du vermachst uns nicht nur deine seele sondern auch die deiner kinder.deioma hat geschrieben:Was hat sich an den Nutzerbedingungen eigentlich großartig geändert?
Dashboard update..
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
-
- Beiträge: 2226
- Registriert: 26.02.2010 11:10
- User ist gesperrt.
- Persönliche Nachricht:
Und dass man sich auf Lebenszeit an MS gebunden hat und lebenslänglich in den Knast geklagt wird wenn MS ein Produkt von Sony oder Apple im Hause identifiziert. 
Aber ehrlich: Ich verstehe nicht warum die nicht einfach nur eine kleine Übersicht mit den Änderungen anzeigen, statt immer die vollständigen Bedingungen anzeigen. Dann gäbe es auch Leute, die sich diese Bedingungen Mal durchlesen würden...

Aber ehrlich: Ich verstehe nicht warum die nicht einfach nur eine kleine Übersicht mit den Änderungen anzeigen, statt immer die vollständigen Bedingungen anzeigen. Dann gäbe es auch Leute, die sich diese Bedingungen Mal durchlesen würden...

- Roger Whittaker
- Beiträge: 187
- Registriert: 16.11.2009 17:27
- Persönliche Nachricht:
Ich hatte schonmal so Stress mit MS dass ich mir die Nutzungsbedingungen erstmal komplett durchgelesen habe.
Die haben auf jeden Fall mehrere Sachen hinzugefügt, u.a. Bei den Dingen, die sie als Service bezeichnen bzw auch wie sie ihn definieren.
Also konkret z.B. die Festplatteninstallation können die jetzt bei Missbrauch komplett weghauen.
Die haben auf jeden Fall mehrere Sachen hinzugefügt, u.a. Bei den Dingen, die sie als Service bezeichnen bzw auch wie sie ihn definieren.
Also konkret z.B. die Festplatteninstallation können die jetzt bei Missbrauch komplett weghauen.
- CoD ist ein gutes Spiel
- Beiträge: 2371
- Registriert: 17.12.2008 16:34
- Persönliche Nachricht:
näää, aber hier im Forum geistern ja ab und zu irgendwelche coolen Typen durch die Gegend die jeden auslachen der die Nutzerbestimmungen ohne durchlesen animmt^^ ich hatte gehofft das solche Leute hier zufällig mal vorbei schauen und mich dann auslachen.DextersKomplize hat geschrieben:Mal ehrlich, denkst du irgendwer ließt sich die DURCH?deioma hat geschrieben:Was hat sich an den Nutzerbedingungen eigentlich großartig geändert?
aber war ja eigentlich klar dass da nichts großartig geändert wurde. wenn hätte ich sicher irgendwo was gelesen. das meine Kinder jetzt Microsoft gehören ist mir doch egal

naja würde doch irgendwie keinen Sinn machen da die ursprünglichen Bedingungen auch keiner liest^^Ugchen hat geschrieben:Aber ehrlich: Ich verstehe nicht warum die nicht einfach nur eine kleine Übersicht mit den Änderungen anzeigen, statt immer die vollständigen Bedingungen anzeigen.
- Roger Whittaker
- Beiträge: 187
- Registriert: 16.11.2009 17:27
- Persönliche Nachricht:
Also wie gesagt, ich habs gelesen. Viele Dinge verstehen sich da aber auch von selbst. Das macht man schnell ausfindig.deioma hat geschrieben:naja würde doch irgendwie keinen Sinn machen da die ursprünglichen Bedingungen auch keiner liest^^
Ich finde aber die Regeln zu Kinect einfach nur geil. Die behalten sich das Recht vor, Videos von Kinect mitaufzuzeichnen. Merkt man aber selber gar nichts davon. Stasi...
Ausserdem dürfte das hier auch ein paar Leute mit ner geflashten Box interessieren:
http://www.eurogamer.net/articles/digit ... blog-entry
- Feralus
- Beiträge: 3295
- Registriert: 04.08.2007 06:17
- Persönliche Nachricht:
du hast aber ne account einstellung mit der du kinect aufzeichen zeug ausmachen kannst.Peter Rengel hat geschrieben:Also wie gesagt, ich habs gelesen. Viele Dinge verstehen sich da aber auch von selbst. Das macht man schnell ausfindig.deioma hat geschrieben:naja würde doch irgendwie keinen Sinn machen da die ursprünglichen Bedingungen auch keiner liest^^
Ich finde aber die Regeln zu Kinect einfach nur geil. Die behalten sich das Recht vor, Videos von Kinect mitaufzuzeichnen. Merkt man aber selber gar nichts davon. Stasi...
Ausserdem dürfte das hier auch ein paar Leute mit ner geflashten Box interessieren:
http://www.eurogamer.net/articles/digit ... blog-entry
- Alking
- Beiträge: 6886
- Registriert: 25.08.2008 11:33
- Persönliche Nachricht:
Und schon bewegt sich alles im datenschutzrechtlichen vorbildlichen Rahmen.wolflord hat geschrieben:
du hast aber ne account einstellung mit der du kinect aufzeichen zeug ausmachen kannst.
Immer die manuellen Einstellungsmöglichkeiten betrachten. Viele lesen nur "MS überwacht dich Tag und Nacht" und vergessen dass man selber was dagegen tun kann "XBOX AUS!".
Generell wird in den Nutzungsbedingungen nichts stehen, was einen negativ belastet. Es werden im Sinne des AGB Rechts nur einige Klauseln festgelegt, die den Service von MS schützen. Sobald sich jemand negativ beeinträchtigt fühlt liegt meist eine fragwürdige Klausel vor und die ist im Zweifel unwirksam, da der AGB Schutz in Deutschland sehr stark ist.
Also, macht euch bei einem Großkonzern wie Microsoft keine Gedanken, da muss man das nicht durchlesen weil viele Dinge beim Lesen auch nicht wirklich klar werden und wenn was verbotenes drin steht wendet euch an die §§305 ff. BGB.
-
- Beiträge: 26973
- Registriert: 05.08.2002 13:11
- Persönliche Nachricht:
- sYntiq
- Beiträge: 2729
- Registriert: 02.12.2008 08:18
- Persönliche Nachricht:
Recht naiver Gedanke. Aktuelles Beispiel: 1und1.Alking hat geschrieben:Generell wird in den Nutzungsbedingungen nichts stehen, was einen negativ belastet.
Konzerne/Firmen versuchen der Erfahrung nach immer und immer wieder Klauseln in die AGBs reinzuschmuggeln die rechtlich in Grauzonen liegen oder rechtlich gar nciht standhalten würden aber auf jeden Fall negativ für den endbenutzer sind. Im letzten Fall hat man Glück. Bei Grauzonen hängt es eher davon ab wie gut der Richter gefrühstückt hat, bzw. wie symphatisch du ihm bist....
- Alking
- Beiträge: 6886
- Registriert: 25.08.2008 11:33
- Persönliche Nachricht:
Nix mit naiv. Klauseln die einen negativ belasten sind unwirksam und nichtig.sYntiq hat geschrieben:
Recht naiver Gedanke. Aktuelles Beispiel: 1und1.
Konzerne/Firmen versuchen der Erfahrung nach immer und immer wieder Klauseln in die AGBs reinzuschmuggeln die rechtlich in Grauzonen liegen oder rechtlich gar nciht standhalten würden aber auf jeden Fall negativ für den endbenutzer sind. Im letzten Fall hat man Glück. Bei Grauzonen hängt es eher davon ab wie gut der Richter gefrühstückt hat, bzw. wie symphatisch du ihm bist....
Wenn also eine Klausel in einer Grauzone liegt, so geht die Auslegung dieser Klausel immer zu Lasten des Verwenders, §305c Absatz 1 BGB. Das liegt somit nicht am Frühstück des Richters.
Sobald eine Klausel dich als Vertragpartner unangemessen benachteiligt, regelt das BGB glasklar einen Schutz gegen das Unternehmen in den §§307-309 BGB.
Die entsprechende Klausel wird im Ergebnis dann unwirksam.
Bei großen Firmen wie MS und auch 1&1 kann man eigentlich davon ausgehen, dass die Klauseln erstmal okay sind. Sobald man sich aber durch eine benachteiligt fühlt kann man dagegen vorgehen. Somit haben dann eher die Unternehmen die Pflicht eine Klausel zu streichen als dass du oder der Vertragspartner diese hinnehmen muss.
- sYntiq
- Beiträge: 2729
- Registriert: 02.12.2008 08:18
- Persönliche Nachricht:
[quote="Alking"Nix mit naiv. Klauseln die einen negativ belasten sind unwirksam und nichtig.[/quote]
Richtig. Was aber halt nicht heisst, das so etwas in AGBs nicht drinsteht. Es steht drin. Es steht oft drin und wird sogar angewandt. Ob es rechtlich irrelevant ist, ist eine andere Sache. Oft genug kommen Firmen mit der Anwendung jahrelang durch bevor jemanden auffällt dass es rechtlich so nicht okay ist. (Wo kein Kläger ist...)
Zu sagen "So etwas wird nicht drinstehen" IST naiv gedacht. Nichts anderes meinte ich.
Beispiel nochmal 1und1. (Dieses Mal sogar mit Link
) http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 07185.html
Richtig. Was aber halt nicht heisst, das so etwas in AGBs nicht drinsteht. Es steht drin. Es steht oft drin und wird sogar angewandt. Ob es rechtlich irrelevant ist, ist eine andere Sache. Oft genug kommen Firmen mit der Anwendung jahrelang durch bevor jemanden auffällt dass es rechtlich so nicht okay ist. (Wo kein Kläger ist...)
Zu sagen "So etwas wird nicht drinstehen" IST naiv gedacht. Nichts anderes meinte ich.
Beispiel nochmal 1und1. (Dieses Mal sogar mit Link

- Alking
- Beiträge: 6886
- Registriert: 25.08.2008 11:33
- Persönliche Nachricht:
Das hat nix mit Naivität zu tun, solche Klauseln sind unwirksam wie du siehst. Das heißt man kann dagegen vorgehen.sYntiq hat geschrieben: Richtig. Was aber halt nicht heisst, das so etwas in AGBs nicht drinsteht. Es steht drin. Es steht oft drin und wird sogar angewandt. Ob es rechtlich irrelevant ist, ist eine andere Sache. Oft genug kommen Firmen mit der Anwendung jahrelang durch bevor jemanden auffällt dass es rechtlich so nicht okay ist. (Wo kein Kläger ist...)
Zu sagen "So etwas wird nicht drinstehen" IST naiv gedacht. Nichts anderes meinte ich.
Beispiel nochmal 1und1. (Dieses Mal sogar mit Link) http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 07185.html
Vielleicht habe ich es falsch formuliert: AGB sind im Zweifel pro Kunde. Das heißt wenn sowas drin steht, dann kann man davon ausgehen dass es nichtig ist. Wenn man keine Ahnung hat gibt es den Berufsstand der Anwälte. Dort geht man hin und legt seine Frage vor. Das kostet bei Rechtsschutz nix und ansonsten ist man mit 50€ dabei.
Aber solch arge Verletzungen stehen bei MS nicht drin. Dass 1und1 damit durchgekommen ist liegt ja auch am Kunden. Wie du schon sagtest, wer nix liest weiß nix. Nur geht es ja hier um einen richtige Vertrag. Bei MS geht es um die Nutzung von XboxLive, das kann man doch nicht generell kostenpflichtigem Webhosting gleichsetzen.
Für den Laien kann man sagen: Klicke getrost alles an, passiert nix. Rechtsschutz sollte man haben, denn wenn was ist dann kann man mit garantierter Gewinnchance dagegen vorgehen.
-
- Beiträge: 1114
- Registriert: 04.12.2007 12:20
- Persönliche Nachricht:
- Roger Whittaker
- Beiträge: 187
- Registriert: 16.11.2009 17:27
- Persönliche Nachricht:
- sYntiq
- Beiträge: 2729
- Registriert: 02.12.2008 08:18
- Persönliche Nachricht:
So kann man es stehen lassen.Alking hat geschrieben:Vielleicht habe ich es falsch formuliert: AGB sind im Zweifel pro Kunde. Das heißt wenn sowas drin steht, dann kann man davon ausgehen dass es nichtig ist. Wenn man keine Ahnung hat gibt es den Berufsstand der Anwälte. Dort geht man hin und legt seine Frage vor. Das kostet bei Rechtsschutz nix und ansonsten ist man mit 50€ dabei.
Aber solch arge Verletzungen stehen bei MS nicht drin. Dass 1und1 damit durchgekommen ist liegt ja auch am Kunden. Wie du schon sagtest, wer nix liest weiß nix. Nur geht es ja hier um einen richtige Vertrag. Bei MS geht es um die Nutzung von XboxLive, das kann man doch nicht generell kostenpflichtigem Webhosting gleichsetzen.
Für den Laien kann man sagen: Klicke getrost alles an, passiert nix. Rechtsschutz sollte man haben, denn wenn was ist dann kann man mit garantierter Gewinnchance dagegen vorgehen.

Ehm. War die Account-Einstellung nicht nur dafür da, Veröffentlichungen von Kinect-Aufnahmen zu erlauben/zu verbieten? Von "Microsoft darf nichts bei mir aufzeichnen" stand da glaube ich nichts.wolflord hat geschrieben:du hast aber ne account einstellung mit der du kinect aufzeichen zeug ausmachen kannst.
Übrigens beinhaltet das Mitschneiden und verwerten nicht nur Kinect, sondern auch den Voice-Chat.
“You should not expect any level of privacy concerning your use of the live communication features (for example, voice chat, video and communications in live-hosted gameplay sessions) offered through the Service.” (Aus den Nutzungsbedingungen)