Die Ursache liegt in der Übertragbarkeit von Urheberrechten im angelsächsischen Rechtssystem. In Deutschland kann sich der Urheber diesbezüglich entspannen, da seine Urheberrechte grundsätzlich nicht übertragbar sind, er sie also nicht extra verteidigen muss.mOrs hat geschrieben:Kurze Info: im US-amerikanischen Recht ist es so, dass wer seine Urheberrechte nicht verteidigt, Gefahr läuft, sie zu verlieren. U.a. auch deshalb kommt es zu so lächerlichen Klagen wie Bethesda vs. Mojang wg. "Scrolls".... Die Publisher tanzen hier also zu dem Takt, den das Rechtssystem in den USA vorgibt.
Ob das der einzige Grund ist, sei dahingestellt. Aber es ist definitiv ein nachvollziehbarer.
Allerdings ist es nicht so, dass der aktuelle Halter der Urheberrechte in den USA diese Rechte automatisch verliert, wenn er mal nichts tut. Es wird aber schwerer für ihn in der Zukunft seine Urheberrechte zu verteidigen mit jedem Fall, wo er nichts unternimmt, weil mit längerer Dauer der Inaktivität der Angeklagte mit Fug und Recht behaupten kann, der Rechteinhaber habe kein Interesse mehr an diesen Rechten. Dann kann das Gericht dieser Argumentation folgen oder auch nicht, bzw. mit die Wahrscheinlichkeit (!) nimmt zu, dass der Angeklagte Recht bekommt. Es geht hier also nur um Risikominimierung.
Aber ... um die Sache noch etwas komplexer zu machen ... der Rechteinhaber muss nicht klagen oder andere juristische Knüppel schwingen. Er muss nur nachweisbar aktiv werden. Eine Klage, eine DMCA-TakeDown-Notice ist einfach nur die einfachste Art zu reagieren, weil sich da niemand großartig Gedanken machen muss. Formbrief raus, fertig.
