Du, magst du dich ein wenig beruhigen und mir dann in Ruhe noch mal mitteilen, was du gerade sagen wollest?Bambi0815 hat geschrieben:[...]
Das liest sich ein wenig arg aufgeregt.
(In wenigen Worten: HAEH?)
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Du, magst du dich ein wenig beruhigen und mir dann in Ruhe noch mal mitteilen, was du gerade sagen wollest?Bambi0815 hat geschrieben:[...]
Fair Use ist ein Argument. Ein rechtlich sehr stichhaltiges. Auch ist die Schöpfungshöhe eines Werkes ein stichhaltiges rechtliches Argument.ronny_83 hat geschrieben:Bevor du hier Rechtliches als Argument vorlegst, solltest du die betreffenden Paragraphen auf den Tisch legen, die entsprechendes darlegen. Denn es einfach so zu sagen ohne das konkreten Beweis zu bringen, ist kein Argument.
Geistiges Eigentum hat keinen Wert in sich selbst. Es kann nach der Rechtssprechung im angelsächischen Raum übertragen werden (im deutschen nicht) und nach dem Verstreichen einer bestimmten Zeitspanne wird dieses geistige Eigentum gemeinfrei. Es hat dann keinen Urheber mehr, jeder kann es nach Gutdünken verwenden. Dies nur mal zur BegriffsklärungDas geistige Eigentum ist viel wert und kann nicht einfach so aufehoben werden.
Begründe das bitte.Ein Spiel zu spielen ist wie einen Film vorzuführen.
Begründe das bitte.Es ist egal ob es ein aktives oder passives Medium ist, eine Vorführung bleibt eine Vorführung.
Begründe das bitte.Zu kommentieren, was man dort gerade tut, schafft kein eigenes Prdukt.
Ohhh echt ? Nein quatsch ich bin voll chillig hier. ^^ .. Ja manchmal lesen sich Sachen anders als man es eigentlich geschrieben hat.Sir Richfield hat geschrieben:Du, magst du dich ein wenig beruhigen und mir dann in Ruhe noch mal mitteilen, was du gerade sagen wollest?Bambi0815 hat geschrieben:[...]
Das liest sich ein wenig arg aufgeregt.
(In wenigen Worten: HAEH?)
Nein, sie stehen da und drücken Knöpfe, während ein Film läuft. Da ist keine Interaktion.ronny_83 hat geschrieben:Was machen denn Spieleentwickler bauf der E3 bei Pressekonferenzen, wenn sie auf der Bühne stehen? Sie führen ihre Spiele vor. Warum du da plötzlich ein Fass aufmachst, nur weil man beim Spielen Knöpfe drücken muss, ist mir ehrlich gesagt schleierrhaft.
Lies diese Replik von dir noch mal in aller Ruhe.Verstehe. Jetzt beginnt wieder diese Phrasen-Schmeißerei. Passietrt das nicht immer dann, wenn man keine Argumente findet?
[/quote]Was hat das bitte jetzt damit zu tun`Wenn Lothar Matthäus "Hitler´s "Mein Kampf" vorträgt und kommentiert, dann bleibt "Mein Kampf" immer noch Hitler´s Produkt und wird nicht zu Lothar Matthäus´ Kampf.Sir Richfield hat geschrieben:Etwas zu kommentieren oder nicht ist erheblicher, als du denkst.
Beispiel aus dem eigenen Lande: Hitlers "Mein Kampf" darf explizit NUR mit Kommentierung und nicht komplett an einem Stück vorgetragen werden.
Es gibt keine Gesetze, die sich explizit zu Let's Plays äußern. Wäre auch schwachsinnig. Bei Let's Plays handelt es sich um eine verletzung des Urheberrechts, da das gesamte Spiel in Videoform verfügbar ist. Nun liegen die Verbreitungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes nun einmal beim Schöpfer, dazu zählen Videos, Audiofiles und Ähnliches, was man aus den Spielen machen kann.Sir Richfield hat geschrieben:Oder um es zu spezifizieren:Sir Richfield hat geschrieben:Das ist als Argument so gut und schlecht wie deine Behauptung des Gegenteils.ronny_83 hat geschrieben:Bevor du hier Rechtliches als Argument vorlegst, solltest du die betreffenden Paragraphen auf den Tisch legen, die entsprechendes darlegen. Denn es einfach so zu sagen ohne das konkreten Beweis zu bringen, ist kein Argument.
Meine Aussage ist, dass es sich hier um eine Grauzone handelt. Also gerade das Fehlen von Paragrafen und Urteilen zu diesem speziellen Thema "beweist" mein Argument.
Es läge jetzt also tatsächlich an dir, mir Paragrafen und Urteile zu zeigen, die explizit das Format "Let's Play" verbieten.
Übrigens zeichnet sich ein Rechtsstaat auch dadurch aus, dass erstmal das erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist.
Models, Grafiken, Audiofiles, Musik und Co sind alle urheberrechtlich geschützt, deswegen zählt es aus Vorführung.Kajetan hat geschrieben:Begründe das bitte.
Der Spaß ist ja, man hat sich hingesetzt und eine Lösung gefunden, mit der zumindest beide Partein leben können.Bambi0815 hat geschrieben:Edit: Sagen wollte ich eigentlich nur, dass man vllt das Thema Künstler und Konsument nochmal überdenken muss. Das Medium hat sich geändert aber die Gesetze sind alle noch gleich, bezüglich dem. Mann muss sich da nochmal hinsetzen und sehen wie man es regelt damit beide Partein glücklich sind. Ich bin aber wenig für Kontrolle. Daher kann die neue Regelfindung auch gegen den Konsumente sich auswirken.
Aber machen wir den bei Spielen eine Sonderregelung. Wenn ich eine schöne Vase gekauft habe so kann ich diese doch auch auf eine offenes Portal anderen zeigen. Schliesslich hat der Künstler einen Teil seiner Rechte an mich abgetreten.James Dean hat geschrieben: Es gibt keine Gesetze, die sich explizit zu Let's Plays äußern. Wäre auch schwachsinnig. Bei Let's Plays handelt es sich um eine verletzung des Urheberrechts, da das gesamte Spiel in Videoform verfügbar ist. Nun liegen die Verbreitungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes nun einmal beim Schöpfer, dazu zählen Videos, Audiofiles und Ähnliches, was man aus den Spielen machen kann.
Aber wem gehört die Spielerfahrung, die hier durch ein Video geteilt wird? Denn das wird in diesen Videos dargestellt. Nicht das Spiel als Daten, die man selber nutzen kann (was ja eine klare Verletzung der damit verbundenen Urheberrechte wäre), sondern es wird die Spielerfahrung als solche geteilt. Wie spielt sich das Spiel? Gehört diese Erfahrung auch dem Urheber? Ich persönlich bezweifle das. Und jeder LPer, der nicht einfach nur unkommentiert ein Video hochlädt, sondern sein eigenes, persönliches Spielerlebnis kommentiert, hat damit meiner Meinung nach ein eigenständiges Werk geschaffen, an dem der Rechtsinhaber des Spieles keine Rechte hat.James Dean hat geschrieben:Models, Grafiken, Audiofiles, Musik und Co sind alle urheberrechtlich geschützt, deswegen zählt es aus Vorführung.Kajetan hat geschrieben:Begründe das bitte.
Wenn es nur nach der Spieleerfahrung geht, dann kann der Let's Player auch einfach nur seine Visage in die Kamera halten und brauch das Spiel nicht zeigen. Dann verletzt er selbst auch kein Urheberrecht mehr.Kajetan hat geschrieben:Aber wem gehört die Spielerfahrung, die hier durch ein Video geteilt wird?
Ich werde dir natürlich keine Eula zitieren. Nimm einfach eine halbwegs aktuelle Spielepackung zur Hand, da wirst du fündig.Sir Richfield hat geschrieben:Da es kaum noch welche gibt, kannst du bestimmt die passenden Passagen aus einer EULA zitieren, oder?BattleIsle hat geschrieben:Ja, schau doch einfach mal hinten auf eine Spielepackung drauf.Nein, so einfach ist Fair Use eben NICHT! Das entscheiden auch und gerade in Amerika am Ende Gerichte.Wenn 'fair use' , Absprachen... getroffen werden passt es doch. Wenn nicht und der Rechteinhaber versteht das nicht als Werbung, ist es doch sein gutes Recht da einzuschreiten. Ganz einfach. Da kannst du jetzt auch weiter auf Spitzfindigkeiten rumreiten.
Aber die einen können sich die Verhandlungen nicht leisten, die anderen wollen nicht dringend einen Shitstorm in einer nicht feierlichen Größenordnung riskieren.
Gutes Recht ist übrigens nicht blind Strikes aufgrund eines Prüfalgorithmus zu verteilen, sondern eine Anzeige.
Gerade wir hier in Deutschland sollten uns mit "gutes Recht" Rufen im Lichte der YouPorn Abmahnungen (und anderen solcher Späße in letzter Zeit) schwer zurückhalten.
Wenn es über ein DRM System, wie Steam, Origin, Uplay läuft, so nein gehört mir das Spiel an sich so nicht mehr. Aber genau hier haben wir ein Fall wo sich das Medium Spiele in vielen Fällen verändert hat und dieser Teil muss genauso mal betrachtet werden, auch wenn er am Ausführen des Spiels keinen Einfluss haben sollte, so hat sich die Rahmenbedingung vom Medium geändert.adventureFAN hat geschrieben:Die Vase ist dein Eigentum, ein (in dem meisten Fällen) Spiel nicht.
Richtig. Aber Lothar Matthäus hat gar nicht die Absicht das Buch "Mein Kampf" zu seinem zu machen. Aber wenn Lothar Matthäus auf Tour geht und seine Kommentare zu diesem Buch auf der Bühne vorträgt, dann gehört ihm jeder einzelne Cent, der dadurch erwirtschaftet wird.ronny_83 hat geschrieben:Was hat das bitte jetzt damit zu tun`Wenn Lothar Matthäus "Hitler´s "Mein Kampf" vorträgt und kommentiert, dann bleibt "Mein Kampf" immer noch Hitler´s Produkt und wird nicht zu Lothar Matthäus´ Kampf.