Das Bundesfamilienministerium hat eine neue, verschärfte Fassung des Jugendschutzgesetztes erarbeitet. Dieser Entwurf sieht vor, dass zukünftig bei „Schwerer Jugendgefährdung“ ein sofortiges Verbot gilt, ohne dass eine Prüfung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nötig wäre. Gleichzeitig soll es genaue Vorschriften geben, wie groß und an welcher Stelle die Altersfreigabe der USK auf der Verpackung angebracht sein muss.
Sollte dies so umgesetzt werden, bedeutet dies für Hersteller von Actionspielen ein enormes Risiko. Vorab muss genau abgewägt werden, ob eine „schwere Jugendgefährdung“ vorliegt oder nicht. Eine Staatsanwaltschaft könnte dann jedoch anderer Auffassung sein und trotzdem ermitteln, ein Gericht müsste später entscheiden. Bei einer derartig schwammigen Definition von „schwerer Jugendgefährdung“ eine mehr als unglückliche Lage.
Familienministerin von der Leyen ist sich jedoch sicher:
"Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index"
Na Prima!
Gibt man sich bei der Definition etwas Mühe, könnte man beinahe jeden Ego-Shooter in diese Definition hineindiskutieren. Müssen wir uns Sorgen um unser Hobby machen?
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, haben gemeinsam ein Sofortprogramm zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extrem gewalthaltigen Computerspielen gestartet. "Wir freuen uns, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben, den Medienschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland noch sicherer zu machen", so von der Leyen und Laschet. Von der Leyen ist als Bundesfamilienministerin für den Jugendschutz zuständig, Laschet ist als Familienminister in Nordrhein-Westfalen federführend unter den Ländern für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zuständig.
Zurzeit werden im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder die gesamten Jugendschutzvorschriften vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert. Die für den Bereich der Computerspiele bereits vorliegenden Ergebnisse bestätigten die Notwendigkeit der mit dem Sofortprogramm angegangenen Maßnahmen. Ein entsprechender Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wurde erarbeitet. Den Ergebnissen der Gesamtevaluierung, die im Herbst 2007 vorliegen werden, werden jedoch nicht vorgegriffen.
In der vergangenen Legislaturperiode hat das Kinder- und Jugendhilferecht zahlreiche Änderungen erfahren. Im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) wurde der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe in § 8a SGB VIII und in § 72 a SGB VIII konkretisiert. Dort werden zentrale Aussagen über das Informationsrecht des Jugendamts, die Risikoabwägung bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung und die verschärfte Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen vor einem Einsatz in der Kinder- und Jugendhilfe getroffen. Damit die Regelungen greifen, müssen Pflichten und Aufgabenstellung der Fachkräfte in den Jugendämtern ebenso wie bei den freien Trägern rechtlich, organisatorisch und strukturell eindeutig festgelegt werden.
Ein besserer Schutz unserer Kinder und Jugendlichen liegt in unser aller Interesse. "Kinder stark machen" bedeutet auch und vor allem, sie vor Gewalt und Missbrauch zu schützen: vor Gewalt in den Medien, vor Alkohol und Drogen und vor weiteren Gefährdungen. Mit dem Jugendschutzgesetz setzt die Bundesregierung hierzu wichtige Maßnahmen um.
Na toll.. naja vieleicht sollten die jetzt ego strategiespiele entwickeln wo du als siedler zb bäume fällen kannst .. ey die deutsche politik is echt zum kotzen ...
Demokratie ? wo ist da die demokratie lol ... das grentzt ja schon an diktatur ..
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