Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver legt Einspruch ein

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brent
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von brent »

Du unterstellst, die BPjM würde mal ihren Job machen.
Die winken doch nur nach USK-Stufen durch.
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greenelve
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von greenelve »

brent hat geschrieben:Du unterstellst, die BPjM würde mal ihren Job machen.
Die winken doch nur nach USK-Stufen durch.
Ist das nicht auch eine Unterstellung? :Blauesauge:

Oder zählt deine Meinung mehr als Meinung? :Kratz: Dann hast du natürlich recht. :Daumenlinks:


Es sind übrigens zwei verschiedene Institutionen. Die USK eine GmbH und die BPjM eine Bundesprüfstelle.

Sollte Wikipedia als Erklärung langen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltu ... tkontrolle
http://de.wikipedia.org/wiki/BPjM
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brent
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von brent »

Über die Unternehmensformen hab ich kein Wort verloren, kann mir auch ziemlich Wurst sein. Ich seh nur die Ergebnisse.
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SethSteiner
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von SethSteiner »

5ancho hat geschrieben:Also wenn aus allen Kindern, die brutale Spiele spielen solche Flachpfeiffen in Argumentation werden wie du, dann werde ich meinen Kindern alles an Medien verbieten bis sie 18 sind. Mal im Ernst, du machst hier auf dicke Hose mit deinen Argumenten aber wenn man dir nur ein Gegenargument nennt (und es sind schon einige gute hier genannt worden) streitest du alles ab und biegst es dir wieder so zurecht wie du es brauchst. Ach ja, ich habe einen Freund, welcher sich damals als er 13 war mit Freunden The Ring angesehen hat. Der Kerl kann Abends nicht alleine nach hause laufen wenn wir einen gruseligen Film gesehen haben. Ist das real genug für dich?
Flachpfeiffen in Argumentation? Vielleicht solltest du dir die "Gegenargumente" durchlesen und das worum es geht und was gefordert ist. Wie bereits schon ein Mal gesagt, man kann durchaus jede Position annehmen, dazu muss man aber eben auch eine entsprechende Argumentation liefern und Strohmänner gehören nicht dazu. Beispiel Unterschiede der psychischen Entwicklung zwischen Erwachsenen und Minderjährigen. Da das niemand angezweifelt hat, muss das nicht begründet werden. Mehrmals habe ich von der Bedrohungs- und Gefahrenlage gesprochen, die von Relevanz ist und als Vorwand für diese Gesetze dient. Ich habe daraufhin als Beispiel gefordert, die vor über 50 jahren gemachten Untersuchungen vorzulegen, die doch sicherlich die Basis für die Einschränkungen darstellen. Das ist bisher nicht passiert und selbst wenn es diese Forschungen jemals gegeben habe, sind sie in Anbetracht der Entwicklungen und damaligen Forschungsarbeit wohl vollkommen nutzlos. Und das führt dann in letzter Konsequenz dazu, dass der Jugendmedienschutz keine wissenschaftliche Basis hat und allein auf Vorstellungen einiger konservativer Kräfte im Land beruht. Und das ist nicht gerade etwas, womit sich eine freiheitliche Demokratie brüsten kann.

Zu deiner Anekdote ist zusagen: Anekdroten sind keine valide Argumentation. Ich habe das an einer früheren Stelle schon ein Mal verdeutlich.
Chris_HH hat geschrieben:Chris_HH » 01 Jul 2013 11:44Also manche fühlen sich wohl bei jedem Thema dazu berufen über den Sinn gewisser Dinge nachzudenken und alles zu hinterfragen bzw. alles als sinnlos dazustellen.
Stell dir vor aber wir leben in aufgeklärten Zeiten und da tue ich tatsächlich mich dazu berufen über den Sinn gewisser Dinge nachzudenken und alles zu hinterfragen und möglicherweise sogar Dinge als sinnlos darzustellen.. was daran liegen könnte, dass nach gegenwärtigen Informationen bestimmte Dinge tatsächlich sinnlos oder zumindest nicht positiv für die Gesellschaft sind. Deine Ausführungen dazu, dass eine Gesellschaft regeln benötigt sind.. niedlich aber ein Mal mehr irrelevant und sieht nach einem feinen Strohmannfeuerwerk aus. Du kannst spezifische Regeln nicht damit begründen, dass eine Gesellschaft nur mit Regeln funktionieren kann. Darüber hinaus scheinst du ausgerechnet von Subsidiaritätsprinzip noch nichts gehört zu haben.
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greenelve
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von greenelve »

TaLLa hat geschrieben:
greenelve hat geschrieben:Weder USK, BPjM oder sonst eine Institution schreibt den Entwicklern vor, wie ihr Spiel auszuehen hat, was es beinhalten darf und was nicht, damit es eine Freigabe bekommt. Die schneiden auch selber nichts raus, das wäre Zensur. Sie bewerten die Titel in einem Gremium, welches sich aus verschiedenen Personen zusammensetzt und dort über die Einstufung diskutiert wird.
Mhm ist das Verbot etwas zu veröffentlich nicht Zensur? Ich denke schon. Die USK sollte einfach nur die Vollmacht haben welcher Flatschen auf die Packung kommt, fertig. Damit wäre ihre Aufgabe im Jugendschutz erledigt, der Rest ist Erziehung und Wachheit der Eltern. Ob sie mal schauen welche Farbe der Flatschen auf des Kindes Spielen hat.
Es gibt kein Verbot zur Veröffentlichung seitens der USK. Die haben auch nicht mehr Macht als den Stempel draufzuhauen, oder das Spiel im Zweifelsfall an die BPjM weiterzureichen.

Selbst wenn die BPjM ein ab 18 verweigert, ist die Veröffentlichung nicht verboten, sie unterliegt nur weiteren Auflagen.

Ab 12 darf von unter 12jährigen weder gekauft noch konsumiert werden (allenfalls mit Erlaubnis der Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht grob fahrlässig gefährden)

Ab 16 darf von unter 16jährigen weder gekauft noch konsumiert werden ( (allenfalls mit Erlaubnis der Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht grob fahrlässig gefährden)

Ab 18 / Keine Freigabe darf von unter 18jährigen weder gekauft noch konsumiert werden (allenfalls mit Erlaubnis der Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht grob fahrlässig gefährden)

Indexliste darf von unter 18jährigen weder gekauft noch konsumiert werden und darf ihnen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, sprich Extraraum, siehe Hardcorepornos (das Beispiel kennt jeder :Blauesauge: )

Die Indexliste unterteilst sich noch in A und B, verschärft die Auflagen weiter was Handel betrifft, um Sicher zu gehen das Minderjährige nicht damit in Kontakt kommen. Ganz am Ende gibt es auch Verbot und Beschlagnahmung bei absoluten Ausnahmefällen. Zum Beispiel Menschenverachtend, Verfassungsfeindlich.

Zensur ist wenn man eine Meinung / Botschaft nicht äußern kann. Dies ist dennoch möglich, wenn auch eingeschränkt. Wieder bestes Beispiel: Hardcorepornos. Die unterliegen strengen Auflagen und niemand redet dabei von Zensur. :|


edit:
Wenn meine Behauptung nicht zusagt, gibt es auch eine offizielle USK Seite, auf der die Einstufungen genauer erklärt werden
http://www.usk.de/pruefverfahren/alterskennzeichen/
Bambi0815
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von Bambi0815 »

Da stellt sich mir die frage warum ab 18 spiele geschnitten sind wenn jugendliche die nicht kaufen duerfen.

Da deutschland nicht vervietet das jugendliche zudem ungeschnittene spiele ab 18 spielen duerfen koennen sie auch importe ungehemmt spielen. Aber das nur wenn die eltern es erlauben.

Bayern ist zudem nicht mal richtiges deutschland. Mehr oesterreich und die haben pegi. Wie unfair ist das den bitte.
Zuletzt geändert von Bambi0815 am 01.07.2013 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
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bondKI
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von bondKI »

Bambi0815 hat geschrieben:Da stellt sich mir die frage warum ab 18 spiele geschnitten sind wenn jugendliche die nicht kaufen duerfen.

Da deutschland nicht vervietet das jugendliche zudem ungeschnittene spiele ab 18 spielen duerfen koennen sie auch importe ungehemmt spielen. Aber das nur wenn die eltern es erlauben.
Da Import Version meistens auf dem Index stehen: Nein, dürfen sie nicht, da es strikt verboten ist diese weiterzugeben oder Kindern unter 18 Jahren in irgendeiner Weise zugänglich zu machen.
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greenelve
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von greenelve »

Bambi0815 hat geschrieben:Da stellt sich mir die frage warum ab 18 spiele geschnitten sind wenn jugendliche die nicht kaufen duerfen.
Nur die Hersteller schneiden. Und nur sie dürfen das.
Und sie:
- wollen auf Nummer sicher gehen Ab 18 direkt beim ersten Mal zu bekommen
- auf ab 16 schielen und es trotzdem ab 18 wird
In beiden Fällen ist fraglich ob schneiden erfolgreich ist.

Oder weil es sonst eventuell indiziert worden wäre. Eher unwahrscheinlich, haben Studios/Publisher irgendwann eine Ahnung, in welche Richtung es geht.
Zuletzt geändert von greenelve am 01.07.2013 17:23, insgesamt 1-mal geändert.
Bambi0815
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von Bambi0815 »

bondKI hat geschrieben:
Bambi0815 hat geschrieben:Da stellt sich mir die frage warum ab 18 spiele geschnitten sind wenn jugendliche die nicht kaufen duerfen.

Da deutschland nicht vervietet das jugendliche zudem ungeschnittene spiele ab 18 spielen duerfen koennen sie auch importe ungehemmt spielen. Aber das nur wenn die eltern es erlauben.
Da Import Version meistens auf dem Index stehen: Nein, dürfen sie nicht, da es strikt verboten ist diese weiterzugeben oder Kindern unter 18 Jahren in irgendeiner Weise zugänglich zu machen.
Manhunt und konsorten meinst du sicherlich. Importe sind nicht index zwangsmaessig. Weiss nicht woher du das hasst.
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SethSteiner
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von SethSteiner »

Ich rede bei dem gesetzlichen Umgang mit Pornographie selbstverständlich auch von Zensur. Von niemand kann keine Rede sein.
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greenelve
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von greenelve »

Ohne Einstufung darf es nicht öffentlich verkauft werden. Importe, die in Deutschland nie geprüft wurden, sind erstmal "normales" ab 18. afair.

Beim Index gibt es 2 Seiten, A und B. Weiss aus dem Kopf grad selber nicht wie genau die gehandabt werden.


@SethSteiner:
Wo findet Zensur statt, wenn Pornographie, nur bestimmten Altersgruppen zugänglich gemacht wird?
Softpornos ab 16 und härteres Zeug ab 18 oder Index.

Wie definierst du Zensur?
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Chris_HH
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von Chris_HH »

@ SethSteiner

Bevor du nun weiter gegen Argumentierst, leg mir bitte deine Zahlen und Werte vor die das Gegenteil beweisen und nicht nur dein stupides geschwafel von alle die keine Zahlen vorweisen können haben keine Basis für Argumente.

Religion, Glauben und beten kann wissenschaftlich auch nicht belegt werden, trotzdem knien sich jeden Tag um die gleiche Zeit die gleichen Menschen nieder und beten gen Mekka.

Genauso wie deine "Strohmann" bzw. "Subsidiaritätsprinzip" Aussage.
Du scheinst mir einer zu sein der sich mit "Fremdwörtern" gut auskennt, aber um jemanden seine Meinung und Ansicht damit schlecht zu machen, reicht nun wirklich net mein Kleiner ;)

Aber mit Leuten wie dir zu diskutieren macht eh keinen Sinn, ist wie zu probieren den Grünen zu erklären das deren "Ideen" zu Teuer für Deutschland sind xD
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bondKI
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von bondKI »

Bambi0815 hat geschrieben:
bondKI hat geschrieben:
Bambi0815 hat geschrieben:Da stellt sich mir die frage warum ab 18 spiele geschnitten sind wenn jugendliche die nicht kaufen duerfen.

Da deutschland nicht vervietet das jugendliche zudem ungeschnittene spiele ab 18 spielen duerfen koennen sie auch importe ungehemmt spielen. Aber das nur wenn die eltern es erlauben.
Da Import Version meistens auf dem Index stehen: Nein, dürfen sie nicht, da es strikt verboten ist diese weiterzugeben oder Kindern unter 18 Jahren in irgendeiner Weise zugänglich zu machen.
Manhunt und konsorten meinst du sicherlich. Importe sind nicht index zwangsmaessig. Weiss nicht woher du das hasst.
Ich sagte nicht, dass Import Version zwangsläufig auf dem Index stehen. Ich sagte lediglich, dass diese meistens auf dem Index sind, was einfach in der Natur der Sache liegt.
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SethSteiner
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von SethSteiner »

Als nicht ausreichend begründete Beschränkung der Kunst-, Meinungs- oder Pressefreiheit. Es ist schon bezeichnend, wenn Pornographie tabuisiert wird, obwohl die Geschlechtsreife weit früher als mit 18 einsetzt (oder 16). Ich vermute mal, dass kein Menschenaffe seinen Kids die Hand vor hält, wenn rumgepoppt wird, lasse mich aber natürlich gern eines besseres belehren (mir ist der physiologische und geistige Unterschied zwischen dem Homo Sapiens und Menschenaffen bekannt).

@Chris_HH
Bevor du nun weiter gegen Argumentierst, leg mir bitte deine Zahlen und Werte vor die das Gegenteil beweisen und nicht nur dein stupides geschwafel von alle die keine Zahlen vorweisen können haben keine Basis für Argumente.
Ähhhhht. Du solltest lernen wie Wissenschaft funktioniert. Niemand muss die Nichtexistenz von etwas beweisen. Ich brauche gar keine Zahlen und Werte vorzulegen um das Gegenteil von etwas zu beweisen. Andersherum wird ein Schuh draus.
Religion, Glauben und beten kann wissenschaftlich auch nicht belegt werden, trotzdem knien sich jeden Tag um die gleiche Zeit die gleichen Menschen nieder und beten gen Mekka.
Was hat das eine mit dem anderen zutun? Ich sage "Einschränkungen benötigen Grundlagen, die durch eine valide Argumentation gebildet werden". Und du sagst "Glaube kann wissenschaftlich nicht belegt werden, trotzdem glauben Menschen". Was sich übrigens obendrein auch noch widerspricht.

Ich bin nicht dein Kleiner und ja ich wiederhole mich. Sowas passiert recht häufig bei kontroversen Themen, vor allem dann, wenn Argumente ungültig sind und es trotzdem immer wieder mit ihnen versucht wird, wie zum Beispiel mit den Anekdoten. Vielleicht hast du ja die güte zu zeigen, inwiefern diese Sache über die wir sprechen sinnvoll ist. Was dafür nötig ist, habe ich ja in den vorangegangenen Posts zur Genüge erläutert. Und Strohmann ist sicher ebensowenig ein Fremdwort wie das Subsidiaritätsprinzip.
Easy Lee
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Re: Saints Row 4: USK verweigert Altersfreigabe, Deep Silver

Beitrag von Easy Lee »

Ich bin nicht die Zielgruppe, da mir Saints Row zu infantil ist. Aber solche Beschränkungen sind für mich als erwachsener Konsument grundsätzlich ärgerlich. Wenn jemand einen Titel produziert, den ich gut finde und erwerben möchte, hat sich da keine Instanz hinzustellen und mir den Kauf zu verbieten.