Wigggenz hat geschrieben:The Incredible Hojo hat geschrieben:
Es gibt kein Recht auf Gebrauchtmarkt. Es ist nur eben so, dass die Ware sich in ihrer Eigenschaft von Gebrauchs- zu Verbrauchsware wandelt. Wenn ich mir nen Hägen Dasz Eisbecher kaufe und von den 500 ml zwei Drittel gegessen habe, kann ich den dann auch gebraucht verkaufen? Ja, könnte ich. Was bekomme ich dafür? Danke.
Jahrelang haben wir uns daran gewöhnt, Spiele wie Autos anzusehen: Neu kaufen, eine zeitlang nutzen, dann wieder verkaufen und damit das Neue mit finanzieren. Nur: Spiele sind keine Autos. Spiele sind natürlich auch kein Speiseeis. Aber dahin wird der Wandel gehen. Ein Spiel, ein Käufer, eine Nutzungsmöglichkeit. Wem das missfällt, der wird auf der Strecke bleiben, der Industrie wird dieser Kreis herzlich egal sein, weil es genug gibt, die damit kein Problem haben. Ob jetzt hier 200 4players Forenmitglieder EA boykottieren, ist EA so egal, als ob im Zollhafen ein Sack Konfetti umfällt.
Genau, Spiele sind Verzehrware...
Nein, Spiele sind Medien, und ebenso wie ich bei Filmen (DVDs, Videokasseten), Musik (CDs, Schallplatten), Büchern, Comics, Zeitschriften etc. sowohl das Recht auf Weiterveräußerung habe als auch die Möglichkeit dazu (denn bei CDs oder DVDs kann ich auch als Zweitkäufer deren Inhalt noch nutzen), habe ich auch bei Spielen das Recht dazu. Nur die Möglichkeit wurde mir genommen.
Wie ich gesagt habe: Spiele sind KEINE Eiscreme. Aber eben auch keine Autos. Sondern wie du richtig gesagt hast Medien. Und die haben ihre Eigenarten, die sich mit der Zeit gewandelt haben und sich wandeln werden.
Nein, es gibt kein ausdrückliches Recht auf Weiterveräußerung. Es wird ein logisches Folgerecht, indem du Eigentümer der Ware wirst (durch Bezahlung...) und damit mit der Ware machen kannst, was du willst, solange sie nicht Hehlerware ist oder du Straftaten damit begehst. Du bist Eigentümer der Blu-Ray und kannst diese damit wieder verkaufen. Dass der Käufer den Film gucken kann und somit den Nutzen hat, ist schön für euch beide, ein Recht, dass es so ist, ist dir aber nicht ausdrücklich gegeben. Wenn du mal die EULAs von heute durchliest, wirst du feststellen, dass du die Nutzung des Spiels bezahlt hast, aber nicht Eigentümer bis. Von daher hast du auch kein ausdrückliches Recht, das Spiel weiter zu verkaufen. So schlimm das klingen mag: Seit es die EULAs gibt, ist der Gebrauchtmarkt quasi nur noch eine Duldung, kein verbrieftes Recht im Rahmen der Eigentumsübertragung. Und jetzt bitte nicht mit Gerichtshofentscheid aus 2012 kommen, da ging es um was ganz anderes.
Die Seriennummer verhilft dir zur Nutzung des Spiels, also genau gesagt, dass DU allein DIESES Spiel spielen kannst/darfst.Was tatsächlich dein Eigentum ist, ist Hülle, Inlay, Datenträger. Das darfst du auch weiter verkaufen.
Auch hier: Wem das nicht gefällt, muss das Hobby wechseln.