Antwort der USK zwecks zensuren in videospielen erhalten

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totalbloody
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Antwort der USK zwecks zensuren in videospielen erhalten

Beitrag von totalbloody »

[Edit by -nin - Absätze für bessere Übersicht gelöscht]
Sehr geehrter Herr XXX,

Die USK hat mir Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung weiter geleitet, weil nicht die USK, sondern die Obersten Landesjugendbehörden für die Prüfung und Alterskennzeichnung zuständig sind.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass nach Art. 5 des Grundgesetzes eine Zensur nicht stattfindet. Allerdings findet das Recht der freien Meinungsäußerung (damit auch der Publikation von Computerspielen) seine Grenzen in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend (Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes).

Das entsprechende Regelwerk ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Die hier getroffenen Regelungen gelten jedoch nur für Kinder und Jugendliche, nicht für Erwachsene. Da alle Erwachsenen alle Computerspiele spielen dürfen – auch indizierte und nicht gekennzeichnete – liegt eine Zensur nicht vor.

In § 14 (Absatz 4) des Jugendschutzgesetzes ist geregelt, dass Spiele nicht gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen (die Indizierungskriterien finden sich unter www.bpjm.de). Eine Kennzeichnung eines Spieles würde somit einen Verstoß gegen diese gesetzliche Regelung bedeuten; insofern muss immer bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob diese Kriterien als erfüllt anzusehen sind.

Gleichwohl kann ein nicht gekennzeichnetes Spiel auch auf dem deutschen Markt erscheinen; es darf jedoch nur an Erwachsene abgegeben werden. Im Gegensatz zu einem Spiel mit einer Alterskennzeichnung kann ein nicht gekennzeichnetes Spiel jedoch durch die BPjM indiziert werden. Diese Spiele dürfen

- nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden
- nicht in der Öffentlichkeit beworben und ausgestellt werden und sie dürfen nicht
- über den Versandhandel vertrieben werden.

Wenn ein Spiel also die Indizierungskriterien erfüllt, der Anbieter/Entwickler aber eine Kennzeichnung anstrebt, so kann er an dem Spiel Veränderungen vornehmen und dieses geänderte Spiel zur Prüfung und Kennzeichnung vorlegen (manchmal wird auch nur die geänderte Fassung, aber nicht die Originalfassung vorgelegt) und erhält – je nach Inhalt – ein entsprechendes Kennzeichen. Insofern bestehen keine Schnittlisten und es gibt auch keine entsprechenden „Schnittauflagen“, sondern der Anbieter entscheidet selbst über vorzunehmende Veränderungen. Auch hier gilt also: keine Zensur!

Ich hoffe, ich habe Ihnen einen ausreichenden Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz bei Computerspielen gegeben. Eine Änderung kann somit nur durch die Abgeordneten der Parteien im Bundestag erfolgen; insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an die Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


, Dipl.-Psych.
Ständiger Vertreter der Obersten Landesbehörden bei der
USK - UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle

Marchlewskistr.
10243 Berlin - Germany
Phone:
E-Mail:

Internet: www.usk.de

vll interessiert es ja wen! habe geschrieben das ich es unmöglich finde das spiele ab 18 sogar noch zensiert werden
Zuletzt geändert von totalbloody am 05.08.2008 07:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Reslist
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Beitrag von Reslist »

Deren Antwort finde ich nicht grade zutreffend...
johndoe731183
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Beitrag von johndoe731183 »

Ob der sich so freut, dass Du seinen Namen und Anschrift hier postest ... Deinen Namen hast Du ja auch ausgexxxt. :wink:

Ansonsten hat er ja schon recht, als Erwachsener kann man sich auch ungeschnittenes besorgen. Weiß aber nicht, was für eine Antwort erwartet wurde, ist doch eigentlich alles bekannt.
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cHaOs667
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Re: Antwort der USK zwecks zensuren in videospielen erhalten

Beitrag von cHaOs667 »

totalbloody hat geschrieben:vll interessiert es ja wen! habe geschrieben das ich es unmöglich finde das spiele ab 18 sogar noch zensiert werden
Die Antwort hätte ich dir auch geben können.

Was hat denn damit die USK bzw. der Jugendschutz zu tun?
Denen ist doch egal ob denen ein Spiel geschnitten oder nicht vorgelegt wird und hat i.d.R. nur was mit den wirtschaftlichen interessen des Herstellers zu tun. Denn keine USK Plakette bedeutet auch dass das Spiel nicht in den großen Warenhäusern, den großen Versandportalen und den Fachgeschäften verkauft wird was massive Gewinnminderungen für die Hersteller zur Folge hat.
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sinsur
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Beitrag von sinsur »

Die hersteller beschneiden Titel um eine USK Freigabe zu erzielen. Die Deutschen Behörden haben garnichts mit Schnitten zu tun.
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

die antwort von der usk is treffend da die keine spiele schneiden oder wie du gesagt hast zensieren.das zensieren macht allein der spiele hersteller um eine freigabe zu erhalten die usk läst ihm frei hand entweder prüfen lassen oder nicht :wink: