Spielkultur - Special
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Re: Spielkultur - Special
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Zuletzt geändert von johndoe945852 am 16.07.2020 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Spielkultur - Special
Du hast völlig falsche Preise im Kopf. PC Spiele waren immer bei rund 80 DM und Konsolenspiele bei ~100 DM. SNES und N64 auch gerne mal 120 DM. Für Goldeneye, welches man nur als Import bekam, musste man sogar 140 - 160 DM auf den Tisch legen.Matico hat geschrieben:Ein aktueller Titel kostet online und bei Media Markt meist 69 EUR. Wieviel DM sind denn das? Ich denke so 130 EUR? Ich kann mich nicht an Spiele erinnern die bei Release mehr als 49 DM gekostet haben, bei Konsolen vielleicht mal 59 DM.Nur sind manche Menschen eben empfänglicher für so dumme Theorien als andere. Und dann gibts genug Leute die diesen Schwachsinn auch noch nachplappern ohne nachzudenken. Und daraus entstehen dann so bahnbrechende Theorien wie "seit dem Euro ist alles doppelt so teuer ..."
Das dies nur geistiger Dünschiss ist sollte den meisten klar sein.
Somit sind Spiele kein schlechtes Beispiel für eine Verdoppelung des Preises. Mir fallen noch einige Beispiele ein, zum Beispiel die Gastronomie. ALLE sind es sicher nicht sonst würden die meisten von uns auf der Strasse leben.
Da ich nicht am Stammtisch sitzen will: Wo ist mein Denkfehler? Den kann es ja geben, ich kenne ihn halt nicht...
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Re: Spielkultur - Special
Du hast völlig falsche Preise im Kopf. PC Spiele waren immer bei rund 80 DM und Konsolenspiele bei ~100 DM. SNES und N64 auch gerne mal 120 DM. Für Goldeneye, welches man nur als Import bekam, musste man sogar 140 - 160 DM auf den Tisch legen.
Kann ich nur bestätigen, Zelda Ocarina of Time musste ich früher 129 DM hinlegen. Bei den anderen Spielen war es ähnlich.
Kann ich nur bestätigen, Zelda Ocarina of Time musste ich früher 129 DM hinlegen. Bei den anderen Spielen war es ähnlich.
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Re: Spielkultur - Special
Die Snes Preise hatten eine sehr große Preisspanne (von unter 50DM bis ca. 200DM, das kann jeder der sich nicht erinnern kann auch heute noch nachprüfen, indem man in seine eigene Snes Sammlung schaut oder auf eBay auf die DM Preisschilder der Snes OVP kuckt
) und jeder Laden und jedes Kaufhaus, so wie Versandhandel hat seine eigene Preisgestaltung vollzogen. Es kam vor das ein und das selbe Spiel in einem "Geschäft" 20,00DM bis 80DM teurer war als woanders. 
Ich hatte zu dieser Zeit einen NES, Snes, Sega Master System und Sega Mega Drive. Hatte immer auf die NeoGeo-Konsole geschielt, dort waren die Games aber extrem teuer! Zu dieser Zeit war ich immer auf Spiele-Messen zum handeln für neue und gebrauchte Games, so wie Import Games.
Von daher decken sich die Meinungen aus eigenen Erfahrungswerten nicht. Am Anfang bis Mitte und zum Ende haben sich die Preise dann ja auch noch vom sehr langsamen Preiszerfall her geändert, was wiederum auch verschiedene Erfahrungsberichte hervorbringt. (Ist aber auch Off Topic)


Ich hatte zu dieser Zeit einen NES, Snes, Sega Master System und Sega Mega Drive. Hatte immer auf die NeoGeo-Konsole geschielt, dort waren die Games aber extrem teuer! Zu dieser Zeit war ich immer auf Spiele-Messen zum handeln für neue und gebrauchte Games, so wie Import Games.
Von daher decken sich die Meinungen aus eigenen Erfahrungswerten nicht. Am Anfang bis Mitte und zum Ende haben sich die Preise dann ja auch noch vom sehr langsamen Preiszerfall her geändert, was wiederum auch verschiedene Erfahrungsberichte hervorbringt. (Ist aber auch Off Topic)
Zuletzt geändert von johndoe1388741 am 05.11.2014 21:22, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Spielkultur - Special
Matico hat geschrieben:Ein aktueller Titel kostet online und bei Media Markt meist 69 EUR. Wieviel DM sind denn das? Ich denke so 130 EUR? Ich kann mich nicht an Spiele erinnern die bei Release mehr als 49 DM gekostet haben, bei Konsolen vielleicht mal 59 DM.Nur sind manche Menschen eben empfänglicher für so dumme Theorien als andere. Und dann gibts genug Leute die diesen Schwachsinn auch noch nachplappern ohne nachzudenken. Und daraus entstehen dann so bahnbrechende Theorien wie "seit dem Euro ist alles doppelt so teuer ..."
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Somit sind Spiele kein schlechtes Beispiel für eine Verdoppelung des Preises. Mir fallen noch einige Beispiele ein, zum Beispiel die Gastronomie. ALLE sind es sicher nicht sonst würden die meisten von uns auf der Strasse leben.
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was du bei deiner Milchbrötchenrechnung vergessen hast sind 12 ? Jahre Inflation ...
Davon abgesehen (wie hier schon mehrfach erwähnt) Kosteten Spiele damals auch 80-1xx euro.
Somit sind sie heute in Euro mit hoher Wahrscheinlichkeit noch günstiger, als wenn wir sie heute noch in DM bezahlen würden (da der Euro viel stabiler ist als die DM)
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Re: Spielkultur - Special
Das SNES/Megadrive Spiel für 49 DM hätte ich gerne mal gesehen. Ich kann mich da an ganz andere Preise erinnern. Deine Preise mögen bei 5¼ Zoll Disketten für den C64 hinkommen, bei Modulen (selbst vor 30 Jahren fürs Atari VCS) nicht.Matico hat geschrieben:Ein aktueller Titel kostet online und bei Media Markt meist 69 EUR. Wieviel DM sind denn das? Ich denke so 130 EUR? Ich kann mich nicht an Spiele erinnern die bei Release mehr als 49 DM gekostet haben, bei Konsolen vielleicht mal 59 DM.Nur sind manche Menschen eben empfänglicher für so dumme Theorien als andere. Und dann gibts genug Leute die diesen Schwachsinn auch noch nachplappern ohne nachzudenken. Und daraus entstehen dann so bahnbrechende Theorien wie "seit dem Euro ist alles doppelt so teuer ..."
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Somit sind Spiele kein schlechtes Beispiel für eine Verdoppelung des Preises. Mir fallen noch einige Beispiele ein, zum Beispiel die Gastronomie. ALLE sind es sicher nicht sonst würden die meisten von uns auf der Strasse leben.
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Re: Spielkultur - Special
Mittlerweile wurde ja mehrfach darauf hingewiesen, daß die Preise damals nicht so niedrig waren, wie unser lieber Freund sich zu erinnern glaubt.
Aber man sollte auch nicht unerwähnt lassen, daß 69 Euro als Standardpreis auch zu hoch gegriffen ist. Würde eher 50-60 Euro sagen, ja nach Spiel - wenn man z.B. bei Amazon DE kauft (für die neuen Konsolen).
Wenn man nun auch noch bedenkt, daß man zu DM-Zeiten nicht einfach so mal im Ausland was bestellen konnte - heutzutage geht das problemlos und so kann man noch günstiger an die gewünschten Spiele kommen, wenn man sich anstrengt oder bereit ist, auf die deutsche Sprache zu verzichten.
(Wobei das nur bedingt was mit dem Euro zu tun hat...)
Aber man sollte auch nicht unerwähnt lassen, daß 69 Euro als Standardpreis auch zu hoch gegriffen ist. Würde eher 50-60 Euro sagen, ja nach Spiel - wenn man z.B. bei Amazon DE kauft (für die neuen Konsolen).
Wenn man nun auch noch bedenkt, daß man zu DM-Zeiten nicht einfach so mal im Ausland was bestellen konnte - heutzutage geht das problemlos und so kann man noch günstiger an die gewünschten Spiele kommen, wenn man sich anstrengt oder bereit ist, auf die deutsche Sprache zu verzichten.
(Wobei das nur bedingt was mit dem Euro zu tun hat...)
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Re: Spielkultur - Special
Sehr geehrter Herr [ich],
Ihr Fall wurde durch unsere Zentrale geprüft.
Da Sie bereits seit mehr als 4 Wochen warten, wurde entschieden den Kauf zu stornieren.
Der Betrag wurde dem Guthaben Ihres Account gutgeschrieben.
Es sollte demnächst ein Update geben, welches die Probleme in Driveclub behebt.
Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne wieder an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin
PlayStation Support
Ihr Fall wurde durch unsere Zentrale geprüft.
Da Sie bereits seit mehr als 4 Wochen warten, wurde entschieden den Kauf zu stornieren.
Der Betrag wurde dem Guthaben Ihres Account gutgeschrieben.
Es sollte demnächst ein Update geben, welches die Probleme in Driveclub behebt.
Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne wieder an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin
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Re: Spielkultur - Special
Die Ausführungen in diesem Artikel sind m.E. teilweise falsch. Die Ausführungen zum Widerrufsrecht sind richtig. Dagegen ist die Behauptung, es gäbe auch keine Gewärleistungsrechte, wohl leider unzutreffend. Zunächst muss man klarstellen, dass hier grundsätzlich nicht die AGB des Herstellers entscheidend sind. Denn den Kaufvertrag schließt der Kunde üblicherweise nicht mit dem Hersteller (anders teilweise bei Downloads), sondern beispielsweise mit Amazon oder Media-Markt, also mit dem Händler. Auch beim Kauf über PSN oder XBOX Live sind Sony oder Microsoft oft nur Verkäufer, aber nicht Herrsteller (habe mir die Vertragsbedingungen aber noch nicht angeschaut). Daher geht es zunächst nur um die Frage, ob der Kunde Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler, also dem Letztverkäufer hat. Bei einem Kaufvertrag hat der Käufer Gewährleistungsansprüche, sofern ein Mangel vorliegt. Falls nicht eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Kaufgegenstands vorliegt, ist ein Mangel jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich die Kaufsache nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder sie nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich sind (das steht so im BGB). Hierbei sind insbesondere auch Äußerungen der Verkäufers und der Herstllers zu berücksichtigen. Die entscheidende Frage ist also, ob aufgrund eines Softwarefehlers gleich auf einen Mangel geschlossen werden kann. Ich denke, dass dies nur bei schwerwiegenden Progammfehlern der Falls ist, da sich vereinzelte Bugs wohl nie ganz vermeiden lassen. Wenn allerdings - wie beispielsweise bei Driveclub - gewisse Spielmodi überhaupt nicht spielbar sind, dann liegt doch offensichtlich ein Mangel vor.
Und jetzt zum Gewährleistungsausschluss: Da schreiben Verkäufer gerne viele Sachen in die AGB rein - allein sie sind oft rechtswidrig und somit unwirksam. Dass es auf die AGB der Herstellers in vielen Fällen gar nicht ankommt, da dieser mit dem Käufer keinen Vertrag geschlossen hat, habe ich ja bereits gesagt. Aber auch wenn der Hersteller Verkäufer ist, dann kann er nicht einfach so die Gewährleistungsrechte des Käufers ausschließen. Da es sich bei einem Kauf von Viedeospielen typischerweise um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, ist nur der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen möglich (vgl. § 475 BGB). Es bleibt allerdings zunächst der Anspruch auf Nacherfüllung, mit dessen Hilfe der Kunde wahlweise Nachbesserung oder Neulieferung des Kaufgegenstands verlangen kann. Wenn der Kunde dem Verkaüfer erfolglos eine Frist gestzt hat, oder wenn die Nacherfüllung unmöglich ist, kann der Käufer auch vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Hoffentlich habe ich euch nicht allzusehr mit meinen rechtlichen Ausführungen verwirrt. Ich habe meine Angaben jetzt auch nicht weiter überprüft (insbesondere die Rechtsprechung wäre interessant), sodass sich in meinen Überlegungen auch Fehler befinden können. Allerdings bin mir doch recht sicher, dass meine Ausführungen grundsätzlich so richtig sind. Natürlich bedeutet die Tatsache, dass man rein rechtlich gesehen Gewärhrleistungsansprüche hat, nicht zwangsläufig auch, dass der Verkäufer diese Gewährleistungsrechte gleich erfüllt. Dann muss man eben bisschen Druck machen
Und jetzt zum Gewährleistungsausschluss: Da schreiben Verkäufer gerne viele Sachen in die AGB rein - allein sie sind oft rechtswidrig und somit unwirksam. Dass es auf die AGB der Herstellers in vielen Fällen gar nicht ankommt, da dieser mit dem Käufer keinen Vertrag geschlossen hat, habe ich ja bereits gesagt. Aber auch wenn der Hersteller Verkäufer ist, dann kann er nicht einfach so die Gewährleistungsrechte des Käufers ausschließen. Da es sich bei einem Kauf von Viedeospielen typischerweise um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, ist nur der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen möglich (vgl. § 475 BGB). Es bleibt allerdings zunächst der Anspruch auf Nacherfüllung, mit dessen Hilfe der Kunde wahlweise Nachbesserung oder Neulieferung des Kaufgegenstands verlangen kann. Wenn der Kunde dem Verkaüfer erfolglos eine Frist gestzt hat, oder wenn die Nacherfüllung unmöglich ist, kann der Käufer auch vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Hoffentlich habe ich euch nicht allzusehr mit meinen rechtlichen Ausführungen verwirrt. Ich habe meine Angaben jetzt auch nicht weiter überprüft (insbesondere die Rechtsprechung wäre interessant), sodass sich in meinen Überlegungen auch Fehler befinden können. Allerdings bin mir doch recht sicher, dass meine Ausführungen grundsätzlich so richtig sind. Natürlich bedeutet die Tatsache, dass man rein rechtlich gesehen Gewärhrleistungsansprüche hat, nicht zwangsläufig auch, dass der Verkäufer diese Gewährleistungsrechte gleich erfüllt. Dann muss man eben bisschen Druck machen

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Re: Spielkultur - Special
Der Artikel strotzt nur so von Fehlern. Erstens ist es wie schon von einem Vorposter bemängelt wurde so, dass der Kunde einen Vertrag mit dem Händler hat. Der Hersteller ist da sowas von schnurzpiepegal.
Zweitens - und das ist nun wirklich extrem schlecht recherchiert - gibt es kein pauschales Nachbesserungsrecht beim Verbrauchsgüterkauf für den Händler. Vor der Schuldrechtsreform 2003 konnte der Händler in seinen AGB sich eine Nachbesserung wirksam vorbehalten. Seit 2003 kann er das nicht mehr (zumindest nicht wirksam). Selbst wenn der Kunde mit einem Notar und unter 10 Zeugen mit Blut unterschreibt, dass er Nachbesserungen akzeptieren wird, kann er (sobal der Mangel bekannt wird), immer sagen, dass er seine gesetzlichen Ansprüche wählt. Und nach denen hat der Kunde die Wahl der Nacherfüllung. Er kann sich aussuchen, ob er ein neues Gerät nimmt oder es nachbessern lässt. Ausnahmen sind nur: Die Nacherfüllung muss möglich und darf nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein.
Seriöse Händler haben daher Nachbessungsvorbehalte schon lange aus ihren AGBs gestrichen.
Zweitens - und das ist nun wirklich extrem schlecht recherchiert - gibt es kein pauschales Nachbesserungsrecht beim Verbrauchsgüterkauf für den Händler. Vor der Schuldrechtsreform 2003 konnte der Händler in seinen AGB sich eine Nachbesserung wirksam vorbehalten. Seit 2003 kann er das nicht mehr (zumindest nicht wirksam). Selbst wenn der Kunde mit einem Notar und unter 10 Zeugen mit Blut unterschreibt, dass er Nachbesserungen akzeptieren wird, kann er (sobal der Mangel bekannt wird), immer sagen, dass er seine gesetzlichen Ansprüche wählt. Und nach denen hat der Kunde die Wahl der Nacherfüllung. Er kann sich aussuchen, ob er ein neues Gerät nimmt oder es nachbessern lässt. Ausnahmen sind nur: Die Nacherfüllung muss möglich und darf nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein.
Seriöse Händler haben daher Nachbessungsvorbehalte schon lange aus ihren AGBs gestrichen.