Beschlagnahmungen

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Levi-e-g
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Beschlagnahmungen

Beitrag von Levi-e-g »

Hallo,

wie laufen Beschlagnahmungen ab? Taucht da die Polizei im Laden auf und nimmt die Spiele mit? Und wenn ja, sieht der Händler dann noch die Kohle?

Danke
Black
-Darth Nihilus-
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Beitrag von -Darth Nihilus- »

sie kommn mit Sturmtruppen der US Army und jagen dir die Bude in die Luft.
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Jonny
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Beitrag von Jonny »

Wenn du Spiele die einer beschlagnahmung unterliegen öffentlich anbietest und für jedermann zugänglich machst ... werden nicht nur die Spiele beschlagnahmt... und deine Kohle brauchste dann erstmal ne Weile nichmehr
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Obliteration
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Beitrag von Obliteration »

ach quatsch doch nicht!
es ist doch so, dass das gsg mit vollautomatischen waffen in die laden platzen, alle spiele aufkaufen und dann als zielscheiben benutzen ; )

xD
nein spaß.
ich meine, dass die einfach aus dem verkehr gezogen werden.

also: bevor jedes spiel in den handel kommt, wird es auf inhalt überprüft und nach bestimmten richtlinien kommt dann ein
ab 0 Jahren
ab 6 Jahren
ab 12 Jahren
FSK 16
oder USK 18 rauf.

sollte ein spiel NICHT in diese richtlienien fallen wird es entweder indiziert (gezürzt/geschnitten) und dannach nochmals überprüft.
sollten die spiele dennoch zu brutal/menschenfeindlich oder rassistisch bzw. rechts oder links-extrem sein, wird es ganz einfach nicht akzeptiert und in deutschland verboten. somit fällt kein fsk/usk o.ä. auf die verpackung und darf somit auch nicht verkauft werden. alles klar soweit? : )
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psych02007
Beiträge: 283
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Beitrag von psych02007 »

|FoD| Obliteration hat geschrieben:ach quatsch doch nicht!
es ist doch so, dass das gsg mit vollautomatischen waffen in die laden platzen, alle spiele aufkaufen und dann als zielscheiben benutzen ; )

xD
nein spaß.
ich meine, dass die einfach aus dem verkehr gezogen werden.

also: bevor jedes spiel in den handel kommt, wird es auf inhalt überprüft und nach bestimmten richtlinien kommt dann ein
ab 0 Jahren
ab 6 Jahren
ab 12 Jahren
FSK 16
oder USK 18 rauf.

sollte ein spiel NICHT in diese richtlienien fallen wird es entweder indiziert (gezürzt/geschnitten) und dannach nochmals überprüft.
sollten die spiele dennoch zu brutal/menschenfeindlich oder rassistisch bzw. rechts oder links-extrem sein, wird es ganz einfach nicht akzeptiert und in deutschland verboten. somit fällt kein fsk/usk o.ä. auf die verpackung und darf somit auch nicht verkauft werden. alles klar soweit? : )
Sorry, wenn ich den Besserwisser spiele, aber so ganz stimmt das nicht
:wink:

Wenn die USK die Freigabe verweigert, heißt das nicht dass das Spiel indiziert ist. Das entscheidet die BPJM. Es gibt auch Spiele ohne USK-Freigabe, die trotzdem nicht indiziert wurden.
Beschlagnahmt sind nur wenige Titel und auch darüber entscheidet die BPJM. Indizierte Spiele dürfen nicht offen verkauft werden, nicht beworben werden und generell nicht an Minderjährige verkauft werden. An Volljährige auf Nachfrage aber schon. Beschlagnahmte Titel hingegen dürfen gar nicht verkauft werden, der Besitz ist aber nicht verboten. Es sind aber nicht alle Spiele "verboten", auf denen kein USK-Logo ist :wink:

So nun aber zur eigentlichen Frage. Soweit ich weiß, werden die Händler über die Beschlagnahmung informiert. Wenn sie die Spiele dann trotzdem weiter verkaufen, können sie angezeigt werden. Es gibt aber keine Sonderkommandos, die dann den Laden stürmen und jedes Dead Rising-Exemplar mit einem Flammenwerfer verbrennen :wink:
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Axim92
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Beitrag von Axim92 »

wieder falsch
nicht die BpjM beschlagnahmt, die Gerichte tun das (mit extremem Engagement das Landesgericht Bayern)
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Dark_Randor
Beiträge: 2288
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Beitrag von Dark_Randor »

tja, bayern, dass sagt alles xd
aber ich hab da nochmal ne frage:
stimmt es eigentlich, das spiele ohne USK, die aber nicht verboten sind, nur dann verkauft werden dürfen, wenn sie im laden in einem extra raum stehen?
Zachariel
Beiträge: 242
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Beitrag von Zachariel »

spiele ohne usk siegel kann viel heißen:

1. das spiel hat kein siegel, ist aber nicht indiziert. in diesem fall wird es behandelt wie kein usk18 titel, kann also auch ganz normal beworben werden und im laden ausliegen (so geschehen z.b. bei der veröffentlichung von jericho).

2. das spiel hat kein siegel und ist von der bpjm indiziert worden. dann darf das spiel nicht offen im lden liegen und auch nicht von beworben werde. der laden kann nun einen "nur erwachsene" raum haben, zu dem nur volljährige zutritt haben (wie es z.b. bei porno- und erotikläden ist oder auch bei videotheken), oder sie können sich diesen raum sparen und das zeug aufbewahren wo sie wollen, solange es nicht öffentlich ausliegt. dann können sie es z.b. auf nachfrage an volljährige herausgeben.

3. das spiel hat kein siegel und ist beschlagnahmt/verboten. dann darf der laden das spiel nicht mehr verbreiten. vorrätig haben dürften sie es zwar bei haarspalterischer auslegung des paragraphen, aber da das verbreitungsverbot eindeutig ist bringt es ihnen nix.
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Bright-Warrior
Beiträge: 963
Registriert: 10.02.2008 20:47
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Beitrag von Bright-Warrior »

Zachariel hat geschrieben:3. das spiel hat kein siegel und ist beschlagnahmt/verboten. dann darf der laden das spiel nicht mehr verbreiten. vorrätig haben dürften sie es zwar bei haarspalterischer auslegung des paragraphen, aber da das verbreitungsverbot eindeutig ist bringt es ihnen nix.
Bekommen sie dann den Wert dieser Spiele ersetzt oder stehen sie als Depp da und könnten sie maximal noch selbst spielen?