The Cosen One hat geschrieben:Wärs n Problem, wenn man das Geld einfach Freunden schenkt und die das für mich auf irgendner Bank hirten, bis es niemand mehr interessiert und dann bekomm ichs wieder?
Ja, ist ein Problem :wink: . Also... meine Infos sind nen bissel älter, aber dürften auch heute noch pi mal Auge passen.
Gesetzt den Fall, du gibst dein Erspartes nicht an oder schaufelst vor Antragstellung das Geld auf andere Konten.... es gibt in Deutschand ja die sogenannten Freistellungsaufträge, die dir die Steuerfreiheit deines Vermögens bis zu einem bestimmten Betrag garantieren.
Die unterschreibst du, wenn du ein Sparbuch oder ähnliches bei deiner Bank eröffnest, und werden dann beim Finanzamt gemeldet.
Zwischen Arge und Finanzamt werden Rechenläufe abgehalten, um Parallelitäten zwischen Leistungsbeziehern und Freistellungsaufträgen festzustellen.
So wirst du, evtl. auch nach deinem Leistungsbezug, irgendwann von der Arge angeschrieben werden, um die Konten, zu denen Freistellungsaufträge existieren, offenzulegen.
Hast du nun kurz vor Alg 2 dein Konto geräumt....und ganz doof sind die ja jetzt auch nicht...werden im Nachhinein seltsame Fragen an dich gestellt werden. Im Endeffekt wirst du der Dumme sein, die gezahlte Leistung erstatten dürfen und noch ein nettes Bußgeld zahlen müssen