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Frage zu den Flohmarktregeln bezüglich besonderen Games

Verfasst: 03.08.2009 21:11
von Mauricius
Hallo,

mit besonderen Spielen meine ich solche Dinge wie das bald erscheinende Madden NFL 2010. Davon wird es keine deutsche Version geben, womit die "Inhaltsgeichheit" ja wegfällt, allerdings läuft dieses Spiel ja auch keinerlei Gefahr, der BPJM aufzustoßen. Dürfte man dieses Spiel hier handeln?

Und wie schaut es bei der US Version von Ghostbusters (XBox 360) aus, die zwar inhalsgleich zur PS 3 -Fassung ist, aber womöglich für die 360 in Deutschland mangels Publisher nicht erschient? Tatsächlich habe ich seit einigen Tagen einen Thread laufen, indem ich dieses Spiel in der 360-Fassung anbiete.

Verfasst: 03.08.2009 21:53
von sourcOr
Gerade bei 360 Games sollte das egal sein, Ghostbusters gibts sogar bei Amazon. Bei importierten PS3 Games sieht das etwas anders aus, soweit ich weiß sieht Sony das nicht gern. Trotzdem findet man auch diese bei Amazon. Eigentlich sollte 4players da nix gegen einzuwenden haben, bei 360 zumindest schonmal auf keinen Fall :)

Verfasst: 03.08.2009 21:57
von Mauricius
Madden bekommst du auch bei amazon, allerdings ab 18 mit hübscher Sondergebühr an den Postboten.
Und IMHO ist dieser Fall auch deshalb klärenswerter, weil es ja ne Reihe von inhaltlich wohl unbedenklichen Sportspielen gibt, die hier nicht erscheinen. Auch aus Japan gibt es da ja das ein oder ander JRPG.

Verfasst: 03.08.2009 22:03
von otothegoglu
Mauricius hat geschrieben:Madden bekommst du auch bei amazon, allerdings ab 18 mit hübscher Sondergebühr an den Postboten.
Und IMHO ist dieser Fall auch deshalb klärenswerter, weil es ja ne Reihe von inhaltlich wohl unbedenklichen Sportspielen gibt, die hier nicht erscheinen. Auch aus Japan gibt es da ja das ein oder ander JRPG.
Kann dir nur zustimmen!

Verfasst: 03.08.2009 22:16
von Jazzdude
Darf man eig. sowas wie Postal2 (in 50 Länder verboten), Condemned (in Deutschland indiziert), oder Severance (indiziert) verkaufen? Oder z.B. Uncutversione von Bioshock?
Ein paar von den Dingern überleg ich in nem halben Jahr oder so zu verkaufen..?!

Verfasst: 03.08.2009 22:22
von Valkesh
Jazzdude hat geschrieben:Darf man eig. sowas wie Postal2 (in 50 Länder verboten), Condemned (in Deutschland indiziert), oder Severance (indiziert) verkaufen? Oder z.B. Uncutversione von Bioshock?
Ein paar von den Dingern überleg ich in nem halben Jahr oder so zu verkaufen..?!
:roll:

nein eben nicht. zumindest hier nicht

Verfasst: 03.08.2009 22:41
von DdCno1
^^ Kommt darauf an. Titel die nur indiziert sind dürfen an Erwachsene unter Vorlage des Ausweises verkauft werden. Titel, die indiziert UND beschlagnahmt sind (wie Condemned) dürfen nur besessen, aber in keiner Weise weiterverbreitet werden. Also weder verschenkt, verliehen, vorgeführt oder verkauft werden.

Verfasst: 03.08.2009 22:48
von Valkesh
ich sehe immer wieder solche angebote in amazon. z.b als sammlerstück von the darkness ist dann eine uncut version angegeben für teuer geld. was ist mit diesen leuten? soweit ich weiß ist the darkness uncut doch auch beschlagnahmt oder? ich hab hier nämlich auch noch eine uncut version von the darkness rumfliegen willse aber nicht einfach reinstellen. vielleicht steht ja dann nachher die polizei vor meiner tür oder so :P

darf man die da überhaupt verkaufen? genau das gleiche gilt für fear 2.

Verfasst: 03.08.2009 22:55
von sourcOr
Valkesh hat geschrieben:ich sehe immer wieder solche angebote in amazon. z.b als sammlerstück von the darkness ist dann eine uncut version angegeben für teuer geld. was ist mit diesen leuten? soweit ich weiß ist the darkness uncut doch auch beschlagnahmt oder? ich hab hier nämlich auch noch eine uncut version von the darkness rumfliegen willse aber nicht einfach reinstellen. vielleicht steht ja dann nachher die polizei vor meiner tür oder so :P

darf man die da überhaupt verkaufen? genau das gleiche gilt für fear 2.
Du kannst Uncut-Spiele problemlos verkaufen, hauptsache, der Titel ansich ist hier auch erhältlich (bezogen auf indiziert ja/nein).

Verfasst: 03.08.2009 22:57
von Valkesh
ja also wie gesagt ich hätte fear 2 als uncut und the darkness als uncut version zu verkaufen. also könnte ich die problemlos dort verkaufen?

Verfasst: 03.08.2009 23:14
von DdCno1
^^ Beide Titel sind indiziert, aber nicht beschlagnahmt. An Erwachsene darfst du sie nach einem Altersnachweis verkaufen.

Verfasst: 03.08.2009 23:15
von Valkesh
ich glaub zwar nicht das kinder in amazon einen account haben samt bankkonto oder kreditkarte aber naja dann mach ich das so.

Verfasst: 03.08.2009 23:19
von Mauricius
Jungs, bei aller Liebe, mir ging es nur darum, was hier auf 4P erlaubt ist und nicht, wo man was herbekommt und wie man es weiterverticken kann.
Daher richtete sich mein Eingangsposting auch direkt an 4P, ich habe nur deshalb einen Thread eröffnet und das nicht per PN erfragt, damit es öffentlich ist. Schließlich könnte der ein oder andere User die gleiche Frage haben.
Ich wollte hier keine Diskussion starten.

Verfasst: 03.08.2009 23:21
von Valkesh
tut mir leid mauricius. ich hatte nur heute halt zufällig gesehen das sowas dort verkauft wird und da kam mir dein thread gerade recht.

Verfasst: 05.08.2009 11:23
von 4P|Mathias
Hallo Mauricius,

das ist eine verdammt gute Frage, die wir bei der Aufstellung der neuen Flohmarkt-Regeln nicht bedacht haben.

Nach gegenwärtigem Regel-Stand wäre es eigentlich nicht erlaubt, ein so harmloses Spiel wie Madden und selbst eine (fiktive) Import-Version von "Barbies Hühnerstall-Simulation" anzubieten.

Was allerdings unter dem Strich auch nicht das ist, was wir mit den Regeln vorhatten.

Daher werden die neuen Regeln noch eine Ausnahme bekommen, die aber nur auf Nachfrage und ggf. Prüfung gewährt wird.

Und um die anderen aufgetauchten Fragen zu beantworten:

Uncut-Versionen dürfen nur dann angeboten werden, wenn sie inhaltsgleich zur deutschen USK-Version sind. Beispiele dafür sind z.B. Resident Evil 5 oder Killzone 2. The Darkness uncut ist ebenso indiziert wie z.B. Crackdown und darf daher nicht im Flohmarkt angeboten werden.

Beschlagnahmte Spiele wie das erwähnte Condemned erst recht nicht.


Der Rest steht in den Flohmarkt-Regeln (samt Beispielen)...

Und damit mach ich hier zu...


Cheers,
4P|Mathias