NomDeGuerre hat geschrieben: ↑10.07.2017 13:30
Das ist ein verbreiteter Irrglaube, der, wie bei Irrglauben üblich, auf Luther zurückgeht. Die sinngemäße Übersetzung lautet 'Auge für Auge, Zahn für Zahn.' Haust du mir den Zahn raus, darfst du zwar dein Auge behalten, musst mir aber deinen Zahn geben. Eklig aber gerecht.
Da hat Luther schon richtig übersetzt. Haust Du mir auf's Maul, darf ich Dir auf's Maul hauen. Oder Dir auf's Maul hauen lassen, wenn ich das selbst nicht tun kann oder will. Kitzelst Du mich am Bauchnabel, darf ich Dir nicht gegen das Schienbein treten, sondern kann Dich nur zurückkitzeln. Am Bauchnabel!
Übertragen auf die Rechtsabteilung und den Vorstand von Zenimax (letzterer besteht ja hauptsächlich aus ehem. Bethesda-Chefs, weil Zenimax von diesen Leuten gegründet wurde), heisst das lediglich, dass sie für jede juristische Unverschämtheit gleichermaßen "nette" Briefe bekommen sollen, wo ihnen nur die Möglichkeit bleibt sich zähneknrischend zu beugen oder es auf einen teuren Prozess ankommen zu lassen.
Aber gut, warten wir einfach ab, was bei Carmack vs. Zenimax rauskommt, wo Carmack noch ein paar nicht wenige Millionen an ausstehen den Zahlungen haben möchte. Und Facebook geht in Berufung, weil man das erstinstanzliche Urteil anfechten möchte. Kann gut sein, dass Zenixmax in zwei, drei Jahren viel Geld in Anwälte gesteckt hat und trotzdem alles verliert, was man aggressiv gestartet hat. Denn Samsung, gegen die Zenimax nun auch klagt, lässt sich sicher nicht mit Formbriefen beeindrucken.