Aliens vs. Predator: Bei uns nicht spielbar?

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Määäx67
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Beitrag von Määäx67 »

lahire1234 hat geschrieben:Leute

informiert euch bitte erstmal darüber, was eine Zensur, ein Verbot und eine Indizierung ist.

Das ist ein großer Unterschied. Gerade wenn mann das GG zitiert und leider keine Ahnung hat. Der deutsche Staat verbietet euch hier gar nichts.

Ebenfalls macht der deutsche Staat keine Zensur. Der Anbieter will nur eine größere Masse erreichen und "beschneidet" sein Spiel selber.

Fast "jedes" Spiel ist in Deutschland erhätlich, wenn man 18 Jahre alt ist. Vielleicht liegt ja hier das Problem :evil:

mfg
Und wieso beschneidet der Anbieter das Spiel ? Genau, weil es sonst in DE nicht verkauft werden darf.

Ich würde verstehen, wenn die Publisher irgendwann kein Bock mehr hätten, extra für DE und Australien bald jedes Spiel zu entschärfen.
johndoe259790
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Beitrag von johndoe259790 »

Määäx67 hat geschrieben:Und wieso beschneidet der Anbieter das Spiel ? Genau, weil es sonst in DE nicht verkauft werden darf.
Quatsch. Nur das, was auf der B Liste landet, darf nicht verkauft werden. Es wird geschnitten, um nicht auf dem Index zu landen und das Spiel offen bewerben zu dürfen.
Zuletzt geändert von johndoe259790 am 08.02.2010 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
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multiplattformspielespieler
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Beitrag von multiplattformspielespieler »

also auf der 360 kann ich die demo spielen.allerdings musste ich dafür einen österreichischen account anlegen.

finde es dennoch eine bodenlose frechheit was in deutschland mit den videospielen abläuft.noch im nachmittag und vorabendprogramm sind leichen auf diversen deutschen 3. klassigen privatfersehkanälen zu sehen.da wird hemmungslos über drogen geredet und in schlecht produzierten gerichtsshows über prostitution in aberwitzigen ausmaßen geredet.aber hauptsache ich als erwachsener darf ein videospiel bei dem etwas blut fliesst nicht spielen.klasse.
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EZR
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Beitrag von EZR »

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Alle, die so gerne das Grundgesetz zitieren, sollten vielleicht einmal mehr als einen Satz daraus lesen.
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M_Coaster
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Beitrag von M_Coaster »

Wie sieht das auf der PS3 aus?
trineas
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Beitrag von trineas »

Määäx67 hat geschrieben:Quatsch. Nur das, was auf der B Liste landet, darf nicht verkauft werden. Es wird geschnitten, um nicht auf dem Index zu landen und das Spiel offen bewerben zu dürfen.
Selbstverständlich dürfen Spiele, die auf Liste B im Index stehen, an Erwachsene verkauft werden. Sie dürfen nur nicht gegenüber Minderjährigen beworben werden.

Määäx67 hat geschrieben:Ich würde verstehen, wenn die Publisher irgendwann kein Bock mehr hätten, extra für DE und Australien bald jedes Spiel zu entschärfen.
Was hat das mit "Bock" zu tun? Denkst du ein solches Unternehmen entscheidet das emotional? Wenn der erwartete Gewinn höher ist als die Kosten für die Entschärfung des Spiels, dann wird es gemacht. Wenn nicht, dann nicht.
johndoe259790
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Beitrag von johndoe259790 »

trineas hat geschrieben:
Määäx67 hat geschrieben:Quatsch. Nur das, was auf der B Liste landet, darf nicht verkauft werden. Es wird geschnitten, um nicht auf dem Index zu landen und das Spiel offen bewerben zu dürfen.
Selbstverständlich dürfen Spiele, die auf Liste B im Index stehen, an Erwachsene verkauft werden. Sie dürfen nur nicht gegenüber Minderjährigen beworben werden.
Du redest gerade von der Liste A
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EZR
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Beitrag von EZR »

Dreamfade hat geschrieben:
Du redest gerade von der Liste A
Nein, du hast, wie so viele hier, einfach wenig Ahnung von der Materie. Eine Indizierung auf Liste B unterscheidet sich von der Indizierung auf Liste A nur dadurch, dass sie eine EMPFEHLUNG zur Beschlagnahmung darstellt.

Solange das Spiel dann nicht beschlagnahmt wird (das ist auch bei einer B-Indizierung nicht zwingend der Fall), kann es weiter an Erwachsene verkauft werden.
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PabloCHILE
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Beitrag von PabloCHILE »

geschrieben von @trineas " Was hat das mit "Bock" zu tun? Denkst du ein solches Unternehmen entscheidet das emotional? Wenn der erwartete Gewinn höher ist als die Kosten für die Entschärfung des Spiels, dann wird es gemacht. Wenn nicht, dann nicht. "
..................................................................


dein Vergleich hinckt ein wenig,denn bei der unfreiwilligen Werbung die durch das vorenthalten der Demo für die Deutschen das im ungewissen stehen lassen der User hier in De das alles wird mit 100%ger Sicherheit dafür sorgen das die Verkaufszahlen steigen außerdem war vorher abzusehen das,das Spiel ein Erfolg werden würde ob mit PC's in De oder nicht :wink:

ps: mit CoD 6 - MW2 war es auch nicht anders :angst:
johndoe259790
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Beitrag von johndoe259790 »

EZR hat geschrieben:
Dreamfade hat geschrieben:
Du redest gerade von der Liste A
Nein, du hast, wie so viele hier, einfach wenig Ahnung von der Materie. Eine Indizierung auf Liste B unterscheidet sich von der Indizierung auf Liste A nur dadurch, dass sie eine EMPFEHLUNG zur Beschlagnahmung darstellt.

Solange das Spiel dann nicht beschlagnahmt wird (das ist auch bei einer B-Indizierung nicht zwingend der Fall), kann es weiter an Erwachsene verkauft werden.
Stimmt, allerdings kenne ich kaum ein Spiel das nicht beschlagnahmt wurde nachdem es auf der B Liste gelandet ist. Daher ist das nur eine Formalität.
KnuP
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Beitrag von KnuP »

EZR hat geschrieben:
Dreamfade hat geschrieben:
Du redest gerade von der Liste A
Nein, du hast, wie so viele hier, einfach wenig Ahnung von der Materie. Eine Indizierung auf Liste B unterscheidet sich von der Indizierung auf Liste A nur dadurch, dass sie eine EMPFEHLUNG zur Beschlagnahmung darstellt.

Solange das Spiel dann nicht beschlagnahmt wird (das ist auch bei einer B-Indizierung nicht zwingend der Fall), kann es weiter an Erwachsene verkauft werden.
Völlig korrekt,auch alles was auf Liste B steht darf weiterhin an Erwachsene verkauft werden.Natürlich nur solange bis tatsächlich eine gerichtliche Beschlagnahme durchgeführt wird.

Dieses Liste B = Verkaufsverbot ist eine dieser unausrottbaren Urban Legends.
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RuNN!nG J!m
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Beitrag von RuNN!nG J!m »

Ich hab bei world-of-video mal nachgefargt,die das Spiel auch verkaufen und folgende Antwort bekommen.
Sehr geehrte Kunden,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Folgende Aussage erhielten wir heute seitens des Produktmanagers von SEGA Deutschland, Otto Henning.

Gekaufte Versionen können von Deutschland aus ganz normal aktiviert werden.

Über Steam direkt, kann das Produkt lediglich aus Deutschland nicht bezogen werden.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß im Online-Shop für Home Entertainment.
Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

--
Ihr Service Team
Meine Zweifel, die durch den "Support" des Herrn Wichmann entstanden sind,sind weg :)
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Setschmo
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Beitrag von Setschmo »

gibt es auf der Welt nicht genug andere Probleme als Spielern das spielen diverser Spiele zu verbieten? Also mal ehrlich wenn so viel Energie da reingesteckt wird finde ich es langsam absurd!
Onkel Monty
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Beitrag von Onkel Monty »

Macht ihr eigentlich en Test zu AvP?
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Tapetenmetzger
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Beitrag von Tapetenmetzger »

Onkel Monty hat geschrieben:Macht ihr eigentlich en Test zu AvP?
Wurde irgendwo schon mal erwähnt, glaub ich. Mit etwas Glück in der Releasewoche. Du darfst also davon ausgehen, dass einer kommen wird. ;)