Na, wenn einem die Argumente ausgehen prügelt man immer auf die Rechtschreibung der Leute ein.Andreas Schulz hat geschrieben:Absolut. Dein Mix aus falschen Behauptungen, mangelnder Rechtschreibung und durchgehender Kleinschreibung tut wirklich in den Augen weh.
Du hast übrigens nicht ein Gesetz in diesem Thread genannt, sondern versuchst die Steuer die bei der direkt Einfuhr anfällt auf digitale Güter umzumünzen. So funktioniert es nur leider nicht.
Die Steuern die hier anfallen sind vom Verkäufer zu tragen. Der Käufer zahlt nix, bzw: er würde den Aufpreis zahlen der für das jeweilige Land anfällt woher der Käufer kommt (sprich: genauso wie man hier die 19% direkt an der Kasse zahlt wenn man nen Snickers kauft). Wenn der Verkäufer aber nicht den Satz aufschlägt, dann kann der Käufer nix dafür. Der Fiscus muss dann ebenfalls das Geld vom Verkäufer einfordern (ist relativ schwer wenn er weit weg im Ausland sitzt).
http://rechtsanwalt-schwenke.de/e-comme ... ngen-2015/
Macht der Verkäufer das nicht, dann macht genau dieser sich der Steuerhinterziehung strafbar.
Achtung „Steuersparmodell“: Sie sollten nicht auf die Idee kommen, die Kunden aufzufordern ein Land anzugeben, bei dem keine USt anfällt und Sie damit keine USt abführen müssen. Für diese Steuerhinterziehung müssten Sie selbst einstehen.
Nein.Andreas Schulz hat geschrieben:Wird mit der VPN bewusst die IP umgangen, obwohl man die 19% UST zahlen müsste. Und wie nennt man das, wenn man mittels Tricks Steuern nicht zahlt, die man zahlen müsste? Richtig Steuerhinterziehung.
Die IP gilt nicht als Adressenangabe. Gibt man beim Kauf die falsche Adresse an (was man bei jedem Shop machen muss, bevor man kauft), dann sehe es etwas anders aus. Der Verkäufer ist hier aber immer noch in der Pflicht. Er muss den Kauf dann unterbinden wenn er keine Steuern an das Land zahlen will, aus dem Ich komme.
Leifman zur selben Zeit gepostet :c
