Brauche Hilfe bei Dead Rising!
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- Edgar A. Poe
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Dazu muss der Tatort ermittelt werden. Wie gesagt, du kannst dir aus Holland auch nicht Gras nach Deutschland schicken lassen. Ist das gleiche in grün, sprichtwortlich sogar diesmal.SPF hat geschrieben:[...]
[...]
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
Es geht um beschlagnahmte Spiele und nicht indizierte Spiele, die man sich aus Österreich als Uncut besorgt. Das ist was ganz anderes. Und wie gesagt, deine Erläuterung ist einfach falsch. Ich komme wieder mit dem Beispiel Holland und Gras. Und wenn ich mich nicht irre, gehört Holland auch zur EUAlso ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie man den physischen Ort einer Onlinehandlung bestimmen will. Und richtig, der Käufer macht sich nicht strafbar, wenn er die Ware nur für sich zum privaten Konsum erwirbt, das habe ich doch auch gesagt. Der einzige, der da überhaupt infrage käme, wäre der Verkäufer. Wenn der aber weder in Deutschland ansässig ist noch von Deutschland aus verkauft oder versendet, handelt er keinem Gesetz zuwider, dass den Handel in Deutschland untersagt. Sonst wäre die ganzen bekannten Ösiversender ja ziemlich blöd, seit Jahren so offen solche Titel nach D zu schicken.
Ich frag' mich, ob die solche Texte bewusst schwammig formulieren, um es dann im Zweifelsfall immer schön so hinzudrehen, wie sie es gebrauchen können.
Naja, ist ja auch egal jetzt, hier geht's ursprünglich ja um Hilfe beim Spiel.

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Ich weiß, dass es um Beschlagnahmung geht.
Ich weiß aber nicht genau, was jetzt das Problem ist, laut Gesetzestext ist der Erwerb ohnehin nur verboten, wenn man vorhat, das Produkt oder Auszüge davon anderen zugänglich zu machen, egal, ob man nun in Deutschland sitzt oder nicht.
Das Beispiel mit dem Gras ist ja ganz nett, aber ob man das so gleich setzen kann, weiß ich nicht recht, denn Drogen fallen sicher nicht in die Kategorie der "Schriften".

Das Beispiel mit dem Gras ist ja ganz nett, aber ob man das so gleich setzen kann, weiß ich nicht recht, denn Drogen fallen sicher nicht in die Kategorie der "Schriften".
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@Edgar
Du hattest völlig recht mit den PP-Stickern! Ich habe in der zweiten Runde gerade mal die zwei vom Sicherheitsraum und die ersten zwei der Paradise Plaza geknipst und ZACK!, stand auf meinem Schirm:
ERFOLG FREIGESCHALTET: PP-SAMMLER
Komische Sache
. Egal jetzt gehts an die 53.000 Kills für den Megaman-Blaster! 
Du hattest völlig recht mit den PP-Stickern! Ich habe in der zweiten Runde gerade mal die zwei vom Sicherheitsraum und die ersten zwei der Paradise Plaza geknipst und ZACK!, stand auf meinem Schirm:
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Komische Sache


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Okay anders. Laut Gesetz ist der Konsum von Gras nicht verboten. Bis zu einer bestimmten Menge, die von Bundesland zu Bundesland sich unterscheidet, wird dir das Gras lediglich abgenommen, aber nicht geahndet, außer der Verdacht auf Handel besteht. Und da spreche ich aus persönlichen Erfahrungen (vielen Dank nochmal an meine Nachbarn *grml*).SPF hat geschrieben:Ich weiß, dass es um Beschlagnahmung geht.Ich weiß aber nicht genau, was jetzt das Problem ist, laut Gesetzestext ist der Erwerb ohnehin nur verboten, wenn man vorhat, das Produkt oder Auszüge davon anderen zugänglich zu machen, egal, ob man nun in Deutschland sitzt oder nicht.
Das Beispiel mit dem Gras ist ja ganz nett, aber ob man das so gleich setzen kann, weiß ich nicht recht, denn Drogen fallen sicher nicht in die Kategorie der "Schriften".
Und ob nun in Schrift oder anders ist egal. Es zählt nur das, wie es gesetzlich und praktisch gehandhabt wird. Und da sieht es nun mal so aus, dass es eigentlich verboten ist und dass es teilweise zu Verurteilungen schon gekommen ist, weil jemand beschlagnahmte Ware nach Deutschland geliefert hat.
Es bleibt ja dennoch das selbe. Ob das Spiel nun innerhalb Deutschland verkauft wird und man dabei im Ausland ist, ist dabei völlig unrelevant. Ansonsten hätte die Beschlagnahmung keinen Sinn. Die Beschlagnahmung soll nicht wie die Indizierung die Jugendlichen schützen, sondern ganz Deutschland.
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Kann nur sagen, dass es richtig ist, wie ich es geschrieben habe. Hab' mich dessen vergewissern lassen, wozu hat man Bekannte im Rechtswesen? Ja Ware wird und wurde bei der Einfuhr beschlagnahmt, aber das hab' ich auch nicht abgestritten und steht auch nicht im Widerspruch zu dem, was ich schrieb.
Um mal zum Thema zurückzukommen, vielleicht kann mir ja auch jemand helfen? Und zwar geht es um den Säufer in der Futterabteilung, wonach richtet es sich, ob der mit kommt oder nicht? Er sagt: "Lass uns saufen." Beim ersten Mal hab' ich einfach ein paar Weinflaschen geleert und dann kam er mit, aber beim zweiten Mal habe ich sogar alle Flaschen ausgetrunken, aber er kam immer noch nicht mit.
Nein. Ist nun mal ein anderes Gesetz.Und ob nun in Schrift oder anders ist egal.
Um mal zum Thema zurückzukommen, vielleicht kann mir ja auch jemand helfen? Und zwar geht es um den Säufer in der Futterabteilung, wonach richtet es sich, ob der mit kommt oder nicht? Er sagt: "Lass uns saufen." Beim ersten Mal hab' ich einfach ein paar Weinflaschen geleert und dann kam er mit, aber beim zweiten Mal habe ich sogar alle Flaschen ausgetrunken, aber er kam immer noch nicht mit.