@4lpak4: find ich auch, aber ist halt gesetzesbedingt.
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Du verstehst die Regel anscheinend nicht. Ein Foto eines Tattoos zu zeigen, ist ganz sicher nicht verboten.Zeldafreak64 hat geschrieben:Ach komm, jetzt tut nicht so als wäre das Löschen von verfassungsfeindlichen Symbolen für euch was Neues. Ich mag diese Regel ja auch nicht, aber da kann man in Deutschland nunmal nichts dran ändern.
Weisst du, woher ich diesen Begriff kenne? Von Ephraim Kishon.4lpak4 hat geschrieben:was ich auch scheiße find, als man vor vielen, vielen seiten "jews" witze wie "orange jews" mit mehr als nur fragwürdigen bildern gepostet hat, ist auch keiner eingeschritten.
Aber ich habe das Bild nicht gesehen, im genannten Kontext ist das natürlich nicht i.O.
- Steppenwaelder
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Aus § 86 StGB entehme ich, dass das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole im deutschen Raum nur in Dokumentationen, Geschichtsbüchern oder zur Aufklärung damaligen Zeitgeschehens erlaubt ist(oder auch diversen Kunstformen wie Satire). Ein historischer Bezug oder ein Mittel zur Lehre muss demnach gegeben sein. Gab ja sogar schon einen Rechtsstreit, ob es überhaupt erlaubt sei, durchgestrichene Hakenkreuze zu zeigen.
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lord-matte
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§86 betrifft Propagandamaterial.Zeldafreak64 hat geschrieben:Aus § 86 StGB entehme ich, dass das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole im deutschen Raum nur in Dokumentationen, Geschichtsbüchern oder zur Aufklärung damaligen Zeitgeschehens erlaubt ist(oder auch diversen Kunstformen wie Satire). Ein historischer Bezug oder ein Mittel zur Lehre muss demnach gegeben sein. Gab ja sogar schon einen Rechtsstreit, ob es überhaupt erlaubt sei, durchgestrichene Hakenkreuze zu zeigen.
Die Zeichnung war definitiv keins.
§86a betrifft "Kennzeichen". Kennzeichen sind laut §86a (2): "Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen".
Trifft auf eine Zeichnung nicht zu.
Ein "Abzeichen" ist was anderes als das Logo, was auf dem Abzeichen dargestellt wird.
Also haben wir mit der Zeichnung ein Objekt, auf das §86(a) gar nicht zutrifft.
Aber selbst, wenn es zutreffen würde:
§86a (3):
"Absatz 1 ("Wer Kennzeichen verbreitet, wird bestraft") gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der [...] Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen [oder] der Kunst [...] dient."
Durch Lächerlichmachen könnte man die Abwehr begründen. Auf jeden Fall ist eine Zeichnung wie diese Kunst und müsste somit rechtlich unbeschadet verbreitet werden dürfen.
Siehe zB Maus (Spiegelmann)
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Ich bin kein Jurist, also kann es gut sein, dass du recht hast. Ich kenne es eben auch nur von andern Foren, wo jedes Anzeichen von Hakenkreuz gelöscht wird, genauso wie auf Imageboards wie Lachschon, wo ein Hakenkreuz nie erscheinen darf, und da ist es immer Bestandteil einer Verspottung. Wie gesagt: Ich persönlich habe da gar nichts gegen. Wurde bis jetzt aber so im Forum gehandhabt. Ackman hat da z.B. schon diverse Verwarnungen bekommen, die weit harmloser waren als seine Nazi Chicks vom letzten Mal.^^
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Ich auch nicht. Mir ist jetzt bloß bei genauerer Betrachtung der Paragraphen aufgefallen, daß die ja gar nicht auf Comics zutreffen (und auf Spiele eigentlich auch nicht -meines Erachtens ist jedenfalls jedes Spiel auch Kunst).Zeldafreak64 hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, also kann es gut sein, dass du recht hast.
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für mich fällt ein tätowiertes hakenkreuz weder unter kunst, noch unter dokumentation. wahrscheinlich hat er sich das "satirisch" stechen lassen.Worrelix hat geschrieben:Ich auch nicht. Mir ist jetzt bloß bei genauerer Betrachtung der Paragraphen aufgefallen, daß die ja gar nicht auf Comics zutreffen (und auf Spiele eigentlich auch nicht -meines Erachtens ist jedenfalls jedes Spiel auch Kunst).Zeldafreak64 hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, also kann es gut sein, dass du recht hast.
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