Hola Forum,
ich hab eine Frage zum Thema Versicherungen. Ein Freund von mir hat ein Problem mit seinem Vermieter. Er(der Freund) wohnt in der zweiten Etage, die Wohnung unter ihm steht leer. Vor ein paar Tagen kam er von einer Studienfahrt nachhause und ihm kam die Nachricht zu das es in der Wohnung unter ihm und in der Wohnung darunter zu Wasserschäden kam, spich, Wasser durch die Decke getropft ist. Die Wohnung unter ihm steht seit mehr als einem Jahr leer, im Erdgeschoss wohnt jemand. Während seiner Abwesenheit und als festgestellt wurde das Wasser durch die Decken tropfen ist seine Wohnung durch den Schlüsseldienst und den Hausverwalter geöffnet worden um zu sehen ob er Wasser hat laufen lassen und der Schaden dadruch bedingt wurde. Das war nicht der Fall, eine Sanitärfirma hat die Rohre untersucht um festzustellen ob irgendwie ein Rohr geplatzt ist. Auch das war nicht der Fall es wurde festgestellt das dass Rohr, das sich hinter der Wand am Badezimmerwaschbecken befindet nicht richt dicht war bzw. das Siphon nicht richtig angebracht war und das Wasser dann teilweise innen an der Wand bis zur Decke heruntergelaufen ist, sich die Rigipsdecke vollgesaugt hat, in die leerstehende Wohnung getropft ist und dann durchgegangen ist bis zum Mieter im Erdgeschoss. Für meinen Freund war diese undichte Stelle nicht ersichtlich, zum dem ist er nicht haftpflichtversichert. Natürlich trat er auch mit seinem Vermieter in Kontakt der nach eigenen Angaben ebenfalls nicht versichert zu sein scheint. Die Lebensgefährtin des Vermieters arbeitet entweder als oder für einen Rechtswalt, zumindest in der juristischen Branche und riet meinem Freund irgendwen aus seinem Freundeskreis zu fragen ob er/sie nicht behaupten kann das durch das Verschulden eines Bekannten die undichte Stelle hinter der Wand entstand und die Haftpflichtversicherung desjenigen dafür dann aufkommt.
Da ich versicherungstechnisch so garnicht bewandert bin und auch im Netz nicht gefunden habe was irgendwie hilft um INfo's weiter zu leiten hier meine Fragen:
1. Wer ist denn für die entstandenen Schäden überhaupt haftbar zu machen?
2. Ist der Vorschlag der Lebensgefährtin nicht als Anstiftung arglistiger Täuschung zu betrachten und somit als Anstiftung zu einer Straftat zu bewerten?
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich.
Fragen zum Thema Versicherungen.
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- TomSupreme
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Re: Fragen zum Thema Versicherungen.
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich hatte mal ein ähnliches Problem wie dein Freund. Der Wasserschaden kam anscheinend von meiner Wohnung, aber zahlen musste ich als Mieter nicht. Die Versicherung der (freundlichen) Firma unter uns übernahm anscheinend den Schaden. Ist also eine Frage der Kulanz.Erdbeerfeldheld hat geschrieben:Hola Forum,
ich hab eine Frage zum Thema Versicherungen. Ein Freund von mir hat ein Problem mit seinem Vermieter. Er(der Freund) wohnt in der zweiten Etage, die Wohnung unter ihm steht leer. Vor ein paar Tagen kam er von einer Studienfahrt nachhause und ihm kam die Nachricht zu das es in der Wohnung unter ihm und in der Wohnung darunter zu Wasserschäden kam, spich, Wasser durch die Decke getropft ist. Die Wohnung unter ihm steht seit mehr als einem Jahr leer, im Erdgeschoss wohnt jemand. Während seiner Abwesenheit und als festgestellt wurde das Wasser durch die Decken tropfen ist seine Wohnung durch den Schlüsseldienst und den Hausverwalter geöffnet worden um zu sehen ob er Wasser hat laufen lassen und der Schaden dadruch bedingt wurde. Das war nicht der Fall, eine Sanitärfirma hat die Rohre untersucht um festzustellen ob irgendwie ein Rohr geplatzt ist. Auch das war nicht der Fall es wurde festgestellt das dass Rohr, das sich hinter der Wand am Badezimmerwaschbecken befindet nicht richt dicht war bzw. das Siphon nicht richtig angebracht war und das Wasser dann teilweise innen an der Wand bis zur Decke heruntergelaufen ist, sich die Rigipsdecke vollgesaugt hat, in die leerstehende Wohnung getropft ist und dann durchgegangen ist bis zum Mieter im Erdgeschoss. Für meinen Freund war diese undichte Stelle nicht ersichtlich, zum dem ist er nicht haftpflichtversichert. Natürlich trat er auch mit seinem Vermieter in Kontakt der nach eigenen Angaben ebenfalls nicht versichert zu sein scheint. Die Lebensgefährtin des Vermieters arbeitet entweder als oder für einen Rechtswalt, zumindest in der juristischen Branche und riet meinem Freund irgendwen aus seinem Freundeskreis zu fragen ob er/sie nicht behaupten kann das durch das Verschulden eines Bekannten die undichte Stelle hinter der Wand entstand und die Haftpflichtversicherung desjenigen dafür dann aufkommt.
Da ich versicherungstechnisch so garnicht bewandert bin und auch im Netz nicht gefunden habe was irgendwie hilft um INfo's weiter zu leiten hier meine Fragen:
1. Wer ist denn für die entstandenen Schäden überhaupt haftbar zu machen?
2. Ist der Vorschlag der Lebensgefährtin nicht als Anstiftung arglistiger Täuschung zu betrachten und somit als Anstiftung zu einer Straftat zu bewerten?
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich.
- TomSupreme
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Wäre cool. Ich hab zwar selbst nochmal geschaut aber irgendwie find ich mich in den Gesetzestexten nicht zurecht.Zehenry hat geschrieben:Ich mache gerade ein Praktkum bei einer Versicherung. Da könnte ich für dich nachfragen. Bin aber erst am Mittwoch wieder dort. Sofern du bis dahin keine Antwort hast, teile ich dir mit, was ich erfahren habe.
- Levi
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"zum dem ist er nicht haftpflichtversichert." ... das sollte zumindest das erste sein, was du nachholst, sobald das gegessen ist
...
und jap ... der Vorschlag wäre klipp und klar Versicherungsbetrug .... wiederum wird das zumindest keinen der hier Beteiligten stören, da die Alternative hieße: "Gar kein Geld" ...
solltest du wirklich irgendwie zum Zahlen herangezogen werden ... was nicht unbedingt selbstverständlich ist, ist doch der Vermieter in einen gewissen Grad für die Wohnung und dortigen Anlagen verantwortlich, solltest du darüber nachdenken, ob du nicht das Wochenende davor irgendwie tolpatschigen Besuch hattest

und jap ... der Vorschlag wäre klipp und klar Versicherungsbetrug .... wiederum wird das zumindest keinen der hier Beteiligten stören, da die Alternative hieße: "Gar kein Geld" ...
solltest du wirklich irgendwie zum Zahlen herangezogen werden ... was nicht unbedingt selbstverständlich ist, ist doch der Vermieter in einen gewissen Grad für die Wohnung und dortigen Anlagen verantwortlich, solltest du darüber nachdenken, ob du nicht das Wochenende davor irgendwie tolpatschigen Besuch hattest

- TomSupreme
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Nur um es zu betonen, es geht dabei nicht um michLevi hat geschrieben:"zum dem ist er nicht haftpflichtversichert." ... das sollte zumindest das erste sein, was du nachholst, sobald das gegessen ist...
und jap ... der Vorschlag wäre klipp und klar Versicherungsbetrug .... wiederum wird das zumindest keinen der hier Beteiligten stören, da die Alternative hieße: "Gar kein Geld" ...
solltest du wirklich irgendwie zum Zahlen herangezogen werden ... was nicht unbedingt selbstverständlich ist, ist doch der Vermieter in einen gewissen Grad für die Wohnung und dortigen Anlagen verantwortlich, solltest du darüber nachdenken, ob du nicht das Wochenende davor irgendwie tolpatschigen Besuch hattest

- HanFred
- Beiträge: 5330
- Registriert: 09.12.2009 10:55
- Persönliche Nachricht:
Vorweg sei klargestellt: Ich bin kein Jurist! Alle Angaben ohne Gewähr. 
Für mich ist der Fall relativ klar. Falls dein Freund diesen Siphon nicht angebracht hat und der Schaden tatsächlich, wie anscheinend bereits festgestellt wurde, nicht von aussen feststellbar war, liegt die Haftung voll und ganz beim Vermieter. Ist dieser nicht versichert, sollte das nicht das Problem deines Freundes sein.
Die Gebäudeversicherung greift bei Rohrschäden, aber ich bezweifle, dass es einer ist, wenn der Siphon nicht korrekt angeschlossen wurde.
Kann man keinen Handwerker verantwortlich machen? Es klingt nicht nach professioneller Arbeit.
Ich würde mich sicher nicht für einen Versicherungsbetrug einspannen lassen. Schon gar nicht wenn ich mir nichts vorzuwerfen hätte. Falls die Versicherung dahinter kommen sollte, würde das Konsequenzen nach sich ziehen und dein Freund könnte Schwierigkeiten haben, sich in Zukunft versichern zu lassen.
Ein paar Infos:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexik ... chaden.htm
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wassers ... 00802.html
http://www.finanzfrage.net/frage/wer-ha ... -vermieter

Für mich ist der Fall relativ klar. Falls dein Freund diesen Siphon nicht angebracht hat und der Schaden tatsächlich, wie anscheinend bereits festgestellt wurde, nicht von aussen feststellbar war, liegt die Haftung voll und ganz beim Vermieter. Ist dieser nicht versichert, sollte das nicht das Problem deines Freundes sein.
Die Gebäudeversicherung greift bei Rohrschäden, aber ich bezweifle, dass es einer ist, wenn der Siphon nicht korrekt angeschlossen wurde.
Kann man keinen Handwerker verantwortlich machen? Es klingt nicht nach professioneller Arbeit.
Ich würde mich sicher nicht für einen Versicherungsbetrug einspannen lassen. Schon gar nicht wenn ich mir nichts vorzuwerfen hätte. Falls die Versicherung dahinter kommen sollte, würde das Konsequenzen nach sich ziehen und dein Freund könnte Schwierigkeiten haben, sich in Zukunft versichern zu lassen.
Ein paar Infos:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexik ... chaden.htm
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wassers ... 00802.html
http://www.finanzfrage.net/frage/wer-ha ... -vermieter
- TomSupreme
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Großartig! Danke sehr!HanFred hat geschrieben:Vorweg sei klargestellt: Ich bin kein Jurist! Alle Angaben ohne Gewähr.
Für mich ist der Fall relativ klar. Falls dein Freund diesen Siphon nicht angebracht hat und der Schaden tatsächlich, wie anscheinend bereits festgestellt wurde, nicht von aussen feststellbar war, liegt die Haftung voll und ganz beim Vermieter. Ist dieser nicht versichert, sollte das nicht das Problem deines Freundes sein.
Die Gebäudeversicherung greift bei Rohrschäden, aber ich bezweifle, dass es einer ist, wenn der Siphon nicht korrekt angeschlossen wurde.
Kann man keinen Handwerker verantwortlich machen? Es klingt nicht nach professioneller Arbeit.
Ich würde mich sicher nicht für einen Versicherungsbetrug einspannen lassen. Schon gar nicht wenn ich mir nichts vorzuwerfen hätte. Falls die Versicherung dahinter kommen sollte, würde das Konsequenzen nach sich ziehen und dein Freund könnte Schwierigkeiten haben, sich in Zukunft versichern zu lassen.
Ein paar Infos:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexik ... chaden.htm
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wassers ... 00802.html
http://www.finanzfrage.net/frage/wer-ha ... -vermieter
Laut Aussage des Freundes ist der Siphon nicht von ihm selbst angebracht worden, sprich er hat keine Änderungen, Reperaturen etc. vorgenommen.
Ich gebe die Links mal weiter mit dem allgemeinen Ratschlag für den Abschluss einer Haftpflicht und die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt.
Zuletzt geändert von TomSupreme am 21.02.2011 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
- Sonic_The_Hedgehog
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- Registriert: 18.06.2009 08:40
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Kann HanFred da nur zustimmen.
Ich bin zwar kein Experte für Rechtslagen und dergleichen, aber sofern dein Freund da nicht dran rumgewerkelt hat und der Schaden von außen nicht ersichtlich war, kann er nicht für sowas belangt werden.
Und zu falschaussagen: Auf keinen Fall!!!
Der soll sich bloß nicht auf so einen Mist einlassen, dass kann fiese Folgen mit sich bringen.
In dem Falle hat dann der Vermieter halt einfach Pech so dämlich das auch klingen mag.
Ich bin zwar kein Experte für Rechtslagen und dergleichen, aber sofern dein Freund da nicht dran rumgewerkelt hat und der Schaden von außen nicht ersichtlich war, kann er nicht für sowas belangt werden.
Und zu falschaussagen: Auf keinen Fall!!!
Der soll sich bloß nicht auf so einen Mist einlassen, dass kann fiese Folgen mit sich bringen.
In dem Falle hat dann der Vermieter halt einfach Pech so dämlich das auch klingen mag.