Der 4P-Kommentar: Atari kontra Pressefreiheit
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Hmm... mich würde wirklich mal brennend interessieren, wie man mit einem Test gegen geltendes Recht verstoßen kann. Von welchem geltenden Recht sprechen die? Von deutschem sicherlich nicht.
Welchen Tatbestand soll 4P denn erfüllt haben? Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die Forderung nach Unterlassung basieren?
Ich kenne da nur eine rechtliche Grundlage, die man da heranziehen könnte:
"Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (...) Eine Zensur findet nicht statt." - Artikel 5 Abs.1 GG
Vielleicht sollte Atari in Erwägung ziehen seine Produkte in Ländern zu verkaufen, in denen solche gesetzlichen Grundlagen nicht existieren. Nur zu blöd, dass es dort keine freie Marktwirtschaft gibt, nicht wahr Atari?
Welchen Tatbestand soll 4P denn erfüllt haben? Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die Forderung nach Unterlassung basieren?
Ich kenne da nur eine rechtliche Grundlage, die man da heranziehen könnte:
"Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (...) Eine Zensur findet nicht statt." - Artikel 5 Abs.1 GG
Vielleicht sollte Atari in Erwägung ziehen seine Produkte in Ländern zu verkaufen, in denen solche gesetzlichen Grundlagen nicht existieren. Nur zu blöd, dass es dort keine freie Marktwirtschaft gibt, nicht wahr Atari?
- ThePlake0815
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Sorry, aber nachdem 5 Posts auf seinen antworteten, erschien mir dass überflüssig... und ich hab' selbst jemanden kurz zuvor gebeten, doch ein @ [name] ranzuhängen...KaosTheorie hat geschrieben:@Plake
Vielleicht sollte man mal ein "@Username" hinzufügen. Und deine bisherigen Kommentare ließen nciht darauf zurückschließen.

- Linden
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Stellenweise ist es lächerlich was die Leute von sich geben. Gestern hieß es noch, gebt nix auf die einzelnen Wertungen schaut halt nach Gamerankings.com (Durchschnitt) um zu wissen ob es was taugt. Und Heute heißt es nur weil 10 andere Magazine das Spiel gut bewertet haben, muss es nicht bedeuten das es etwas taugt. Genauso wie es vor x Wochen noch hieß boykottiert EA und kurz darauf, sprechen sie darüber wie begeistert sie von Titel xy sind - obwohl er doch von EA gepublished wurde/wird. Desto mehr ich hier lese, desto mehr habe ich den Eindruck das Jörg einfach nur so clever war und es aus einem Grund veröffentlichte - Werbung für 4P. Denn die News über "Atari will 4P verklagen" hat schnell die Runde gemacht und auch Leute hier her gelockt, die nichts mit 4P zu tun haben. Das ist keine Verschwörungstheorie sondern nur eine Vermutung. Klar was Atari da gemacht hat ist lächerlich, aber was die meisten Leute hier von sich geben ist es im gleichen Maße. Wir sind eine Mitläufer Gesellschaft aber wie MrDerb sagte, schmeckt dir das Essen im 5 Sterne Restaurant nicht, dann kann dir der ChefKoch auch kein Hausverbot erteilen. Aber man sollte das Essen wenigstens einmal gekostet haben um sich ein Urteil zu erlauben. So um dem ganzen noch eine ganze Ecke mehr Widerspruch zu geben, ich gebe sehr viel auf die Tests von Jörg, da die Vergangenheit zeigte, dass seine Tests Zukunft sind und behaupte daher nicht - das die 68% zu wenig sind für AitD5.
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Was Du sagst ist meines Erachtens nach falsch.Bedlam hat geschrieben:Wertungen sind subjektiv. Jörg und jeder andere Tester kann das Spiel bewerten wie er mag. Es kann (und sollte) dem Tester egal sein was andere von seiner Bewertung halten.CHEF3000 hat geschrieben:FAKT IST, Redakteur hin oder her, 4 Players hin oder her, Alone in the Dark ist definitiv besser als die 68%.
Die Wertung ist völlig danben und hier wurde der Bogen wirklich überspannt.
Ich kann weder die vehemenz der Kritikäußerung seitens 4Players, noch das Vorgehen von ATARI nachvollziehen.
Genauso darfst du deine eigene Meinung zu dem Spiel haben. Jeder setzt andere Prioritäten.
Außerdem scheint es, dass einige noch nicht kapiert haben, dass 4player die Wertungsskala mehr ausnutzt als andere Magazine. In der Welt von GS & Co, wo die Wertungen ab 70% beginnen, wäre eine 68% Wertung von 4players vermutlich etwas um die 80%.
Also wenn es einen Grund dafür gibt, warum ich mir Tests durchlese, dann doch der, dass ich erwarte, dass der Redakteur möglichst objektiv an die Sache ran geht. Das er sich beim spielen und Verfassen des Textes auf seine persönlichen mit dem Spiel gemachten Erfahrungen bezieht, ist sehr wohl klar und davor kann sich kein Mensch schützen, denn wir sind halt alle voller Emotionen.
ich muss aber einen Mittelweg finden und an alle Millionen anderen Gamer denken, die gewisse Dinge anders sehen. Objektivität steht für mich im Fordergrund. Ich muss die Ballphysik in FIFA 08 danach bewerten, ob Sie "gut" oder "schlecht" ist und nicht ob Sie mir als Redakteur gefällt. Ob dann die einzelnen Spieler damit Spaß haben sollen Sie selber entscheiden bzw. testen, aber ich als Redakteur muss da anders rangehen.
Ich erwarte pure Objektivität, dass dies zu 100% nicht möglich ist, sollte jedem klar sein.
Nur hat man es hier einfach etwas übertrieben.
Zuletzt geändert von CHEF3000 am 19.06.2008 16:50, insgesamt 2-mal geändert.
- ThePlake0815
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Linden hat geschrieben:Stellenweise ist es lächerlich was die Leute von sich geben. Gestern hieß es noch, gebt nix auf die einzelnen Wertungen schaut halt nach Gamerankings.com (Durchschnitt) um zu wissen ob es was taugt. Und Heute heißt es nur weil 10 andere Magazine das Spiel gut bewertet haben, muss es nicht bedeuten das es etwas taugt. Genauso wie es vor x Wochen noch hieß boykottiert EA und kurz darauf, sprechen sie darüber wie begeistert sie von Titel xy sind - obwohl er doch von EA gepublished wurde/wird. Desto mehr ich hier lese, desto mehr habe ich den Eindruck das Jörg einfach nur so clever war und es aus einem Grund veröffentlichte - Werbung für 4P. Denn die News über "Atari will 4P verklagen" hat schnell die Runde gemacht und auch Leute hier her gelockt, die nichts mit 4P zu tun haben. Das ist keine Verschwörungstheorie sondern nur eine Vermutung. Klar was Atari da gemacht hat ist lächerlich, aber was die meisten Leute hier von sich geben ist es im gleichen Maße. Wir sind eine Mitläufer Gesellschaft aber wie MrDerb sagte, schmeckt dir das Essen im 5 Sterne Restaurant nicht, dann kann dir der ChefKoch auch kein Hausverbot erteilen. Aber man sollte das Essen wenigstens einmal gekostet haben um sich ein Urteil zu erlauben. So um dem ganzen noch eine ganze Ecke mehr Widerspruch zu geben, ich gebe sehr viel auf die Tests von Jörg, da die Vergangenheit zeigte, dass seine Tests Zukunft sind und behaupte daher nicht - das die 68% zu wenig sind für AitD5.
Und wieder einer, der sich über Unwissenheit, da nicht selbst getestet, beschwert, aber einfach mal überliest, dass 4P nicht die einzigsten, mit der niedrigen Bewertung sind... Armes Deutschland...
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- Bedlam
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Ich glaub du willst es nicht verstehen. Der Redakteur darf alles schreiben, egal wie seine eigene Meinung ist. Das einzige was er nicht darf sind Falschaussagen. Zeig mir eine Falschaussage im Test von 4players - und nicht sowas wie "das spiel ist nicht gruselig - ist es doch"... sowas nennt man eine subjektive Meinung.CHEF3000 hat geschrieben:Was Du sagst ist in der Form schlichtweg falsch.Bedlam hat geschrieben:Wertungen sind subjektiv. Jörg und jeder andere Tester kann das Spiel bewerten wie er mag. Es kann (und sollte) dem Tester egal sein was andere von seiner Bewertung halten.CHEF3000 hat geschrieben:FAKT IST, Redakteur hin oder her, 4 Players hin oder her, Alone in the Dark ist definitiv besser als die 68%.
Die Wertung ist völlig danben und hier wurde der Bogen wirklich überspannt.
Ich kann weder die vehemenz der Kritikäußerung seitens 4Players, noch das Vorgehen von ATARI nachvollziehen.
Genauso darfst du deine eigene Meinung zu dem Spiel haben. Jeder setzt andere Prioritäten.
Außerdem scheint es, dass einige noch nicht kapiert haben, dass 4player die Wertungsskala mehr ausnutzt als andere Magazine. In der Welt von GS & Co, wo die Wertungen ab 70% beginnen, wäre eine 68% Wertung von 4players vermutlich etwas um die 80%.
Also wenn es einen Grund dafür gibt, warum ich mir Tests durchlese, dann doch der, dass ich erwarte, dass der Redakteur möglichst objektiv an die Sache ran geht. Das er sich beim spielen und Verfassen des Textes auf seine persönlichen mit dem Spiel gemachten Erfahrungen bezieht, ist sehr wohl klar und davor kann sich kein Mensch schützen, denn wir sind halt alle voller Emotionen.
ich muss aber einen Mittelweg finden und an alle Millionen anderen Gamer denken, die gewisse Dinge anders sehen. Objektivität steht für mich im Fordergrund. Ich muss die Ballphysik in FIFA 08 danach bewerten, ob Sie "gut" oder "schlecht" ist und nicht ob Sie mir als Redakteur gefällt. Ob dann die einzelnen Spieler damit Spaß haben sollen Sie selber entscheiden bzw. testen, aber ich als Redakteur muss da anders rangehen.
Ich erwarte pure Objektivität, dass dies zu 100% nicht möglich ist, sollte jedem klar sein.
Nur hat man es hier einfach etwas übertrieben.
4players gegen KEIN Gesetz verstoßen was eine Klage rechtfertigen würde.
Zuletzt geändert von Bedlam am 19.06.2008 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
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KleinerMrDerb: Immer ruhig, bleib mal schön freundlich Kerlchen.
Wenn 4Players mit einer nicht freigegeben Version (ob nun illegal besorgt oder nicht) testet, kann man vielleicht ja mal die Gehirnzellen einschalten. Vielleicht gibts in der Version ja noch Bugs, die in der finalen Testversion nicht vorhanden waren? Außerdem finde ich, dass es sich ein Hersteller sehr wohl aussuchen kann, welcher Zeitschrift er vorab einen Test gewährt und welcher nicht.
Letztendlich liegt die richtige Wertung ja sowieso ganz woanders (siehe z.B. Metacritic-Schnitt für andere Titel). Der dumme Konsument ist der, der sich auf sinnfreie Ausreißertests wie diesen hier verläßt. Auch wenn ihr euch hier wahrscheinlich wieder in eurer Ehre gekränkt fühlt
Wenn 4Players mit einer nicht freigegeben Version (ob nun illegal besorgt oder nicht) testet, kann man vielleicht ja mal die Gehirnzellen einschalten. Vielleicht gibts in der Version ja noch Bugs, die in der finalen Testversion nicht vorhanden waren? Außerdem finde ich, dass es sich ein Hersteller sehr wohl aussuchen kann, welcher Zeitschrift er vorab einen Test gewährt und welcher nicht.
Letztendlich liegt die richtige Wertung ja sowieso ganz woanders (siehe z.B. Metacritic-Schnitt für andere Titel). Der dumme Konsument ist der, der sich auf sinnfreie Ausreißertests wie diesen hier verläßt. Auch wenn ihr euch hier wahrscheinlich wieder in eurer Ehre gekränkt fühlt

- Linden
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Doch ich habe die Links gesehen die Jörg gepostet hat und weiter?ThePlake0815 hat geschrieben: Und wieder einer, der sich über Unwissenheit, da nicht selbst getestet, beschwert, aber einfach mal überliest, dass 4P nicht die einzigsten, mit der niedrigen Bewertung sind... Armes Deutschland...
Was heißt hier Armes Deutschland? - Idiot.
- Abendländer
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Aha, nur leider hat 4P offensichtlich nicht mit einer Beta-Version getestet, sondern mit der Verkaufsversion.
Wenn 4Players mit einer nicht freigegeben Version (ob nun illegal besorgt oder nicht) testet, kann man vielleicht ja mal die Gehirnzellen einschalten. Vielleicht gibts in der Version ja noch Bugs, die in der finalen Testversion nicht vorhanden waren? Außerdem finde ich, dass es sich ein Hersteller sehr wohl aussuchen kann, welcher Zeitschrift er vorab einen Test gewährt und welcher nicht.
Außerdem hat man sich im test weniger über Bugs beschwert als über Dinge wie Atmosphäre, Vertonung etc also keine Dinge, die man mal so in 2-3 Tagen ändert
Zuletzt geändert von Abendländer am 19.06.2008 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
- ulpian
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Hallo,
ich stehe in der Sache auch voll und ganz hinter 4players, unabhängig davon, wie man persönlich zu ihren Tests stehen mag, und kann die wenigen Kritiken an sie teilweise kaum nachvollziehen.
Zu den beiden Punkten, die einige user weiter oben 4players vorgeworfen haben:
(1) Der Verkauf von Spielen vor dem vom Publisher bestimmten Datum ist nicht etwa strafrechtlich verboten; sondern aufgrund von Vereinbarungen zwischen dem Händler und dem Publisher zivilrechtlich untersagt. Wenn der Händler gegen diese Vereinbarung verstößt, kann der Publisher u.a. eine Vertragsstrafe in der durch anfängliche Vereinbarung festgesetzten Höhe verlangen.
Den Käufer (in diesem Fall 4players) tangieren aber die Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Publisher in keinster Weise. Der Erwerb selbst ist weder straf- noch zivilrechtlich zu beanstanden.
Im Übrigen kann der Käufer auch rechtlich nicht gezwungen werden, seine Bezugsquelle offen zu legen. Den Beweis, dass es sich jedenfalls nicht um einen illegalen Download handelt, kann man bereits durch Vorlage des gekauften Datenträgers erbringen. Darüber hinaus hat der Publisher gegenüber dem Käufer keinerlei Anspruchsgrundlagen zur Herausgabe von Informationen.
(2) Die Veröffentlichung von (durch den Verfasser nicht zur Veröffentlichung bestimmten) Briefen kann verboten sein. Allerdings ist hier der oben von einigen usern oft zitierte § 202 StGB in keinster Weise einschlägig. Denn in dieser Vorschrift geht es darum, dass sich ein Unbefugter vom Inhalt eines Briefes, der nicht ihm selbst bestimmt ist, Kenntnis verschafft.
Ob der befugter Empfänger, an den der Brief bestimmt war, diesen veröffentlichen darf oder nicht, ist gesetzlich nicht geregelt. Daher hat sich hierzu eine lange Rechtsprechung entwickelt (faktisch nicht weniger bindend als gesetzliche Regelungen).
Die Gerichte gehen dabei davon aus, dass bei einer unerlaubten Veröffentlichung eines Briefes das Persönlichkeitsrecht des Verfassers (aus Art. 2 I iVm. Art. 1 GG) verletzt werde. Dabei geht es nicht darum, wessen Interessen der Verfasser vertritt bzw. in wesen Namen er auftritt; es geht lediglich um das eigene Persönlichkeitsrecht des Verfassers (in diesem Falle also des Anwalts). Da 4players den Namen des Anwalts nicht veröffentlicht hat, ist ihnen auch diesbezüglich nichts vorzuwerfen.
Hier eine höchstrichterliche Entscheidung zu einem sehr ähnlichen Fall: BGHZ 13, 33 (nachzulesen z.B. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bz013334.html).
Dort geht es darum, dass ein Zeitungsredakteur das politische Wirken des Geschäftsmanns Dr. S kritisiert hat. Daraufhin forderte der Anwalt von Dr. S eine Berichtigung mancher kritisierter Punkte und der Redakteur hat dieses anwaltliche Schreiben auszugsweise in der Zeitung veröffentlicht. Es ging bei dem Prozess um eine mögliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Anwalts (und nicht etwa von Dr. S).
Der BGH führt u.a. aus:
„Jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts ist, und zwar auch dann, wenn der Festlegungsform eine Urheberschutzfähigkeit nicht zugebilligt werden kann, Ausfluß der Persönlichkeit des Verfassers. Daraus folgt, daß grundsätzlich dem Verfasser allein die Befugnis zusteht, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; denn jeder unter Namensnennung erfolgenden Veröffentlichung von Aufzeichnungen eines noch lebenden Menschen wird von der Allgemeinheit mit Recht eine entsprechende Willensrichtung des Verfassers entnommen.“
Aus juristischer Sicht ist 4players daher meines Erachtens nichts vorzuwerfen.
mfG
ulpian
offtopic
für die, die es angeht, ein evtl. nützlicher link:
http://gamerrecht.npage.de
ich stehe in der Sache auch voll und ganz hinter 4players, unabhängig davon, wie man persönlich zu ihren Tests stehen mag, und kann die wenigen Kritiken an sie teilweise kaum nachvollziehen.
Zu den beiden Punkten, die einige user weiter oben 4players vorgeworfen haben:
(1) Der Verkauf von Spielen vor dem vom Publisher bestimmten Datum ist nicht etwa strafrechtlich verboten; sondern aufgrund von Vereinbarungen zwischen dem Händler und dem Publisher zivilrechtlich untersagt. Wenn der Händler gegen diese Vereinbarung verstößt, kann der Publisher u.a. eine Vertragsstrafe in der durch anfängliche Vereinbarung festgesetzten Höhe verlangen.
Den Käufer (in diesem Fall 4players) tangieren aber die Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Publisher in keinster Weise. Der Erwerb selbst ist weder straf- noch zivilrechtlich zu beanstanden.
Im Übrigen kann der Käufer auch rechtlich nicht gezwungen werden, seine Bezugsquelle offen zu legen. Den Beweis, dass es sich jedenfalls nicht um einen illegalen Download handelt, kann man bereits durch Vorlage des gekauften Datenträgers erbringen. Darüber hinaus hat der Publisher gegenüber dem Käufer keinerlei Anspruchsgrundlagen zur Herausgabe von Informationen.
(2) Die Veröffentlichung von (durch den Verfasser nicht zur Veröffentlichung bestimmten) Briefen kann verboten sein. Allerdings ist hier der oben von einigen usern oft zitierte § 202 StGB in keinster Weise einschlägig. Denn in dieser Vorschrift geht es darum, dass sich ein Unbefugter vom Inhalt eines Briefes, der nicht ihm selbst bestimmt ist, Kenntnis verschafft.
Ob der befugter Empfänger, an den der Brief bestimmt war, diesen veröffentlichen darf oder nicht, ist gesetzlich nicht geregelt. Daher hat sich hierzu eine lange Rechtsprechung entwickelt (faktisch nicht weniger bindend als gesetzliche Regelungen).
Die Gerichte gehen dabei davon aus, dass bei einer unerlaubten Veröffentlichung eines Briefes das Persönlichkeitsrecht des Verfassers (aus Art. 2 I iVm. Art. 1 GG) verletzt werde. Dabei geht es nicht darum, wessen Interessen der Verfasser vertritt bzw. in wesen Namen er auftritt; es geht lediglich um das eigene Persönlichkeitsrecht des Verfassers (in diesem Falle also des Anwalts). Da 4players den Namen des Anwalts nicht veröffentlicht hat, ist ihnen auch diesbezüglich nichts vorzuwerfen.
Hier eine höchstrichterliche Entscheidung zu einem sehr ähnlichen Fall: BGHZ 13, 33 (nachzulesen z.B. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bz013334.html).
Dort geht es darum, dass ein Zeitungsredakteur das politische Wirken des Geschäftsmanns Dr. S kritisiert hat. Daraufhin forderte der Anwalt von Dr. S eine Berichtigung mancher kritisierter Punkte und der Redakteur hat dieses anwaltliche Schreiben auszugsweise in der Zeitung veröffentlicht. Es ging bei dem Prozess um eine mögliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Anwalts (und nicht etwa von Dr. S).
Der BGH führt u.a. aus:
„Jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts ist, und zwar auch dann, wenn der Festlegungsform eine Urheberschutzfähigkeit nicht zugebilligt werden kann, Ausfluß der Persönlichkeit des Verfassers. Daraus folgt, daß grundsätzlich dem Verfasser allein die Befugnis zusteht, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; denn jeder unter Namensnennung erfolgenden Veröffentlichung von Aufzeichnungen eines noch lebenden Menschen wird von der Allgemeinheit mit Recht eine entsprechende Willensrichtung des Verfassers entnommen.“
Aus juristischer Sicht ist 4players daher meines Erachtens nichts vorzuwerfen.
mfG
ulpian
offtopic
für die, die es angeht, ein evtl. nützlicher link:
http://gamerrecht.npage.de
Zuletzt geändert von ulpian am 19.06.2008 16:56, insgesamt 1-mal geändert.
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- Bedlam
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Wie gesagt, jeder setzt andere Prioritäten. Was dem einen Angst einjagt lässt den anderen einschlafen. Im Gegensatz zu anderen Magazinen gibt aber 4players offen zu, dass Wertungen und Tests subjektiv sind (und das merkt man auch wenn man die Tests liest).CHEF3000 hat geschrieben:Lassen wir das, wir werden keine Freunde.
Wer auch immer den Test verfasst hat, er hat subjektiv zu viel Wert auf die Dinge gelegt, die Alone in the Dark nicht sehr gut macht.
Demzufolge die Wertung von 68%.
Meine subjektive Meinung ist: Das ist zu wenig.
So jetzt weiter im Thema...
Die eigene Meinung von einem Spiel kann durchaus anders sein aber deshalb ist die des 4players-Redakteurs nicht falsch. Lieber lese ich so einen "ehrlichen" Test, von dem ich weiß, dass er die eigene Meinung widergibt als einen durch Publisherdrang verwässerten Test wie in diversen Printmagazinen.
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