Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

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Todesglubsch
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Todesglubsch »

artmanphil hat geschrieben: 08.05.2017 20:27 Ich hab' nicht ganz verstanden, was "keine Alterfreigabe" heißt. Es ist ja nicht "keine Jugendfreigabe". Ich würde also vermuten, dass es quasi einer Indizierung gleichkommt, da letzteres doch ein aus-dem-Verkauf-nehmen ist. Es käme also nie in den Verkauf, aka darf nicht im Regal stehen oder beworben werden. Richtig?

Man könnte es also trotzdem im Laden kaufen. Aber wie ist das bei Digitalspielen? Ich wurde auf der USK Seite leider nicht schlau :S
Keine Altersfreigabe = Das Spiel bekommt keinen USK-Flatschen. Es darf zwar ganz normal in Deutschland verkauft werden, wird aber als 18er-Spiel gehandelt UND kann von der BPjM indiziert werden, wenn ein Antrag deswegen eingeht und sie dem zustimmen. Sobald ein Spiel aber nen Flatschen hat, ist es vor Indizierung geschützt.

Was die digitalen Verkäufe angeht: Sowohl MS, als auch Sony nehmen keine Spiele ohne Prüfungsflatschen in die DE-Stores auf. D.h. du musst entweder auf den AT-Store ausweichen oder auf den Digitalkauf (sowie alle DLCs) verzichten.
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Hokurn
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Hokurn »

Wigggenz hat geschrieben: 08.05.2017 22:53 "Klare" Gesetze wie du dir das vorzustellen scheinst funktionieren nur bei einfachen Sachverhalten.

Im Jugendschutzrecht steckt immer eine Wertung bzw. Abwägung dahinter und es geht auch nicht anders... wie soll denn bitte der Begriff der Jugendgefährdung in einem Gesetzestext noch "präzisiert" werden, ohne dass etwas entweder fälschlich drunter fällt oder oder herausfällt... nur dass man dann im Falle eines so "klaren" Wortlauts nicht einmal mehr werten und abwägen kann und die einzige Möglichkeit letztlich ein falsches Ergebnis zu korrigieren das BVerfG wäre... und dann stell dir mal vor, das GG wäre nicht so "unklar" mit abstrakten Begriffen formuliert. Dann hätten wir mit Sicherheit keinen seit zig Jahren im Wesentlichen unveränderten Grundrechtskatalog, sondern der Gesetzgeber wäre locker doppelt solange an Verfassungsänderungen am verzweifeln ohne wirklich tagespolitische Gesetzesänderungen voranbringen zu können.

Also ja, der "unklare" Gesetzeswortlaut bzw. unbestimmte Rechtsbegriff macht bei bestimmten komplizierten und vor allem stetigem Wandel (aufgrund sich ändernder gesellschaftlicher Anschauungen oder wissenschaftlicher Erkenntnisse) unterliegenden Sachverhalten absolut Sinn und im Jugendschutz sind solche definitiv gegeben.

Das ist auch für Behörden nichts Neues, da das in jedem Rechtsgebiet mal in der ein oder anderen Situation vorkommt, auch beim Finanzbeamten oder Streifenpolizisten. Es ist etwas völlig Normales und auch Erwartbares für Rechtsanwender TB-Merkmale im Einzelfall auszulegen und zu werten und abzuwägen, schließlich riskiert man ja auch keine persönliche Haftung für Fehlentscheidungen für "Fehl-"entscheidungen bei unklarer Rechtslage, wenn z.B. noch keine obergerichtliche Rechtsprechung existiert.
Bis zu diesem Punkt stimmen wir vollkommen überein. ;)
Wigggenz hat geschrieben: 08.05.2017 22:53 Und natürlich können emotionen einer vernünftigen Abwägung im Weg stehen. Und wenn eine "Landesregierung" mehrmals in Folge mit ihrem vertretenen Ergebnis scheitert, nebenbei auch in der Frage mit keiner der 15 anderen Landesregierungen konform geht und auch sonst einen international bei den zuständigen Leuten anscheinend kaum zu findenden Standpunkt vertritt, dann spricht einiges dafür, dass vorgenommenen Abwägung nicht rationale Gesichtspunkte ausschlaggebend waren... wenn es überhaupt eine umfassende Abwägung darf, und nicht einfach "Das kann doch nicht sein, dass so etwas bei uns verkauft wird... Killerspiele... Sittenverfall... Untergang des Abendlandes...". Schließlich ist es ja Sache der Landesregierung ob und wieviel Arbeit in so eine (im Übrigen auch für die Landesregierung ins Ermessen gestelltes und nicht gebunden festgelegtes) Anstrengung eines Verfahren gegen das Spiel gesteckt wird.
Ich verstehe was du meinst.
Trotzdem lese ich eher "Jugendschutz/Landesregierung = Böse und Videospiel = Gut" raus.
Du interessierst dich für das Thema Videospiele und ich tippe einfach mal drauf, dass eine "einfache" Veröffentlichung für dich in den meisten Fällen erst mal etwas positives darstellt.
Das ist ok... Jemand der gerne E-Zigarette dampft argumentiert auch pro und ist von eventueller Rechtsprechung genervt. Das macht das Thema trotzdem nicht weniger diskussionswürdig in diesem Rahmen. Der Konsument hat damit natürlich vorerst ein Defizit.
Dieses wird meist emotional gesehen. Ich glaube trotzdem, dass man aus Sicht dieser Landesregierung erst mal nur seinen politischen Standpunkt vertritt und nicht seinen Hass auf Spiele auslebt.
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Melcor
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Melcor »

Als jemand, der sich nur noch gelegentlich in Deutschland befindet, sehe ich diesen Jugendschutzwahn mittlerweile mit Humor. Seit jeher vollkommen absurd. Renn' einfach so lange gegen das Gremium an, bis du einen Prüfer erwischt, der es durchwinkt. Hoffe, der Publisher ist da bereit genügend Geld zu investieren. Überraschungen erlebt man ja immer wieder. Gewalt scheint ja in einigen Anläufen mittlerweile gut durch das Verfahren zu flutschen. Da verweigert man mittlerweile lieber knapp bekleideten Damen mit üppiger Oberweite die Freigabe.
Marvelous Planning On Releasing Valkyrie Drive In Australia & Germany
Hier kommt schon der nächste interessante Titel. PQube hat's damals nur ein einziges mal bei der USK versucht, mal sehen wie viel Marvelous hier investieren will.
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Wigggenz
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Wigggenz »

Hokurn hat geschrieben: 09.05.2017 09:51
Wigggenz hat geschrieben: 08.05.2017 22:53 "Klare" Gesetze wie du dir das vorzustellen scheinst funktionieren nur bei einfachen Sachverhalten.

Im Jugendschutzrecht steckt immer eine Wertung bzw. Abwägung dahinter und es geht auch nicht anders... wie soll denn bitte der Begriff der Jugendgefährdung in einem Gesetzestext noch "präzisiert" werden, ohne dass etwas entweder fälschlich drunter fällt oder oder herausfällt... nur dass man dann im Falle eines so "klaren" Wortlauts nicht einmal mehr werten und abwägen kann und die einzige Möglichkeit letztlich ein falsches Ergebnis zu korrigieren das BVerfG wäre... und dann stell dir mal vor, das GG wäre nicht so "unklar" mit abstrakten Begriffen formuliert. Dann hätten wir mit Sicherheit keinen seit zig Jahren im Wesentlichen unveränderten Grundrechtskatalog, sondern der Gesetzgeber wäre locker doppelt solange an Verfassungsänderungen am verzweifeln ohne wirklich tagespolitische Gesetzesänderungen voranbringen zu können.

Also ja, der "unklare" Gesetzeswortlaut bzw. unbestimmte Rechtsbegriff macht bei bestimmten komplizierten und vor allem stetigem Wandel (aufgrund sich ändernder gesellschaftlicher Anschauungen oder wissenschaftlicher Erkenntnisse) unterliegenden Sachverhalten absolut Sinn und im Jugendschutz sind solche definitiv gegeben.

Das ist auch für Behörden nichts Neues, da das in jedem Rechtsgebiet mal in der ein oder anderen Situation vorkommt, auch beim Finanzbeamten oder Streifenpolizisten. Es ist etwas völlig Normales und auch Erwartbares für Rechtsanwender TB-Merkmale im Einzelfall auszulegen und zu werten und abzuwägen, schließlich riskiert man ja auch keine persönliche Haftung für Fehlentscheidungen für "Fehl-"entscheidungen bei unklarer Rechtslage, wenn z.B. noch keine obergerichtliche Rechtsprechung existiert.
Bis zu diesem Punkt stimmen wir vollkommen überein. ;)
Wigggenz hat geschrieben: 08.05.2017 22:53 Und natürlich können emotionen einer vernünftigen Abwägung im Weg stehen. Und wenn eine "Landesregierung" mehrmals in Folge mit ihrem vertretenen Ergebnis scheitert, nebenbei auch in der Frage mit keiner der 15 anderen Landesregierungen konform geht und auch sonst einen international bei den zuständigen Leuten anscheinend kaum zu findenden Standpunkt vertritt, dann spricht einiges dafür, dass vorgenommenen Abwägung nicht rationale Gesichtspunkte ausschlaggebend waren... wenn es überhaupt eine umfassende Abwägung darf, und nicht einfach "Das kann doch nicht sein, dass so etwas bei uns verkauft wird... Killerspiele... Sittenverfall... Untergang des Abendlandes...". Schließlich ist es ja Sache der Landesregierung ob und wieviel Arbeit in so eine (im Übrigen auch für die Landesregierung ins Ermessen gestelltes und nicht gebunden festgelegtes) Anstrengung eines Verfahren gegen das Spiel gesteckt wird.
Ich verstehe was du meinst.
Trotzdem lese ich eher "Jugendschutz/Landesregierung = Böse und Videospiel = Gut" raus.
Du interessierst dich für das Thema Videospiele und ich tippe einfach mal drauf, dass eine "einfache" Veröffentlichung für dich in den meisten Fällen erst mal etwas positives darstellt.
Das ist ok... Jemand der gerne E-Zigarette dampft argumentiert auch pro und ist von eventueller Rechtsprechung genervt. Das macht das Thema trotzdem nicht weniger diskussionswürdig in diesem Rahmen. Der Konsument hat damit natürlich vorerst ein Defizit.
Dieses wird meist emotional gesehen. Ich glaube trotzdem, dass man aus Sicht dieser Landesregierung erst mal nur seinen politischen Standpunkt vertritt und nicht seinen Hass auf Spiele auslebt.
Dann liest du das aber verdammt falsch raus. Und dein Versuch mich hier zu bemuttern "du spielst ja gerne, du siehst das halt anders als die Landesregierung eh nicht sachlich" ist mal völlig daneben.
Hälst du es für reinen Zufall, dass die CSU-Regierung sich hier gegen alle Folgenden stellt:
1) Die USK selbst im abschließenden Ergebnis, wo wohl mehr Sachverstand bezüglich Jugendgefährdung durch Videospiele sitzt, als in allen 16 Regierungen zusammen
2) Alle anderen Landesregierungen Deutschlands
3) Diverse Gerichte
4) Die meisten internationalen zuständigen Behörden der westlichen Welt, die hier offensichtlich keinen erhöhten Handlungsbedarf bezüglich Einschränkungen sahen.

Ja, die argumentieren bestimmt emotional willkürlich, sind bestimmt alles Videospieler... denkst du nicht, bei ausschließlich rationaler, vernünftiger und umfassend abwägender Argumentation müsste da nicht ein Ergebnis herausgekommen sein, wo zumindest ein einziger der genannten Akteure mit konform geht?

Nun haben wir leider nicht die Argumentation der bayerischen Regierung im Wortlaut vorliegen, dann wäre es mit Sicherheit noch um Einiges einfacher, die fehlende sachliche Distanz auszumachen. Aber hast du dich mal mit Aussagen speziell von Unionspolitikern zu "Killerspielen" beschäftigt, und welcher Natur die verwendeten Argumentationen waren? Ich habe dazu mal auch im Zuge einer Diskussion hier im Forum mal ein Paper was mehrere Artikel zum Thema enthielt geschickt bekommen, darunter auch entsprechende Aussagen.

Klar kann es sein, dass bei der bayerischen Regierung teure Sachverständige in dem Bereich auf das Thema angesetzt wurden und aus unerfindlichen Gründen nach reiflicher Auswertung entgegen aller Anderen zum Ergebnis kamen, das Spiel erfülle die relevanten TB-Merkmale. Wir wissen es nicht.
Wahrscheinlich ist es trotzdem nicht, im Gegenteil.
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Flojoe »

Haha! Jason vs. Bayern - Jason Wins FATALITY! :Häschen:
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Arkatrex
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Arkatrex »

Das ganze wird eh direkt ad absurdum geführt in dem die Mami im Gamestop ihrem Balg einfach das Ding kauft was es ihm bringt. Der Großteil der Eltern interessiert sich eh nicht dafür, Hauptsache das Kind ist ruhig. Und das Personal wird den Teufel tun einen solch sicheren Euro abzulehnen.

So sieht es einfach aus.
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Hokurn
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Hokurn »

Wigggenz hat geschrieben: 09.05.2017 19:00 Und dein Versuch mich hier zu bemuttern "du spielst ja gerne, du siehst das halt anders als die Landesregierung eh nicht sachlich" ist mal völlig daneben.
Puh, bemuttern wollte ich dich nun wirklich nicht. Ich habe meine Meinung am Anfang geäußert und du argumentierst mit einer anderen Meinung gut dagegen.
Mag sein, dass du das als völlig daneben empfindest, aber ich habe eigentlich lediglich eine Vermutung angestellt. War nicht wirklich bissig gemeint.

Wir kommen nicht wirklich in diesem Thema zusammen. Das ist ok für mich. Insbesondere, weil es mir da um diesen generellen Behörden-Beissreflex ging, den ich dir jetzt aber nicht unbedingt unterstelle.
Die Killerspieldiskussion handhabe ich eigentlich wie die meisten. "Was man in Filmen sieht kann man in Videospielen als Erwachsener durchaus auch mal spielen."
Gut an Rape&Revenge hätte ich jetzt weniger Spaß, aber da hab ich ja auch bei Filmen keine Lust drauf.
Von Büchern will ich gar nicht erst sprechen. Das kann so gut beschrieben sein, dass man keine Bilder braucht und die Darstellung im Film/Spiel nicht dran kommen würde.
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Spiritflare82
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Re: Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe in Deutschland macht Probleme

Beitrag von Spiritflare82 »

Worum gehts in dem Spiel? Einer spielt Jason und die anderen laufen vor ihm weg oder was, und das ganze dann online? Falls ja, scheint mir ein bissel dürftig zu sein um auf Dauer zu unterhalten...

Hab mir ein Video dazu angeguckt bin aber nicht wirklich schlau draus geworden