ThePlake0815 hat geschrieben:Alter, lbenutz den Link! Urheberrechtsverletzung ist geistiger diebstahl, wenn der Urheber KEIN Einverständniss gibt... und du kommst mit Filesharing von Copyright geschützten Produkten, was nichts damit zu tun hat!!!
Da du nicht lesen kannst, hier ein auszug:
Dem Urheber wird das Recht der Verwertung seines Werkes zugebilligt: Dieses umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Der Urheber darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt. Der Urheber kann die Entstellung eines Werkes verbieten.
...
Recht auf Zugänglichmachung. Die Übertragung und bereits das Anbieten von Werken im Internet ist nur mit Zustimmung der Urheber zulässig. Dies gilt auch dann, wenn diese Werke nur an wenige Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (on Demand).
informiere dich über den Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright...
Ach Scheiss drauf, keinen Bock mehr mich mit solchen kindern zu streiten, die nicht mal lesen können...
du hast nicht wirklich gelesen, was ich geschrieben habe, oder? gehe mal selber in den wiki eintrag, drücke strg+f und gebe dann "diebstahl" ein.
du interpretierst da was völlig falsch. es geht nicht um diebstahl, sondern wie oben genannt um die rechte am werk. vervielfältigung, etc. unter anderem auch die bearbeitung und ausstellung, weswegen erwähnte fotografin ja auch recht bekam.
geistiger diebstahl wäre ein plagiat, du nuss. wenn ich nen film ausm netz lade ist er doch nicht automatisch von mir. und wenn ich ihn verbreite ebenso wenig.