Howdie hat geschrieben:Sehe ich anders. Es ist auch körperliche Gewalt ist auch verboten trotzdem kommt es 100- wenn nicht 1000fach zu Delikten jeden Tag. Sollen wir deshalb die Gesetze abschaffen? Weil sie sowieso nicht greifen? Sorry, aber das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Du vergleichst die falschen Aspekte unserer Standpunkte. Mir geht es vor allem darum, ungeeignete Maßnahmen wie Vertriebs- und Werbeverbote los zu werden - das entspricht eher der Forderung nach der Abschaffung von Prügel- und Todesstrafe als der Nach Abschaffung der grundlegenden Ächtung von Gewaltverbrechen.
Ich bin zwar
auch der Ansicht, dass die deutsche Auffassung von Jugendschutz völlig überholt, kontraproduktiv und renovierungsbedürftig ist - aber die beiden Dinge sollte man nicht vermischen. Allein schon deshalb, weil es mir mit meinen mittlerweile 36 Jahren im Grunde komplett egal ist, was Kinder dürfen oder nicht. Ich habe meine Meinung dazu, aber anders als bei der Sache mit den mich persönlich betreffenden Einschränkungen fehlt mir in der Sache definitiv die Motiviation, auch nur darüber zu diskutieren. Meinetwegen könnt Ihr eure Kinder gerne so repressiv behandeln, wie ihr wollt. Die erzählen ihrem Therapeuten eines Tages von Euch, nicht von mir.
Howdie hat geschrieben:Dich stören die Vertriebsbeschränkungen? Ich finde sie klasse. Ich finde es gut wenn Fascho-CDs, Rape-Sims und co eben nicht einfach so zu bekommen sind. Wie gesagt: Ich bin gegen die B-Liste und jeder 18jährige Depp, der Störkraft hören will soll das von mir aus tun (Wobei 90% der CDs eh gegen das Gesetz verstoßen, was aber eben wieder nichts mit Jugendschutz sondern dem StGB zu tun hat).
Ich finde es aber sehr ärgerlich, keine Maps für meine importierten Call-of-Duty-Teile zu bekommen, die Downloads für mein importiertes Borderlands nicht ziehen zu dürfen und mir die englischen DVDs zu "Battlestar Galactica" nur eigenhändig geben lassen zu dürfen, wenn ich sie bei einem heimischen Händler besorge.
Howdie hat geschrieben:Das hat doch nichts mit Downloadmedien zu tun. Wenn ich als Downloadanbieter eine Alterskontrolle einführe kann ich auch indizierte Titel problemlos anbieten.
In der Frage existiert derzeit für die Anbieter keine Rechtssicherheit. Wer sowas probiert, muss damit rechnen, von irgendwelchen Jugendschützern verklagt zu werden. §15 des Jugendschutzgesetzes verbietet eindeutig den Versandhandel, auch "auf elektronischem Wege", sofern nicht "durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird". Was eine geeignete Vorkehrung ist, wurde bisher nie genau definiert - es gab nur zu jedem Verfahren von Postident bis Schufa-Auskunft bereits Streitigkeiten vor Gericht. Als großer Anbieter wie Microsoft, Sony oder Nintendo kann ich dieses Risiko nicht eingehen.
Howdie hat geschrieben:Wenn ich mich aus finanziellen Gründen dagegen entschließe (siehe Steam) ist das meine Entscheidung.
Finanzielle Gründe sind das geringste Problem. Es geht um den Fall, dass irgendein dummes Balg den von seinem ebenso dummen Vater nicht mit einem Passwort geschützten Rechner benutzt, um eine Runde Call of Duty zu spielen und einen Freund dabei hat, dessen empört Mutter daraufhin Valve verklagt. Sowas würde nach heutiger Rechtslage sehr unangenehm für Valve, und deswegen geht keiner das Risiko ein.
Howdie hat geschrieben:Ich verkaufe (wenn auch online) in oder nach Deutschland Waren. Dann muss ich mich an die Gesetze halten. Dass muss der Karstadt und der Spielehandel um die Ecke auch.
Genau deshalb fordere ich die Änderung der einzuhaltenden Gesetze, so dass sie zur heutigen Realität passen.
Howdie hat geschrieben:Das es Online kein einheitliches, sicheres und einfaches System zur Alterkontrolle gibt ist ja kein Versäumnis des Jugendschutzes, sondern einfach nur die Schuld des Handels. Steam könnte schon ewig indizierte Titel anbieten, wenn sie denn wollten. Nur müssten sie dazu Geld in die Hand nehmen.
Und welches Verfahren sollen sie Deiner Ansicht nach implementieren? Wie sollten sie die erforderliche Rechtssicherheit schaffen?
Howdie hat geschrieben:Die Ausweiskontrollen an den Kassen, kosten die Mitarbeiter schließlich auch Zeit und den Betreiber damit Geld. Das ist also kein Argument. Und einmalig so was zu programmieren, dürfte bei den Gewinnmargen im Downloadvertrieb wohl kaum zu Buche schlagen.
Wenn Du den Leuten sagst
was sie programmieren sollen und ihnen verbindlich garantierst, dass weder die Internetausdrucker am Hamburger Gericht noch die Chefzensoren in Frankfurt, München und Berlin ihnen die Investition wieder abschießen, werden sie es auf der Stelle tun. Deutschland ist ein großer und lukrativer Markt.
Howdie hat geschrieben:Das ist keine Zensur, das ist Selbstkastrierung des Onlinehandels durch Geiz.
Das ist für den Anbieter der Zwang, selbst zu zensieren, weil er sonst wirtschaftlich erledigt wird. Das Argument ist so dünn wie ein 20 Jahre lang getragenes T-Shirt.