Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Hier findet ihr die entsprechenden Kommentare - inkl. Link zur News!

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

Benutzeravatar
4P|BOT2
LVL 4
455/499
82%
Beiträge: 149273
Registriert: 10.07.2002 12:27
Persönliche Nachricht:

Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von 4P|BOT2 »

Wer sich die VR-Brille Oculus Rift über Plattformen wie eBay & Co als Gebrauchtware kauft, darf keine Unterstützung des Herstellers erwarten oder Garantieansprüche geltend machen. Das stellt der Community Manager von Oculus VR in einem Forum unmissverständlich klar, wie PC Gamer berichtet.Mehr noch: Derzeit durchsucht man auf Plattformen wie eBay gezielt nach Leuten, die ihr vorbestelltes DK2-Set ...

Hier geht es zur News Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Bambi0815
Beiträge: 5615
Registriert: 25.12.2008 15:23
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von Bambi0815 »

Ohhh geht die Welt wieder in Richtung totaller Überwachnung und Kontrolle. Oder ist hier das irgendwie anders weil es Dev-Kits sind ?

Für 50 Euro verpfeife ich Dev-Kit Gebrauchtverkäufer. Woran erinnert mich das bloss....
Benutzeravatar
danke15jahre4p
Beiträge: 16798
Registriert: 21.04.2006 16:18
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von danke15jahre4p »

facebook möchte wissen wer die dev-kits besitzt, und später werden sie wissen wollen wer das endprodukt besitzt, nur so lassen sich user spezifische daten verkaufen, eigentlich recht logisch.

greetingz
dOpesen has quit IRC (Connection reset by beer)
Bambi0815
Beiträge: 5615
Registriert: 25.12.2008 15:23
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von Bambi0815 »

leifman hat geschrieben:facebook möchte wissen wer die dev-kits besitzt, und später werden sie wissen wollen wer das endprodukt besitzt, nur so lassen sich user spezifische daten verkaufen, eigentlich recht logisch.

greetingz
Oh das habe ich ganz vergessen. Ist ja Facebook ...da wundert mich garnix mehr.
Benutzeravatar
casanoffi
Beiträge: 11800
Registriert: 08.06.2007 02:39
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von casanoffi »

Ich kenne mich da zwar nicht ganz so gut aus - aber mit welcher Begründung will der Hersteller das unterbinden bzw. den Garantieanspruch bei einem Gebraucht-Kauf absprechen?

Schon klar, man kann dem Hersteller/Vertreiber kaum vorschreiben, in welche Regionen er seine Ware liefert, aber sowas wie Garantieansprüche sind doch länderspezifisch gesetzlich geregelt.

Dat Ding is weniger als 2 Jahre alt, man hat eine Rechnung dafür, also hat man Garantieanspruch.
Durch wie viele Hände das Ding bereits ging, ist dabei doch irrelevant...
Oder übersehe ich das irgendwas?
No cost too great. No mind to think. No will to break. No voice to cry suffering.
Monoman
Beiträge: 59
Registriert: 10.04.2014 18:09
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von Monoman »

Du verwechselst gerade Garantie und Gewährleistung, Garantie kann der Hersteller vorschreiben wie er will und wenn er dir nur Garantie anerkennt wenn du bei Vollmond auf einem Arm stehend anrufst musst du das machen wenn du willst das er was auf Garantie macht. Wie das mit der Gewährleistung ist weiß ich nicht, aber da es Prototypen sind kann das auch irgendwie speziell geregelt sein.
Benutzeravatar
Chiv
Beiträge: 59
Registriert: 13.07.2014 19:26
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von Chiv »

Garantie != Gewährleistung!
Wenn der Hersteller dir keine Garantie geben will, so gibt er dir keine, das ist eine freiwillige Zusatzleistung.
Gewährleistung hast du jedoch 2 Jahre lang immer gegenüber dem Verkäufer.
Außer der ist privat und schließe diese aus, was bei Privatverkäufen eigentlich immer gemacht wird.
Ergo, hast du nichts beim DV2, wenn du das Second-Hand kaufst.

EDIT: Da war jmd schneller x)
Bild
Aleex117
Beiträge: 57
Registriert: 28.06.2010 13:38
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von Aleex117 »

Zum 1. Januar 2002 ist die sogenannte Schuldrechtsreform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten. Beim Kaufrecht bringt die Reform für den Verbraucher einige Vorteile:

Neuwaren
: Nach dem neuen Recht muss der Verkäufer zwei Jahre lang Gewähr dafür tragen, dass die von ihm verkaufte Ware mängelfrei ist (vorher waren es sechs Monate). Als Mängel gelten auch eine unverständliche oder fehlerhafte Montageanleitung. Außerdem muss sich der Kunde darauf verlassen können, dass beworbene Produkteigenschaften beim Kauf korrekt waren. Beispielsweise darf der Kühlschrank nicht mehr Strom verbrauchen als angegeben.
Gebrauchtwaren: Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) und bei privaten Second Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden.

Neu ist auch die Umkehr der Beweislast: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei der Übergabe nicht defekt war (dies gilt nicht beim Kauf von Privatleuten). Ist diese Frist überschritten, liegt die Beweislast wie bisher beim Kunden.
Benutzeravatar
shiftdriver
Beiträge: 150
Registriert: 13.06.2008 09:35
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von shiftdriver »

Ich glaub es hackt!
Mir viel die Kinnlade eben fast runter, als ich das gelesen habe. Was bilden die sich denn ein. Wir sind das Gesetz oder wad?
Und was haben die Herren eigentlich dagegen? Das ist halt freie Marktwirtschaft und durch die besondere Situation der langen Wartezeit entsteht eben ein Markt der die Situation sieht und eben Gewinn daraus erwirtschaftet. Du kaufst X zu diesem Preis mit 3 mon. Wartezeit, oder kauft X zu einem höheren Preis aber ohne Wartezeit. Auf welchen Preis der Markt sich einigt ist eben freie Marktwirtschaft. Das ist doch jedem selber überlassen. Die hätten ja auch erst einmal eine gewisse Anzahl Herstellen können um ohne große Wartezeit raus zu Verkaufen.
Bei der PS4 ist doch die selbe Situation entstanden. So wat???

Hier will ein Hersteller mittlerweile den Gebrauchtmarkt verbieten?!

So,...musste raus. Aber wenn ich so was lese dann krichich Blut. Das die so was überhaupt sagen mögen reicht schon.
Ok,..es geht denen natürlich eher um die Käufer die nur für den Gewinn kaufen/verkaufen, aber auch dagegen ist nix Einzuwenden!
Zuletzt geändert von shiftdriver am 16.07.2014 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
Träume sind wie die DNS der Psyche
Benutzeravatar
beatnicker
Beiträge: 574
Registriert: 22.04.2010 13:07
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von beatnicker »

Ich bezweifle, dass das beim Endprodukt auch der Fall sein wird.
Benutzeravatar
shiftdriver
Beiträge: 150
Registriert: 13.06.2008 09:35
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von shiftdriver »

Das wäre ja auch noch schöner ;)
Träume sind wie die DNS der Psyche
Bambi0815
Beiträge: 5615
Registriert: 25.12.2008 15:23
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von Bambi0815 »

Woher wissen die den wer Gebrauchtkäufer ist und wer nicht am Ende... oder ist es nur die Abwehr auf Ebay und Konsorten die die entgegen gehen wie eine Behörde die gegen Straftäter vorgeht.
Benutzeravatar
Hilljohnny
Beiträge: 551
Registriert: 15.09.2011 19:06
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von Hilljohnny »

Chiv hat geschrieben:Garantie != Gewährleistung!
Wenn der Hersteller dir keine Garantie geben will, so gibt er dir keine, das ist eine freiwillige Zusatzleistung.
Gewährleistung hast du jedoch 2 Jahre lang immer gegenüber dem Verkäufer.
Außer der ist privat und schließe diese aus, was bei Privatverkäufen eigentlich immer gemacht wird.
Ergo, hast du nichts beim DV2, wenn du das Second-Hand kaufst.

EDIT: Da war jmd schneller x)
Garantie und Gewährleistung sind nur insofern gleich, dass sie sich auf Material und Produktionsfehler beziehen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herrstellers die zeitlich variiert (z.B. ein 1 Jahr bei Sony Playstation, Waschmachienen von Bosch 2 jahre,Miele Waschmachienen 5 Jahre )
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, wobei die Nachweispflicht nach einem halben Jahr auf den Kunden über geht. Der Kunden muss dem Händler nachweisen, dass die Mängel schon beim Kauf vorlagen und ohne die Zuwirkung des Kunden entstanden sind. (diese gesetzliche Regelung ist gelinde gesagt für den allerwertesten, weil dieser Nachweis sich bei manchen Produkten extrem schwierig erweisst)
Die meisten Verwechseln das, weil es bei manchen Produkten zum guten Ton gehört, dass der Herrsteller standardmässig zwei Jahre anbietet, verpflichtet ist er aber nicht dazu.
Das ist leider genau das Gleiche, wie viele Menschen denken, es gäbe ein Umtauschrecht in DE, was es defintiv nicht gibt.

Und um zum Thema zurück zukommen, natürlich darf Oculus das. Sie dürften sogar, das Weiterverkaufen auf Ebay untersagen und mit Geldstrafen unterbinden.
Ich hab Tetris immer nur wegen der Story gespielt !
Benutzeravatar
casanoffi
Beiträge: 11800
Registriert: 08.06.2007 02:39
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von casanoffi »

Aleex117 hat geschrieben: Gebrauchtwaren: Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) und bei privaten Second Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Danke für die Aufklärung, da hab ich mich wohl gründlich getäuscht :)
No cost too great. No mind to think. No will to break. No voice to cry suffering.
Benutzeravatar
EvilReaper
LVL 2
10/99
0%
Beiträge: 1857
Registriert: 01.02.2013 13:11
Persönliche Nachricht:

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer

Beitrag von EvilReaper »

Hilljohnny hat geschrieben: Sie dürften sogar, das Weiterverkaufen auf Ebay untersagen und mit Geldstrafen unterbinden.
LOL in welchem Land? Nachdem die Ware bezahlt ist dürfen sie nen feuchten Dreck, außer es ist irgendwas vorher vom Käufer unterschrieben worden bzw. muss dieser vorher über solche Konditionen in Kenntnis gesetzt werden, was hier soweit ich weiß schlicht nicht der Fall ist.

Nach dem Kauf gehört die Ware dem Käufer und er macht damit, was er will.
Antworten