Wolfenstein 2: The New Colossus: Video-Test

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4P|BOT2
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Wolfenstein 2: The New Colossus: Video-Test

Beitrag von 4P|BOT2 »



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johndoe1832472
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Re: Wolfenstein 2: The New Colossus: Video-Test

Beitrag von johndoe1832472 »

Zu Eikes Aussage, es gäbe in Deutschland keinen echten Präzedenzfall dafür, dass ein Videospiel verboten wurde, weil es verfassungsfeindliche Symbolik enthällt, möchte ich anmerken, dass z. B. von "Wolfenstein (2009)" zumindest die Originalversion "vom Amtsgericht Detmold wegen Verstößen gegen die Paragraphen 86a und 131 des Strafgesetzbuchs beschlagnahmt und eingezogen (Aktenzeichen 3 Gs 99/10)"* wurde. Das verdeutlicht, warum Publisher es gar nicht erst versuchen, in für den deutschen Markt angepassten Spielen, auch nur ein einziges uneindeutig legitimes Element unterzubringen.

Activision waren scheinbar so eingeschüchtert, dass sie sogar (wie ihr berichtetet) die eigens für Deutschland "zensierte" Version vom Markt nahmen, weil ihnen ein übersehenes Detail im Spiel aufgefallen ist.

*Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenste ... nalfassung
johndoe922761
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Re: Wolfenstein 2: The New Colossus: Video-Test

Beitrag von johndoe922761 »

Ich frage mich schon die ganze Zeit, wie man Wolfenstein 2 in 8 Stunden normal durchspielen kann? Ich bin jetzt bei 46 Prozent und habe 34 Stunden Spielzeit. In dem Spiel gibt es so viel zu sehen und zu entdecken.
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dx1
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Re: Wolfenstein 2: The New Colossus: Video-Test

Beitrag von dx1 »

Zobota hat geschrieben: 06.11.2017 18:14 Zu Eikes Aussage, es gäbe in Deutschland keinen echten Präzedenzfall dafür, dass ein Videospiel verboten wurde, weil es verfassungsfeindliche Symbolik enthällt, möchte ich anmerken, dass z. B. von "Wolfenstein (2009)" zumindest die Originalversion "vom Amtsgericht Detmold wegen Verstößen gegen die Paragraphen 86a und 131 des Strafgesetzbuchs beschlagnahmt und eingezogen (Aktenzeichen 3 Gs 99/10)"* wurde. Das verdeutlicht, warum Publisher es gar nicht erst versuchen, in für den deutschen Markt angepassten Spielen, auch nur ein einziges uneindeutig legitimes Element unterzubringen.

Activision waren scheinbar so eingeschüchtert, dass sie sogar (wie ihr berichtetet) die eigens für Deutschland "zensierte" Version vom Markt nahmen, weil ihnen ein übersehenes Detail im Spiel aufgefallen ist.

*Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenste ... nalfassung
Eventuell ist auch das wieder "ein Fall" von falsch verstanden. In Deutschland gibt's keine Präzedenzfälle, wie man sie in den Vereinigten Staaten von Amerika kennt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall hat geschrieben:Der kontinentaleuropäische Rechtskreis folgt dagegen dem positivistischen Ideal des „Legizentrismus“, d.h. das Primat des Gesetzes gegenüber der Rechtsprechung. Entscheidungen orientieren sich an Gesetzen und nicht an den Entscheidungen anderer Gerichte. Von einem Präzedenzfall kann man allenfalls dann sprechen, wenn ein Obergericht in einem Urteil Grundsätzliches zur Auslegung dieses Gesetzes festlegt. Entscheidend ist aber, dass auch künftig das Gesetz angewandt wird und die Präzedenz hierzu nur eine Auslegungshilfe bietet. Andere Gerichte werden durch Präzedenzfälle selbst nicht gebunden. Deshalb spricht man in Deutschland in der Regel nicht von Präzedenzfällen, sondern von Grundsatzentscheidungen.[/url]
Ein Amtsgericht ist in der BRD zweifelsfrei kein Obergericht.
johndoe1832472
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Re: Wolfenstein 2: The New Colossus: Video-Test

Beitrag von johndoe1832472 »

dx1 hat geschrieben: 06.11.2017 22:52 Eventuell ist auch das wieder "ein Fall" von falsch verstanden. In Deutschland gibt's keine Präzedenzfälle, wie man sie in den Vereinigten Staaten von Amerika kennt.
Ich habe Eikes Aussage anscheinend falsch verstanden:
Mir ist der Begriff "Präzedenzfall" in seiner trennscharfen juristischen Bedeutung gut bekannt. In meinem Post habe ich lediglich im übertragenen Sinne ausdrücken wollen – ich ging fälschlich davon aus, dass Eike es gleichartig meinen müsse – dass es die Option (laut Eike nicht) gäbe, jederzeit einen Präzedenzfall zu schaffen.
Immerhin existiert das Aktenzeichen zu Wolfenstein und somit die Möglichkeit, sich im kommenden Rechtsverkehr auf die bisherige Gerichtsentscheidung zu beziehen. Auch in Deutschland kommt es, zumindest nach Alltagsverständnis und Sprachgebrauch, zu Präzedenzfällen und zwar entsprechend der Begriffsdefinition: "Ein Präzedenzfall (oder auch Musterfall) beschreibt einen juristischen Fall, dessen Entscheidung sich zum Maßstab anderer Fälle entwickelt hat."*

*https://de.wikipedia.org/wiki/Präzedenzfall