Steam: Weitere Steam-Sommer-Deals

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RosaElfe
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Beitrag von RosaElfe »

Es gibt ja wohl Möglichkeiten, eine Altersverifikation durchzuführen.

Und das wäre eine der wenigen Existenzberechtigungen des Steam-Shops: Erwachsenen Leuten endlich unkompliziert zu ermöglichen, indizierte Spiele zu kaufen.
Armcommander
Beiträge: 1058
Registriert: 17.04.2005 10:49
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Beitrag von Armcommander »

Leute kauft euch wenn ihr Jump N Runs mögt unbedingt das Oddworld Pack heute!

Abe's Odysee gehört wohl zu den besten Spielen die jemals gemacht wurden, das Spiel war seiner Zeit schon weit vorraus finde ich.
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tschief
Beiträge: 2395
Registriert: 05.02.2010 15:12
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Beitrag von tschief »

שִׁ hat geschrieben:
2xg0 hat geschrieben: "Steam: Weitere Steam-Sommer Deals"
"M*x P*yne für 2,49EUR 75% Rabatt"
Wir wollen das mal nicht aus dem Zusammenhang reißen, im Original hieß es:
Nutzer außerhalb von Deutschland können sich übrigens noch die Steam-Version von M*x P*yne (2,49 Euro; 75% Rabatt) besorgen.
Ich möchte keinesfalls kleinlich sein, aber zu sagen Max Payne ist außerhalb Deutschlands erhältlich, stellt kein Nennen einer Bezugsquelle dar. Auch der Verweis auf eine Onlineplatform, durch die das Spiel bezogen werden kann, ist durch das Jugendschutzgesetz nicht generell verboten. Zumal in diesem Fall der Erwerb für deutsche Nutzer generell beschränkt ist.
Diese enge Auslegung des JuSchG ist zwingend nötig, da sonst selbst das Nennen der Titel im Zusammenhang mit dem Internet, über welches jeglicher digitaler Content bezogen werden kann, ordnungs- oder gar rechtswidrig wäre.
Meines Wissens nach gibt es momentan NOCH kein Gesetz welches explizit die Nennung von indizierten Spielen verbietet, allerdings wird schon die Nennung oft als Werbung verstanden (gegenstandsneutrale Werbung), weshalb z.b. alle Printmedien auf die Nennung verzichten.
Die Nennung kann als Werbung ausgelegt werden, wenn diese in einem Magazin/Publikation erscheint, deren maßgeblicher Zweck das Generieren von Umsatz durch Werbung ist. Dazu zählen beispielsweise Werbebroschüren. Ob Spielemagazine, welche mittlerweile mehr Geld durch Werbung, als durch die Verkäufe des Mediums selbst machen, als Werbebroschüren einzustufen sind(selbiges gilt hier für Onlinemagazine wie 4players, deren Schwerpunkt noch maßgeblicher auf Werbung liegt),
wurde von der Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt.

Was mich an dieser Sache besonders stört, ist der vorauseilende Gehorsam, mit dem man durch zugegebenermaßen völlig untaugliche Zensur versucht, den Gesetzen, die man selbst falsch auslegt, gerecht zu werden.

Den Hartz 4 Joker fand ich klasse.^^ Falls du im Raum Hannover wohnst, lad ich dich gerne auf einen Drink ein und zeige dir, wie viel ich (ein 19 jähriger Abiturient) so verdient :)
Ich habe übertrieben, entschuldige, so gebe ich mich auch nur in der Anonymität des Internets.
Das meint Ihr 2 doch jetzt nicht ernst oder? :P :roll: Was ihr hier betreibt ist sinnlose Wortklauberei, denn schlussendlich entscheidet keiner von euch, was jetzt wo, wann und wie gilt ;).. Dafür gibts Gesetze und Vorschriften :lol:

Habe mir beim Deal alle Half-Life Teile gekauft, musste auch mal sein :D.. Und bis jetzt hab ichs noch keine Minute bereut :D