Strafe für Kinderschänder?
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Beispiel für Induktion: Du siehst, dass ein Apfel hinunterfällt. Das ist eine empirische(auf Erfahrung basierende) Beobachtung. Daraus lässt sich schließen, das alle eggenstände hinunterfallen. Das ist dann ein Axiom.
Beispiel für Deduktion: Du weißt vom eben beschriebenen Axiom. Da du weißt(ein Axiom wird schließlich nicht hinterfragt), dass alle Gegenstände herunterfallen, kannst du daraus schließen, dass ein Schlüssel ebenfalls herunter fallen muss.
Beispiel für Deduktion: Du weißt vom eben beschriebenen Axiom. Da du weißt(ein Axiom wird schließlich nicht hinterfragt), dass alle Gegenstände herunterfallen, kannst du daraus schließen, dass ein Schlüssel ebenfalls herunter fallen muss.
- Boesor
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Ich meinte eher ein Beispiel bezüglich der Religion :wink:BrainStew hat geschrieben:Beispiel für Induktion: Du siehst, dass ein Apfel hinunterfällt. Das ist eine empirische(auf Erfahrung basierende) Beobachtung. Daraus lässt sich schließen, das alle eggenstände hinunterfallen. Das ist dann ein Axiom.
Beispiel für Deduktion: Du weißt vom eben beschriebenen Axiom. Da du weißt(ein Axiom wird schließlich nicht hinterfragt), dass alle Gegenstände herunterfallen, kannst du daraus schließen, dass ein Schlüssel ebenfalls herunter fallen muss.
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- The_Final
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Ich vermute, dass eine derartige Neigung als "schwere Sexualstörung" bezeichnet würde. Bei jemandem, der diese tatsächlich auslebt, könnte man im Allgemeinen jedoch von weiteren psychischen Störungen ausgehen, was bei einem Pädophilen, auch bei "leichteren" Fällen von "Kinderschändung" (Fälle, bei denen keine direkte sexuelle Handlung vorgenommen wird oder konsensuelle sexuelle Handlungen zwischen ungefähr gleichaltrigen Minderjährigen), nicht gegeben sein muss.The Flower Maiden hat geschrieben:ich mein es wird hier immer von Krankheit usw geredet, kann ich auch dann davon ausgehn, dass jemand der es befriedigend findet Frauen Säure zu verabreichen, auch ne Krankheit ist???
Darum ist die Meinung eines Betroffenen für die Legislative und Judikative im Allgemeinen auch nicht das bestimmende Element.klar könnte ich mit jemanden schon Mitleid haben, der das jetzt öffentlich zugibt und sich darum kümmert. Aber wenn man selbst in der Situation ist, dass sein eigenes Kind schwerst misshandelt wird, dann hat sicher ganz ganz andere Gedanken.
Ob ein (fallweise lebens-)langer Aufenthalt in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher so ein Zuckerschlecken ist, wie du implizierst, wage ich einfach mal zu bezweifeln.Und abgesehen davon, hier wird meist ein ganzen Leben zerstört und den dann einfach in ne Psychiatrie zu schicken, find ich sowas von falsch (abgesehen von der Todesstrafe).
- Boesor
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Wenn du unumstößliche Beweise brauchst, also Gott anfassen musst, am besten als person, dann hast du recht. Aber mit der Einstellung kommst du in der Religion nicht weit.BrainStew hat geschrieben:Das christliche Axiom schlechthin: Es gibt Gott :wink:
Nicht durch Induktion entstanden, sondern einfach festgelegt.
- TomSupreme
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- The Prodigy
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- Ladevorgang
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So jetzt meld ich mich auch nochmal zu Wort.
Hab die ganze Sache nochmal gründlich überdacht, bin zwar nicht von meiner Meinung [X] Todesstrafe abgekommen, habe aber doch noch ein paar kleine Anderungen vorgenommen.
Fakt ist, man muss erreichen, dass die Kinderschändungsrate gegen die 0% geht. Das Hauptziel ist natürlich die Kinderschändung zu verhindern.
-->
1.
Todesstrafe wenn:
- das Kind für sein restliches Leben geistig und körperlich so stark beeinträchtigt ist, dass keine Lebensqualität mehr besteht bzw. das Kind sich nicht mehr von der Tat erholen kann
- wenn bei dem Kind starke geistige Schäden aus der Tat resultieren
- wenn bei dem Kind starke körperliche Schäden aus der Tat resultieren
- wenn der Täter Kinder mehrmals missbraucht
- wenn der Täter sein Opfer gefangen hält, und es dort missbraucht
- wenn der Täter sein Opfer nach der Schändung ermordet
- wenn der Täter sein Opfer mit der Schändung auch noch dazu gebraucht einen speziellen sexuellen Fetisch auszuleben (z.B. Auspeitschen...)
Wenn solch eine Gesetzgebung in Kraft treten würde, müsste man davon ausgehen, dass die Schändungsrate deutlich zurückgehen würde, da kann mir niemand etwas anderes erzählen.
Beispiel: Wenn deine Lieblingsbeschäftigung mit dem Tod bestraft werden würde, würde man es sich dem beugen.
2.
Zwangskastration und eine Freiheitsstrafe von über 15 Jahren wenn:
- das Opfer aus der Tat minderschweren Schaden; das Opfer sich so erholen kann
- wenn die Tat so minderschwer war, dass das Kind keine/überweltigbare geistige Schäden daraus zieht
- wenn die Tat so minderschwer war, dass das Kind keine/überweltigbare körperliche Schäden daraus zieht oder wenn die Lebensqualität durch den körperlichen Schaden nicht beeinflusst ist.
1*. Durch den Tod von solchen Menschen, wird der Gesellschaft eine Gefahr genommen. Außerdem trägt er zur Abschreckung und so mit Sicherheit zur Senkung der Kinderschändungsquote bei.
2*. Durch die Zwangskastration wird die Lust des Pädophilen ein Kind zu missbrauchen praktisch "zerstört".
So müsste die Rückfallquote gegen die 0% gehen.
In Polen übrigens ist das der Fall
http://gesamtrechts.wordpress.com/2009/ ... astrieren/
Hab die ganze Sache nochmal gründlich überdacht, bin zwar nicht von meiner Meinung [X] Todesstrafe abgekommen, habe aber doch noch ein paar kleine Anderungen vorgenommen.
Fakt ist, man muss erreichen, dass die Kinderschändungsrate gegen die 0% geht. Das Hauptziel ist natürlich die Kinderschändung zu verhindern.
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1.
Todesstrafe wenn:
- das Kind für sein restliches Leben geistig und körperlich so stark beeinträchtigt ist, dass keine Lebensqualität mehr besteht bzw. das Kind sich nicht mehr von der Tat erholen kann
- wenn bei dem Kind starke geistige Schäden aus der Tat resultieren
- wenn bei dem Kind starke körperliche Schäden aus der Tat resultieren
- wenn der Täter Kinder mehrmals missbraucht
- wenn der Täter sein Opfer gefangen hält, und es dort missbraucht
- wenn der Täter sein Opfer nach der Schändung ermordet
- wenn der Täter sein Opfer mit der Schändung auch noch dazu gebraucht einen speziellen sexuellen Fetisch auszuleben (z.B. Auspeitschen...)
Wenn solch eine Gesetzgebung in Kraft treten würde, müsste man davon ausgehen, dass die Schändungsrate deutlich zurückgehen würde, da kann mir niemand etwas anderes erzählen.
Beispiel: Wenn deine Lieblingsbeschäftigung mit dem Tod bestraft werden würde, würde man es sich dem beugen.
2.
Zwangskastration und eine Freiheitsstrafe von über 15 Jahren wenn:
- das Opfer aus der Tat minderschweren Schaden; das Opfer sich so erholen kann
- wenn die Tat so minderschwer war, dass das Kind keine/überweltigbare geistige Schäden daraus zieht
- wenn die Tat so minderschwer war, dass das Kind keine/überweltigbare körperliche Schäden daraus zieht oder wenn die Lebensqualität durch den körperlichen Schaden nicht beeinflusst ist.
1*. Durch den Tod von solchen Menschen, wird der Gesellschaft eine Gefahr genommen. Außerdem trägt er zur Abschreckung und so mit Sicherheit zur Senkung der Kinderschändungsquote bei.
2*. Durch die Zwangskastration wird die Lust des Pädophilen ein Kind zu missbrauchen praktisch "zerstört".
So müsste die Rückfallquote gegen die 0% gehen.
In Polen übrigens ist das der Fall
http://gesamtrechts.wordpress.com/2009/ ... astrieren/
- Boesor
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Da hätte man sich vielleicht ne bessere Quelle als eine braune Propagandaseite suchen können.Ladevorgang hat geschrieben: In Polen übrigens ist das der Fall
http://gesamtrechts.wordpress.com/2009/ ... astrieren/
- The_Final
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Kommt auf die Beweggründe für die Lieblingsbeschäftigung und die Gefahr, erwischt zu werden, an. Wäre meine Lieblingsbeschäftigung Motorrad fahren, weil es mir einfach Spaß macht, würde ich damit aufhören, wenn es mit dem Tod bestraft wird. Wäre meine Lieblingsbeschäftigung, Leichen vom Friedhof zu klauen, in meinen Keller zu bringen, ihnen in den Mund zu ejakulieren und sie dann zu verbrennen, weil ich nur so sexuelle Lust verspüren kann, würde mich die Todesstrafe weniger davon abhalten. Wenn ich dann weiblichen Besuch habe, der plötzlich in meinem Keller tot umfällt, werd ich mit fast 100%iger Sicherheit meinen Trieb ausleben, weil ich es vermutlich gar nicht wirklich unter Kontrolle habe (Straftat im Affekt - diese wird man mit den strengsten Strafen kaum verhindern).Ladevorgang hat geschrieben: Beispiel: Wenn deine Lieblingsbeschäftigung mit dem Tod bestraft werden würde, würde man es sich dem beugen.
- Ladevorgang
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Ziemlich vage Idee, aber ok.The_Final hat geschrieben:Kommt auf die Beweggründe für die Lieblingsbeschäftigung und die Gefahr, erwischt zu werden, an. Wäre meine Lieblingsbeschäftigung Motorrad fahren, weil es mir einfach Spaß macht, würde ich damit aufhören, wenn es mit dem Tod bestraft wird. Wäre meine Lieblingsbeschäftigung, Leichen vom Friedhof zu klauen, in meinen Keller zu bringen, ihnen in den Mund zu ejakulieren und sie dann zu verbrennen, weil ich nur so sexuelle Lust verspüren kann, würde mich die Todesstrafe weniger davon abhalten. Wenn ich dann weiblichen Besuch habe, der plötzlich in meinem Keller tot umfällt, werd ich mit fast 100%iger Sicherheit meinen Trieb ausleben, weil ich es vermutlich gar nicht wirklich unter Kontrolle habe (Straftat im Affekt - diese wird man mit den strengsten Strafen kaum verhindern).Ladevorgang hat geschrieben: Beispiel: Wenn deine Lieblingsbeschäftigung mit dem Tod bestraft werden würde, würde man es sich dem beugen.
Da diese Auslebung sexueller Lust, wohl doch relativ selten und der Zufall, den du beschrieben hast wohl noch seltener ist, würde es nicht groß aus der Menge herrausstechen.
Da es hier aber um die häufiger vorkommenden Kinderschändungen geht;
ich denke ein halbwegs intelligentes Wesen, würde auch wenn es mit einem Kind alleine ist, nicht sein Leben riskieren wollen, nur um kurz Spaß zu haben.
- Zappes
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OK. Immerhin ist jetzt klar, dass Deine gesamte Argumentation aus einer Position totalen Unverständnisses erfolgt - das erklärt so manches.Ladevorgang hat geschrieben:ich denke ein halbwegs intelligentes Wesen, würde auch wenn es mit einem Kind alleine ist, nicht sein Leben riskieren wollen, nur um kurz Spaß zu haben.
Nur so viel als Denkanstoß: Wenn irgendeine Art von Überlegung dabei wäre, wäre es keine Triebtat. Der Triebtäter kann genau so schlecht aus bewusster Überlegung verzichten, wie ein Junkie auf Entzug die Finger von leicht verfügbarem Heroin lassen wird.