Unter 18 in Spielo jobben

Hier gehört alles rein, was nichts mit dem Thema Spiele zu tun hat.

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

ycraM
Beiträge: 59
Registriert: 29.05.2009 14:25
Persönliche Nachricht:

Unter 18 in Spielo jobben

Beitrag von ycraM »

Hallo,

wie ihr dem Betreff schon entnehmen könnt, habe ich vor mit 17 Jahren in einer Spielothek zu jobben. Nun ist meine Frage ob dies überhaupt möglich ist. Kollegen meinten, dass man unter der Voraussetzung nicht zu Spielen und eine Einverständniserklärung der Eltern parat hat, problemlos in einer Spielhalle arbeiten könnte.
Weiß einer von euch genaueres zu dem Thema ?
Benutzeravatar
speedie²
Beiträge: 4529
Registriert: 01.06.2009 20:13
Persönliche Nachricht:

Re: Unter 18 in Spielo jobben

Beitrag von speedie² »

also soweit ich weiß sind spielhallen unter 18 tabu wegen glücksspiel. am besten ist du rufst einfach mal in einer spiehalle an oder beim arbeitsamt :) viel erfolg.
Benutzeravatar
L'amore finisce mai
Beiträge: 14747
Registriert: 17.11.2007 14:30
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Re: Unter 18 in Spielo jobben

Beitrag von L'amore finisce mai »

Es ist ein Unterschied, ob du Kunde bist oder dort nur arbeitest. Mit der Erlaubnis deiner Eltern darfst du ja auch schon mit 16 zur Bundeswehr gehen.
Daher gilt: Mit Einwilligung deiner Eltern dürftest du dort arbeiten. Es kann aber trotzdem sein, dass die Spielothek Minderjährige nicht einstellt. ;-)
Benutzeravatar
speedie²
Beiträge: 4529
Registriert: 01.06.2009 20:13
Persönliche Nachricht:

Re: Unter 18 in Spielo jobben

Beitrag von speedie² »

ThunderOfLove hat geschrieben:Es ist ein Unterschied, ob du Kunde bist oder dort nur arbeitest. Mit der Erlaubnis deiner Eltern darfst du ja auch schon mit 16 zur Bundeswehr gehen.
Daher gilt: Mit Einwilligung deiner Eltern dürftest du dort arbeiten. Es kann aber trotzdem sein, dass die Spielothek Minderjährige nicht einstellt. ;-)
das schon. aber wie gesagt, ich bin mir auch nicht so ganz sicher. grade bei zweiterem wegen suchtgefahr usw.
aber ruf an. eine fage ist schließlich keine klage.
Benutzeravatar
L'amore finisce mai
Beiträge: 14747
Registriert: 17.11.2007 14:30
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Re: Unter 18 in Spielo jobben

Beitrag von L'amore finisce mai »

Und ich bin mir zu 100% sicher. Wenn das nicht stimmen sollte, habe ich den falschen Studiengang gewählt.
Nachfragen wäre nur von Interesse, weil man wissen sollte, ob die Minderjährige überhaupt einstellen. (Würde ich dort nicht machen)

Bei der Bundeswehr schießt man mit Waffen und hat sogar noch mehr Verantwortung. ^^
ycraM
Beiträge: 59
Registriert: 29.05.2009 14:25
Persönliche Nachricht:

Re: Unter 18 in Spielo jobben

Beitrag von ycraM »

ThunderOfLove hat geschrieben:Und ich bin mir zu 100% sicher. Wenn das nicht stimmen sollte, habe ich den falschen Studiengang gewählt.
Das freut mich :) Jetzt liegt es nur noch am Casino selber und nicht am Gesetz. ^^
Danke für die Antwort
Benutzeravatar
King Rosi
Beiträge: 12088
Registriert: 12.02.2007 18:18
Persönliche Nachricht:

Re: Unter 18 in Spielo jobben

Beitrag von King Rosi »

König Speedie² I. hat geschrieben:
ThunderOfLove hat geschrieben:Es ist ein Unterschied, ob du Kunde bist oder dort nur arbeitest. Mit der Erlaubnis deiner Eltern darfst du ja auch schon mit 16 zur Bundeswehr gehen.
Daher gilt: Mit Einwilligung deiner Eltern dürftest du dort arbeiten. Es kann aber trotzdem sein, dass die Spielothek Minderjährige nicht einstellt. ;-)
...grade bei zweiterem wegen suchtgefahr usw.
wenn du nicht spielst, kannste auch nicht süchtig werden.^^
Benutzeravatar
||||||||||||||||||||||||||||llll
Beiträge: 1585
Registriert: 09.12.2009 19:00
Persönliche Nachricht:

Re: Unter 18 in Spielo jobben

Beitrag von ||||||||||||||||||||||||||||llll »

Ne, laut §6 JuSchG dürfen sich Jugendliche nicht in Spielhallen etc aufhalten. Um die Teilnahme an Glücksspielen geht's da gar nicht erst.

€:
Das Anwesenheitsverbot für Kinder und Jugendliche gilt generell. Auch Ausbildungszwecke (z. B. Erlernen des Elektrohandwerks in einer Spielhalle) bilden keine Ausnahme (siehe § 22 Abs. 1 Nr. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz).
Wenns schon wegen einer Ausbildung nix wird, dann wohl auch nicht wegen eines einfachen Jobs. :)

http://www.blja.bayern.de/textoffice/ge ... chg/6.html
Oynox
Moderator
Beiträge: 14064
Registriert: 13.01.2009 18:45
Persönliche Nachricht:

Re: Unter 18 in Spielo jobben

Beitrag von Oynox »

das einfachste wäre, einfach anzurufen. wenn die sagen, frag deine eltern, wenn die ne erlaubnis geben darfst du, dann fragste die. wenn die auch zustimmen, kannste da jobben.

nich so kompliziert machen und im internet rat suchen :P