SRY aber da muss ich jetzt einlenken. Das unser Hobby so vielfältig und günstig und Toll geworden ist, haben wir nur einer einzigen sorte Mensch zu verdanken nämlich UNS denjenigen die das aus liebe machen PUNKTHeliosxy hat geschrieben: Nach meiner Erfahrung gibt es kein preisstabileres Hobby, als Computerspiele. Bereits vor 10 Jahren hast du für ein Retail 40 Euro hingelegt, daran hat sich bis heute kaum was geändert. Der gut genährte Markt, zusammen mit globaler Konkurrenz, auch durch steam, hat dafür gesorgt, dass unser Hobby eher günstiger als teurer geworden ist. Im dir genannten Fall bestätigt die Ausnahme nur die Regel![]()
Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen
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Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen
Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen
Wenn dem so wäre könnte dich dann ja jeder Filmverleih verklagen, weil du unautorisiert einen Film vorführst xDSethSteiner hat geschrieben:Nein, es ist nicht illegal sie zu kaufen. Die Einfuhr über den Postweg ist zwar nicht legal, weshalb da auch was vom Zoll angefangen werden kann, so wie es bei mir mit Gears of War 2 der Fall war aber man selbst macht sich nicht strafbar dabei, sondern der Versender. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es keine öffentliche Ausstellung ist, wenn ein Handwerker zu mir kommt und dann ein beschlagnahmtes Spiel sieht, denn es ist ja mein privater Raum. Öffentliches vorführen hat ja ganz generell so seine Probleme aber wenn ein Handwerker zu mir kommt und in meinem Fernseher läuft eine BluRay ist das ja auch keine öffentliche Vorführung.
Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen
Ich habe immer den Eindruck das es ohne die Kommission sehr viel schwieriger wäre vebraucherfreundliche Regeln überhaupt nur mal auf den Tisch zu bringen. Einzelne Staaten scheine da doch stets zu schwach. Das hier halte ich jetzt zwar nicht so wichtig wie andere Themen, aber trotzdem schön das sowas passiert.
Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen
Danke dass du nochmal mit anderen Worten das wiederholst was ich geschrieben habe.SethSteiner hat geschrieben:Nein, es ist nicht illegal sie zu kaufen. Die Einfuhr über den Postweg ist zwar nicht legal, weshalb da auch was vom Zoll angefangen werden kann, so wie es bei mir mit Gears of War 2 der Fall war aber man selbst macht sich nicht strafbar dabei, sondern der Versender.
Das ist, wie von mir geschrieben: Definitionssache.Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es keine öffentliche Ausstellung ist, wenn ein Handwerker zu mir kommt und dann ein beschlagnahmtes Spiel sieht, denn es ist ja mein privater Raum. Öffentliches vorführen hat ja ganz generell so seine Probleme aber wenn ein Handwerker zu mir kommt und in meinem Fernseher läuft eine BluRay ist das ja auch keine öffentliche Vorführung.
Oder anders herum: Du darfst beschlagnahmte Spiele auch niemand anderem zugänglich machen. Wenn du sie im Regal stehen hast, hat jeder der dich besucht, Zugang zu diesen Spielen.
Aber eigentlich war der Punkt auch nur eine Randnotiz. Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Aber was den film und öffentliche Aufführung anbetrifft: Einen UMD-Film auf der PSP zu Hause gucken: Kein Problem. Einen UMD-Film auf der PSP unterwegs in Bus und Bahn gucken: Gilt als öffentliche Aufführung. (Gilt im Grunde für jedes Medium/Abspielgerät sofern die öffentliche Aufführung untersagt ist) Aber auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen
Du hast es aber so net geschrieben. Der Käufer (privat) macht hier nichts Illegales, auch wenn er sich das Spiel zuschicken lässt. Auch die Geschichte mit der öffentlichen Ausstellung und dem Handwerker find ich sehr fragwürdig.sYntiq hat geschrieben:Danke dass du nochmal mit anderen Worten das wiederholst was ich geschrieben habe.SethSteiner hat geschrieben:Nein, es ist nicht illegal sie zu kaufen. Die Einfuhr über den Postweg ist zwar nicht legal, weshalb da auch was vom Zoll angefangen werden kann, so wie es bei mir mit Gears of War 2 der Fall war aber man selbst macht sich nicht strafbar dabei, sondern der Versender.
Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen
Weil einfach nicht korrekt.sourcOr hat geschrieben:Auch die Geschichte mit der öffentlichen Ausstellung und dem Handwerker find ich sehr fragwürdig.SpoilerShowDu hast es aber so net geschrieben. Der Käufer (privat) macht hier nichts Illegales, auch wenn er sich das Spiel zuschicken lässt.sYntiq hat geschrieben:Danke dass du nochmal mit anderen Worten das wiederholst was ich geschrieben habe.SethSteiner hat geschrieben:Nein, es ist nicht illegal sie zu kaufen. Die Einfuhr über den Postweg ist zwar nicht legal, weshalb da auch was vom Zoll angefangen werden kann, so wie es bei mir mit Gears of War 2 der Fall war aber man selbst macht sich nicht strafbar dabei, sondern der Versender.
Dein Heim ist nicht öffentlich.
Wenn du daheim Sachen machst ist es im Privaten Raum, egal wer dazu kommt.
Wenn du Freunde einlädst ist es immernoch Privat.
Würdest du aber die Türe aufmachen, ein Schild an die Tür stellen auf dem steht "Nur herein spaziert", dann hättest du zumindest die Öffentlichkeit eingeladen, ob das dann aber per se öffentlich wäre kann ich auch noch nicht sagen.
Eine Wohnung ist nicht öffentlich, weil da nicht jeder rein darf der will.
Eine Bibliothek ist öffentlich, eine Disco ist öffentlich, ein Kino ist öffentlich.
Eine Feldmaus wird nicht zur Hausmaus nur weil sie die Türschwelle übertritt.
Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.
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Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen
Es freut mich jedes Mal außerordentlich, wenn es einem routinierten Foren-Mitglied möglich ist, seine Erfahrungen einzubringen.4lpak4 hat geschrieben:Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.
Zum Glück sind Spiele heute so gestreckt, dass man sich voll und ganz dem Grind verschreiben kann. Alles unter 20 Stunden (sprich zweieinhalb Arbeitstagen!), um die nächstbeste Waffe oder ein sonstiges Upgrade zu erhalten, ist meiner Meinung nach zu kurz. Noch besser finde ich es, wenn der Spielfortschritt hinter einer Paywall versteckt ist.
Zum Glück sind die Spiele heutzutage nicht mehr so, wie früher™. Ich will ja nicht umsonst auf Arbeit gehen; das Geld will schließlich wieder ausgegeben werden! Wenn ich die Zahlenfolge meiner Kreditkarte eintippen darf, dann erfüllt mich das mit entzückenden Stolz. Und das erquickende Erfolgsgefühl das sich über mich ergießt, wenn die Zahlung durchgeführt wurde...
Pride And Accomplishment ™
Zum Glück sind die Spiele heutzutage nicht mehr so, wie früher™. Ich will ja nicht umsonst auf Arbeit gehen; das Geld will schließlich wieder ausgegeben werden! Wenn ich die Zahlenfolge meiner Kreditkarte eintippen darf, dann erfüllt mich das mit entzückenden Stolz. Und das erquickende Erfolgsgefühl das sich über mich ergießt, wenn die Zahlung durchgeführt wurde...
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Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen
Man kann nur wieder davor warnen juristische Tips in einem Spieleforum ernst zu nehmen!
Kickstarter?Niemals!!! 
Gendern!? Niemals
Gamer seit 1978
Gendern!? Niemals
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Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen
benstor214 hat geschrieben:Es freut mich jedes Mal außerordentlich, wenn es einem routinierten Foren-Mitglied möglich ist, seine Erfahrungen einzubringen.4lpak4 hat geschrieben:Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.
Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen
benstor214 hat geschrieben:Es freut mich jedes Mal außerordentlich, wenn es einem routinierten Foren-Mitglied möglich ist, seine Erfahrungen einzubringen.4lpak4 hat geschrieben:Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.
Aber wenn man halt so Sachen liest wie "wenn der Elektriker kommt ist es ne öffentliche Vorführung" kann ich nur den Kopf schütteln.
