraft die mit Geld ausgestattete Nachfrage versteht. Monatseinkommen minus monatliche Ausgaben beinhaltet noch die Sparquote, die jeden Monat anders sein kann.
Leider steht bei Wiki nicht immer die ganze Wahrheit
zum Thema kaufkraft (Für die BWL Profis).
Ich habe gelernt, dass man unter Kaufkraft die mit Geld ausgestattete Nachfrage versteht. Monatseinkommen minus monatliche Ausgaben beinhaltet noch die Sparquote, die jeden Monat anders sein kann.
Leider steht bei Wiki nicht immer die ganze Wahrheit
- 4P|Sebastian
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Kulanz ist aber ein freiwilliges Zugeständnis einer Person, also ein freiwilliger Rechtsverzicht. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, auch wenn es wünschenwert wäre, das hast du richtig erkannt.Vandyre hat geschrieben:Rechtlich gesehen ist das sicher keine Grundlage, aber da es vorher aus Kulanz oder aus anderen Gründen anders gehandhabt wurde, regen sich fast alle (meiner Meinung nach zurecht) auf.
Die Entscheidung liegt im Einzelfall beim Gericht (richtungsweisend also beim BGH) und das wird eben in jedem Fall einzeln entschieden.Vandyre hat geschrieben:Nur warum? Wie lautet die Begründung dies zu tun? Und wer hat das zu entscheiden?
Das Beispiel hinkt in der Tat, sollte auch nur zeigen, dass es entgegen deiner Aussage sehr wohl Einschränkungen im Bereich Musik/Film gibt.Vandyre hat geschrieben:Entschuldige, aber das ist ein sehr schlechtes Beispiel. Es ist ein unterschied, ob etwas auf eine (sehr große) Region beschränkt ist, oder auf eine Anzahl von Abspielgeräten.
SecuRom erkennt es nur dann als neuen PC, wenn gleichzeitig mehr als eine Komponente ausgetauscht wurde. Wenn man also eine Grafikkarte tauscht und das Spiel auf dem PC wieder installiert, dann zählt das nicht als neue Aktivierung.Vandyre hat geschrieben:Da ich mich nicht so genau damit auskenne: An welchen Komponenten wird das denn festgemacht, das es sich um einen "anderen" PC handelt?
Die Rechte sind die gleichen, allerdings gelten für Verbraucher immer schützendere Schranken bei gewissen Folgen. Daher stimmt deine Aussage bedingt, allerdings sind diese Schranken größten Teils bereits im Gesetz formuliert.Vandyre hat geschrieben:Für mich macht es einen gewaltigen Unterschied, ob ich von gewerblich genutzter Software oder von privat genutzter Software spreche. Ich denke mal, dass man da (auch rechtlich) keine Vergleiche ziehen kann, da eine Zivilperson ganz andere Rechte hat.
Da liegst du falsch, denn wie soll ein Lizenzgeber nachverfolgen können ob der Nutzer der an Ihn mit Lizenznforderungen herantritt auch die Lizenz ordnungsgemäß erworben hat? Daher werden gewissen Ansprüche eben ausgeschlossen. Bei gewerblicher Software wird übrigends in der Regel Support-Ansprüche extra formuliert.Vandyre hat geschrieben:Ich denke auch hier müsste man zwischen Zivilpersonen und gewerblich Handelnden unterscheiden. Denn eine gewisse Mindestgewährleistungsfrist muss doch z. B. eingeräumt werden. Egal ob ich nun Erst- oder Zweitbesitzer bin. Hauptsache es liegt in der zeitlichen Frist und ich hab einen Kaufbeleg. Oder lieg ich da falsch?
- 4P|Sebastian
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Bitte die EULA (deren absolute Gelten ich ja durchaus auch in Frage stellte) genau lesen. Es ist nur die Rede davon, dass die Software nicht übertagen werden kann, nicht, dass sie dann nicht mehr genutzt werden kann. Das ist natürlich eine Einschränkung des Warenverkehrs, aber nicht eine Einschränkung der (persönlichen) Nutzbarkeit der Software.ColdFever hat geschrieben:Doch, genau die gibt es, siehe EULA von Spore:
So wie es bei Download-Spielen ist oder bei Steam auch und außerdem ist die DVD immer nicht mehr als ein Transportmedium - bei jeder Software. Auch bei HL2/CSS ist die DVD nix anderes als ein Trägermedium für ein Online-Account, wenn man das so sieht. Bei BF2142 wäre das dann ebenso und bei MMORPGs auch.ColdFever hat geschrieben:Was aber viel schlimmer ist: EA koppelt die Seriennummer fest mit der einmaligen Lizenzregistrierung an eine bestimmten Identität. Die Lizenz wird damit an den Erstkäufer gebunden. EA verkauft den Datenträger damit quasi nur noch als "Transportmedium" für eine Onlinelizenz. Auf der Verpackung findet sich dazu allerdings keine Angabe.
Auf der Packung bei mir steht dick drauf "Zum spielen wird eine Onlineverbindung benötigt" - sprich es muss etwas online abgeglichen werden. Das ist zwar kein direkter Hinweis auf ein Online-Konto, aber ein wenig Logik bringt einen zu dem Schluss, dass irgendwas mit meiner Seriennummer beim Aktivieren/Spielen passiert. Dreht man die Packung um, steht das ganze auch direkt da:
"Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt. Um Zugang zu den Online-Features zu erhalten, ist die vorherige Registrierung erforderlich. Nutzungsbedingungen und Feature-Updates sind erhältlich unter ..."
Zum einen ist das kein "geht nicht" sondern ein "vielleicht" und zum anderen steht es dem Lizenzgeber durchaus nach deutschem Recht zu, nur dem Erstkäufer gewissen Garantien, Dienste, etc. zuzugestehen (bei gewerblicher Software wird das meist in einem extra Vertrag gerelget (Service-Vertrag)). Das ist bei der meisten verfügbaren Software (im Garantiebereich meistens) durchaus seit Jahren üblich - bisher hat es halt keinen gestört, weil es kaum einer wusste.ColdFever hat geschrieben:Das Recht auf den Erhalt von Updates und dynamischen Inhalten sowie das Recht auf die Nutzung beliebiger Online-Dienste von EA in Verbindung mit dieser Software kann möglicherweise nicht übertragen werden.
Das ist in der Tat ein Knackpunkt, der aber bei Download-Software z.B. auch gegeben ist oder bei Steam ebenso. Hier könnte z.B. eine Möglichkeit schaffen seitens EA, einen Marktplatz zu schaffen, der den Handel von solchen Online-Accounts über eine EA-Seite entsprechend regelt (mit Gebühren an EA - dann haben die auch was davon?) wie eBay oder Station Exchange von SOE.ColdFever hat geschrieben:Weiterverkäufer müssten mit dem Spiel also auch ihre Onlineidentität mit verkaufen, damit ein Käufer online spielen könnte.
Das ist korrekt, kurz nach Start gab es sogar einen Moderatoren-Beitrag der erklärte wie es doch gehen sollte. Der ist inzwischen - da nicht funktionsfähig - wieder gestrichen. Das ist natürlich eine entsprechende Fehlinformation, die ganz klar und berechtigt eine Verärgerung auslöst.ColdFever hat geschrieben:Offenbar wurde aber übersehen, das Handbuch entsprechend der DRM-Restriktionen anzupassen. Im Spore-Forum meint eine EA-Mitarbeiterin auf Beschwerden dazu, dass die ursprüngliche Information ein "Fehldruck" sei und in künftigen Handbüchern geändert werden würde.
Und wie ich am Anfang sagte: es ist durchaus fraglich ob und wie weit Erschöpfungsgrundsatz für EA durch das erste Verkaufen der Software erfüllt ist und ob und wie weit EA seine zusätzlichen Angebote (die aber nicht Teil der verkauften Software sind, aber deren Verfügbarkeit dennoch Anteil am Wert hat - das ist unbestritten) einschränken kann und darf (die Frage ob sie es faktisch tun werden ist noch eine weitere - sie halten sich nur die Möglichkeit offen).
Ein Verbot des Weiterverkaufs ist nach deutschem Recht sicher unzulässig, aber das betrifft nicht zwingend auch zusätzliche Online-Inhalte. Dies ist z.B. bei gewerblicher Software auch nicht üblich (Wartungsverträge zwischen Urheber und Erstkäufer z.B. gehen beim Weiterverkauf der Software nicht automatisch mit über - allerdings sind die ja auch explitzit und extra abgeschlossen, dass ist der Unterschied), aber hier geht es zum einen um Verbraucher (werden meist besser geschützt vom Gesetz) und um eine Massen-Software.
So lange keiner dies gerichtlich prüfen lässt, haben die Klauseln erst einmal bestand und gelten - bis sie für ungültig erklärt werden. Wie schon wer sagte: Wo kein Kläger ...
- 4P|Sebastian
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Am liebsten wäre es den Firmen, wenn die Kunden ihnen einfach das Geld geben und sie nix dafür tun müssten, nicht mal Software liefern, nur das Geld einsammeln.Bony2605 hat geschrieben:Am 2.-liebsten wäre es ihnen, wenn A das Spiel 1 Jahr nutzt und dann vergammeln lässt. Keine Kosten für Server, Kundenservice usw im 2. Jahr.
1. Besitzer bist du, da du die Software in deinem Besitz hast (physisch faktischer Zugriff).Bony2605 hat geschrieben:Dann sollen sie auch FETT auf die PAckung schreiben müssen:
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JEDER WEITERVERKAUF MUSS KOSTENPFLICHTIG BEANTRAGT WERDEN
2. Was du meinst ist Eigentümer ... und das bist und warst du bei urheberrechtlich geschützten Werken noch nie und wirst es auch nie sein (siehe erster Beitrag von mir).
3. Ist nach deutschen Recht eh nicht möglich (siehe ebenso Beitrag von mir zum Erschöpfungsgrundsatz). Worum es hier geht sind die zusätzlichen Online-Inhalte und die Weitergabe der Zugriffsberechtigung auf diese zusätzlcihen Online-Inhalte. Das ist bisher noch nicht juristisch behandelt.
Ich möchte noch kurz feststellen, dass ich weder die Haltung/Handlung von EA gut finden kann noch dass ich sie komplett verdamme. Meine persönliche Meinung zu dem Thema steht hier auch nicht zur Debatte (auch weil ich sie nicht abschließend gefunden habe
- ColdFever
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Sebastian, wie sieht es für Dich als Rechtsspezialist mit den "zugesicherten, wesentlichen" Eigenschaften des Programms aus? Groß auf der Verpackung steht "TEILE mit der Welt - tausche deine Kreaturen mit anderen Spielern". Für jeden normalsterblichen Kunden ist das hiermit eine zugesicherte und wesentliche Eigenschaft des Programms. Von der man annehmen sollte, dass sie mit dem Produkt weiterverkauft werden kann, so wie es sonst branchenüblich ist. Ist dies dann nicht der Fall, weil EA die Onlinelizenz an den ersten Kunden bindet und ein Gebrauchtkäufer nicht online spielen kann, so ist bei einem Spiel wie Spore mit wesentlichen Online-Anteilen für mich in etwa vergleichbar mit einem Auto, das man bis zu zwei Mal weiterverkaufen darf (wg. der insgesamt 3 Aktivierungen), aber dann jeweils nur ohne Lenkrad...
Müsste deshalb die Einschränkung des Weiterverkaufs nicht auch auf der Verpackung deutlich gemacht werden? Ohne Hinweis geht der Kunde schließlich von branchenüblichen Konditionen aus und rechnet nicht damit, dass die Vollpreis-Ware gegenüber vergleichbaren Produkten erheblich in den Nutzungsmöglichkeiten und damit im Wert gemindert ist. Ein dem Aufkleber "Nicht für die Vermietung bestimmt" ähnlicher Warnaufkleber in der Art von "Nicht für den Weiterverkauf bestimmt" wäre wohl das Minimum gewesen.
Müsste deshalb die Einschränkung des Weiterverkaufs nicht auch auf der Verpackung deutlich gemacht werden? Ohne Hinweis geht der Kunde schließlich von branchenüblichen Konditionen aus und rechnet nicht damit, dass die Vollpreis-Ware gegenüber vergleichbaren Produkten erheblich in den Nutzungsmöglichkeiten und damit im Wert gemindert ist. Ein dem Aufkleber "Nicht für die Vermietung bestimmt" ähnlicher Warnaufkleber in der Art von "Nicht für den Weiterverkauf bestimmt" wäre wohl das Minimum gewesen.
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fehlalarm
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Ich kaufe fast nur noch Gebrauchtspiele oder die vergünstigen Spiele (Software-Pyramide, etc.). Das liegt daran das ich
1. nicht soviel Spiele (wegen Zeitmangel) und
2. keine 40€-60€ (bei jeder neuen Konsolen werden die Spiele ja um 10€ teurer)
ausgeben möchte für ein Spiel das beim Verkaufsstart voller Fehler und Sicherheitsvorkehrungen bestückt ist.
Ich laden zwar keine Spiele runter, aber dennoch habe ich für fast jeden Spiel ein Crack installiert. Warum? Weil ich es nicht akzeptiere das ein Spiel mehrere GB Speicher meine Festplatte beraubt und ich dennoch eine CD/DVD einlegen muss, was total nervig ist wenn man nur ein Laufwerk hat (Notebook).
Am liebsten hätte ich das ein Spiel eine Spiellänge von etwa 8-10 Stunden hat und dafür nur max. 20-30€ kostet.
Das hätte auch den Vorteil das viele Spiele nicht künstlich gestreckt werden.
Das ist natürlich meine Meinung und klar für einige Spiele auch ungeeignet (Final Fantasy, GTA uvm...). Bei diesen Spielen sehe ich es auch ein das die etwas mehr Kosten, bieten ja auch eine hohe Qualität.
1. nicht soviel Spiele (wegen Zeitmangel) und
2. keine 40€-60€ (bei jeder neuen Konsolen werden die Spiele ja um 10€ teurer)
ausgeben möchte für ein Spiel das beim Verkaufsstart voller Fehler und Sicherheitsvorkehrungen bestückt ist.
Ich laden zwar keine Spiele runter, aber dennoch habe ich für fast jeden Spiel ein Crack installiert. Warum? Weil ich es nicht akzeptiere das ein Spiel mehrere GB Speicher meine Festplatte beraubt und ich dennoch eine CD/DVD einlegen muss, was total nervig ist wenn man nur ein Laufwerk hat (Notebook).
Am liebsten hätte ich das ein Spiel eine Spiellänge von etwa 8-10 Stunden hat und dafür nur max. 20-30€ kostet.
Das hätte auch den Vorteil das viele Spiele nicht künstlich gestreckt werden.
Das ist natürlich meine Meinung und klar für einige Spiele auch ungeeignet (Final Fantasy, GTA uvm...). Bei diesen Spielen sehe ich es auch ein das die etwas mehr Kosten, bieten ja auch eine hohe Qualität.
- 4P|Sebastian
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Text auf einem beliebigen Spiel mit Mehrspielermodus deiner Wahl:ColdFever hat geschrieben:Sebastian, wie sieht es für Dich als Rechtsspezialist mit den "zugesicherten, wesentlichen" Eigenschaften des Programms aus? Groß auf der Verpackung steht "TEILE mit der Welt - tausche deine Kreaturen mit anderen Spielern". Für jeden normalsterblichen Kunden ist das hiermit eine zugesicherte und wesentliche Eigenschaft des Programms.
"Spiele mit tausenden Spielern online"
Und nun ist es aber so, dass das Spiel keine Sau online spielt und in der Lobby maximal 20 Leute sind. Ist das ein Mangel an der Software? Nein, es ist einfach nur eine Werbeaussage und keine zugesicherte Eigenschaft - es ist ein Zusatz, nicht aber das Spiel. Eine zugesicherte Eigentschaft wäre verletzt, wenn es hieße "Speile fünf Phasen", aber die fünfte Phase fehlt im Spiel.
Allerdings gebe ich dir an der Stelle völlig recht (schrieb ich ja auch schon oben), dass diese Zusatz-Funktion natürlich einen gewissen Teil des Wertes der Software ausmacht - auch ohne integraler (oder gar zwingend nötiger) Bestandteil des Spiels zu sein.
Außerdem hat Spore die von dir als zugesicherte gewertete Eigenschaft sehr wohl - nur unter Umständen begrenzt auf den Ersterwerber der Lizenz und nur an den Verkauft ja auch der Urheber (der hat willentlich nur einen Vertrag mit dem Erstkäufer geschlossen und nicht mit dem Zweikäufer, Drittkäufer usw.).
Das ist eine durchaus korrekte Annahme, woraus aber nicht zwangsläufig das Recht des Urhebers erlischt, sich der Bereitstellung zusätzliche Funktionen wie Online-Inhalte auch weiteren Käufern (mit denen er willentlich keinen Vertrag hat) zu entziehen. Nur weil es bisher keine so handhabt, kann man es nicht auch anders machen - ob es ankommt oder nicht bei den Kunden (und sich durchsetzt), darüber entscheidet der Markt.ColdFever hat geschrieben:Von der man annehmen sollte, dass sie mit dem Produkt weiterverkauft werden kann, so wie es sonst branchenüblich ist.
Ein fiktives Beispiel: Du bist Urheber einer Software und verkaufst die an einen Kunden. Teil der Nutzungsrechte des Käufers ist es, dass du zu ihm kommst und bei Fehlern diese vor Ort behebst und zwar gegen eine Tagespauschale von sagen wir 100 Euro. Nun verkauft dieser die Softaware weiter nach Bolivien und nun kommt der bolivianische Käufer an und sagt "Komm her für 100 Euro am Tag und mach den Fehler weg." ... Ich denke dass dieses Beispiel klar macht, dass es für den Urheber zwar zumutbar ist, dass die Software weiter veräußert wird, es aber unzumtbar sein kann, dass gewisse Teile aus dem Nutzungsrecht nur an den ersten Käufer gebunden bleiben und nicht mit übertragen werden können.
Das Beispiel ist natürlich nicht realistisch, aber soll als sehr deutliches überzogenes Beispiel dienen, was im Extrem der Fall sein könnte. Im Spore-Fall übertragen: Wie soll EA feststellen können (ohne die Key - Online-Account Zuordnung), welcher der z.B. drei verschiedenen Nutzer die gerade mit dem gleichen Key die zusätzlichen Online-Features haben wollen, der eigentlich berechtigte Nutzer ist? Wir wissen alle, dass dies ein realistischer Fall ist - also wird gesagt, der erste hat das Recht, der Rest danach nicht. Eine mögliche Lösung wäre, dass der Key wieder von einem Account getrennt werden kann, so dass der Weiterverkauf wieder möglich wäre - allerdings birgt das das hohen und wahrscheinliche Risiko, dass Besitzer von illegalen Kopien die zusätzlichen Online-Inhalte auch nutzen können (Key eingeben, Download, Key frei geben - der Nächste bitte).
Fast richtig, allerdings gibt es im Autokauf auch die Bereich (zusätzliche Garantieleistungen z.B.), bei denen Zusicherungen durch den Händler gegenüber dem Käufer verloren gehen, wenn der Käufer das Auto (gilt nur für den Privatkauf/-verkauf) weiterveräußert.ColdFever hat geschrieben:Ist dies dann nicht der Fall, weil EA die Onlinelizenz an den ersten Kunden bindet und ein Gebrauchtkäufer nicht online spielen kann, so ist bei einem Spiel wie Spore mit wesentlichen Online-Anteilen für mich in etwa vergleichbar mit einem Auto, das man bis zu zwei Mal weiterverkaufen darf (wg. der insgesamt 3 Aktivierungen), aber dann jeweils nur ohne Lenkrad...
Nochmal: Die Software an sich ist für den Erstkäufer in keinem Fall in Ihrer Nutzung beschränkt. Weder durch die (nicht finale) Beschränkung der Installation, noch durch die mögliche Nichtübertragbarkeit von zusätzlichen Online-Inhalten (die nicht Teil der Software an sich sind). Der Wiederverkaufswert ist aber nicht Teil des ursprünglichen Geschäfts zwischen Käufer und Urheber. Ein hoher Wiederverkaufswert ist evt. ein Motiv des Käufers oder Entscheidungsgrund, jedoch spielen Motive in diesem Falle juristisch keine Rolle - ich wage sogar zu behaupten, dass der Irrtum im Motiv beim Käufer (Weiterverkäuflichkeit des Spiels) kein Grund für eine Rückabwicklung des Geschäfts wäre.ColdFever hat geschrieben:Ohne Hinweis geht der Kunde schließlich von branchenüblichen Konditionen aus und rechnet nicht damit, dass die Vollpreis-Ware gegenüber vergleichbaren Produkten erheblich in den Nutzungsmöglichkeiten und damit im Wert gemindert ist.
Der Weiterverkauf an sich darf ja nicht untersagt werden, da das hier der das Recht des Urhebers nach deutschem Recht auf die Einflussnahme (sofern nicht §34 Abs. I 2 UrhG greift) in den Warenverkehr erschöpft ist, da er es bereits in den Handel gebracht hat. Fair werde natürlich ein Hinweis: "Zusätzliche Online-Features nicht übertragbar" - aber das steht ja in der EULA (aber das ist ein anderes Thema).ColdFever hat geschrieben:Ein dem Aufkleber "Nicht für die Vermietung bestimmt" ähnlicher Warnaufkleber in der Art von "Nicht für den Weiterverkauf bestimmt" wäre wohl das Minimum gewesen.
Ich möchte noch einmal erwähnen, dass es hier um eigentlich zwei unterschiedliche Dinge geht (auch wenn diese Verknüpfungspunkte haben):
1. mögliche Nichtübertragbarkeit der Nutzung von zusätzlichen Online-Features
2. DRM-System mit Aktivierungscounter
Für den ersten Punkt kann man treffliche streiten und eine abschließende juristische Bewertung wird erst ein Gericht treffen können - sofern sich mal jemand aufmacht und dagegen Klage erhebt. Erst dann wird man mit mehr Sicherheit sagen können, wie weit Urheber diese Rechte an zusätzlichen Online-Inhalten auch Zweitkäufern zusichern müssen, bzw. ob diese ein übertragbarer Teil der Software sind oder nicht.
Für den zweiten Punkt gilt: Das SecuRom System wird schlechter und tiefer eingreifender dargestellt als es in Wirklichkeit ist - ich persönlich kann bisher nichts negatives vermelden und kenne auch persönlich keinen Fall bei dem es ein Problem gab. Einzige wirklich relevante Unsicherheit ist die Frage, wie reagiert der Publisher wenn ein Zweikäufer anruft und um eine Rücksetzung des Aktivierungscounters bittet? Dazu fehlt mir persönlich jede Erfahrung, aber evt. hatte jemand schon mal so einen Fall - Erfahrungsbericht wäre dann sehr interessant.
- ColdFever
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Da gibt es leider nichts Gutes zu berichten. Ich lese diverse Sporeforen und habe die konkreten Forenposts jetzt nicht parat, aber in einem Extremfall berichtet jemand, er habe sogar ein eingeschweisstes Spore-Exemplar gekauft, das dann die Aktivierung verweigerte. Der "Vorbesitzer" (sofern man diesen so nennen darf) hatte das Programm wahrscheinlich bereits auf mehreren Rechner installiert, dann eingeschweist und als neu verkauft. Der Käufer, der davon ausging ein neues Exemplar zu kaufen, war der angeschmierte, den EA verweigerte eine erneute Aktivierung. So darf der Käufer jetzt den Rechtsweg beschreiten - was wegen einen geringwertigen Spieles aber kaum lohnen dürfte. EA bringt auf diese Weise jeden Käufer in Gefahr. Das ist aber wohl auch so gewollt, denn EA will ja gerade den Gebrauchtmarkt verunsichern. Man mag sich nicht ausmalen, was noch passiert, wenn Spore erst einmal auf den Flohmärkten auftaucht. Die enttäuschten Kindergesichter zu Hause werden noch unzählige ahnungslose Eltern um den Schlaf bringen...4P|Sebastian hat geschrieben:Einzige wirklich relevante Unsicherheit ist die Frage, wie reagiert der Publisher wenn ein Zweikäufer anruft und um eine Rücksetzung des Aktivierungscounters bittet? Dazu fehlt mir persönlich jede Erfahrung, aber evt. hatte jemand schon mal so einen Fall - Erfahrungsbericht wäre dann sehr interessant.
Ich halte diesen Aktivierungscounter von Spore aber eher noch für das kleinere Übel. Hier kann EA ja sogar kulant sein und diesen zurücksetzen. Viel schlimmer ist die bestehende Onlinebindung an den Erstkäufer. Hier kann ein Gebrauchtkäufer definitiv nicht online spielen und EA verweigert definitiv jede Auflösung der Verbindung Seriennummer-Onlineidentität. Siehe Beispiel in Eurem eigenen Forum:
http://spore.4players.de/forum/viewtopic.php?t=1646
Davon betroffenen sind auch Familien, die Spore auf einem PC installiert haben, aber sich nun mit allen Familienmitgliedern einen einzigen Account teilen müssen. Wer Kinder hat, weiß, was daraus für Dramen entstehen können ("Du hast meine online gestellte Kreatur gelöscht!" - "Die war doof").
Völlig abgedreht für den Betroffenen wurde die DRM-Zwangsjacke in folgendem Fall: Ein Spieler kaufte sich Spore, aktivierte es, spielte es aber nur offline, da in den ersten Tagen die Sporepedia-Server nicht erreichbar waren. Dann besuchte ihn ein Freund, der es gut meinte, und ihm eine Kreatur in die Sporepedia einbinden wollte, nachdem diese erreichbar war. Hierzu meldete sich der Freund mit seiner Onlineidentität an. Schwupps - passiert. Nun war die Seriennummer des Besitzers an die Onlineidentität des Freundes gebunden. Der Freund hatte ihm ungewollt die Möglichkeit genommen, eine eigene Onlineidentität zu nutzen.
Da kommen sicher noch weitere "lustige" Geschichten hinzu. Das Ganze ist ein einziges Fiasko - besonders für die ehrlichen Kunden und EA. Nur die Raubkopierer frohlocken, konnten als erstes und problemlos spielen und es wurde angeblich ein neuer Rekord an illegalen Dowloads aufgestellt:
http://www.forbes.com/intelligentinfras ... spore.html
Im obigen selben Artikel findet sich dann auch diese Wahrheit
Es ist wirklich zum Haare raufen. EA hätte sich dumm und dämlich mit Spore verdienen können. Es läuft auf einer riesigen Hardwarebasis, hat Charme und bietet vielen Spielertypen etwas. Aber das DRM hat Spore erledigt, EA schwer angeschlagen und den PC als Plattform wohl auch. Nichts hassen Käufer mehr als unverdienten Ärger, da dürfte Vielen als nächstes eher eine Konsole als ein neuer PC ins Haus kommen.DRM only limits the ability of consumers who wouldn't typically pirate media to make copies or share it with friends and family, agrees Big Champagne's Garland. But because encryption is so easily broken by savvier--and more morally flexible--users, it does little to stop the flood of intellectual property pirated over the Internet, he contends. "DRM can encourage the best customers to behave slightly better," he says. "It will never address the masses of non-customers downloading your product."
- 4P|Sebastian
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Bitte dazu einen konkreten Forenbeitrag, denn - nichts gegen dich, ich glaube gerne, dass du das gelesen hast - hörensagen von Foren wo jemand berichtet er habe dies oder jenes von jemanden gehört, sind etwa so glaubwürdig wie die Aussagen von Politikern zu Steuererleichterungen.ColdFever hat geschrieben:Ich lese diverse Sporeforen und habe die konkreten Forenposts jetzt nicht parat, aber in einem Extremfall berichtet jemand, er habe ein eingeschweisstes Spore-Exemplar gekauft, das dann die Aktivierung verweigerte.
Ich vermute in dem Falle eher, dass der Käufer einer illegalen Kopie aufgesessen ist und diese von einem "Händler" am Flohmarkt als angeblich neu abgekauft hat. Aber selbst wenn dem nicht so ist und es echt ein wieder verschweisstes Original wäre, dann hätte der Käufer beim Kauf im Laden keine Probleme und könnte das zurückgeben. Und auch beim Privatkauf hat er dieses Recht gegen den Verkäufer, denn der Verkäufer gab vor ein ungebrauchtes Spiel zu verkaufen, was aber nicht der Fall war. Damit ist die Ware in einer wesentlichen Eigenschaft mangelhaft und der Käufer kann die Rückabwicklung des Kaufes verlangen.
An der Stelle hat EA absolut gar nichts mit zu tun (warum sollte EA den "Schaden" tragen der dem Zweitkäufer entsteht, wenn der Erstkäufer den Zweitkäufer übers Ohr haut?), das wäre so, als hätte der Verkäufer gesagt "DVD ist ok" und diese wäre aber total zerkratzt und nun muss EA dem Zweitkäufer eine neue DVD schicken.
Als bei dem Thema in dem Forum sehe ich keine Beleg für diese Aussage, dass dies nicht übertragbar wäre ... der Auszug aus der EULA sagt sogar explizit dass du es darfst (unter gewissen logischen Bedingungen natürlich). Oder meinst du einen anderen Auschnitt bzw. Teil der Diskussion in dem Thema?ColdFever hat geschrieben:Viel schlimmer ist die bestehende Onlinebindung an den Erstkäufer. Hier kann ein Gebrauchtkäufer definitiv nicht online spielen und EA verweigert definitiv jede Auflösung der Verbindung Seriennummer-Onlineidentität. Siehe Beispiel in Eurem eigenen Forum:
http://spore.4players.de/forum/viewtopic.php?t=1646
Außerdem muss man immer eines bedenken bei Spore: Das Spiel ist im vollen Umfange auch ohne die Online-Features spielbar, einzig die zusätzlichen (nicht im Spiel inbegriffenen) Online-Inhalte sind nicht nutzbar. Daher wird das Spiel selber nicht entwertet, das ist ein großer Unterschied. Wobei natürlich gesagt werden muss, dass die Online-Features eine Motivationsgrundlage für einen Kauf sein kann.
Übrigends ist die "Lösung" des "Problems" ganz einfach: E-Mail beim EA Konto ändern, Passwort ändern, Kreationen löschen, Nickname ändern und das Konto und die Zugangsdaten einfach dem Käufer geben - fertig. Er kann dann wieder alles ändern und seinen Nicknamen eintragen und schon ist es sein Spiel und jede Kreation ist seine Kreation. (Gibt auch hier wieder eine Einschränkung: man hat auf dem EA Konto noch andere Spiele liegen).
Das ist völlig korrekt, aber bei Online-Spielen ist das üblicherweise so: ein Key - ein Account (natürlich kann man mehrere Chars erstellen - das ist der Unterschied). Hier kann man sich überlegen ob und wie es schöner wäre (ein muss ist es nicht - so was zuzulassen ist reine Kulanz des Publishers), wenn so was machbar ist. Z.B. könnte man sagen: gleicher PC -> mehr als ein Account möglich, oder Ein Account -> mehrere Nicknamen für Sporepedia möglich, etc.ColdFever hat geschrieben:Davon betroffenen sind auch Familien, die Spore auf einem PC installiert haben, aber sich nun mit allen Familienmitgliedern einen einzigen Account teilen müssen.
Du wirst kein Spiel mit einem Online-Konto finden, bei dem du das Spiel mit dem gleichen Key für mehr als ein Account verwenden kannst. Bestes Beispiel wäre Steam oder eben MMOs (versuch doch mal mit einem gebrauchten WoW-Key ein neues Account zu erstellen
Wenn das bei einem Spiel (nehmen wir ein MMO) auf die Bindung eines Accounts passiert wäre, dann wäre der Effekt ebenso (SOE z.B. sammelt man alle SOE MMOs unter einem Station Account - nehmen wir an ich installiere bei dir EQ2 und melde das Spiel bei meinem Station Account an -> gleicher Fall, auch Pech (allerdings bietet SOE z.B. die Möglichkeit Accounts zu übertragen)). Das hat weniger mit DRM zu tun, als - sorry - der Dummheit diese beiden User. Eine wichtige Einschränkung möchte ich hier machen: es sollte natürlich möglich sein eine Anbindung an ein Online-Konto unter gewissen Umständen auf ein anderes Online-Konto zu übertragen (das wäre sehr wünschenswert und darin würde ich kaum ein Gefahrenpotential sehen - immerhin wäre es weiterhin so, dass ein Key nur für ein Online-Konto nutzbare wäre und das alte Konto hätte keine Berechtigung mehr).ColdFever hat geschrieben:Völlig abgedreht für den Betroffenen wurde die DRM-Zwangsjacke in folgendem Fall...
Über Sinn und Unsinn von DRM-Maßnahmen kann man gerne streiten, aber z.B. sind 95% der Meinungen in den Amazon Bewertungen über das was SecuRom macht falsch - hier wird von einem falsches Halbwissen vorgebetet und alle fallen ein. Diese hätten davon nichts mitbekommen und es im Leben nie bemerkt, wenn man sie nicht darauf hingewiesen hätte (ob das nun gut ist oder schlecht, da enthalte ich mich einer Wertung). Ich persönlich sehe sowohl die Notwendigkeit von DRM-Maßnahmen, als auch die berechtigten Interessen und die Rechte von Käufern. Ich finde, dass bisher noch kein vernünftiger Mittelweg (auch und vor allem technisch nicht) gefunden wurde, der diese zwei Interessenseiten in einem kompromissfähigen Rahmen hält.
Und gerade das mit den illegalen Kopien ist ein das schlechteste was die Leute tun können um gegen DRM zu protestieren, denn genau das befeuert die Entwicklung und liefert den DRM-Befürwortern noch mehr Grund für ihre Argumentation, dass dies nötig ist. Ich bezweifle stark, dass die Zahl der illegalen Kopien merklich geringer gewesen wäre, wenn es kein DRM gegeben hätte bei Spore - ich wage sogar zu behaupten, dass es - weil man mit der illegalen Kopie auch die Online-Inhalte nutzen könnte - mehr illegale Kopien gegeben hätte (Grund: die Menschen sind nun mal schlecht und warum was kaufen wenn ich es voll nutzbar auch kostenfrei bekomme?). Aber das ist eine rein theoretische Diskussion.
DRM hat Spore nicht erledigt, es hat vielleicht einige Käufer abgeschreckt aber im Verlgeich dürften das weniger gewesen sein als den DRM-Gegnern lieb ist. Und Spore ist auch nicht (muss auch ich als Spore-Fan sagen) das Super-Platin-Award-Spiel wie es vielleicht sein könnte oder sein sollte (siehe unser Test).ColdFever hat geschrieben:Aber das DRM hat Spore erledigt, EA schwer angeschlagen, und den PC als Plattform auch. Nichts hassen Käufer mehr als unverdienten Ärger, da dürfte vielen als nächstes eher eine Konsole als ein PC ins Haus kommen.
EA war ehrlich gesagt vorher nicht weniger "verhasst" von Spielern als es vorher auch der Fall ist - das ist das Problem wenn man Branchen-Primus ist und außerdem EA-bashing derzeit groß in Mode. Der Ruf von EA mit dem sie derzeit sicher kämpfen unter gewissen Spielerkreisen ist schon lange so und der würde sich auch nicht bessern, wenn sie kein DRM bei Spore verwendet hätten.
Edit: Ich möchte noch anfügen, dass ich im Spore-Fall mir noch keine abschließende Meinung gebildet habe, wie ich das Handeln von EA bewerte. Ich sehe sowohl die Gründe bei EA, als auch die Gründe für die Kritik und den Ärger bei den Spielern. Allerdings bin ich mir ebenso bewusst, dass viele Dinge in den Nutzungsrechten rein zur Absicherung drin stehen und stehen müssen (rein juristische Notwendigkeit), aber in der Praxis nie oder nur extrem selten wirklich angewendet werden. Daher warte ich erst einmal die Entwicklung in diesem Einzefall ab und schaue wie sich die nächsten Monate das entwickelt.
- ColdFever
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Sebastian, ich bewundere Deine professionelle Einstellung und die fundierten Antworten. Letztlich werden sich die aufgebrachten Käufer bzw. diejenigen, die jetzt abgeschreckt sind, aber nicht von guten Worten beruhigen lassen. Wer Spore gebraucht kauft und nicht aktivieren kann, oder wer Spore gebraucht kauft und nicht online spielen kann, oder wer Spore neu kauft und sich unerwartet ein Konto mit allen Familienmitgliedern teilen muss, obwohl dieses ursprünglich von den Entwicklern anders geplant und im Handbuch angekündigt war, ist jetzt einfach sauer und erwartet eine Lösung.
Natürlich dürften auch die notorischen EA-Hasser die Gelegenheit genutzt haben, um auch ohne Interesse an Spore ihre Meinung zum DRM bei Amazon zu hinterlassen. Aber es gibt auch genügend negative Rezensionen von Leuten, dies es sich gekauft haben. Und die Frage, warum EA sich so verhasst gemacht und nun das Fass offenbar zum Überlaufen gebraucht hat, wäre ein anderes Thema. Jedenfalls würde ich die Situation für EA schon als bedrohlich einschätzen, denn die DRM-Erfahrungen mit Spore könnten auf die Titel von EA abstrahlen, die demächst erscheinen.
Ich glaube, für EA beginnt nun die Zeit zu laufen. Spore war schon immer ein Risiko, aber eines, dass so eine große erfolgreiche Firma guten Gewissens eingehen konnte. Als Verehrer von Will Wright war ich EA dafür dankbar, ihm so eine lange Entwicklungszeit und so ein großes Team zuzugestehen. EA hätte dafür einen Erfolg verdient - den sie sich aber zu großen Teilen mit dem DRM nun verdorben haben dürfte. Ob Spore sich trotzdem rechnet oder nicht, werden wir wohl nicht erfahren. EA dürfte das Spore-Risiko als solches aber durchkalkuliert haben, egal wie Spore für sich gesehen ausgeht.
Viel problematischer für EA könnte sein, dass Spore zum Fanal für kommende Titel werden könnte. Dies hat EA möglicherweise nicht bedacht. Für Red Alert 3 hat EA immerhin schon zugesagt hat, statt 3 Aktivierungen dann 5 zu erlauben. Trotzdem sind bereits die ersten negativen DRM-Wertungen bei Amazon zu finden. EA muss m.E. jetzt unbedingt handeln und bis zum Erscheinen von Sims3 am 20.02.2009 das Vertrauen seiner Kundschaft wiederherstellen.
Die konstruktive Frage dazu: was sollte EA jetzt tun? Aussitzen dürfte nicht mehr drin sein. Dafür sind zu viele Leute betroffen und sind die Wellen zu groß. Die Aktivierungszahl von 3 auf 5 hochzusetzen, wie bei RA3, wäre kein schlechter Zug, dürfte "politisch" aber wenig Wirkung zeigen, denn die breite Masse ist weniger an Details interessiert als an grundsätzlichen Lösungen. Es würde sich damit ja auch nicht viel in der Gebrauchtspieldebatte ändern oder an der fehlenden Mehraccountproblematik für Familien.
Meines Erachtens wird EA früher oder später zu Kompromissen bereit sein müssen, vor allem für Familien als mögliche Sims-Kunden, um jedem Familienmitglied wie im Spore-Handbuch beschrieben ein eigenes Spore-Onlinekonto zu gewähren. Nichts ist wichtiger als ein zufriedener Kunde, und nichts ist schlimmer als ein schlechter Ruf. Im Gegenzug dürften Familien wie bisher bereit sein, eine traditionelle DVD-Abfrage zu akzeptieren, um sicherzustellen, dass tatsächlich ein gültiger Besitz vorhanden ist. Dieser Kompromiss erschiene mir in dieser Lage am ausgeglichendsten. Nur würde EA damit in der Gebrauchtspieldebatte zurückstecken müssen. Und dagegen wird der verantwortliche Direktor wahrscheinlich kämpfen.
Auf der anderen Seite wird die Auseinandersetzung von den Spore-Fans gefochten. Diese wissen zwar meist nicht, welches Fernziel EA in der Gebrauchtspieldebatte hat, aber sie wissen, dass sie Spore angemessen nutzen möchten, wie im Handbuch beschrieben. Die armen Produzenten sitzen zwischen den Stühlen. Am besten lässt sich die Auseinandersetzung hier in den offiziellen Foren verfolgen:
Hier entstand die Diskussion um die Beschränkung des Onlinekontos:
http://forum.spore.com/jforum/posts/list/103.page
Hier versucht Lucy (wahrscheinlich die symphatische Produzentin Lucy Bradshaw) zu erklären:
http://forum.spore.com/jforum/posts/list/921.page
Auch deutsche Fans haben sich bereits in die dortige Diskussion eingeklinkt. Der Diskussionston ist zivilisiert und noch stehen EA alle Optionen offen. Viel Glück - den Spore-Fans, Maxis und EA...
Natürlich dürften auch die notorischen EA-Hasser die Gelegenheit genutzt haben, um auch ohne Interesse an Spore ihre Meinung zum DRM bei Amazon zu hinterlassen. Aber es gibt auch genügend negative Rezensionen von Leuten, dies es sich gekauft haben. Und die Frage, warum EA sich so verhasst gemacht und nun das Fass offenbar zum Überlaufen gebraucht hat, wäre ein anderes Thema. Jedenfalls würde ich die Situation für EA schon als bedrohlich einschätzen, denn die DRM-Erfahrungen mit Spore könnten auf die Titel von EA abstrahlen, die demächst erscheinen.
Ich glaube, für EA beginnt nun die Zeit zu laufen. Spore war schon immer ein Risiko, aber eines, dass so eine große erfolgreiche Firma guten Gewissens eingehen konnte. Als Verehrer von Will Wright war ich EA dafür dankbar, ihm so eine lange Entwicklungszeit und so ein großes Team zuzugestehen. EA hätte dafür einen Erfolg verdient - den sie sich aber zu großen Teilen mit dem DRM nun verdorben haben dürfte. Ob Spore sich trotzdem rechnet oder nicht, werden wir wohl nicht erfahren. EA dürfte das Spore-Risiko als solches aber durchkalkuliert haben, egal wie Spore für sich gesehen ausgeht.
Viel problematischer für EA könnte sein, dass Spore zum Fanal für kommende Titel werden könnte. Dies hat EA möglicherweise nicht bedacht. Für Red Alert 3 hat EA immerhin schon zugesagt hat, statt 3 Aktivierungen dann 5 zu erlauben. Trotzdem sind bereits die ersten negativen DRM-Wertungen bei Amazon zu finden. EA muss m.E. jetzt unbedingt handeln und bis zum Erscheinen von Sims3 am 20.02.2009 das Vertrauen seiner Kundschaft wiederherstellen.
Die konstruktive Frage dazu: was sollte EA jetzt tun? Aussitzen dürfte nicht mehr drin sein. Dafür sind zu viele Leute betroffen und sind die Wellen zu groß. Die Aktivierungszahl von 3 auf 5 hochzusetzen, wie bei RA3, wäre kein schlechter Zug, dürfte "politisch" aber wenig Wirkung zeigen, denn die breite Masse ist weniger an Details interessiert als an grundsätzlichen Lösungen. Es würde sich damit ja auch nicht viel in der Gebrauchtspieldebatte ändern oder an der fehlenden Mehraccountproblematik für Familien.
Meines Erachtens wird EA früher oder später zu Kompromissen bereit sein müssen, vor allem für Familien als mögliche Sims-Kunden, um jedem Familienmitglied wie im Spore-Handbuch beschrieben ein eigenes Spore-Onlinekonto zu gewähren. Nichts ist wichtiger als ein zufriedener Kunde, und nichts ist schlimmer als ein schlechter Ruf. Im Gegenzug dürften Familien wie bisher bereit sein, eine traditionelle DVD-Abfrage zu akzeptieren, um sicherzustellen, dass tatsächlich ein gültiger Besitz vorhanden ist. Dieser Kompromiss erschiene mir in dieser Lage am ausgeglichendsten. Nur würde EA damit in der Gebrauchtspieldebatte zurückstecken müssen. Und dagegen wird der verantwortliche Direktor wahrscheinlich kämpfen.
Auf der anderen Seite wird die Auseinandersetzung von den Spore-Fans gefochten. Diese wissen zwar meist nicht, welches Fernziel EA in der Gebrauchtspieldebatte hat, aber sie wissen, dass sie Spore angemessen nutzen möchten, wie im Handbuch beschrieben. Die armen Produzenten sitzen zwischen den Stühlen. Am besten lässt sich die Auseinandersetzung hier in den offiziellen Foren verfolgen:
Hier entstand die Diskussion um die Beschränkung des Onlinekontos:
http://forum.spore.com/jforum/posts/list/103.page
Hier versucht Lucy (wahrscheinlich die symphatische Produzentin Lucy Bradshaw) zu erklären:
http://forum.spore.com/jforum/posts/list/921.page
Auch deutsche Fans haben sich bereits in die dortige Diskussion eingeklinkt. Der Diskussionston ist zivilisiert und noch stehen EA alle Optionen offen. Viel Glück - den Spore-Fans, Maxis und EA...
- 4P|Sebastian
- Beiträge: 62
- Registriert: 05.08.2002 13:01
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Danke sehr, ich hoffe einige Antworten konnte auch einige Unklarheiten und Fragen klären - auch wenn die Sache in einigen Bereichen (juristisch) einfach nicht abschließend (mangels Urteilen) klärbar bleibt.ColdFever hat geschrieben:Sebastian, ich bewundere Deine professionelle Einstellung und die fundierten Antworten.
Das sehe ich natürlich auch so und kann ich auch (wie geschrieben) gut nachvollziehen. Allerdings muss man sich eine Frage stellen: Wie relevant wird das Wirken des DRM und Verknüpfung an ein Online-Account in der Realität? Ich glaube nicht, dass z.B. 100.000 Spieler Spore wegen dem DRM weniger gekauft haben, denn leider sind Spieler auch leichte Umfaller und viele der DRM-Gegner (gerade bei den Amazonwertungen) sind ganz klar Leute die das Spiel eh nicht gekauft hätten.ColdFever hat geschrieben:Letztlich werden sich die aufgebrachten Käufer ... ist jetzt einfach sauer und erwartet eine Lösung.
Allerdings sehe ich auch durchaus die Notwendigkeit für einige Lücken in diesem System Abhilfe (welcher Art auch immer) zu schaffen. Hier sehe ich durchaus EA unter Umständen in Zugzwang - z.B. warum bei Spore es 3 bei C&CRA3 aber 5 Aktivierungen sind, warum Verknüpfungen mit einem Online-Account nicht mehr gelöst werden können (wobei natürlich dafür gesorgt sein muss, dass unterbunden ist, dass es zu einer Vervielfältigung der Online-Nutzungsmöglichkeit kommt).
Das wird erst die Zukunft zeigen und selbst ich wage hier keine finale Prognose, denn auch bei Mass Effect gab es schon diesen Aktivierungsschutz und eine großen Aufschrei. Erst aber die neuen EULA-Formulierungen und die Aussage zu Gebrauchtspielen von EA haben bei Spore das ganze wieder hochgewirbelt. Ich könnte mir vorstellen, dass dies ohne diese beiden Dinge nicht passiert wäre - zumindest nicht mit diesem Echo.ColdFever hat geschrieben:Jedenfalls würde ich die Situation für EA schon als bedrohlich einschätzen, denn die DRM-Erfahrungen mit Spore könnten auf die Titel von EA abstrahlen, die demächst erscheinen.
Ich glaube man überschätzt den Aufruhr etwas ... Meine persönlich Erfahrung zeigt, dass auf eine lautstarke negative Meinung ca. 10 schweigende/unwissende/zufriedene Kunden kommen. Von den 10 schreibt aber keiner was zu dem Thema, während die negativen Meinungen sehr schnell eine "Schwarze Loch" Dynamik entfalten. Ich halte den direkten negativen Einfluss der DRM-Debatte auf die Verkäufe für erstaunlich gering - wir werden bei Bekanntgabe der Verkaufszahlen bald mehr wissen.ColdFever hat geschrieben:EA hätte dafür einen Erfolg verdient - den sie sich aber zu großen Teilen mit dem DRM nun verdorben haben dürfte.
Bei Spore wird sich vermutlich nicht mehr viel ändern, evt. wird mal ein Patch kommen, der die DRM Komponente deaktiviert (wie es bei vielen Spielen schon passiert ist). Interessanter wird natürlich die Zukunft sein ... EA beginnt gerade nach eigenen Aussagen erst seine Pläne den Gebrauchthandel einzudämmen. Ich glaube die Versuche bei Spore und den nächsten Titeln werden zeigen, ob und wie EA diesen Weg gehen wird und gehen kann. Einfach gesagt: so lange die Zahlen stimmen wird EA nicht zurückstecken. Oder anders gesagt: so lange genug Spieler umfallen und doch das Spiel kaufen, so lange wird sich nichts ändern.ColdFever hat geschrieben:Die konstruktive Frage dazu: was sollte EA jetzt tun? Aussitzen dürfte nicht mehr drin sein.
Meines Erachtens wird EA früher oder später zu Kompromissen bereit sein müssen, vor allem für Familien als mögliche Sims-Kunden, um jedem Familienmitglied wie im Spore-Handbuch beschrieben ein eigenes Spore-Onlinekonto zu gewähren.
Das ist natürlich korrekt, aber demnach müsste EA nach manchen Spielermeinungen schon pleite seinColdFever hat geschrieben:Nichts ist wichtiger als ein zufriedener Kunde, und nichts ist schlimmer als ein schlechter Ruf.
Wie du schon sagst gibt es viele denkbare Varianten die möglich sind (von den Extremen bis zu Kompromissen) und es gibt ganz neue Ideen. Zu denen z.B. ein EA-Marketplace zählen könnte: Ein Gebrauchtmarkt (online) für EA Titel (oder vielleich Publisherübergreifend?) mit ebay-ähnlichen Strukturen, sicherem Handel/Bezahlen (PayPal?), direkter Übertragung von Keys von einem Account zum nächsten etc. und das verbunden mit einer Zwangs-Online-Registrierung und evt. Handelsgebühren die an EA gehen. Damit wäre der Handel mit Gebrauchtspielen weiter möglich, aber kontrolliert und mit positiven Aspekten für EA (Händler könnte ja als "powerseller" fungieren dort) und mit dem Schutz vor illegalen Kopien. Auf der anderern Seite die Sicherheit der Gebrauchtspielkäufer, dass sie auch bekommen und nutzen können was sie erwerben. Wäre nur mal so eine Idee von mir, wie so was aussehen könnte.
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Vandyre
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Du hast recht, rechtlich haben die Leute keinen Anspruch, aber darum ging es mir nicht. Es geht mir darum, dass die Leute, die den bisherigen "Service" bereit gestellt bekommen haben, sich da nicht beschneiden lassen wollen. Egal ob sie vorher dazu das Recht hatten oder nicht. Ein gutes Beispiel finde ich da die derzeitige Debatte über den Raucherschutz. Die Kneipenbesitzer wollen sich da nicht limitieren lassen (auch wenn es vorher nicht nur aus Kulanz möglich war, in Kneipen rauchen zu können). Ich hoffe du verstehst, worauf ich hinaus will.4P|Sebastian hat geschrieben:Kulanz ist aber ein freiwilliges Zugeständnis einer Person, also ein freiwilliger Rechtsverzicht. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, auch wenn es wünschenwert wäre, das hast du richtig erkannt.Vandyre hat geschrieben:Rechtlich gesehen ist das sicher keine Grundlage, aber da es vorher aus Kulanz oder aus anderen Gründen anders gehandhabt wurde, regen sich fast alle (meiner Meinung nach zurecht) auf.
Wusste gar nicht, dass es da eine Beschränkung bei Musik CDs gegeben hat. :wink:4P|Sebastian hat geschrieben:Das Beispiel hinkt in der Tat, sollte auch nur zeigen, dass es entgegen deiner Aussage sehr wohl Einschränkungen im Bereich Musik/Film gibt.
Sprich: Wenn ich jetzt ne Graka und in 2 Monaten den Arbeitsspeicher tausche, hab ich nach SecuRom nen neuen Rechner?4P|Sebastian hat geschrieben:SecuRom erkennt es nur dann als neuen PC, wenn gleichzeitig mehr als eine Komponente ausgetauscht wurde. Wenn man also eine Grafikkarte tauscht und das Spiel auf dem PC wieder installiert, dann zählt das nicht als neue Aktivierung.Vandyre hat geschrieben:Da ich mich nicht so genau damit auskenne: An welchen Komponenten wird das denn festgemacht, das es sich um einen "anderen" PC handelt?
Ich glaub dann hab ich mich einfach nur unverständlich ausgedrückt. Mit mehr Rechten meinte ich, dass eine Privatperson besser geschützt ist. Aber besser geschützt beudeutet doch im Umkehrschluss, dass ich rechtlich besser abgesichert bin, oder? Also hab ich andere Rechte.4P|Sebastian hat geschrieben:Die Rechte sind die gleichen, allerdings gelten für Verbraucher immer schützendere Schranken bei gewissen Folgen. Daher stimmt deine Aussage bedingt, allerdings sind diese Schranken größten Teils bereits im Gesetz formuliert.Vandyre hat geschrieben:Für mich macht es einen gewaltigen Unterschied, ob ich von gewerblich genutzter Software oder von privat genutzter Software spreche. Ich denke mal, dass man da (auch rechtlich) keine Vergleiche ziehen kann, da eine Zivilperson ganz andere Rechte hat.
Wenn ich vom Erstkäufer den Kaufbeleg habe? Was soll mir der Lizenzgeber dann können? Ich könnte ja der erste Käufer mit nem neuen PC sein. Wie will er mir gegenteiliges beweisen?4P|Sebastian hat geschrieben:Da liegst du falsch, denn wie soll ein Lizenzgeber nachverfolgen können ob der Nutzer der an Ihn mit Lizenznforderungen herantritt auch die Lizenz ordnungsgemäß erworben hat? Daher werden gewissen Ansprüche eben ausgeschlossen. Bei gewerblicher Software wird übrigends in der Regel Support-Ansprüche extra formuliert.Vandyre hat geschrieben:Ich denke auch hier müsste man zwischen Zivilpersonen und gewerblich Handelnden unterscheiden. Denn eine gewisse Mindestgewährleistungsfrist muss doch z. B. eingeräumt werden. Egal ob ich nun Erst- oder Zweitbesitzer bin. Hauptsache es liegt in der zeitlichen Frist und ich hab einen Kaufbeleg. Oder lieg ich da falsch?
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S-Markt
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Sind die eigentlich total irre? Wenn ich einen Artikel gekauft habe, geht es niemanden noch irgendetwas an, was ich damit mache. Wenn ich es weiterverkaufen will ist das meine Sache. Wenn ich es nach dem Spielen weiterverschenke ist das meine Sache. Was für ein koksnasenverseuchter Geisteszustand bringt Menschen dazu anzunehmen, daß sie mir vorschreiben können, was ich mit einem ordnungsgemäß erstandenen Artikel zu machen habe.
Ich kauf schon lange keine CDs mehr und wenn Ihr wollt, daß ich keine Spiele mehr kaufe, dann macht nur weiter so.
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