Der kritische Herbst hat mit seinem abschließenden Artikel einige Fragen offen gelassen. Daher haben wir uns dazu entschlossen, noch ein letztes Mal weitere Einzelheiten darüber zu veröffentlichen, was genau zwischen Publisher und Verlag vereinbart werden sollte. Es geht um das gezielte Hypen eines Spiels, das sich am Ende für den Publisher und den Verlag in barer Münze auszahlen soll.
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Hier geht es zum gesamten Bericht: Der kritische Herbst
Der kritische Herbst
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- 4P|BOT2
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- 4P|Bodo
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Möglicherweise sittenwidrig
Hi Leute,
ich möchte hier nur noch aus rechtlicher Sicht anmerken, dass es ohnehin sehr fraglich ist, ob so ein Vertrag nicht null und nichtig ist. Er könnte sittenwidrig sein, was sich aus 138 Abs 1 BGB ergibt: Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist demnach nichtig. Die Sittenwidrigkeit entspringt "dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden". So sind Verträge, die etwas Verbotenes vereinbaren (z.B. Begehung einer Straftat), regelmäßig sittenwidrig.
Moralisch fragwürdig ist ein derartiger Vertrag freilich auf alle Fälle, er könnte daher auch vor Gericht keinen Bestand haben. Das bedeutet, dass sich die Vertragsparteien dann auch nicht an das Vereinbarte halten müssen und keine Bezahlung erfolgt.
In diesem Sinne,
4P|Bodo
ich möchte hier nur noch aus rechtlicher Sicht anmerken, dass es ohnehin sehr fraglich ist, ob so ein Vertrag nicht null und nichtig ist. Er könnte sittenwidrig sein, was sich aus 138 Abs 1 BGB ergibt: Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist demnach nichtig. Die Sittenwidrigkeit entspringt "dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden". So sind Verträge, die etwas Verbotenes vereinbaren (z.B. Begehung einer Straftat), regelmäßig sittenwidrig.
Moralisch fragwürdig ist ein derartiger Vertrag freilich auf alle Fälle, er könnte daher auch vor Gericht keinen Bestand haben. Das bedeutet, dass sich die Vertragsparteien dann auch nicht an das Vereinbarte halten müssen und keine Bezahlung erfolgt.
In diesem Sinne,
4P|Bodo
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Ich glaubs einfach nicht! Nach den letzen peinlichen "kritischer Herbst" Artikeln freue ich mich weil ihr endlich mit konkreten Anschuldigungen herausrückt und dann das.
Wieder ein Titel wie "Einzelheiten aus dem PR- & Marketingplan" und nur wieder Geschwafel ohne jedwede Fakten.
Also es ist schon verdammt peinlich für euch Aufklärer hier so eine Riesenstory zu promoten und absolut keine Fakten, nur unbeweisbare Behauptungen, auf den Tisch zu legen.
So was peinliches ist mir echt schon sehr lange nicht mehr untergekommen und noch viel beeindruckender ist dabei das ihr selbst nicht bemerkt wie lächerlich und unprofessionell das ist.
Viel Spaß weiterhin beim anyonymen brutalstmöglichen aufklären und anschwärzen.
Wieder ein Titel wie "Einzelheiten aus dem PR- & Marketingplan" und nur wieder Geschwafel ohne jedwede Fakten.
Also es ist schon verdammt peinlich für euch Aufklärer hier so eine Riesenstory zu promoten und absolut keine Fakten, nur unbeweisbare Behauptungen, auf den Tisch zu legen.
So was peinliches ist mir echt schon sehr lange nicht mehr untergekommen und noch viel beeindruckender ist dabei das ihr selbst nicht bemerkt wie lächerlich und unprofessionell das ist.
Viel Spaß weiterhin beim anyonymen brutalstmöglichen aufklären und anschwärzen.

- Brakiri
- Beiträge: 3482
- Registriert: 19.09.2006 11:34
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Genauso sieht es aus.
Viele Gesetze im BGB sind stark interpretationsfähig.
Was heute als sittenwidrig empfunden wird, kann morgen schon gesellschaftlicher Alltag sein, an dem die meisten Richter sich oft ankoppeln, denn auch sie bleiben vom Wandel der Gesellschaft nicht verschont.
Leider muss ich auch sagen, dass ihr euch das Nachwort hättet sparen können.
Das Gesagte hilft nicht weiter. Ihr habt auf mögliche Missstände hingewiesen, seit als Nestbeschmutzer tituliert worden, habt euch Kritik von einem recht peinlichen Herr Lott von der Gamestar anhören müssen, und ein "Peinlich"-Zertifikat von Mick Schnelle (ehemalig Gamestar) bekommen.
Manchmal ist schweigen der bessere Weg. Solange nichts handfestes "vorzeigbar" ist, seid besser ruhig, jetzt wo ihr im Sumpf gerührt habt, haben nachträgliche nichtssagende Zusätze keinen Sinn mehr.
Die Mags zerstören ihre Glaubwürdigkeit selber mit Tests wie C&C3 oder G3. Ihr habt das nochmal in den Fokus gerückt und gut. Wenn ihr keine "BEWEISE" auf den Tisch legen wollt, dann lasst es jetzt einfach sein.
Danke!
Brakiri
Viele Gesetze im BGB sind stark interpretationsfähig.
Was heute als sittenwidrig empfunden wird, kann morgen schon gesellschaftlicher Alltag sein, an dem die meisten Richter sich oft ankoppeln, denn auch sie bleiben vom Wandel der Gesellschaft nicht verschont.
Leider muss ich auch sagen, dass ihr euch das Nachwort hättet sparen können.
Das Gesagte hilft nicht weiter. Ihr habt auf mögliche Missstände hingewiesen, seit als Nestbeschmutzer tituliert worden, habt euch Kritik von einem recht peinlichen Herr Lott von der Gamestar anhören müssen, und ein "Peinlich"-Zertifikat von Mick Schnelle (ehemalig Gamestar) bekommen.
Manchmal ist schweigen der bessere Weg. Solange nichts handfestes "vorzeigbar" ist, seid besser ruhig, jetzt wo ihr im Sumpf gerührt habt, haben nachträgliche nichtssagende Zusätze keinen Sinn mehr.
Die Mags zerstören ihre Glaubwürdigkeit selber mit Tests wie C&C3 oder G3. Ihr habt das nochmal in den Fokus gerückt und gut. Wenn ihr keine "BEWEISE" auf den Tisch legen wollt, dann lasst es jetzt einfach sein.
Danke!
Brakiri
- arvid [I]
- Beiträge: 169
- Registriert: 17.02.2005 14:04
- Persönliche Nachricht:
Der Vertrag ist zwar eine moralische Frechheit aus Verbrauchersicht, denn die Spielefans erwarten ehrlich objektive Berichterstattung mit einem Hauch kreativen Journalismus. Aber als sittenwidrig kann man einen solchen Marketingvertrag nicht bezeichnen, Bodo, denn es geht um die bloße Werbung eines Produktes in journalistischen Medien.
Das es inzwischen üblich sein könnte, versteckte Werbung in Filmen, Zeitschriften und sonstwo gegen Bezahlung an die Produzenten, Verlage etc. unterzubringen, erreicht "nur" die Grenze des geheimen wirtschaftlichen Handelns. Geschäftsgeheimnisse muss man nicht offenbaren.
Zivilrechtlich liegt keine Schädigung der Verbraucher vor, denn diese müssen mit durch finanzielle Interessen des Verlages gelenkter Berichterstattung rechnen. Selbst für die Grenzüberschreitung zum strafrechtlichen Betrug wäre die Kausalität der Täuschungshandlung des Verlages für einen finanziellen Schaden der Verbraucher gar nicht zu beweisen, weil spielejournalistische Medien (leider) die bloße Information über ein Spiel anbieten, ohne Anspruch auf Wahrheitsgehalt zu erheben, wie es für "klassischen" Journalismus typisch wäre.
Das es inzwischen üblich sein könnte, versteckte Werbung in Filmen, Zeitschriften und sonstwo gegen Bezahlung an die Produzenten, Verlage etc. unterzubringen, erreicht "nur" die Grenze des geheimen wirtschaftlichen Handelns. Geschäftsgeheimnisse muss man nicht offenbaren.
Zivilrechtlich liegt keine Schädigung der Verbraucher vor, denn diese müssen mit durch finanzielle Interessen des Verlages gelenkter Berichterstattung rechnen. Selbst für die Grenzüberschreitung zum strafrechtlichen Betrug wäre die Kausalität der Täuschungshandlung des Verlages für einen finanziellen Schaden der Verbraucher gar nicht zu beweisen, weil spielejournalistische Medien (leider) die bloße Information über ein Spiel anbieten, ohne Anspruch auf Wahrheitsgehalt zu erheben, wie es für "klassischen" Journalismus typisch wäre.
