Muramasa hat geschrieben:Beam02 hat geschrieben:Es macht schon Sinn, dass die jedes Spiel von vorne bis hinten durchspielen. Sonst würden wir das ja erst erfahren, wenn so ein Spiel bereits in den Handel gelangt ist.
Mir wurde mal erklärt das sie beim durchspielen en fragebogen ausfüllen, aber das komitee (das überhaupt nix von videospielen) versteht, anhand videos und des fragebogen urteilt.
Die Vorbereitung einer Prüfung
In den Räumen der USK steht alles für die Prüfung eines neuen Computerspiels bereit. Alle Titel werden von der USK zunächst auf technische Lauffähigkeit sowie Vollständigkeit des Prüfauftrages und aller Unterlagen überprüft. Die Sichter der USK erhalten alle komplexen Titel bereits Tage vor der eigentlichen Prüfung. Sie spielen die Titel komplett durch, speichern Spielstände und bereiten eine Gesamtpräsentation des Spiels gemäß den Richtlinien der USK vor. Die Spielesichter verfügen über alle notwendigen Zusatzinformationen des Anbieters. Bei der vollständigen Sichtung des Titels müssen sie sich auch alle für den Jugendschutz relevanten Details erschließen. Sie verfassen im Vorfeld einen neutralen schriftlichen Bericht. Diese umfassende Vorbereitung ist notwendig, um den Spielen technisch und inhaltlich gerecht zu werden. Nun übergibt die USK den Prüfauftrag an das Prüfgremium, in dem der Sichter das Spiel präsentiert. Weder die USK noch die Sichter geben eine Altersbewertung ab.
Bei der USK wird gespielt
Oberster Grundsatz aller Prüfverfahren ist: Bei der USK wird gespielt – jeder Titel. Dieses Verfahren ist weltweit einmalig. Im Prüfgremium hat jederzeit jedes Gremienmitglied die Möglichkeit selbst in ein Spiel einzusteigen. Aufgrund der Präsentation des Sichters erschließen sich die Jugendschutzsachverständigen das Spiel, diskutieren und bewerten es nach den Kriterien der USK im Hinblick auf den Jugendschutz. Die Kriterien der Bewertung von Computerspielen sind unter allen Bundesländern abgestimmt und werden ständig in Kooperation von USK und den OLJB sowie vom Beirat der USK überprüft und weiterentwickelt. Die Gutachtenden beziehen Handbücher und Zusatzmaterialien in die Diskussion ein. Am Ende müssen sie das Spiel in eine der fünf Altersgruppen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) einstufen und die Entscheidung in einem Gutachten begründen. Wenn vermutet wird, dass ein Spiel die Indizierungskriterien der BPjM erfüllt, wird das Alterskennzeichen verweigert.
Der staatliche Vertreter erteilt die Kennzeichen
Das für die Alterseinstufung von Computerspielen federführende Bundesland, Nordrhein-Westfalen, hat zwei ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden benannt, von denen die im Begutachtungsverfahren jeder Prüfung jeweils einer bzw. eine mitwirken. Am Ende empfehlen die Jugendschutzsachverständigen eine Altersfreigabe, die dieser staatliche Vertreter übernimmt oder gegen die er ein Veto einlegt. Die USK nimmt das Prüfergebnis entgegen und teilt es dem Antragsteller mit. Wenn dieser nicht seinerseits in Berufung geht und so eine erneute Prüfung auslöst, erhält das Spiel das Alterskennzeichen durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK.
Quelle:
http://www.usk.de/pruefverfahren/pruefverfahren/
@Infi88:
Ich hab doch hier nie gesagt, dass ich einen Zusammenhang zwischen Videospielkonsum und Amokläufen seh. ?_?
Dafür gibts doch bis heute keinen eindeutigen Beweis, so wenig wie es eindeutige Beweise dagegen gibt. Da spielt so vieles eine Rolle, wie du schon sagst. Soziale Ausgrenzung, Mobbing, fehlende Geborgenheit etc. pp.
Ob der Konsum von Videospielen darauf Einfluss hat ist wie gesagt strittig, gibt ja die unterschiedlichsten Studien dafür und dagegen. Auch wenn Herr Pfeiffer meint, er hätte die Weisheit mit Löffeln gefressen^^
Auch bei den Waffen geb ich dir recht, und das ist natürlich auch so ein Thema das mich umtreibt. Das uns eigentlich alle umtreiben sollte.
Ich hab nie verstanden und werde auch nie verstehen, warum eine Privatperson unbedingt Schusswaffen im Haus haben muss.
Nur scheinbar haben die Waffenhersteller und Schützenvereine eine gut funktionierende Lobby mit guten Beziehungen zu "traditionsbewussten" konservativen Politikern.
Und nochmal zu PEGI: Ergänzend find ichs in Ordnung, schadet ja nichts und liefert einem ja zumindest einen Vergleichswert zur USK-Freigabe.
Nur die USK würde ich persönlich schon gerne erhalten sehen, eben weil es nicht schaden kann, wenn die Spiele mal von vorne bis hinten durchgezockt werden, bevor sie in die Regale kommen.