
Steam-Account samt Spielen verkaufen?
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- Jorin
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- Jointorino
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-Levi- hat geschrieben:(nichts desto trotz sehe ich wieder ein paar mehr Steam ist kaka posts auf uns zukommen)
Pyoro-2 hat geschrieben:möglicherweise müsste Valve eine Möglichkeit einbauen, games vom Account zu trennen
solange das nicht der Fall ist werde ich steam auch auf ewig kacka finden
und jetzt geh ich CS zocken...
- Zulustar
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Das Probb bei den OEM Versionen liegt eindeutig darin, das der Hersteller der Software durch die Verbindung von spezieller Hardware und seiner Software Vorteile sieht.
Die Soft selber darf ohne die Hardware normalerweise nicht verkauft werden. (da machen sich viele Händler eigentlich strafbar wenn die ohne hardware OEM soft verkaufen)
Das Recht des Wiederverkaufs besteht aber nur im übertragenen Sinne bei PC Spielen, denn dort versuchen seit Jahren erfolgreich die grossen Lobbyisten uns das Recht auf Wiederverkauf zu entziehen.
Was Steam anbelangt man ist mit seinem Wiederverkauf an den Acc gebunden es ist also eine art OEM Acc.
Aber in Deutschland hat man das gegebene Recht ein Spiel zu kaufen bzw auch zu verkaufen, mit Steam kauft man aber ein Spiel was nur auf seinen Acc zugeschnitten wurde, man hat praktisch nicht das komplette Spiel, das hätte man, wenn mans nur im Laden kaufen würde.
Das ist so eine gesetzliche Grauzone die mehr und mehr gegen den Spieler ausgelotet wird.
In Deutschland kann dir also keiner verbieten deinen Acc zu verkaufen geschweige denn etwas dagegen zu unternehmen, wie bspw Sanktionen acc sperre etc pp. Da steam aber ein amerikanisches Produkt ist ist die gerichtsbarkeit von Steam international gesehen auf amerikanisches Recht gebaut.
Man bräuchte als jemanden der sich mit den Unterschieden auskennt und uns erklärt welche vor/nachteile wir daraus ziehen können.
PS @ Levi Steam is kaka
Die Soft selber darf ohne die Hardware normalerweise nicht verkauft werden. (da machen sich viele Händler eigentlich strafbar wenn die ohne hardware OEM soft verkaufen)
Das Recht des Wiederverkaufs besteht aber nur im übertragenen Sinne bei PC Spielen, denn dort versuchen seit Jahren erfolgreich die grossen Lobbyisten uns das Recht auf Wiederverkauf zu entziehen.
Was Steam anbelangt man ist mit seinem Wiederverkauf an den Acc gebunden es ist also eine art OEM Acc.
Aber in Deutschland hat man das gegebene Recht ein Spiel zu kaufen bzw auch zu verkaufen, mit Steam kauft man aber ein Spiel was nur auf seinen Acc zugeschnitten wurde, man hat praktisch nicht das komplette Spiel, das hätte man, wenn mans nur im Laden kaufen würde.
Das ist so eine gesetzliche Grauzone die mehr und mehr gegen den Spieler ausgelotet wird.
In Deutschland kann dir also keiner verbieten deinen Acc zu verkaufen geschweige denn etwas dagegen zu unternehmen, wie bspw Sanktionen acc sperre etc pp. Da steam aber ein amerikanisches Produkt ist ist die gerichtsbarkeit von Steam international gesehen auf amerikanisches Recht gebaut.
Man bräuchte als jemanden der sich mit den Unterschieden auskennt und uns erklärt welche vor/nachteile wir daraus ziehen können.
PS @ Levi Steam is kaka

- Jorin
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Na gut, aber ich habe die Spiele nicht über Steam gekauft, sondern im Laden. Ich habe die Packung, die DVDs und auch die Keys zum Aktivieren.Zulustar hat geschrieben:...mit Steam kauft man aber ein Spiel was nur auf seinen Acc zugeschnitten wurde, man hat praktisch nicht das komplette Spiel, das hätte man, wenn mans nur im Laden kaufen würde.
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In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.
Es wäre aber sicher mal wichtig, wenn es dazu ein deutsches oder besser europäsiches Grundsatzurteil geben würde.
Ich halte solche Einschränkungen grundsätzlich für rechtlich fragwürdig.
Es wäre aber sicher mal wichtig, wenn es dazu ein deutsches oder besser europäsiches Grundsatzurteil geben würde.
Ich halte solche Einschränkungen grundsätzlich für rechtlich fragwürdig.