Todesstrafe Schuldfrage
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- Raeyz-x
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Todesstrafe Schuldfrage
Ich bin grad dabei ein Referat zu schreiben und brauche mal jede Menge Meinungen über die Frage: Wer hat am Tod des Hingerichteten Schuld?
Der verurteilende Richter oder die Person die zum Hinrichten des Täters beauftragt wurde??
Was meint ihr??
Der verurteilende Richter oder die Person die zum Hinrichten des Täters beauftragt wurde??
Was meint ihr??
- silverarrow
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- silverarrow
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Das ist bestimmt schon des öffteren vorgekomm, da ja keine 99,9% beweislast erforderlich ist, was , wie ich finde absolut falsch ist, es sollten nur die hingerichtet werden, bei denen die schuld zu 99,9% bewiesen ist.. nunja... besser als hier in deutschland, wo man ein Kind vergewaltigt und nach n paar jahren wieder frei rumlaufen darf...Valkesh hat geschrieben:ist aber glaub ich auch schon einmal vorgekommen das ein unschuldiger die todesstrafe gekriegt hab oder irre ich mich da ?
- Cosii
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- machbetmu
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Schuld am Tod ist die Gesetzgebung, nach der man zum Tode verurteilt wird. Der Richter muss sich an diese Gesetzgebung halten, genauso wie der Kerl der den Knopf drückt seine Vorschriften hat.
Wenn man davon ausgeht, dass der Verurteilte zurecht verurteilt ist, hat er natürlich die Schuld daran, dass er bestraft wird. Allerdings wird die Art der Bestrafung von Gesetzen vorgeschrieben. Sofern dort die Todesstrafe vorgesehen ist, ist die Gesetzgebung also Schuld daran, dass der Verurteilte eben umgebracht wird. Bei anderen Gesetzen wäre es vielleicht nur Lebenslänglich gewesen.
Wenn man davon ausgeht, dass der Verurteilte zurecht verurteilt ist, hat er natürlich die Schuld daran, dass er bestraft wird. Allerdings wird die Art der Bestrafung von Gesetzen vorgeschrieben. Sofern dort die Todesstrafe vorgesehen ist, ist die Gesetzgebung also Schuld daran, dass der Verurteilte eben umgebracht wird. Bei anderen Gesetzen wäre es vielleicht nur Lebenslänglich gewesen.
- Cosii
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Also würdest du lieber Unschuldige hinrichten anstatt einen Täter vorzeitig freizulassen?silverarrow hat geschrieben:Das ist bestimmt schon des öffteren vorgekomm, da ja keine 99,9% beweislast erforderlich ist, was , wie ich finde absolut falsch ist, es sollten nur die hingerichtet werden, bei denen die schuld zu 99,9% bewiesen ist.. nunja... besser als hier in deutschland, wo man ein Kind vergewaltigt und nach n paar jahren wieder frei rumlaufen darf...Valkesh hat geschrieben:ist aber glaub ich auch schon einmal vorgekommen das ein unschuldiger die todesstrafe gekriegt hab oder irre ich mich da ?