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Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 09.10.2017 21:13
von 4P|BOT2
Am Freitag, den 27. Oktober 2017, erscheint Wolfenstein 2: The New Colossus in Deutschland, Österreich und der Schweiz für PC, PlayStation 4 und Xbox One. Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) hat für den Titel die Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" (keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG) bestätigt.Das bedeutet, dass die hierzulande erhältliche Version hinsichtlich ihrer expliziten Darst...
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Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 09.10.2017 21:17
von Bolek
Und somit in der DE Version uninteressant. Grad dass es ein alternatives Nazi Universum ist, macht mMn den Reiz aus.
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 09.10.2017 21:41
von Waffenmutti87
sehr gut
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 09.10.2017 21:59
von UnX
Bolek nur was die Gewalt Darstellung angeht ist sie unzensiert. Ich für meinen Teil bekomme die CE mit Symbolik aus Frankreich, wenn Wolfenstein dann richtig. Wenn man die Spiele von Anfang an mit gespielt hat will man doch auch jetzt diese noch drinnen haben. Alleine schon dass in der Deutschen keine Englische Sprachausgabe beiliegt ist ein no-go
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 10.10.2017 10:46
von MrLetiso
Ich warte auf die ersten Mods für die Audiospuren.
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 10.10.2017 10:54
von TheLaughingMan
Naja, auch gut. Bis zum ersten Uncut Patch wird es eh ne weile dauern, und bis dahin ist das Game auch günstiger.
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 10.10.2017 11:43
von Xuscha
Verstehe ich es richtig, dass die deutsche Version zwar uncut in sachen Brutalität ist aber Nationalsozialistische Symbole und Inhalte ausgetauscht wurden? Würde mich sehr wundern, wenn man Hakenkreuze und Wörter wie Nazi oder Hitler im Spiel hat. Wobei, bei Sniper Elite 4 ging es ja auch, als man Hitler abknallen konnte. Der DLC kam ja für Deutschland auch uncut. Falls bei Wolfenstein wieder die Symbole bzw. Wörter oder Wortnamen gewisser Nazis ausgetauscht wurden, hat sich der Deutschland release für mich erledigt. Ich möchte gegen ein alternativ Universum des Naziregimes kämpfen und nicht gegen Fantasysoldaten.
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 10.10.2017 11:55
von johndoe1197293
Xuscha hat geschrieben: ↑10.10.2017 11:43
Verstehe ich es richtig, dass die deutsche Version zwar uncut in sachen Brutalität ist aber Nationalsozialistische Symbole und Inhalte ausgetauscht wurden?
Ja.
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 10.10.2017 12:08
von James Dean
""Um der hiesigen Gesetzgebung Rechnung zu tragen, wurden lediglich einschlägige Inhalte, die gegen §86a des deutschen Strafgesetzbuches oder vergleichbare Verbotsvorschriften verstoßen oder verstoßen können, durch (...) gleichwertige Alternativen ersetzt", heißt es weiter. Der Shooter wird hierzulande ausschließlich mit deutscher Sprachausgabe erscheinen. Die Sprache wird sich nicht umstellen lassen. "
Und für sowas gibt es Torrent.
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 10.10.2017 14:00
von Melcor
Bethesda sollte doch bitte etwas genauer auf das StGB schauen...
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Videospiele sind seit 2008 vom deutschen Kulturrat offiziell als Kunst und Kulturgut anerkannt. Somit ist die Darstellung verfassungswidriger Symbole erlaubt. Jetzt müsste nur ein Publisher die Eier haben, den Präzedenzfall zu schaffen.
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 10.10.2017 14:33
von Ernesto Heidenreich
Melcor hat geschrieben: ↑10.10.2017 14:00
Bethesda sollte doch bitte etwas genauer auf das StGB schauen...
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Videospiele sind seit 2008 vom deutschen Kulturrat offiziell als Kunst und Kulturgut anerkannt. Somit ist die Darstellung verfassungswidriger Symbole erlaubt. Jetzt müsste nur ein Publisher die Eier haben, den Präzedenzfall zu schaffen.
Ein interessanter Punkt!
Würde ich gerne mal etwas genauer unter die Lupe nehmen.
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 10.10.2017 16:49
von Wigggenz
Melcor hat geschrieben: ↑10.10.2017 14:00
Bethesda sollte doch bitte etwas genauer auf das StGB schauen...
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Videospiele sind seit 2008 vom deutschen Kulturrat offiziell als Kunst und Kulturgut anerkannt. Somit ist die Darstellung verfassungswidriger Symbole erlaubt. Jetzt müsste nur ein Publisher die Eier haben, den Präzedenzfall zu schaffen.
Ich habe mich mit dem deutschen Kulturrat nicht wirklich tiefer auseinandergesetzt, aber dessen Anerkennung ist nicht verbindlich, soweit ich weiß.
Zumindest ein Gericht müsste sich nicht dran halten. Das könnte allenfalls als Argumentationsstütze herhalten.
Nicht falsch verstehen, auch meiner Ansicht nach sind Videospiele unter Kunst zu subsumieren und erfüllen damit nicht den 86a. Und Publisher sollten es in dieser Sache auf ein Verfahren ankommen lassen. Aber sowas wie eine "offizielle Anerkennung" und alles ist safe vom Tisch gibt es leider nicht. Dazu bräuchte es entweder schon ein Gesetz oder ein Urteil des BVerfG.
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 10.10.2017 16:52
von Melcor
Wigggenz hat geschrieben: ↑10.10.2017 16:49
Ich habe mich mit dem deutschen Kulturrat nicht wirklich tiefer auseinandergesetzt, aber dessen Anerkennung ist nicht verbindlich, soweit ich weiß.
Zumindest ein Gericht müsste sich nicht dran halten. Das könnte allenfalls als Argumentationsstütze herhalten.
Nicht falsch verstehen, auch meiner Ansicht nach sind Videospiele unter Kunst zu subsumieren und erfüllen damit nicht den 86a. Und Publisher sollten es in dieser Sache auf ein Verfahren ankommen lassen. Aber sowas wie eine "offizielle Anerkennung" und alles ist safe vom Tisch gibt es leider nicht. Dazu bräuchte es entweder schon ein Gesetz oder ein Urteil des BVerfG.
Ein Gericht müsste sowieso entscheiden. Bei einer ungeschnittenen Veröfentlichung würde es ersteinmal eine Klage und Eil-Beschlagnahme geben, gegen die sich der Publisher vor Gericht wehren müsste. Und vor Gericht hätte man, eben u.A. aufgrund des Urteils des Kulturrats, gute Chancen, dass das Medium endlich auch gesetzlich als Kunst eingestuft wird.
Wieso macht das kein Publisher? Weil das den endgültigen Deutschland Release wohl um Monate verzögern würde. Und die Leute kaufen den zensierten Dreck ja sowieso.
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 10.10.2017 17:06
von Gast
Wigggenz hat geschrieben: ↑10.10.2017 16:49
Melcor hat geschrieben: ↑10.10.2017 14:00
Bethesda sollte doch bitte etwas genauer auf das StGB schauen...
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Videospiele sind seit 2008 vom deutschen Kulturrat offiziell als Kunst und Kulturgut anerkannt. Somit ist die Darstellung verfassungswidriger Symbole erlaubt. Jetzt müsste nur ein Publisher die Eier haben, den Präzedenzfall zu schaffen.
Ich habe mich mit dem deutschen Kulturrat nicht wirklich tiefer auseinandergesetzt, aber dessen Anerkennung ist nicht verbindlich, soweit ich weiß.
Zumindest ein Gericht müsste sich nicht dran halten. Das könnte allenfalls als Argumentationsstütze herhalten.
Nicht falsch verstehen, auch meiner Ansicht nach sind Videospiele unter Kunst zu subsumieren und erfüllen damit nicht den 86a. Und Publisher sollten es in dieser Sache auf ein Verfahren ankommen lassen. Aber sowas wie eine "offizielle Anerkennung" und alles ist safe vom Tisch gibt es leider nicht. Dazu bräuchte es entweder schon ein Gesetz oder ein Urteil des BVerfG.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass die Ergebnisse des Kulturrates als bindend gesehen werden. Da müsste es halt wirklich mal einen Präzedensfall geben, bei dem der Publisher es einfach drauf ansetzt. Kann mir unmöglich vorstellen, wie man Videospiele NICHT unter Kunst subsumieren kann, wenn man nicht gerade dem formellen Kunstbegriff folgt, der aber bei aller Güte doch sehr veraltet ist.
Re: Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt
Verfasst: 10.10.2017 17:16
von Wigggenz
Oynox hat geschrieben: ↑10.10.2017 17:06
Wigggenz hat geschrieben: ↑10.10.2017 16:49
Melcor hat geschrieben: ↑10.10.2017 14:00
Bethesda sollte doch bitte etwas genauer auf das StGB schauen...
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Videospiele sind seit 2008 vom deutschen Kulturrat offiziell als Kunst und Kulturgut anerkannt. Somit ist die Darstellung verfassungswidriger Symbole erlaubt. Jetzt müsste nur ein Publisher die Eier haben, den Präzedenzfall zu schaffen.
Ich habe mich mit dem deutschen Kulturrat nicht wirklich tiefer auseinandergesetzt, aber dessen Anerkennung ist nicht verbindlich, soweit ich weiß.
Zumindest ein Gericht müsste sich nicht dran halten. Das könnte allenfalls als Argumentationsstütze herhalten.
Nicht falsch verstehen, auch meiner Ansicht nach sind Videospiele unter Kunst zu subsumieren und erfüllen damit nicht den 86a. Und Publisher sollten es in dieser Sache auf ein Verfahren ankommen lassen. Aber sowas wie eine "offizielle Anerkennung" und alles ist safe vom Tisch gibt es leider nicht. Dazu bräuchte es entweder schon ein Gesetz oder ein Urteil des BVerfG.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass die Ergebnisse des Kulturrates als bindend gesehen werden. Da müsste es halt wirklich mal einen Präzedensfall geben, bei dem der Publisher es einfach drauf ansetzt. Kann mir unmöglich vorstellen, wie man Videospiele NICHT unter Kunst subsumieren kann, wenn man nicht gerade dem formellen Kunstbegriff folgt, der aber bei aller Güte doch sehr veraltet ist.
Zumal auch nie einer der Kunstbegriffe alleine für die Definition und Subsumtion herangezogen wird, sondern die anderen ebenfalls. Die Beurteilung des Kulturrats wäre als Argument der Drittanerkennung auch brauchbar.
Aber Melcor hat schon Recht mit seiner Einschätzung, warum es niemand zu einem Präzedenzfall kommen lässt... wird sich auf absehbare Zeit leider nichts dran ändern an unserer Lage hier, denn tatsächlich haben es zur Zeit wirklich hauptsächlich die Publisher in der Hand, wie es weitergeht. Naja, vielleicht findet sich ja irgendwann einer, der es drauf anlegt.