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Vom Kaufvertrag zurücktreten ?

Verfasst: 16.05.2010 21:36
von Dima328
Hallo Community !
Am 14.5 habe ich auf der Seite www.Digitalis-Pro.de einen iPod Touch bestellt und das Geld noch nicht überwiesen.
Die Empfehlung für den Shop bekam ich von einem Kumpel dem habe ich leider blind vertraut und dort bestellt.
Bevor ich das Geld überweisen wollte habe ich mir viele Bewertungen über diesen Shop angesehen und war entsetzt !
Jetzt möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten... habe ich das recht dazu ?
Ja ich weiß, dass es dumm war dafür :steinigen: ich mich selbst !

Verfasst: 16.05.2010 21:38
von Cosii
Nach Einigug un den ersten beiden gegenseitig übereinkommenden Willenserklärung ist der Kaufvertrag rechtskräftig und man kann im Normalfall nicht davon austreten. Natürlich kannst du anfragen und dir ne Ausrede überlegen um n Kulanz-Rücktritt zu erreichen.

Verfasst: 16.05.2010 21:46
von johndoe551322
wenn du das geld nicht überweist, wird da nichts weiter passieren.

Verfasst: 16.05.2010 21:52
von Cosii
Der nette Mann hat geschrieben:wenn du das geld nicht überweist, wird da nichts weiter passieren.
Der Verkäufer hat aber, wegen des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages das Recht, das Geld einzuklagen. Und dann wirds teuer.

Verfasst: 16.05.2010 21:56
von Silver
Wo liegt denn überhaupt das Problem mit dem Shop?

Verfasst: 16.05.2010 22:02
von Dima328
Silver hat geschrieben:Wo liegt denn überhaupt das Problem mit dem Shop?
Zu lange Lieferzeiten etc etc...

Der Shop hat überwiegend negative Bewertungen...

Nebenbei gesagt :
Ich bin noch nicht 18 ... also nicht Vetragsfähig

EDIT:
@Melcor
Ich habe mich schon schriftlich an sie gewannt.. Morgen ruf ich da mal an..

Verfasst: 16.05.2010 22:02
von Melcor
[?o?s?:] hat geschrieben:Nach Einigug un den ersten beiden gegenseitig übereinkommenden Willenserklärung ist der Kaufvertrag rechtskräftig und man kann im Normalfall nicht davon austreten. Natürlich kannst du anfragen und dir ne Ausrede überlegen um n Kulanz-Rücktritt zu erreichen.
Verschone uns mit deinem Wissen aus dem Schulunterricht.


Storniere die Bestellung doch einfach. Der iPod wurde ja noch nicht versandt, und selbst wenn dürfte es keine Probleme geben.
Dima328 hat geschrieben:
EDIT:
@Melcor
Ich habe mich schon schriftlich an sie gewannt.. Morgen ruf ich da mal an..


Unnötig, schriftlich reicht das schon. Du hast eh bis zu 2 Wochen Zeit den Kauf ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Verfasst: 16.05.2010 22:10
von johndoe551322
[?o?s?:] hat geschrieben:
Der nette Mann hat geschrieben:wenn du das geld nicht überweist, wird da nichts weiter passieren.
Der Verkäufer hat aber, wegen des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages das Recht, das Geld einzuklagen. Und dann wirds teuer.
schwachsinn. der OP könnte sofort vom widerrufsrecht gebrauch machen. zu klagen, obwohl man weiß, dass der kaufvertrag eh nicht mehr zu stande kommt, ist völlig sinnlos, was sicher auch dem händler klar ist.

Verfasst: 16.05.2010 22:11
von knockerhoma
Dima328 hat geschrieben:
Silver hat geschrieben:Wo liegt denn überhaupt das Problem mit dem Shop?
Zu lange Lieferzeiten etc etc...

Der Shop hat überwiegend negative Bewertungen...

Nebenbei gesagt :
Ich bin noch nicht 18 ... also nicht Vetragsfähig

EDIT:
@Melcor
Ich habe mich schon schriftlich an sie gewannt.. Morgen ruf ich da mal an..
Na also "Nicht Vertragsfähig" und da ja noch kein Geld überwiesen wurde tut sich da auch nichts, mach dir keine Sorgen sag denen die sollen die ganze Sache einstampfen im endeffekt bleibt es eh deren Problem.

Verfasst: 16.05.2010 22:33
von Mindflare
[?o?s?:] hat geschrieben:Nach Einigug un den ersten beiden gegenseitig übereinkommenden Willenserklärung ist der Kaufvertrag rechtskräftig und man kann im Normalfall nicht davon austreten. Natürlich kannst du anfragen und dir ne Ausrede überlegen um n Kulanz-Rücktritt zu erreichen.
Da noch keine Leistung erbracht wurde ist ein Rücktritt sehr wohl möglich. Gegen eine normale Stornierung ist nichts einzuwenden.

Verfasst: 16.05.2010 22:37
von Dima328
Mindflare hat geschrieben:
[?o?s?:] hat geschrieben:Nach Einigug un den ersten beiden gegenseitig übereinkommenden Willenserklärung ist der Kaufvertrag rechtskräftig und man kann im Normalfall nicht davon austreten. Natürlich kannst du anfragen und dir ne Ausrede überlegen um n Kulanz-Rücktritt zu erreichen.
Da noch keine Leistung erbracht wurde ist ein Rücktritt sehr wohl möglich. Gegen eine normale Stornierung ist nichts einzuwenden.
Dann hoffe ich mal, dass der Shop das ebenso sieht.

Verfasst: 16.05.2010 23:30
von F0REIGN_BEGG4R
Da das Geschäft über das Fernabsatzgesetz läuft hast du normalerweise ein Rücktrittsrecht von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware. Zumindest ist das bei uns in Österreich so, aber ich glaube in Deutschland wird es nicht viel anders sein.

Verfasst: 17.05.2010 00:44
von Deadringer
Du hast ja weder Artikel bisher erhalten noch Geld überwiesen, da kannst du ganz einfach die Bestellung stonieren. Und grade bei Internetbestellungen hat man bestimmte Rücktrittsrechte die in den AGB stehen müssen.

Verfasst: 17.05.2010 01:35
von Mindflare
Deadringer hat geschrieben:Du hast ja weder Artikel bisher erhalten noch Geld überwiesen, da kannst du ganz einfach die Bestellung stonieren. Und grade bei Internetbestellungen hat man bestimmte Rücktrittsrechte die in den AGB stehen müssen.
Sagen wir es so. Drinstehen müssen sie nur, wenn der Verkäufer die Rückgabefrist begrenzen möchte. Wird für den Kunden nirgends ersichtlich, dass eine Frist besteht, ist sie nicht gültig. Dann kann er jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Die Rücktrittsfristen beginnen mit der Lieferung. Vorher reicht also wirklich der ganz normale Widerspruch (=Stornierung). Man muss nur darauf achten, die richitge Form einzuhalten, also möglichst irgendwie eine Bestätigung anzufordern. Ist nicht notwendig, aber sicherer.

Verfasst: 17.05.2010 08:11
von Vejieta
einfache stornierung reicht.
schon oft genug bei amazon und einigen anderen shops gemacht.
ob das über dein warenkonto funktioniert oder per kontaktaufnahme musst du halt schauen.