Flextastic hat geschrieben:
also, usk spielt das spiel, verfasst ein bericht und gibt ne empfehlung (nahezu immer zu unserem gunsten!), dies wird einem sich ständig wechselndem gremium vorgelegt, das entscheidet, ob das so durch geht. einer von der usk spielt dabei das spiel um die 30min. dem gremium vor (nicht die ersten 30min, sondern einen ausgewählten teil). das gremium setzt sich aus kirchenleuten und politikern zusammen.
Das stellt die USK ein wenig anders dar.
Ein Prüfgremium besteht aus vier Jugendschutzsachverständigen und einem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Insgesamt sind es über 50 Jugendschutzsachverständige, die von den 16 Bundesländern berufen wurden. Sie haben beispielsweise als Pädagogen, Journalisten, Sozialwissenschaftler oder Mitarbeiter in Jugendämtern Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit, sind am interaktiven Medium interessiert und weder in der Hard- noch der Softwareindustrie beschäftigt. Sie verbindet das Interesse am Computerspiel und am Jugendschutz. Die Industrie stellt keine eigenen Jugendschutzsachverständigen.
Oberster Grundsatz aller Prüfverfahren ist: Bei der USK wird gespielt – jeder Titel. Dieses Verfahren ist weltweit einmalig. Im Prüfgremium hat jederzeit jedes Gremienmitglied die Möglichkeit selbst in ein Spiel einzusteigen. Aufgrund der Präsentation des Sichters erschließen sich die Jugendschutzsachverständigen das Spiel, diskutieren und bewerten es nach den Kriterien der USK im Hinblick auf den Jugendschutz. Die Kriterien der Bewertung von Computerspielen sind unter allen Bundesländern abgestimmt und werden ständig in Kooperation von USK und den OLJB sowie vom Beirat der USK überprüft und weiterentwickelt. Die Gutachtenden beziehen Handbücher und Zusatzmaterialien in die Diskussion ein. Am Ende müssen sie das Spiel in eine der fünf Altersgruppen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) einstufen und die Entscheidung in einem Gutachten begründen. Wenn vermutet wird, dass ein Spiel die Indizierungskriterien der BPjM erfüllt, wird das Alterskennzeichen verweigert.
Der staatliche Vertreter erteilt die Kennzeichen
Das für die Alterseinstufung von Computerspielen federführende Bundesland, Nordrhein-Westfalen, hat zwei ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden benannt, von denen die im Begutachtungsverfahren jeder Prüfung jeweils einer bzw. eine mitwirken.
Am Ende empfehlen die Jugendschutzsachverständigen eine Altersfreigabe, die dieser staatliche Vertreter übernimmt oder gegen die er ein Veto einlegt. Die USK nimmt das Prüfergebnis entgegen und teilt es dem Antragsteller mit. Wenn dieser nicht seinerseits in Berufung geht und so eine erneute Prüfung auslöst, erhält das Spiel das Alterskennzeichen durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK.