Spunior hat geschrieben:Als ob die Rechtslage hinsichtlich Softwarelizenzen und EULAs jemals wirklich Sinn gemacht hätte.

Macht die Rechtslage schon immer, denn man kann an einer urheberrechtlich geschützten nichtmateriellen Sache (Software, Patent, Musikstück, etc.) kein Eigentum erwerben wie es bei einer materiellen Sache (Auto, PC, Brot, etc.) möglich ist. Grund dafür ist, dass das Urheberrecht aus dem Erschaffen des Werkes selber entsteht (Schreiben der Software) und nicht durch Kauf (Einzelteile und Rohstoffe des Autos werden auch gekauft vom Hersteller, etc.) oder anderen Erwerb.
Das was man beim "Kauf" eines Spiels erwirbt ist also vom Gesetz her schon mal gar kein Eigentum, sondern ein so genanntes Nutzungsrecht (siehe UrhG), welches einem der Urheber (bzw. der, der die Verwertungsrechte inne hat - der Publisher) gegen Bezahlung einer Gebühr (="Kaufpreis") einräumt. So unbequem das klingt, die Spiele die bei euch daheim im Regal stehen sind nicht euer Eigentum (das ist auch unstrittig).
Ein Eigentum kann man also daran gar nicht erwerben und daher hat man nur eine Lizenz und da ist schon im Gesetz geregelt, was man damit machen darf und was nicht. Die berüchtigten EULAs sind weiterführende einseitige Bestimmungen, die aber teilweise auch die gesetzlichen Regelungen nur wiederholen (teils das Kopierverbot, Reverse Engineering, etc.) aber auch teils drüber hinaus gehen.
Ob und wie weit die EULAs in Deutschland bindend sind, das ist weiterhin strittig, aber es gilt als sehr wahrscheinlich, dass bei solchen MMO-EULAs wie bei WoW die Gültigkeit bestand hat. Aber auch das gar nicht nötig, denn der Verstoß eine Kopie zu ziehen der Software (auch im RAM) über das für den erlaubten Betrieb nötige Maß hinaus ist schon gesetzlich fraglich - wenn nicht sogar klar verboten.