Eben das könnte in diesem Fall wohl nicht ausreichen.leifman hat geschrieben:wenn jedoch nur etwas steht wie "wir untersagen die verwendung der api für glücksspiel" dann kann da keiner klagen.
Ein Spritzenhersteller kann in seine AGBs schreiben, dass seine Spritzen nicht für das Injizieren illegaler Drogen gedacht sind und er die Verwendung seiner Produkte für diesen Zweck untersagt. Ist hier auch in Ordnung, weil der Hersteller nach dem Verkauf der Spritze ja keine Kontrolle mehr über das Produkt hat, Damit hat er seinen Arsch juristisch abgesichert, falls jemand auf die blöde Idee kommen sollte den Spritzenhersteller für den Tod eines Drogensüchtigen mitverantwortlich machen zu wollen.
Wenn Valve das so reinschreibt ... nun, Valve hat die komplette Kontrolle darüber wer wann wie auf die Steam-API zugreift. Valve KANN den Zugriff für Glücksspielseiten verhindern. Was man ja jetzt auch getan hat. Die Frage ist daher berechtigt ... warum erst jetzt? Warum nicht vorher? Hat Valve hier fahrlässig gehandelt? Ist Valve auf Basis dieser Nicht-Aussperrung mitverantwortlich zu machen?
Wie bereits gesagt, ob das ausreicht, um Valve dranzubekommen, hat letztendlich ein Richter zu entscheiden. Aber so komplett aus der Luft gegriffen ist dieser Ansatz nicht. Es besteht tatsächlich eine konkrete. relevante Chance, dass Valve hier mehr abbekommt als nur ein wenig öffentlicher, medialer Shitstorm.
Und ja, ich bin auch gespannt, was letztendlich daraus wird.
