@ Alpha eXcalibur
Du machst exakt den gleichen Fehler, wie 24BitOldschoolGamer: Empfinden und Meinen als Argumentationsgrundlage, gar als Ansatz für juristische Maßnahmen. Ich führe das ganze mal etwas detailierter aus (Davon sit übrigens ncihts als persönlicher Angriff gemeint, falls dieses Missverständnis entstehen könnte):
Wenn ein Spiel wie Manhunt auch nur einen Funken Spieltiefe, bzw. Rechtfertigung als Spiel besitzen würde, tät ich dir beinahe sogar recht geben. Letztlich geht es dort aber um nichts anderes als möglichst brutale Tötungen nachzu"spielen". Und da ist meiner Meinung nach die Motivation doch eine ganz andere, als wenn Kinder auf der Straße Räuber und Gendarm spielen.
Um dir das grundsätzliche Dilemma deiner „Argumentation“ zu verdeutlichen: m.E. war
Manhunt eine technisch, spielerisch und atmosphärisch gelungene, (morbid-)satirische Medien- und Gesellschaftskritik, die gerade auch wegen ihrer vermeintlichen Explizität funktionierte, zum Nachdenken (und auch zur Selbstreflexion) anregte – das Spiel war möglicherweise aber etwas monoton. Zudem nehme ich die Gewaltdarstellungen in
Manhunt, resp. in Spielen ganz allgemein, nicht als sonderlich intensiv wahr [Stichwort: Rahmungskompetenz (s.o.)]. Gegen diese subjektive Interpretation des Spiels, bzw. dessen allgemeine Rezeption in dieser Art und Weise kann keine objektive Gegenargumentation erfolgen, denn sie ist vollkommen legitim, eben weil Rezeption etwas vollkommen subjektives ist. Genauso ist deine Perspektive legitim oder diejenige eines jeden anderen Rezipienten. Problematisch wird es erst dann, wenn man eine dieser Perspektiven als „richtigte“, einzig legitime deklarieren will (selbst wenn sie von der Majorität der Rezipienten geteilt würde) – das wäre letztlich Geschmacksfaschismus (um es mal polemisch auszudrücken).
Anders formuliert: Wenn du also einem Spiel wie
Manhunt die Legitimität, die Existenzberechtigung abstreitest, auf welcher Grundlage kannst du dies überhaupt nur machen? Auf einer intersubjektiv objektivierbaren oder gar rein objektiven Grundlage? Nein! Lediglich auf Grundlage deiner individuellen Wahrnehmung. Nur sollte man auf dieser Argumentationsgrundlage keine Konsequenzen fordern, die seine Mitmenschen negativ tangieren (z.B. ein Verbot des Spiels fordern), weil man dann unausweichlich in der Situation landen kann, dass jemand anderes auf der gleichen Grundlage die eigenen favorisierten Spiele verbietet (wie ich bereits erwähnte).
Denke nur an ein Spiel mit Gewaltinhalten, welches du gutheißt und schon wird sich jemand finden, der es verurteilt (resp. dem die Gewaltdarstellung zu explizit ist) – z.B. aufgrund seiner Unkenntnis hinsichtlich der relevanten Darstellungskonventionen und –kontexte, seines Geschmacks, seiner Moral oder aber weil er meint, auf bestimmte Menschen hätte diese Darstellung vielleicht keine Wirkung, auf dich aber schon (weil du vielleicht jünger u./o. ungebildeter wärst etc.) – ein klassischer
3rd-person-Effect.
etc. und der nichts außer diesen persönlichen Motivationen als Argument vorbringen kann: Du könntest ihn nach deinen Äußerungen hier nicht mehr widerlegen, du könntest nicht klarmachen, dass dieser Film oder dieses Spiel nicht zensiert werden solle, dass es doch einen Unterschied zu Medien geben würde, die du selbst zensieren würdest, da du subjektive, willkürliche Zensur offen gelobt hast. Wieso sollte er sich deine subjektive Perspektive zu eigen machen? Er hat doch eine eigene? Und Zensoren sind nicht unbedingt für ihre Offenheit bekannt... Dumm nur, wenn dieser verurteilende Jemand zufällig in einem Prüfgremium sitzt und ihm ein Medium vorliegt, dass du magst, er aber nicht...
Das Problem ist also das Problem der Grenzziehung: Wer ist dafür verantwortlich die Grenze zu ziehen zwischen dem, was sich Erwachsene eigenverantwortlich zumuten dürfen und was nicht, welche Rezeptionsarten und –weisen noch legitim sind und welche nicht? Du? Ich? Ein Gremium (wie diejenigen der USK oder gar der BPjM)? Staatsanwälte? Gerichte? Das Diktat der Mehrheit (und was wäre hier mit dem demokratischen Prinzip des Minderheitenschutzes)?
Das Problem ist also auch das Problem, dass Moral sich letztlich nicht dazu eignet, für andere zum Diktat zu werden, denn sie ist arbiträr: Ein Phänomen in demokratischen Gesellschaften ist, dass diese nicht homogen sind, dass so etwas wie ein ethischer Relativismus pluraler Gesellschaften existiert. Wer ist dazu legitimiert, die Grenze zu definieren?
Das sich die Meinung, dass gewisse Darstellungen schädlich sein könnten, nicht als Legitimationsgrundlage für eine Grenzziehung eignet, wurde hier bereits mehrfach (implizit) erwähnt.
Man muss sich die Frage gefallen lassen, warum ein erwachsener Mensch in seinem Rezeptionsverhalten eingeschränkt werden soll, wenn dieses doch niemand anderem (und ihm selbst) nicht definitiv schadet? – Abgesehen davon, dass Erwachsene durchaus das Recht auf Selbstschädigung hätten. Zudem haben wir es hier mit Medieninhalten zu tun, wo weder bei deren Entwicklung, noch Herstellung echte Menschen irgendwie gelitten haben, sondern nur mit rein fiktiven, in Bezug auf Spiele sogar virtuellen Darstellungen.
Deine generellen Ausführungen zur Medienrezeption von Kindern kommentiere ich mal nicht ausführlich, nur so viel: Vielleicht weniger Klischee befürworten und weniger zu populärwissenschaftliche Perspektiven wie denjenigen eines Neil Postmans und Co. tendieren (und sei es auch unbewusst).
Man sollte vielleicht nicht nur Sachlichkeit von den Kritikern verlangen.
Wenn die Kritik Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erhebt, dann doch, definitiv! Ebenso, wenn die Kritiker verpflichtende Zwangsmaßnahmen für andere Menschen fordern, resp. deren Freiheiten einschränken. Anders formuliert: Wenn jemand z.B. ein Spiel kritisiert und verboten wissen will, dann muss er rein sachlich argumentieren können, warum dieses Verbot auch andere betreffen soll und nicht nur ihn, der es ja problemlos meiden könnte, wenn er damit nicht konfrontiert werden will.
Gewisse Spielideen haben mit "Spiel" in dem Sinne doch wirklich nichts zu tun. Und um solche Moralische Grundwerte aufrecht zu erhalten, da braucht man weder eine Studie geschrieben, noch widerlegt haben. Es gibt überall eine Grenze.
Was ist denn ein „Spiel“, resp. „spielen“? Ist es etwas gewaltfreies, exklusiv für Kinder und möglicherweise Jugendliche? Das sind unglaublich und möglichst weit auszulegende Begriffe. Und was für moralische Grundwerte (s.o.)? Moral ist doch arbiträr, es gibt allenfalls so etwas wie einen moralischen Grundkonsens – genauso wie zivilisatorische Regeln, die oft mit Moral umschrieben werden, aber nicht zwangsläufig moralisch sondern eher zweckdienlich sind -, aber bestimmt nicht so etwas wie eine gesellschaftliche Einheitsmoral. Wer sollte diese messen, definieren, festlegen? Und abermals: Wer ist für diese Grenze verantwortlich?
Denn wo ist schon der Unterschied, ob kinderpornografische Szenen nun reale Kids oder gezeichnete Japano-Mädchen darstellen? Letztlich ist sowas ja auch mit einem Trieb dahinter verbunden. Muss man die Leute unbedingt "auf den Geschmack" bringen? Wer wünscht sich z.B. einen Vergewaltigungs- oder Ki.nde.rpo.rno Manager 2008? Mal ganz ehrlich, wenn einige so gerne behaupten das Spiele nur Spiele sind, dann müssten eurer Meinung nach doch eigentlich auch solche Spielideen völlig legitim sein, oder nicht? Soll es solche Spiele geben? Weil alles was "Spiel" ist harmlos ist?
Wo der Unterschied ist? Ist das eine ernsthafte Frage? Bei realen Kinderpornos wird realen Menschen Schaden zugefügt, sowohl im Fertigungsprozess, als auch durch die Distribution (da dadurch ein Markt geschaffen wird, der zu weiteren Produktionen führt). Das ist bei der fiktiven Darstellung nicht der Fall. Das „Argument“ mit den Geschmacksanreizen ist übrigens auch nur ein Pseudoargument, eine Meinung, die mit wissenschaftlichen Erkenntnissen nichts zu tun hat, sondern einem schlichten Menschenbild entspringt (Stichwort:
stimulus-response-Modell).
Und um auf das Prinzip des
advocatus diaoli (s.o.) zurückzukommen: Es geht nicht darum, ob sich irgendeiner von uns solche Spiele wünschen würde. Diese vorangestellte rhetorische Falle ist unnötig [wer sich das wünscht, ist direkt krank/pervers – würde sich ja implizit von selbst disqualifizieren (s.o.)] – man kann die Frage auch anders stellen, als bei einer Befürwortung der Legitimität solcher Spiele auch gleich zu behaupten, der Befürworter würde sich solche wünschen. Aber ja, auch solche Inhalte, solange sie rein virtuell (also auch zwangsläufig fiktiv) sind, wären legitim.
Ganz generell: Mit solchen Verweisen, z.B. auch auf nur virtuelle Kinderpornographie, auf diese Totschlagargumente, will man nur emotionalisieren, selbst neutrale u./o. opportune Positionen werden (implizit) als verharmlosend und amoralisch zurückgewiesen, vom dazugehörigen hermetischen Diskurs ausgeschlossen - übrig bleibt nur negative Kritik. Diese ermöglicht entsprechend drastische Konsequenzen, deren Befürworter aus Eigenperspektive moralisch rechtschaffend sind. Eine ausgrenzende Haltung, es geht über von einem spiel-technischen zu einem sexual-moralischen Diskurs. Dort liegt auch das Ziel der Argumentation, also im Perversionsvorwurf an Rezipienten und oppositionelle Haltungen. Über bestimmte Darstellungen soll es überhaupt keine Diskussion geben.
Um es mal deutlicher auszudrücken: Mir erscheint eine Antipathie gegenüber solchen Inhalten (also z.B. virtuelle Kinderpornographie) nicht unvorstellbar, diese Teile ich sogar sehr vehement (ich muss nicht mögen, was ich verteidige). Ich kann auch damit Leben, wenn es solche Angebote nicht gibt. Ich Teile aber nicht die Akzeptanz/Toleranz von Zensur für diese Inhalte, wenn es sie gibt, weil ihr die Legitimation fehlt. Und bislang verweist du nur auf deine Meinung, nicht auf Argumente für dahingehende Zensuren. Moralische/Ethische Argumente sind dabei aus bereits erläuterten Umständen heraus relativierbar. Was bleibt sind reale Gefahrenpotentiale: Da im Rahmen eines ethischen Relativismus pluraler Gesellschaften moralische/ethische Argumente zur Legitimation eines restriktiven Jugendmedienschutzes in Bezug auf fiktive Gewaltdarstellungen inadäquat sind, ist die Prämisse: Jugendmedienschutz muss u.a. auf der Validität gravierender Gefahrenpotentiale für Heranwachsende bei der Rezeption derartiger Darstellung fundieren, da ihm dafür Restriktionen inhärent sind. Ohne diese Gefahren wird entsprechender Jugendmedienschutz obsolet. Ergo legitimieren sich der Jugendmedienschutz, sowie dessen Restriktionsgrad, primär über die Erkenntnisse von Medien- und Kommunikationswissenschaft. Wenn dort nun keine Gefahrenpotentiale evident werden, ist der Jugendmedienschutz wie erwähnt obsolet. Versteh mich nicht falsch, ich bin durchaus für einen Schutz Heranwachsender, jedoch sind Erwachsene generell mündig und sollten nicht von einer Schutzmaßnahme für Heranwachsende negativ tangiert werden, wenn es sich vermeiden lässt.
Warum kann die Devise nicht lauten, jedem sein
Manhunt, jedem sein
rape-Spiel etc.? Wie werden denn die Mitmenschen des Rezipienten negativ durch dessen Tätigkeit der Rezeption tangiert, dass man ihm diese Rezeption legitim untersagen könnte? Also wem schadet er? Niemanden, eher unwahrscheinlich sich selbst, aber in diesem Fall greift auch eine staatliche Schutzfunktion in der BRD nicht.
Aber keine Angst, der Markt hat häufig unterschätzte Selbstregulationsmöglichkeiten, er würde nicht von derartigen Spielen quasi überschwemmt, so dass weder du noch ich befürchten müssten, dass in jedem Laden Kinder und jugendliche mit diesen Spielen konfrontiert würden…
Prinzipiell ist mein Wunsch ja nur der gleiche, wie der von Arkune:
Ich möchte die Spiele eigentlich so erleben wie sie sich die Spieldesigner erdacht haben und nicht so wie sie sich die USK, BPJM oder der Bundestag sich vorstellen.