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[Forenspiel] Lest Bücher !

Verfasst: 06.05.2011 17:24
von EddZzZ
Nimm ein Buch deiner Wahl in die Hand. Öffne es zufällig auf irgendeiner Seite und schreibe einen Satz/Passage auf !

Jeh nachdem.

Ich fange mal an:

"Wir werden diesen Sauhund in Oberstuniform fertigmachen, sagte er überzeugt."

Verfasst: 06.05.2011 17:57
von =Crusader=
"Immer landeten wir in einer Milchbar der Calle Petritxol, wo wir einen Teller Schlagsahne oder eine heiße Schokolade mit Rahm und Honigpfannkuchen teilten."

Verfasst: 06.05.2011 18:02
von Steppenwaelder
"§ 281
Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

(4) Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.

(5) Verlangt der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist der Schuldner zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 346 bis 348 berechtigt."

Verfasst: 06.05.2011 18:38
von Suppression
Zeldafreak64 hat geschrieben:"§ 281
Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

(4) Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.

(5) Verlangt der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist der Schuldner zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 346 bis 348 berechtigt."
:lol:

Verfasst: 06.05.2011 18:57
von 4lpak4
"In jedem Haus müssen Heizung und Elektrogeräte mit Energie versorgt werden; jeder Autofahrer kauft Energie in Form von Treibstoff und macht sich Gedanken darüber, wie weit er damit kommt."

Verfasst: 06.05.2011 19:01
von Lazy Sloth
"You want to try now, Case?"

Zu einfach.

Verfasst: 06.05.2011 19:19
von Silver
>>Unten ist es sehr hübsch<<, schlug der Fahrstuhl hoffnungsvoll vor.

Verfasst: 06.05.2011 19:28
von Kalga
Silver hat geschrieben:>>Unten ist es sehr hübsch<<, schlug der Fahrstuhl hoffnungsvoll vor.
???Anhalter???^^

"Sie hatten eine Scheißangst und knallten den armen Kerl einfach ab"

Verfasst: 06.05.2011 19:35
von Silver
Kalga hat geschrieben:
Silver hat geschrieben:>>Unten ist es sehr hübsch<<, schlug der Fahrstuhl hoffnungsvoll vor.
???Anhalter???^^
Jo, das Restaurant am Ende des Universums.^^

Verfasst: 06.05.2011 19:39
von Dello
I laid my battered lute case on the floor. It was even shabbier than I was. It had been quite nice once, but that was years ago and miles away.

Weshalb eigtl Seite 52? :D

Verfasst: 06.05.2011 19:50
von Soror Rex
Adrien stützte sich an der Mauer ab.


Zu leicht :?

Verfasst: 06.05.2011 19:52
von Wulgaru
Ich hätte Geld wetten können das du das Buch nimmst Dellocatus... :wink:

@Topic
"Mit weniger Worten: Hiob, über den mal jemand gesagt hatte, daß bei ihm beim Erreichen seiner Volljährigkeit jegliche sittliche Reife über Bord gegangen sein mußte, hatte einen buchstäblichen Heidenspaß und kutschierte kostenfrei durch seine Stadt wie einer, der eben erst nach langer Haft aus der Irrenanstalt entlassen worden war."

Verfasst: 06.05.2011 20:01
von Dello
@Wulgaru: Es war wirklich dasjenige, das gerade am nächsten zu mir lag. Ich hab's bisher nicht ins Regal zurückgeräumt, deshalb liegt's noch hier :wink:

@Topic:
Durch die Streben des Geländers beobachtete Hannibal, wie die Männer den Klavierhocker als Brennholz ins Feuer warfen. Er versuchte, Mischas Jackenkragen unter die Kette zu schieben, damit ihre Haut nicht wund scheuerte.

Verfasst: 06.05.2011 20:20
von Landungsbrücken
"1 - Portal 2 - Action Denkspiel - Electronic Arts / Valve - NEU - 91 - 8 - 10 - 9 - 9 - 10 - 8 - 9 - 10 - 9 - 9"

Verfasst: 06.05.2011 20:26
von =Crusader=
Landungsbrücken hat geschrieben:"1 - Portal 2 - Action Denkspiel - Electronic Arts / Valve - NEU - 91 - 8 - 10 - 9 - 9 - 10 - 8 - 9 - 10 - 9 - 9"
Da will man mal das Niveau in einem Spieleforum heben und dann kommt gleich wieder das :P