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Dead Island auf Liste B

Verfasst: 30.11.2011 14:39
von Scorcher24_
Dead Island, das beim polnischen Entwickler Techland entstanden ist und weltweit vom Münchner Publisher Deep Silver vermarktet wird. Nur in Deutschland ist das im September 2011 veröffentlichte Programm offiziell nicht erhältlich. Trotzdem ist es jetzt sogar im Listenteil B der BPjM aufgetaucht, der strafrechtlich relevanten Werken vorbehalten ist.
http://www.golem.de/1111/88114.html

Sowas aber auch... wundert mich grade.. was ist daran strafrechtlich relevant? Weil man Zombies den Kopf abhacken kann?

Re: Dead Island auf Liste B

Verfasst: 30.11.2011 16:04
von rob81
Das macht das game nur noch interessanter.
Wenn ich mir die Schulhofgespräche der 10 Jährigen vorstelle: "Boh ey, Dead Island ist ja mal mega heftig" - "ja man, sags keinem weiter, das Teil wurde beschlagnahmt"- "fett ey".

:D

Re: Dead Island auf Liste B

Verfasst: 30.11.2011 17:23
von SleazeRocker
Auf Liste B? :o
Sowas betrifft sonst nur meine Tonträgersammlung... :D

Hat das jetzt eigentlich irgendwelche Auswirkungen auf das Spiel in meinem Steam-Konto?

Re: Dead Island auf Liste B

Verfasst: 30.11.2011 19:26
von Dark_Randor
Ich liebe Deutschland :D Fällt mir gerade dazu ein: Einschläge Nazi Bands (Landser usw.), von denen auch viel (berechtigt) auf dem Index steht, braucht man nur mal bei YT einzugeben, um sofort so ziemlich alle musikalischen Machwerke der Herren zu finden... Naja, aber wehe die Musik gehört der GEMA, dann kann man es natürlich nicht sehen, ich meine, Nazis sind das eine, aber Leute, die das Copyright verletzen, das ist echt ne Nummer zu krass, da muss man einschreiten :ugly: :ugly:

Re: Dead Island auf Liste B

Verfasst: 30.11.2011 20:31
von $tranger
Was hat das Spiel denn getan, um auf Liste B zu landen? Vielleicht weil's hauptsächlich (in Deutschland) ethnische Minderheiten sind, die als Zombies umgebracht werden? Oo

Re: Dead Island auf Liste B

Verfasst: 01.12.2011 09:45
von Roggan29
Azgulnorth hat geschrieben:Auf Liste B? :o
Sowas betrifft sonst nur meine Tonträgersammlung... :D

Hat das jetzt eigentlich irgendwelche Auswirkungen auf das Spiel in meinem Steam-Konto?
Das hab ich mich auch schon gefragt.
Bisher ist es bei mir aber noch in meinem Acc.

Re: Dead Island auf Liste B

Verfasst: 01.12.2011 09:54
von Levi 
so wie der Absatz geschrieben ist, würde ich mich aber nicht darauf verlassen, dass das auch so Korrekt ist Oo
wikipedia hat geschrieben:Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich.

Re: Dead Island auf Liste B

Verfasst: 01.12.2011 13:04
von |Chris|
Hier möchte ich ein Zitat einbringen das ein geschätzter Mitspieler dargebracht hat als wir im Wagen den Strand entlang fuhren und auf eine friedliche Gruppe postmortaler Spaziergänger trafen.

Zitat: "GTA ihr Wichser, BAM!"


Wie dem auch sei, ich denke nicht das weiterhin etwas passieren wird.

Re: Dead Island auf Liste B

Verfasst: 04.12.2011 04:18
von bird.gif
Finde ich aber vollkommen berechtigt! Immerhin hat Feuer keine Auswirkungen auf Holz , wenn die Jugend von heute so ein falsches Bild von Feuer hat , können schlimme Dinge passieren!!! :Hüpf:

Re: Dead Island auf Liste B

Verfasst: 04.12.2011 10:45
von Worrelix
Azgulnorth hat geschrieben:Hat das jetzt eigentlich irgendwelche Auswirkungen auf das Spiel in meinem Steam-Konto?
Nö. Die internationale Left 4 Dead 2 Version ist in DE auch beschlagnahmt und existiert noch fröhlich in meinem Steam Ordner. ;-)

Re: Dead Island auf Liste B

Verfasst: 04.12.2011 10:50
von johndoe713862
Roggan29 hat geschrieben:
Azgulnorth hat geschrieben:Auf Liste B? :o
Sowas betrifft sonst nur meine Tonträgersammlung... :D

Hat das jetzt eigentlich irgendwelche Auswirkungen auf das Spiel in meinem Steam-Konto?
Das hab ich mich auch schon gefragt.
Bisher ist es bei mir aber noch in meinem Acc.
Was du hast, hast du.
Der Besitz ist nicht strafbar.