Atari: Um "Deeskalation" bemüht?

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johndoe504156
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Beitrag von johndoe504156 »

Ähm, die Pressefreiheit ist eines der Grundrechte und unterliegt damit nicht der Gerichtsbarkeit von Oberlandesgerichten...
louplex
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Beitrag von louplex »

Spunior hat geschrieben: Könnten sie, es geht aber um die "Verletzung geltenden Rechts" und den Vorwurf, entweder einen Preview-Build oder eine aus dem Netz gezogene Fassung getestet zu haben.
korrekt. sieh es aus ataris sicht: das spiel ist nicht veröffentlicht und es gab keine kopie im vorfeld für 4players.

die vermutung liegt also nahe, dass dieser test auf einer vorabversion basiert (diese wurde ja auch geäußert) und falls auf der verkaufsversion, wie ist 4players da ran gekommen?
genau, ein "händler des vertrauens" hat diese version geliefert. darf er das?

nein, denn vor dem offiziellen verkaufsstart darf er das spiel nicht an den mann bringen.

der fehler liegt hier also bei 4players bzw. dem händler.
johndoe504156
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Beitrag von johndoe504156 »

Bitte erst denken, dann schreiben!
Hatte 4P einen Vertrag mit Atari, der ihnen das verboten hat? NEIN!
Hatte der Händler einen Vertrag, dass er das Spiel nicht vorher verkaufen darf? Wissen wir nicht, wohl eher aber nicht.
Wenn jemand da Mist gebaut hat, dann höchstens der Händler.

Seit wann regt sich ein Publisher auf, wenn die Spiele schon ein,zwei Tage vorher verkauft werden? ist alles an den Haaren herbeigezogen.
johndoe464488
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Beitrag von johndoe464488 »

louplex hat geschrieben:
Spunior hat geschrieben: Könnten sie, es geht aber um die "Verletzung geltenden Rechts" und den Vorwurf, entweder einen Preview-Build oder eine aus dem Netz gezogene Fassung getestet zu haben.
korrekt. sieh es aus ataris sicht: das spiel ist nicht veröffentlicht und es gab keine kopie im vorfeld für 4players.

die vermutung liegt also nahe, dass dieser test auf einer vorabversion basiert (diese wurde ja auch geäußert) und falls auf der verkaufsversion, wie ist 4players da ran gekommen?
genau, ein "händler des vertrauens" hat diese version geliefert. darf er das?

nein, denn vor dem offiziellen verkaufsstart darf er das spiel nicht an den mann bringen.

der fehler liegt hier also bei 4players bzw. dem händler.

Ich glaub aber nicht, dass wir Leser die ganze Wahrheit wissen um wirklich sagen zu können, wer die Schuld trägt...

Aber wenn soviele Magazine usw belangt werden, muss ja etwas größeres dahinter stecken,....

Und bisher lief mit 4P meist alles rund, warum sollten die sich ausgerechnet bei einem solchen Spiel n Fehler leisten???

Dazu ist AitD es nicht werd...
johndoe504156
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Beitrag von johndoe504156 »

Dahinter steckt genau eine Sache, die Angst vor Gewinneinbüßen durch schlechte Publicity. Damit muss man aber leben, wenn das Spiel nunmal nicht der Bringer ist.
Dreist wirds nur, wenn man versucht, die potenziellen Kunden zu verarschen und kritische Tests vor ihnen zu verheimlichen aber das raffen hier leider einige Leute nicht...
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Spunior
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Beitrag von Spunior »

sieh es aus ataris sicht: das spiel ist nicht veröffentlicht und es gab keine kopie im vorfeld für 4players.
Zu dumm nur, dass Atari anscheinend keine andere Möglichkeit in Betracht gezogen und sich auch nicht um Aufklärung im Vorfeld bemüht hat. Siehe außerdem den Artikel über Gamer.nl - dort steht ja auch, dass diverse Händler das Spiel schon vor dem Freitag verkauft haben.

Außerdem wird der Redaktion indirekt auch ein gewisses Grad an Dummheit unterstellt. Das Testen einer illegalen Version oder eines Preview-Builds wäre nämlich wirklich eine echte Riesendummheit. Atari hätte ja quasi noch am gleichen Tag anklopfen können, um sich die Version zeigen zu lassen.
johndoe464488
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Beitrag von johndoe464488 »

Sakuraba hat geschrieben:Dahinter steckt genau eine Sache, die Angst vor Gewinneinbüßen durch schlechte Publicity. Damit muss man aber leben, wenn das Spiel nunmal nicht der Bringer ist.
Dreist wirds nur, wenn man versucht, die potenziellen Kunden zu verarschen und kritische Tests vor ihnen zu verheimlichen aber das raffen hier leider einige Leute nicht...
Mich wunderts nur das ausgerechnet AitD son Wirbel macht...
Um ehrlich zu sein, wusste ich nichtmal das dieses Spiel in der Mache ist, bzw das es gelaunched wurde... Dabei bin ich hier täglich...
Und die ganzen Vorgänger sind mir auch fremd... Kenne nur den grottigen Film...

Was ist an AitD so besonderes, dass es den ganzen Trubel gerecht wird?
louplex
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Beitrag von louplex »

Sakuraba hat geschrieben:Ähm, die Pressefreiheit ist eines der Grundrechte und unterliegt damit nicht der Gerichtsbarkeit von Oberlandesgerichten...
das recht auf eine freie meinungsbildung ist ebenfalls bestandteil des grundgesetzes und wenn ein bericht manipulativ die meinung des lesers zu beeinflussen versucht, widerspricht es diesem grundrecht und der sorgfaltspflicht des journalisten.

nicht jedes grundrecht baut auf einem anderen auf. einige grundrechte wiedersprechen eben auch anderen grundrechten und das sind rechtliche grauzonen, angriffspunkte die im einzelfall zu klären sind.
johndoe504156
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Beitrag von johndoe504156 »

Der Name... sonst nichts...

@Louplex
Ja richtig aber trotz alledem kann nur das BVerfG entscheiden kein OLG.
Manche widersprechen sich bzw. können sich widersprechen, das ist richtig aber welches Grundrecht soll denn 4P verletzt haben, damit dieses die Pressefreiheit überwiegt?
Die Urteile zu spickmich.de usw. haben sehr deutlich gezeigt, in welche Richtung die Rechtssprechung des BVerfG tendiert und das ist eindeutig die der freien Meinungsäußerung und nicht die der medialen Selbstbestimmung.
louplex
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Beitrag von louplex »

Sakuraba hat geschrieben:Der Name... sonst nichts...

@Louplex
Ja richtig aber trotz alledem kann nur das BVerfG entscheiden kein OLG.
Manche widersprechen sich bzw. können sich widersprechen, das ist richtig aber welches Grundrecht soll denn 4P verletzt haben, damit dieses die Pressefreiheit überwiegt?
Die Urteile zu spickmich.de usw. haben sehr deutlich gezeigt, in welche Richtung die Rechtssprechung des BVerfG tendiert und das ist eindeutig die der freien Meinungsäußerung und nicht die der medialen Selbstbestimmung.
das olg hatte ich ja auch nicht als letztmögliches rechtsprechendes organ genannt, sollte nur als beispiel dienen, dass wir hier anwesenden uns rechtlich wohl kaum so gut auskennen, um eine entscheidung zu treffen, wenn selbst ein oberlandesgericht (im falle schröder) an seine grenzen stößt.
johndoe504156
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Beitrag von johndoe504156 »

Ja klar, können die aber rein rechtlich auch nicht, das meinte ich.
In Fragen bzgl. des Grundgesetztes kann allein das BVerfG entscheiden, von daher stoßen sie beim Schröder-Fall auch an ihre Grenzen, da sie schlichtweg gar nicht befugt sind, ein urteil zu fällen. Das ist dem BVerfG vorbehalten.
johndoe464488
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Beitrag von johndoe464488 »

Man hätte die Ära Schröder und die jetzige Regierung aufgrund anderer Tatsachen benennen sollen, die im einem Gerichtsverfahren behandelt werden sollten...

Das überhaupt wegen Haarzeugs es soweit kommen konnte, zeigt doch nur wie peinlich manches hier gehandhabt wird...
johndoe504156
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Beitrag von johndoe504156 »

Das zeigt aber auch wie arm unser lieber Altkanzler war, dass er sich mit solchem Unfug beschäftigt. Würde jeder Prominente, über den Unsinn geschrieben wird, das tun...
louplex
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Beitrag von louplex »

Sakuraba hat geschrieben:Ja klar, können die aber rein rechtlich auch nicht, das meinte ich.
In Fragen bzgl. des Grundgesetztes kann allein das BVerfG entscheiden, von daher stoßen sie beim Schröder-Fall auch an ihre Grenzen, da sie schlichtweg gar nicht befugt sind, ein urteil zu fällen. Das ist dem BVerfG vorbehalten.
die verhandlung wurde damals am landgericht hamburg geführt und entschieden. die ddp ist zwar auch vors bvg gezogen, aber dort ebenso gescheitert.
johndoe464488
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Beitrag von johndoe464488 »

louplex hat geschrieben:
Sakuraba hat geschrieben:Ja klar, können die aber rein rechtlich auch nicht, das meinte ich.
In Fragen bzgl. des Grundgesetztes kann allein das BVerfG entscheiden, von daher stoßen sie beim Schröder-Fall auch an ihre Grenzen, da sie schlichtweg gar nicht befugt sind, ein urteil zu fällen. Das ist dem BVerfG vorbehalten.
die verhandlung wurde damals am landgericht hamburg geführt und entschieden. die ddp ist zwar auch vors bvg gezogen, aber dort ebenso gescheitert.
Naja das mit der Adoption usw, war ja auch rechtlich sehr fraglich...

Und dann streiten die sich wegen Haaren...

Ach Gott, das ist ein Thema, dass nie ein Ende findet...

Das Kaiserreich sollte wieder kommen :lol: :lol: :lol: :lol: